james t.
Captain
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Der alte James t.
Und endlich sind wir zwei mal voll und ganz einer Meinung
Dass ich das noch erleben darf.
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Der alte James t.
Und endlich sind wir zwei mal voll und ganz einer Meinung
wirklich klarheit schafft die broschüre aber leider nicht. ich kenne die schon.
deshalb habe ich vorhin noch mal an die bezirksdirektion geschrieben, ein paar hier diskutierte fälle (ohne quellenangabe ) explizit geschildert und um schriftliche aufklärung gebeten.
ausserdem hab ich auch gleich noch um die angabe der verordnungen/gesetze/wasauchimmer gebeten, aus denen sich diese ansprüche ableiten.
schaumermal
soooo, ich habe nun alle Infos, die ich haben wollte.
die oft vor allem von mir verbreitete pauschale annahme: "geld=gema" stimmt so wie ich sie verbreitet habe tatsächlich nicht.
es ist also so, wie von james t. geschrieben:
es ist die öffentlichkeit, die zählt.
ausserdem natürlich noch eine kommerzieller hintergedanke, bei dem nicht mehr von einer privaten feier ausgegangen werden kann, selbst wenn es sich um einen privaten personenkreis handelt.
eine abgabe wird also immer dann fällig, wenn ich als veranstalter den privaten charakter nicht nachweisen kann. und das ist wichtig: ich muss das nachweisen können und nicht die gema mir!
in den meisten fällen, in denen eintritt genommen wird, oder getränke verkauft werden, wird von der gema direkt der öffentliche charakter vermutet und ich werde es schwerer haben, das gegenteil zu beweisen.
aber auch bei kostenlosen angelegeheiten bin ich theoretisch verpflichtet nachzuweisen, dass ich zu allen oder alle untereinander eine enge persönliche beziehung pflegen.
gehört z.b. nur eine person nicht zum "freundeskreis" (die neue freundin eines freundes) ist das ganze öffentlich und somit abgabepflichtig.
ich glaube ich werde das mal in nem faq verwursten.
Also zwei GEMA-Faktoren, wie wir sie auch sonst haben:
- Umkehr der Beweislast
- ein Bruchteil von 100 (also in dem Fall 1 "öffentlicher" Besucher) = 100% GEMA
wie sieht es denn aus mit dem thema Musik auf privat partys (z.b. studentenpartys) und öffentliche veranstalltungen bzw. clubs? wer kontrolliert denn die legalität der musik? ich mein wenn man platten benutzt ist es ja klar aber die djs die mp3s benutzen und alles aufm rechner haben wie möchte man es nachweisen dass die musik aufm rechner legal ist?
gibts da irgendwelche reglen/gesetze? ist da die GEMA ebenfalls dafür zuständig?
Dies weiß ich von mehreren Kollegen, wo genau dies engetroffen ist. Zum Glück hatten alle auch die Original-CD da.
Die Kontrolle der Musik macht ein freundlicher Herr oder freundliche Dame von der GEMA. Wenn nur mit MP3 aufgelegt wird, geht die GEMA nach Veranstaltungsende mit zu einem nach Hause und will die Original-CD's oder die Kaufbelege der digitalen Musik sehen. Liegen diese nicht vor, selbst bei einem einzigen Lied, hat man ein sehr großes Problem. Darauf zu Hoffen, dass nach dem Ende da niemand mehr auf einen wartet ist ein fataler Irrtum, die stehen auch dann nachts um 3 wieder vor der Tür und warten auf deinen Feierabend. Dies weiß ich von mehreren Kollegen, wo genau dies engetroffen ist. Zum Glück hatten alle auch die Original-CD da.
.... die darf nur beurteilen, ob alle abgaben bezüglich der aufführung bezahlt wurden....
Ich habs auch on einem DJ gehört, bei dem es wirklich so war. Der macht den Job schon ein paar Jahrzehnte längerder bekannte eines freundes von mir, dessen bruder sich da mit seinem hund schon länger in der szene rumtreibt...dessen stiefsohn hat mir erzählt...
Doch darf sie, notfals mit richterlicher Verfügungglaubst du wirklich an die märchen, die du da verzapfst? kein gema-mensch darf deine musik kontrollieren, deinen rechner angucken oder gar mit zu dir nach hause gehen und sich dein cd-regal angucken, wenn du das nicht willst.
Ist nicht egal, wo die Musik her kommt aber ich merke, dass du Beratungsresistent bistkurz und knapp:
die gema darf nicht kontrollieren, ob die musik legal oder illegal erworben ist. die darf nur beurteilen, ob alle abgaben bezüglich der aufführung bezahlt wurden. wo die musik herkommt ist denen vollkommen egal.
boah, na wenn der das sagt, wirds schon seine richtigkeit habenIch habs auch on einem DJ gehört, bei dem es wirklich so war. Der macht den Job schon ein paar Jahrzehnte länger
Doch darf sie, notfals mit richterlicher Verfügung
...pech gehabt und angeschissen, legal bleiben und dann bist auf der sicheren Seite!was wenn man keine rechnungen mehr hat...was wenn die original cds nicht mehr zu da sind?
ich kann nur hoffen, dass du einen auf ironie machst.
Ja klar ... die DJs, die über Jahrzehnte Musik gekauft haben und immer noch Tonträger/einzelne Titel käuflich erwerben und in der Summe höhere fünfstellige DM-/€-Beträge nur für Musik investiert haben, müssen den Jungspunden mit ihren zig Zehntausend illegal erworbenen Titeln und zig Gigabyte großen Musikarchiven natürlich und berechtigterweise ein bisschen Angst machen ...Ich habs auch on einem DJ gehört, bei dem es wirklich so war. Der macht den Job schon ein paar Jahrzehnte länger ...
GEMA Information für Discjockeys:
Welche Aufgaben hat die GEMA?
Die GEMA hat mehrere Aufgaben:
1. Sie prüft, ob und wo urheberrechtlich geschützte Musik aufgeführt, wiedergegeben, gesendet, vervielfäl-tigt oder verbreitet wird. Dazu gehört beispielsweise auch das Abspielen von Musik in Diskotheken oder auf Veranstaltungen.
2. Sie prüft, wer welche Urheberrechte hat.
3. Sie nimmt das Inkasso für die Nutzung von Musikrechten vor. Sie schüttet die Einnahmen abzüglich
ihres eigenen Verwaltungsaufwands (ca. 14%) an die empfangsberechtigten Komponisten, Textdichter
und Musikverleger aus.
...
Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?
Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zu-sammengestellte Sampler öffentlich in einer Diskothek aufgeführt, muss das Vervielfältigungsrecht der CD
vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesem Fall erhöht sich der Tarif
für die Wiedergabe um 30 Prozent.
Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?
Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar
und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Verviel-fältigung zusätzlich erworben werden.
...
Ist nicht egal, wo die Musik her kommt aber ich merke, dass du Beratungsresistent bist
Aber wenn man doch nichts zu verbergen hat!