Traktor Scratch - Stammtisch

Nicht ganz die feine Art, das stimmt schon. Ist es eigentlich untersagt eine EDU Version an eine "unberechtigte" Person (kein Lehrer/Student) weiter zu verkaufen ? Will heißen Student A erwarb TS EDU legal, hatte dann keine Lust mehr auf DJìng und verkaufte das Paket an einen nicht Studenten B ?

Falls dies nirgendwo in den AGB`S / Garantiebedingungen geregelt ist muss sich NI nicht wundern...
 
Edu versionen sind für Studenten und Lehrer gedacht, die mit dem Programm Beruflich/Schulisch umgehen müssen/wollen...

Wer eine EDU Version kauft, der Versichert durch einen amtlichen Nachweis, das das oben genannte auf ihn zutrifft, und dafür bekommt er dann den Rabatt in form der günstigeren Version.

Wer eine EDU Version kauft, ohne das das oben genannte auf ihn zutrifft, und er sich den nachweis erschleicht, oder fälscht, den er braucht um die EDU Version zu kaufen macht sich strafbar (meiner Meinung nach deutlich Strafbarer, als wenn er die Software "nur" downloaden würde, denn er hat urkundenfälschung/Betrug begangen...).

Selbes gilt, wenn ein berechtigter Käufer die EDU Version für sich kauft, und dann kurze Zeit später an einen unberechtigten zum gleichen Geld, weniger Geld oder gar mehr Geld weiterverkauft.
Das wichtige an der EDU Version ist nicht die Software oder die Hardware sleber, sondern die Lizens, die du erwirbst, und die dich rechtlich dazu berechtigt die Software überhaupt erst benutzen zu dürfen. Die EDU Lizens hat aber die Einschränkung, das nur berechtigte Personen sie besitzen dürfen, somit darf sie auch an keinen anderen weitergegeben werden.
Wenn überhaupt weiter verkauft werden darf (und das weiss ich nicht sicher), dann an eine ebenfalls berechtigte Person, und da wird wohl NI beim umschreiben der Registrierung wohl ebenfalls einen berechtigungsnachweis einfordern...
 
eben das is die Sache...

Könnte man n lukratives Geschäft draus machen... Von jedem Studi den man kennt ne kopie von ner Imma-Bescheinigung ergaunern, oder für nen Fuffi abkaufen.
Dann jeweils ne EDU Version kaufen, und für 100-150€ mehr direkt wieder irgendwo verticken...

Ersparnis für den Endkunden: 50 -100€
Einkünfte in der eigenen Tasche, nach erfolgreichem Geschäft: 50-100€

Gelackmeierter: NI, mit 200€ Verlust.

Wenns jetzt noch legal wäre, die Version kurz auf sich selber anzumelden, und dann weiter zu verkaufen an jeden... Hey, dann wär das Geschäftle, das ich da oben beschrieben habe sogar noch legal...

Das schlimme ist, das solche Leute wie unser Burny81 hier nicht nur etwas strafbares machen, das NI finanziell schadet, und ein Arschtritt für jeden ehrlichen Kunden ist, nein, solche leute mit einem solchen Verhalten sorgen dafür, das früher oder später EDU Versionen viel stärker eingeschränkt, oder gar ganz abgschafft werden... Und das ist die eigentliche Sauerei...
 
Das schlimme ist, das solche Leute wie unser Burny81 hier nicht nur etwas strafbares machen, ...

vom grundsatz her habt ihr recht. sich eine edu version zu holen, obwohl man weder schüler noch student ist halte ich für ziemlich fies, da bei zuviel mißbrauch das ganze eventuell mal (zum Nachteil der echten studenten) eingestellt wird (wobei ich mir sicher bin das NI bei 100-150 Euro weniger immer noch genügend gewinn macht).

aber dass sich der burny hier strafbar gemacht hat, wage ich ganz stark zu bezweifeln. wenn sein kumpel sich die lizenz "legal" erworben hat und hierfür auch den entsprechenden nachweis erbringen konnte ist daran schon mal garnix strafbar.

das weitergeben der softwarelizenz an burny ist für den burny ebenfalls nicht strafbar, da der "kumpel" die lizenz+software+hardware legal erworben hat und somit rechtmäßiger besitzer ist. laut aktueller rechtssprechung darf er diese incl. software+hardware veräußern (denk nur mal an die ganzen oem windowsversionen/-lizenzen oder sonstige gebrauchte software/lizenzen die du überall erwerben kannst).

