vom grundsatz her habt ihr recht. sich eine edu version zu holen, obwohl man weder schüler noch student ist halte ich für ziemlich fies, da bei zuviel mißbrauch das ganze eventuell mal (zum Nachteil der echten studenten) eingestellt wird (wobei ich mir sicher bin das NI bei 100-150 Euro weniger immer noch genügend gewinn macht).
aber dass sich der burny hier strafbar gemacht hat, wage ich ganz stark zu bezweifeln. wenn sein kumpel sich die lizenz "legal" erworben hat und hierfür auch den entsprechenden nachweis erbringen konnte ist daran schon mal garnix strafbar.
das weitergeben der softwarelizenz an burny ist für den burny ebenfalls nicht strafbar, da der "kumpel" die lizenz+software+hardware legal erworben hat und somit rechtmäßiger besitzer ist. laut aktueller rechtssprechung darf er diese incl. software+hardware veräußern (denk nur mal an die ganzen oem windowsversionen/-lizenzen oder sonstige gebrauchte software/lizenzen die du überall erwerben kannst).
burny darf die lizenz von seinem kumpel erwerben und ist legaler besitzer von traktor scratch, er macht sich nicht strafbar.
ob hierbei irgendwelche bestimmungen von NI in den lizenzvereinbarungen verletzt/ignoriert werden spielt hierbei keine rolle da in erster linie deutsches recht anwendung findet. Und nach diesem ist der weiterverkauf von "gebrauchten" softwarelizenzen/hardware/software nicht strafbar ist, solange keinerlei sicherungskopien oder sonstiges auf dem rechner/im besitz des veräußernden bleibt.
das gilt alles nur aus der strafrechtlichen sicht. zivilrechtlich gesehen, für etwaige schadensersatzforderungen kann das etwas anders aussehen. aber selbst dann ist eher burnys kumpel dran, da er die lizenz, entgegen der bestimmungen von NI, weitergegeben/veräußert hat.
Leider bist du da auf dem Holzweg... haben den hier beschriebenen Fall im vorletzten Semester in Medienrecht behandelt... Da war das beispiel Adobe CS3 EDU, aber die Ausgangsbasis is ja die selbe...
Wenn Burny die Lizenz erwirbt über die Imma Bescheinigung eines Bekannten, in der Absicht, diese EDU Version für sich zu verwenden, dann hat er sich betrügerisch eine Leistung mit Geldwertem Vorteil erschlichen.
Ähnlich wie wenn er sich einen Behindertenausweis ausleihen würde, sein Bild drüberhalten, das es keiner bemerkt, und damit dann ins Freibad mit starker Eintrittsermäßigung geht.
Wie das Aussieht wenn sein Kumpel die EDU Version zuerst auf sich registriert gehabt hätte (was ja hier nicht der Fall war), kann ich von der Strafrechtlichen seite her nicht sagen, aber ich bin mir zu 99% sicher, das NI beim Antrag auf überschreibung der Lizenz, vom neuen User dieser EDU Version ebenfalls einen Berechtigungsnachweis angefordert hätte (Adobe macht das so), und wenn dieser nicht erbracht werden kann, die Überschreibung nicht aktzeptiert wird.
@alfonso: Ja, stimmt, du hast recht... Jeder mit imma Bescheinigung kriegt das Ding... Gedacht isses aber schon eher so wie ichs beschrieben habe, aber als Student kann man davon ja profitieren...
Is auch recht unterschiedlich von Firma zu Firma, wie EDU Lizensen kontrolliert werden... NI is da schon gut hinterher, bei Adobe muss man beinahe schon nen offenbarungseid leisten (Da muss man nen besonderen wisch auf dem Sekretariat der Bildungseinrichtung ausfüllen stempeln und beglaubigen lassen, komplette adresse schon vorher angeben, usw...), und die EDU Version von Microsoft Office bekommt man im Saturn direkt, und ohne Nachfrage, kanns installieren wie man will, und wird null kontrolliert...
@PlusMinusNull: Auf der Packung der EDU Version steht drauf, das es sich um ne EDU Version handelt, der rest ist vermeindlich völlig identisch mit der Vollversion. Vermeindlich, denn wie gesagt, man kauft in erster Linie ein Lizenz, und diese Linzenz ist an eine Key-Serial gebunden... Und die is bei den EDU-Versionen anders, und das wird bei der Registrierung bei NI, welche für den Betrieb notwenig ist, auch überprüft, und es steht dann da, das man eine EDU Version aktiviert hat.