Privatparty und GEMA?

Usere Klassenstufe(12) veranstaltet ne party im freien(mit zelt wenns regnet) , welche gemagebühren sind zu entrichten ?Es wäre ja schon s******* wenn man so um die 400 euro zahlen müsste( geldnot).:(

Frag doch bei der GEMA an.
Umbringen werden sie dich schon nicht.
 
Wenn ich nun mit deren geisig Eigentum Geld verdiene, dann ist es doch das mindeste, sie daran Teil haben zu lassen. Nichts anders ist das System der GEMA. Wenn auch in vielen Punkten schwammig formuliert.

a) dagegen hat niemand was. Die Künstler sollen ihre Tantiemen erhalten. Da stehe ich auch voll und ganz dahinter .. aber
b) das Gema-System ist ein System welches am besagten Künstler eher vorbei geht bzw. eher die Interessen der Gema vertritt statt der Künstler

Einfach mal lesen.
 
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Doch, du hast eine Kopie hergestellt... Und zwar eine von der Quelldatei auf dem Beatport Server.

Wie oft du die jetzt auf CDs Backuppest, oder auf wieviele deiner Festplatten die Datei jetzt rumfährt interessiert da nicht mehr... Eine Kopie isses schon in der Sekunde, in der du die Datei aus dem Netz saugst...

Wow. Hieß es nicht mal ganz am Anfang "einfache Bday Party für nen Freund"?
Was ist bloß mit dieser ganzen Bürokratie los? Früher hatte Einer Geburtstag, da haben alle einen Fuffi zusammengeschmissen und dann hat man auf der Party Musik gespielt. So einfach.
Ist jetzt nicht gegen den Poster des Beitrags gerichtet, ich find einfach nur diesen Kleinkaro befremdlich.
 
@ Lauschgift.. glaub das ist richtig ;-)

Mein Cousain ist auch Produzent von Musik jedoch in Rumänien .. da gibt es keine GEMA da ist es egal.. gibts in anderen Ländern überhaupt sowas wie GEMA??

Und ich bezweifel das die GEMA einnahmen wirklich an die Künstler gehen und wenn doch dann ist es sehr sehr wenig...
 
Es gibt auch in anderen Ländern sowas wie die GEMA, sicher auch in Rumänien. Es gibt auch internationale Vertretungsabkommen der Verwertungsgesellschaften. Die Einnahmen gehen auch an die Künstler, nur nach Abzug diverser Kosten für den "Apparat" und in einer unverhältnismässigen Aufteilung. Das System als solches ist zwar nur semigerecht und altbacken, aber generell kein schlechtes. Und das Musik niemand gehört war auch - überspitzt und das Zitat aufgreifend - nur zu Zeiten so, als noch aufm Boden getrommelt wurde. Manchmal wünschte ich mir bevor hier Statments gebracht werden denkt man mal von A nach C bzw. versucht sich mal auf die andere Seite zu denken. :)

PS: In Rumänien heißt das UCMR-ADA, seit 1920.
 
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Und das Musik niemand gehört war auch - überspitzt und das Zitat aufgreifend - nur zu Zeiten so, als noch aufm Boden getrommelt wurde. ... denkt man mal von A nach C bzw. versucht sich mal auf die andere Seite zu denken. :)

Also erstmal ein Danke fürs Lesen meines 'Beitrags'. Dann würde ich gerne mal eine Frage in den Raum stellen: denkt die andere Seite denn auch an die Unsere?
 
tach leutz ich habe mal ne frage dazu
da ich neu neu hier bin habe ich keine ahnung was des GEMA ist
muss man sich da eintragen wenn man nur nebenherr auf kleinen b-days musik macht oder wie schaut des aus?
 
tach leutz ich habe mal ne frage dazu
da ich neu neu hier bin habe ich keine ahnung was des GEMA ist
muss man sich da eintragen wenn man nur nebenherr auf kleinen b-days musik macht oder wie schaut des aus?


Wurde ja schon was darüber gesagt , musste ma das ganze thread lesen :D wegen geschlossener Gesellschaft etc hehe
 
wobei zweck kommerzieller gewinnerzielung immer wieder anders ausgelegt wird besonders wenn se einen drankriegen wollen....
 
Privatparty trotz Eintrittsgeld

Hallo Leute

Es geht um eine, ich hoffe doch, kleine Rechtliche Frage. Wir wollen eine neue Party die nur für Mitglieder ist (Private Einladungen) starten. Die Leute kenne ich nicht persönlich daher sie sind also keine Freunde von mir. Wir mieten einen Club und rein kommt nur der der auf einer Liste steht und eine Einladung bekommen hat. Bezahlt wurde im Vorraus auf ein Bankkonto. Wie sieht es mit der Gema aus. Die müsste doch Wegfallen da ja nur Leute mit Einladung reinkommen aber da ich ja Geld nehme bin ich mir da nicht sicher.