burny darf die lizenz von seinem kumpel erwerben und ist legaler besitzer von traktor scratch, er macht sich nicht strafbar.

ob hierbei irgendwelche bestimmungen von NI in den lizenzvereinbarungen verletzt/ignoriert werden spielt hierbei keine rolle da in erster linie deutsches recht anwendung findet. Und nach diesem ist der weiterverkauf von "gebrauchten" softwarelizenzen/hardware/software nicht strafbar ist, solange keinerlei sicherungskopien oder sonstiges auf dem rechner/im besitz des veräußernden bleibt.

das gilt alles nur aus der strafrechtlichen sicht. zivilrechtlich gesehen, für etwaige schadensersatzforderungen kann das etwas anders aussehen. aber selbst dann ist eher burnys kumpel dran, da er die lizenz, entgegen der bestimmungen von NI, weitergegeben/veräußert hat.
 
Wenn überhaupt weiter verkauft werden darf (und das weiss ich nicht sicher), dann an eine ebenfalls berechtigte Person, und da wird wohl NI beim umschreiben der Registrierung wohl ebenfalls einen berechtigungsnachweis einfordern...

[...]
Das steht doch alles außer Frage.
Aber genau der letzte Punkt ist interessant, wenn das nirgendwo festgehalten ist wäre ein privater Weiterverkauf einer EDU Version rechtlich legal. Ich kann mir aber ebenfalls nicht vorstellen das dies nirgends geregelt ist.
 
[...]
Das steht doch alles außer Frage.
Aber genau der letzte Punkt ist interessant, wenn das nirgendwo festgehalten ist wäre ein privater Weiterverkauf einer EDU Version rechtlich legal. Ich kann mir aber ebenfalls nicht vorstellen das dies nirgends geregelt ist.

Mich beschleicht das dumme Gefühl ,das ich denke das es nicht mal verboten ist es wieder zu verkaufen,nur dann is das Native Instrumentes Aufgabe dem entgegen zu wirken,wobei den das ******* egal ist ob die EDU oder normal verkaufen ihre Kohle haben die auch so.
Na ist an der Version was anderes als bei na normalen ? Nö oder?
höstens wenn man dann die Rechnung beim Verkauf vorlegen tut ist es offentsichtlich.
 
vom grundsatz her habt ihr recht. sich eine edu version zu holen, obwohl man weder schüler noch student ist halte ich für ziemlich fies, da bei zuviel mißbrauch das ganze eventuell mal (zum Nachteil der echten studenten) eingestellt wird (wobei ich mir sicher bin das NI bei 100-150 Euro weniger immer noch genügend gewinn macht).

aber dass sich der burny hier strafbar gemacht hat, wage ich ganz stark zu bezweifeln. wenn sein kumpel sich die lizenz "legal" erworben hat und hierfür auch den entsprechenden nachweis erbringen konnte ist daran schon mal garnix strafbar.

das weitergeben der softwarelizenz an burny ist für den burny ebenfalls nicht strafbar, da der "kumpel" die lizenz+software+hardware legal erworben hat und somit rechtmäßiger besitzer ist. laut aktueller rechtssprechung darf er diese incl. software+hardware veräußern (denk nur mal an die ganzen oem windowsversionen/-lizenzen oder sonstige gebrauchte software/lizenzen die du überall erwerben kannst).

burny darf die lizenz von seinem kumpel erwerben und ist legaler besitzer von traktor scratch, er macht sich nicht strafbar.

ob hierbei irgendwelche bestimmungen von NI in den lizenzvereinbarungen verletzt/ignoriert werden spielt hierbei keine rolle da in erster linie deutsches recht anwendung findet. Und nach diesem ist der weiterverkauf von "gebrauchten" softwarelizenzen/hardware/software nicht strafbar ist, solange keinerlei sicherungskopien oder sonstiges auf dem rechner/im besitz des veräußernden bleibt.

das gilt alles nur aus der strafrechtlichen sicht. zivilrechtlich gesehen, für etwaige schadensersatzforderungen kann das etwas anders aussehen. aber selbst dann ist eher burnys kumpel dran, da er die lizenz, entgegen der bestimmungen von NI, weitergegeben/veräußert hat.

