Ob Du Geld nimmst oder nicht, dürfte überhaupt nicht entscheidend sein.
Allein der Umstand, dass ein Eintrittsgeld o.ä. verlangt wird, führt m.E. nämlich nicht notwendigerweise dazu, dass GEMA-Gebühren zu entrichten sind.
Es kommt m.E. allein darauf an, ob eine öffentliche Musikdarbietung stattfindet oder, ob es sich lediglich um eine Privatveranstaltung handelt.
Von einer (GEMA-freien) Privatveranstaltung kann nur dann ausgegangen werden, wenn alle Gäste der Veranstaltung in einer gewissen persönlichen Beziehung zum Gastgeber/Veranstalter stehen. Z.B. Freunde und Verwandte bei einer Geburtstags- oder Hochzeitsfeier oder sonstigen Privatfete. In diesen Fällen könnte beispielsweise durchaus auch ein Eintrittsentgelt oder Kostenbeitrag erhoben werden, ohne dass GEMA-Gebühren fällig würden.
Anders sieht es jedoch in dem von @Acid beschriebenen Fall aus:
Hier ist - wenn ich es richtig verstanden habe - die Veranstaltung grundsätzlich für jedermann (und nicht nur für Freunde) zugänglich. Es wurden Einladungen an einen unbestimmten Personenkreis ausgesprochen und es wurde ein begrenztes Kontingent an Eintrittskarten bzw. Gästelistenplätzen verkauft, die Gäste der Veranstaltung stehen jedoch nicht alle in einer persönliche Beziehung zum Veranstalter.
In diesem Fall dürfte es sich um eine Veranstaltung mit öffentlicher Musikdarbietung handeln und die GEMA wäre durchaus mit im Boot, und zwar sogar unabhängig davon, ob ihr Eintrittsgeld oder einen Kostenbeitrag verlangt.
Edit:
Ooops. Gerade hatte ich ein
Déjà vu.....
.... Oder es gibt noch einen
Murmeltiertag.