Rechtsanwalt Rasch bei Stern-TV

es gibt keinen wirksamen schutz, da man jeden umgehen / aushebeln kann. und ob letztendlich wirksam oder nicht: sobald irgendeine, ob einfache oder komplexe, technik verwendet wird, die ein kopieren erschweren und / gleichwohl verhindern soll, ist es nicht mehr erlaubt. man hat war ein recht auf privatkopie, dies zwingt aber die hersteller nicht dazu, ihre techniken so auszulegen, das dies auch einfach möglich ist. das lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, das man eine sw genommen hat, die man im laden gekauft hat. sofern diese einen kopierschutz knackt, macht man sich genau genommen strafbar.
 
es gibt keinen wirksamen schutz, da man jeden umgehen / aushebeln kann. und ob letztendlich wirksam oder nicht: sobald irgendeine, ob einfache oder komplexe, technik verwendet wird, die ein kopieren erschweren und / gleichwohl verhindern soll, ist es nicht mehr erlaubt. man hat war ein recht auf privatkopie, dies zwingt aber die hersteller nicht dazu, ihre techniken so auszulegen, das dies auch einfach möglich ist. das lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, das man eine sw genommen hat, die man im laden gekauft hat. sofern diese einen kopierschutz knackt, macht man sich genau genommen strafbar.

Nein. Strafbar ist nur das Knacken eines wirksamen Kopierschutzes.
Was im Einzelnen solcher wirksamer Kopierschutz ist, ist wohl durch die Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
Es kann aber dabei wohl kaum ausreichend sein, wenn der "Kopierschutz" von jedermann mit wenigen, allseits bekannten Handgriffen umgangen werden kann.

Wobei im meinen geschilderten Fall ein handelsübliches Brennprogramm bzw. Rip-Programm die CDs problemlos ausgelesen hat. Für mich war hier kein Kopierschutz erkennbar. Somit kann es dann wohl kein wirksamer Kopierschutz gewesen sein. (wenn überhaupt einer drauf war)
 
Freund von mir, Schüler, hat vor ein paar Tagen eine Strafe von 3500 euronen bekommen wegen downloaden...schöne *******e, rechner weg, kein inet, keine mucke und 3500 euronen im minus
 
@ post ueber mir

finde ich vollkommen richtig. !!!

warum? lese bitte meine anderen postings

@ james t

ja ich kann meinen diesel auch mit heizoel betreiben. geht auch fast ohne probleme mit jedem handelsueblichen diesel. und es ISTTROTZALLEM illegal.

nur weil etwas funktioniert ist es noch lange nicht erlaubt.

imho sollte mal von der auslegung weggegangen werden was ich machen kann ist auch egal.

koennte ja auch jederzeit jemanden totschlagen. waere nach eurer auslegung, ja auch nicht so schlimm :eek:
 
@ post ueber mir

finde ich vollkommen richtig. !!!

warum? lese bitte meine anderen postings

@ james t

ja ich kann meinen diesel auch mit heizoel betreiben. geht auch fast ohne probleme mit jedem handelsueblichen diesel. und es ISTTROTZALLEM illegal.

nur weil etwas funktioniert ist es noch lange nicht erlaubt.

imho sollte mal von der auslegung weggegangen werden was ich machen kann ist auch egal.


koennte ja auch jederzeit jemanden totschlagen. waere nach eurer auslegung, ja auch nicht so schlimm :eek:

Wenn man schon Äpfel nicht mit Birnen vergleichen sollte,
dann bestimmt keine CDs mit Autos und schon gar keine "Legal-Privat-Kopierer" mit "Mördern"

Sorry Scout, aber Deine Vergleiche waren ja wohl mal völlig daneben!
:confused:
 
Das mit dem Kopierschutz ist doch eigentlich eh fast vom Tisch, da sich doch die Kopierschutzmechnismen als nicht wirklich Effektiv erwiesen hatten, weil die CD ja auch teilweise auf normalen CD PLayer nicht mehr liefen.

Soweit ich weiß sind viele CDs nicht mehr Kopiergeschützt.
 
...
(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder
2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.





(4) Die Vervielfältigung

a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.




...
(6) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.

...
Im ersten Teil steht ganz klar drin, dass Kopien von öffentlich zugänglichem Material nur zum Zweck der staatlichen Ausbildung bzw. staatlichen Prüfungen genutzt und kopiert werden darf.

Also nix mit von der Bibliothek ausleihen, zuhause kopieren und wieder zurückbringen. Nur für den Schul- oder nichtgewerblichen Unterricht eben.