Leider bist du da auf dem Holzweg... haben den hier beschriebenen Fall im vorletzten Semester in Medienrecht behandelt... Da war das beispiel Adobe CS3 EDU, aber die Ausgangsbasis is ja die selbe...
Wenn Burny die Lizenz erwirbt über die Imma Bescheinigung eines Bekannten, in der Absicht, diese EDU Version für sich zu verwenden, dann hat er sich betrügerisch eine Leistung mit Geldwertem Vorteil erschlichen.
Ähnlich wie wenn er sich einen Behindertenausweis ausleihen würde, sein Bild drüberhalten, das es keiner bemerkt, und damit dann ins Freibad mit starker Eintrittsermäßigung geht.

Wie das Aussieht wenn sein Kumpel die EDU Version zuerst auf sich registriert gehabt hätte (was ja hier nicht der Fall war), kann ich von der Strafrechtlichen seite her nicht sagen, aber ich bin mir zu 99% sicher, das NI beim Antrag auf überschreibung der Lizenz, vom neuen User dieser EDU Version ebenfalls einen Berechtigungsnachweis angefordert hätte (Adobe macht das so), und wenn dieser nicht erbracht werden kann, die Überschreibung nicht aktzeptiert wird.

@alfonso: Ja, stimmt, du hast recht... Jeder mit imma Bescheinigung kriegt das Ding... Gedacht isses aber schon eher so wie ichs beschrieben habe, aber als Student kann man davon ja profitieren...
Is auch recht unterschiedlich von Firma zu Firma, wie EDU Lizensen kontrolliert werden... NI is da schon gut hinterher, bei Adobe muss man beinahe schon nen offenbarungseid leisten (Da muss man nen besonderen wisch auf dem Sekretariat der Bildungseinrichtung ausfüllen stempeln und beglaubigen lassen, komplette adresse schon vorher angeben, usw...), und die EDU Version von Microsoft Office bekommt man im Saturn direkt, und ohne Nachfrage, kanns installieren wie man will, und wird null kontrolliert...

@PlusMinusNull: Auf der Packung der EDU Version steht drauf, das es sich um ne EDU Version handelt, der rest ist vermeindlich völlig identisch mit der Vollversion. Vermeindlich, denn wie gesagt, man kauft in erster Linie ein Lizenz, und diese Linzenz ist an eine Key-Serial gebunden... Und die is bei den EDU-Versionen anders, und das wird bei der Registrierung bei NI, welche für den Betrieb notwenig ist, auch überprüft, und es steht dann da, das man eine EDU Version aktiviert hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider bist du da auf dem Holzweg... haben den hier beschriebenen Fall im vorletzten Semester in Medienrecht behandelt... Da war das beispiel Adobe CS3 EDU, aber die Ausgangsbasis is ja die selbe...
Wenn Burny die Lizenz erwirbt über die Imma Bescheinigung eines Bekannten, in der Absicht, diese EDU Version für sich zu verwenden, dann hat er sich betrügerisch eine Leistung mit Geldwertem Vorteil erschlichen.
Ähnlich wie wenn er sich einen Behindertenausweis ausleihen würde, sein Bild drüberhalten, das es keiner bemerkt, und damit dann ins Freibad mit starker Eintrittsermäßigung geht.

holzweg 1.

falsch (wenn ich burny richtig verstehe), burny hat sich nicht mit dem imma ausweis die edu version geholt, sondern sein kumpel mit seinem eigenen ausweis. dieser hat dann das gesamtpaket an burny weitergeben. die hardware muss ja irgendwohin geschickt worden sein. und mit dem imma ausweis gehe ich davon aus an den kumpel von burny, da an burny selbst ja schwierig wäre. wenn burnys kumpel das gesamte paket mit seinem namen angefordert hat und es an burny weitergegeben hat, ist es strafrechtlich gesehen garnix. natürlich hat burny einen vermögensvorteil aber dieser ist rechtmäßig, da der kumpel ja alles erworben hat ohne den veräußerer zu täuschen da der kaufvertrag mit seinem eigenen, gültigen ausweis zustande kam und er anschließend den vertragsgegenstand weiter veräußerte.