Falls es darüber schon einen theard gibt einfach verschieben.
Gruß Alex
 
AW: Privatparty trotz Eintrittsgeld

Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube das die Anzahl der Gäste auch eine Rolle spielt.
Wieviele sind denn geplant ?
 
AW: Privatparty trotz Eintrittsgeld

Ist Latten, willst des wasserdicht gilt: Geld = Gema !
Hier, im passenden thread, auf 21 Seiten abgehandelt.
 
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Ne ok danke. Dachte das es jetzt irgendwie eine Ausnahmeregel ist.
 
Ob Du Geld nimmst oder nicht, dürfte überhaupt nicht entscheidend sein.
Allein der Umstand, dass ein Eintrittsgeld o.ä. verlangt wird, führt m.E. nämlich nicht notwendigerweise dazu, dass GEMA-Gebühren zu entrichten sind.

Es kommt m.E. allein darauf an, ob eine öffentliche Musikdarbietung stattfindet oder, ob es sich lediglich um eine Privatveranstaltung handelt.

Von einer (GEMA-freien) Privatveranstaltung kann nur dann ausgegangen werden, wenn alle Gäste der Veranstaltung in einer gewissen persönlichen Beziehung zum Gastgeber/Veranstalter stehen. Z.B. Freunde und Verwandte bei einer Geburtstags- oder Hochzeitsfeier oder sonstigen Privatfete. In diesen Fällen könnte beispielsweise durchaus auch ein Eintrittsentgelt oder Kostenbeitrag erhoben werden, ohne dass GEMA-Gebühren fällig würden.


Anders sieht es jedoch in dem von @Acid beschriebenen Fall aus:
Hier ist - wenn ich es richtig verstanden habe - die Veranstaltung grundsätzlich für jedermann (und nicht nur für Freunde) zugänglich. Es wurden Einladungen an einen unbestimmten Personenkreis ausgesprochen und es wurde ein begrenztes Kontingent an Eintrittskarten bzw. Gästelistenplätzen verkauft, die Gäste der Veranstaltung stehen jedoch nicht alle in einer persönliche Beziehung zum Veranstalter.

In diesem Fall dürfte es sich um eine Veranstaltung mit öffentlicher Musikdarbietung handeln und die GEMA wäre durchaus mit im Boot, und zwar sogar unabhängig davon, ob ihr Eintrittsgeld oder einen Kostenbeitrag verlangt.


Edit:
Ooops. Gerade hatte ich ein Déjà vu.....

.... Oder es gibt noch einen Murmeltiertag. :)
 
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Anders sieht es jedoch in dem von @Acid beschriebenen Fall aus:
Hier ist - wenn ich es richtig verstanden habe - die Veranstaltung grundsätzlich für jedermann (und nicht nur für Freunde) zugänglich. Es wurden Einladungen an einen unbestimmten Personenkreis ausgesprochen und es wurde ein begrenztes Kontingent an Eintrittskarten bzw. Gästelistenplätzen verkauft, die Gäste der Veranstaltung stehen jedoch nicht alle in einer persönliche Beziehung zum Veranstalter.

Um das zu umgehen empfehle ich Kaffee und Kuchen zum kennen lernen und Freunde werden :d

Wieviele Gäste stehen denn auf der Liste ?
Mehr als 100 ?
 
Ich zitiere mal aus einem anderen board weil ich finde das es den Kern der Sache ganz gut trifft:

Gema-Gebühren fallen an, sobald bei einer kommerziellen Veranstaltung Musik von Gema-Künstlern gespielt wird. Der Begriff "kommerziell" wird nun ziemlich weit ausgelegt. Das gilt beispielsweise schon bei einer Party, wenn die Gäste eine Kostenbeteiligung für die Getränke da lassen, oder für die Getränke ihren Obulus entrichten.

Es ist an dieser Stelle also vollkommen unerheblich wie die Gäste auf die Veranstaltung gekommen sind, entscheidend ist das, hier z.B über die Getränke, Geld erwirtschaftet wird.

