Wenn Du als Deutscher in der Schweiz kaufst, erkennst Du mit Kauf die AGB an. Die werden nach schweizer Recht sein. Im Gegensatz zu diesem sieht das deutsches Recht für Verbraucher 24 Monate Gewährleistung vor. Diese muß der Händler geben und sie bezieht sich auf die Mängelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe. Ab dem 7.Monat muß übrigens der Käufer beweisen, dass ein Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, die ersten sechs Monate ist das andersrum.
Im Gewährleistungsfall ist der Händler Ansprechpartner.
Parallel gibt es noch die Garantie, die gibt der Hersteller freiwillig und der Händler gibt die an den Kunden weiter. Meist ist die Dauer ein Jahr, genaues steht in den Unterlagen wie Garantieurkunde oder Handbuch.
Im Garantiefall ist der Hersteller Ansprechpartner. Schau also mal nach was NI schreibt, hab grad nur das TS Handbuch hier und da steht nix drin.