Wie das Aussieht wenn sein Kumpel die EDU Version zuerst auf sich registriert gehabt hätte (was ja hier nicht der Fall war), kann ich von der Strafrechtlichen seite her nicht sagen, aber ich bin mir zu 99% sicher, das NI beim Antrag auf überschreibung der Lizenz, vom neuen User dieser EDU Version ebenfalls einen Berechtigungsnachweis angefordert hätte (Adobe macht das so), und wenn dieser nicht erbracht werden kann, die Überschreibung nicht aktzeptiert wird.

holzweg 2.

die registrierung ist von strafrechtlicher seite her vollkommen unerheblich. ich kann jederzeit diverse lizenzen erwerben und sie in deutschland ohne registrierung weiterveräußern. ob dann allerdings eine umschreibung der lizenz erfolgt steht wieder in anderen sternen. das hat aber mit der strafrechtlichen seite nichts zu tun.




burny hat insgesammt weder gegen strafbare handlungen nach dem urheberrecht noch nach dem strafrecht oder sonstigen nebengesetzen verstoßen.

ergo -> keine strafbaren handlungen.



p.s.
microsoft musste mit der registrierung ihrer lizenzen eine schlappe hinnehmen. alle rechtmäßig erworbenen winows xp lizenzen (egal ob gebraucht oder nicht) müssen von microsoft aktiviert werden. und es ist vollkommen unerheblich ob oem/recovery/full/home/pro/media center.
 
Zuletzt bearbeitet:
ein etwas plastischers beispiel (rein hypothetisch, ich arbeite nicht bei adidas, darf aber trotzdem dort einkaufen):

Im adidas outlet bekommt man im normalen einkaufsbereich ca. 15-30% rabatt auf die angebotenen waren aus dem vorjahr.

ich verfüge über einen ausweis, welcher mir auch den einkauf im "mitarbeiter-bereich" verkauf gestattet. hier gibt es bis zu 30% rabatt auf aktuelle ware.

ein kumpel fragt mich jetzt ob ich ihm ein paar schuhe in seiner größe mitnehmen kann, welche ihm im normalen sportladen 130 euro kosten und mich im "mitarbeiterverkauf" nur 99 euro. ich kauf die schuhe in seiner größe und geb sie ihm dann für den preis den ich bezahlt hab. kann das strafrechtlich irgendetwas illegales sein? ich denke nicht im geringsten.

natürlich hat er gegenüber adidas dann keinerlei gewährleistungsansprüche. aber dafür ich. er muss mir nur die "defekten" schuhe geben und ich kann die gewärleistungsansprüche geltend machen.
 
burny hat insgesammt weder gegen strafbare handlungen nach dem urheberrecht noch nach dem strafrecht oder sonstigen nebengesetzen verstoßen.

hmm, leider nicht richtig, warum ist in diesem Thread nachzulesen... ...Und gegen strafbare Handlungen verstossen hat er tatsächlich nicht, aber er hat sie begangen ;)

tsts... Hobbyjuristen :D

Ich hab grad ne halbe Stunde lang nen 3-Seiter getippt, aber irgendwie weiss ich schon wie die Diskussion hier endet "Nämlich wie die letzte halbe Stunde von Rambo IV Uncut ^^" deshalb lass ich das lieber mal so stehen...

Am ende isses ******* egal... Er wird nicht der einzige Sein, der sich über nen Kumpel ne EDU Version erschleicht, und zusammen mit den ganzen Torrent Leechern isses eh die schiere Masse, die die Leute schützt, und rechtsbeugung hin oder her die Kiddies auf der sicheren Seite stehen lässt. Schon sinnlos sich da drüber aufzuregen...

Das es - mal recht beiseite - nicht in Ordnung ist, und definitiv moralisch verwerflich und moralisch betrügerisch ist, darüber sind sich die ehrlichen User hier im Forum einig... Und das man sowas nicht in der Szene haben will, darüber wohl auch...

Also lassen wirs mal so stehen, ja? 2 Meinungen kein Ergebnis...
 
Zuletzt bearbeitet:
hmm, leider nicht richtig, warum ist in diesem Thread nachzulesen... ...Und gegen strafbare Handlungen verstossen hat er tatsächlich nicht, aber er hat sie begangen ;)

tsts... Hobbyjuristen :D

verdammt.... ich hab wohl meinen beruf verfehlt... die letzten 8 jahre für die katz. ich sollte kündigen, nachrechnen was ich verdient habe, alles an den staat zurückzahlen und darum bitten dass alle meine fälle wieder aufgerollt werden...
 
Also lassen wirs mal so stehen, ja? 2 Meinungen kein Ergebnis...