So hat man es uns vor längerer Zeit seitens der Gema zumindest erklärt, je nach Stelle und Ansprechpartner variieren allerdings die Aussagen.
Zur Not so lang anrufen bis du eine Antwort erhältst die dir passt. :rolleyes:

Des weiteren ging es ja nur um die rechtliche Sicht, Ahndung steht dann noch mal auf einem ganz anderen Blatt.
So sind mir hier im Umkreis mehrere Kleinveranstaltungen bekannt wo ich mir sicher bin das dort keinerlei Gebühren entrichtet wurden/werden.
Kontrolliert wurde das bis jetzt noch nie. ;)
 
Es mag ja sein, dass Veranstaltungen, bei denen ein Eintrittsgeld oder Kostenbeitrag zu entrichten ist, in der Regel kommerziell organisiert sind und sich an einen unbestimmten Personenkreis richten, somit also öffentlich und damit GEMA-pflichtig sind.
Der hier oftmals gezogene pauschale Schluss "Geld = GEMA" ist aber dennoch o nicht zulässig!


Ob Geld eingenommen oder gar erwirtschaftet wird, ist nämlich erstmal gar nicht entscheidend.

Es kommt darauf an, ob Musik in der Öffentlichkeit wiedergegeben wird. Dann nämlich unterliegt man der GEMA-Pflicht.

Öffentlich ist die Musikwiedergabe dann, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Dazu gehört - pauschal formuliert - jeder, der nicht mit dem Veranstalter, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Kurz gesagt:
Immer dann, wenn mehre Personen, die z.B. miteinander verwandt oder befreundet sind (auch außerhalb ihrer eigenen vier Wände) Musik hören, handelt es sich nicht um eine Musikwiedergabe in der Öffentlichkeit und es besteht keine GEMA-VErgütungspflicht. Eine private Party unterliegt damit also nicht der GEMA-Pflicht. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass die Privatparty mittels Eintrittsgeldern bzw. Kostenbeiträgen finanziert wird.
 
sehe ich anders. und soweit mir mitgeteilt wurde auch die gema.
für alle, die aber hier mit den üblichen geschichten anfragen, dürfte es aber so oder so gelten, weil das ganze hat noch einen anderen haken:

sobald nämlich schon freunde der freude oder verwandten mitkommen, die du als "einladender" nicht kennst, hat das wieder den charakter einen öffentlichen auführung und ist abgabepflichtig. sie kriegen dich so oder so. blöd sind die nämlich nicht.

ich will natürlich niemanden dazu anhalten, gegen geltendes gesetz zu verstossen, aber früher haben wird da ehrlich gesagt einend deck drauf gegeben, wenns nicht grad ne veranstaltung in der stadthalle war...
 
Schon klar, dass man sich seine Veranstaltungen im Hinblick auf das Merkmal "öffentlich" nicht schönreden soll. Bei Gästen wo man lediglich einen kennt, der einen kennt, der einen kennt, haben wir mit Sicherheit keine GEMA-freie Privatveranstaltung mehr. Selbst dann nicht, wenn alles "für lau" ist, d.h. kein Eintrittsgeld o.ä. eingenommen wird.

Ich wollte lediglich mal mit dem hier immer wieder zu lesenden Pauschalaussage "wenn Geld, dann GEMA" aufräumen. So ist es nämlich nicht!

Auch eine Veranstaltung mit freiem Eintritt und ohne kommerziellen Hintergrund kann durchaus GEMA-pflichtig sein.

Das entscheidende Merkmal, worauf es nämlich ankommt, ist, dass die VA "öffentlich" ist, also die Gäste bzw. Teilnehmer nicht mit dem Veranstalter durch persönliche Beziehungen verbunden sind.

Wer mag, kann sich das alles ja mal bei der GEMA in dieser Broschüre durchlesen.
:)
 
wirklich klarheit schafft die broschüre aber leider nicht. ich kenne die schon.

deshalb habe ich vorhin noch mal an die bezirksdirektion geschrieben, ein paar hier diskutierte fälle (ohne quellenangabe ;)) explizit geschildert und um schriftliche aufklärung gebeten.
ausserdem hab ich auch gleich noch um die angabe der verordnungen/gesetze/wasauchimmer gebeten, aus denen sich diese ansprüche ableiten.

schaumermal
 
...
Der hier oftmals gezogene pauschale Schluss "Geld = GEMA" ist aber dennoch o nicht zulässig!


Ob Geld eingenommen oder gar erwirtschaftet wird, ist nämlich erstmal gar nicht entscheidend.

Es kommt darauf an, ob Musik in der Öffentlichkeit wiedergegeben wird. Dann nämlich unterliegt man der GEMA-Pflicht.

Der alte James t. :)

Und endlich sind wir zwei mal voll und ganz einer Meinung :cool:
 

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