Ganz genau, korrekt. Dies würde ich ebenfalls vorschlagen, bevor das hier noch ausufert. Ganz davon abgesehen ist dies ein interessantes Thema, welches sicherlich auf alle Bereiche in unserem Business bezogen werden kann. Besteht hier Diskussionsbedarf, so kann gerne im richtigen Sub eine neue Diskussion diesbezüglich gestartet und die hier angefangene damit dann natürlich auch fortgesetzt werden; hier im Thread ist dies leider sehr fehl am Platz, sorry.

verdammt.... ich hab wohl meinen beruf verfehlt... die letzten 8 jahre für die katz. ich sollte kündigen, nachrechnen was ich verdient habe, alles an den staat zurückzahlen und darum bitten dass alle meine fälle wieder aufgerollt werden...

Bevor es persönlich wird und leider damit auch nichts mehr mit dem Thema und den damit verbundenen Fakten zutun hat, rate ich zu einer Klärung per PN und nicht öffentlich in einem Thread, das macht a) keinen Sinn für die Allgemeinheit und bringt b) keinen Diskussionspartner in dieser Sache weiter. Daher bitte unbedingt - sofern weiterer Bedarf besteht - per PN klären!

Danke & Gruß Steve
 
Jatzt machts klick gerade bei mir,ich meine zu behaupten das ich letzteres gelesen habe das man die EDU garnicht für Öffentliche Auftritte nehmen darf sondern nur zu lernzwecken dient.
Also hat er dann eh ein Problem wenn er Sie öffentlich verwendet.
 
Hat die EDU - Version eigentlich eine andere Verpackung?

...und ich bin mir ziemlich sicher, das man mit der EDU auch öffentlich auflegen kann.

Da fragt man sich langsam, warum ich Depp eigentlich den vollen Preis bezahle. Der ehrliche Kunde ist immer der dumme...
 
Die EDU hat genau wie die Händler/Demo Unit nur einen Aufkleber auf der Verpackung, sonst ist sie identisch. Wenn NI demnächst mehr EDU als normale verkauft werden sie bestimmt was ändern. Bis dahin is es eine Frage der Bauernschlauheit des Einzelnen und das hier zuviele die Saturnsche Geiz ist Geil Mentalität verinnerlicht haben ist ja nix Neues.
Aber nun Back 2 Topic, vielleicht sollten wir - wie schon vorgeschlagen - einen Extra Thread aufmachen: Thema moralischer Anspruch oder so.
 
Jatzt machts klick gerade bei mir,ich meine zu behaupten das ich letzteres gelesen habe das man die EDU garnicht für Öffentliche Auftritte nehmen darf sondern nur zu lernzwecken dient.
Also hat er dann eh ein Problem wenn er Sie öffentlich verwendet.

Auch quatsch!

Wieso sollte man diese nicht öffentlich verwenden. Damit wäre dem "Musikstudent", der ggf. bereits öffentlich auftritt überhaupt nicht geholfen.
 
Hey Ihr,

ich hab da mal ein kleines problem!
Ich habe mein traktor scratch komplett angeschlossen! läuft auch wunderbar, bis auf das eine timecode cd nicht erkannt wird...liegt vlt aber am mischpult!
Naja jetzt zum eigentlichen Thema

Wenn ich einen Track über Traktor scratch laufen lasse, habe ich zwischendurch immer ein knacken drin?!
weis jemand was damit ist? An der Hotline konnte man mir auch nicht wirklich weiter helfen, bis auf das ich jetzt ein update zugeschickt bekomme...vlt würde es dann weg gehen?!

LG Rene
 
Wieso soll dein Timecode wegen deines Mixers nicht erkannt werden :confused:

Wegen dem Knacken: Spiel mal an den Latency-Einstellungen und dem Cache rum:

- Latency erhöhen
- Cache reduzieren

Ausserdem die CPU-Auslastung im Auge behalten.
 
Wieso soll dein Timecode wegen deines Mixers nicht erkannt werden :confused:

Wegen dem Knacken: Spiel mal an den Latency-Einstellungen und dem Cache rum:

- Latency erhöhen
- Cache reduzieren

Ausserdem die CPU-Auslastung im Auge behalten.

Super danke für die schnelle antwort!
Das Traktor scratch schreibt immer "Unknown Medium Calib. failed Wrong In Mode" Sound kommt aber raus!!! Funktioniert...

Wo finde ich die Latency-Einstellungen? und die Cache?!
 
ups stimmt :D
habe einen plattenspieler und eine cd hier zuhause dran! Damit ich mal beides auf einmal testen konnte...daran wirds liegen :p

Und tut es auch! jetzt gehts :D

Aber die beiden Einstellungen finde ich immernoch nicht! Cache und Latency?

LG
 

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