Im zweiten Teil steht drin, dass Musik nur vervielfältigt (das schließt eine einzelne Kopie mit ein) werden darf, wenn das Werk seit über 2 Jahren nicht mehr zu bekommen ist. Allerdings ist es nicht leicht zu beweisen, dass dies der Fall ist. Aktuelle Musik ist heute eh generell immer zu bekommen. Die Onlineplattformen bieten ja die Lieder generell jederzeit an. Also kann man das für die aktuelle Musik schonmal getrost vergessen mit dem Vervielfältigen.


Im letzten Abschnitt steht ja wohl mehr als deutlich drin, das Kopien nicht weitergegeben werden dürfen. Es sei denn, das Originalpassagen nachweislich "defekt" (nenn ich's jetzt mal) sind und diese durch Kopien ersetzt werden müssen.



Im übrigen frage ich dich nach wie vor, ob du wirklich der Meinung bist, gu seist dazu berechtigt dir geschützte Musik kostenlos zu besorgen?

Meine Güte, die Leute haben sich damals wochenlang zusammengesetzt um das Urheberrecht zu aktualisieren. Das waren alles Experten in ihrem Gebiet, alles Juristen. Denkst du wirklich die schreiben das Urheberrechtsgesetz so, dass es irgendwie noch legal möglich wäre Musik zu kopieren und weiterzugeben? Denkst du wirklich dass sich die Medienverlage das gefallen lassen würden? Denkst du die Macher dieses Gesetzes haben diese Diskussion nicht tausend mal geführt?

Was wäre das für ein Gesetz zum schutz der Rechte des Urhebers, wenn man einfach Lieder kopieren dürfte? Wo wäre das Urheberrecht denn dann geschützt?

Alle nennen immer diese Grenze mit "7 Kopien sind doch erlaubt". Das war eine Zahl die in nem Gerichtsurteil als Richtwert ausgesprochen wurde. Wenn du nun von einem Bekannten eine Original-CD gebrannt bekommst und es ist erst die vierte Kopie, denkst du ja es ist alles noch in Ordnung. Dann brennt der Kerl, ohne dass du es mitbekommst noch 1000 weitere Exemplare. Irgendwann klingelt mal die Polizei bei dir und fragt dich, was das für ne kopierte CD sei. Dann willst du denen allen Ernstes klarmachen, dass das doch die vierte Kopie war und das doch legal sei???

Das werden alle 1000 anderen Besitzer auch behaupten. Letztendlich bist du die Musik dann doch los. Unwissenheit schützt auch hier nicht, du wärst illegal im Besitz dieser Kopie. Schluss, Aus!



Du kommst mir ständig mit "Wo liest du das denn raus?".

Wo liest du denn ernsthaft deine Aussagen raus. Ich komme hier ständig mit Fakten, die die Tatsachen, wie sie nunmal sind, unterlegen. Du nicht.

Ich bin diesen Gesetzestext bereits in einigen Diskussionen mit meinem Vater, einem promovierten Juristen durchgegangen. Er kommt zu den unmissverständlichen Aussagen, die ich hier wiedergebe.

Und kurz fassen sie einfach zusammen:
Wer Musik bersitzen will muss, wie für alles andere auch, dafür bezahlen.

Ich kann mir einfach nicht erklären, wie sich eine andere Einstellung dazu so dermaßen festsetzen konnte.


Ehrlich gesagt kannst du froh sein, dass ich nicht selber produziere, sonst wär ich hier ganz schön an die Decke gegangen und hätte dich ganz schön anders angemacht, wenn ich wüsste, dass du einen meiner Tracks hättest und dafür nichts bezahlt hast...

Aber lassen wir das, wir können ja auch vernünftig miteinander reden ;)
Das mit dem Kopierschutz ist doch eigentlich eh fast vom Tisch, da sich doch die Kopierschutzmechnismen als nicht wirklich Effektiv erwiesen hatten, weil die CD ja auch teilweise auf normalen CD PLayer nicht mehr liefen.

Soweit ich weiß sind viele CDs nicht mehr Kopiergeschützt.

Kopiergeschützte CDs dürfen nicht kopiert werden. Dies wurde ursprünglich damit begründet, dass die Technik des Kopierschutzes, die Firmengeheimnis ist, ausgehebelt würde und die Möglichkeit der Aushebelung nicht verbreitet werden dürfte.

Da aber der Kopierschutz auch eingeführt wurde um eine Barriere für Kopierer zu schaffen, die Gesetze nun aber unmissverständlich klarmachen, dass Kopien nur von den eigenen CDs nur für den eigenen Gebrauch zu machen erlaubt sind, ist der Kopierschutz mehr oder weniger hinfällig geworden. Es haben sich ja auch viele beschwert, dass manche CD-Spieler die CDs nicht lesen können. Also macht man das heute halt nicht mehr..
 
Zuletzt bearbeitet:
:D Lieber Bossa Nolyx,

wenn Du schon Gesetztestexte liest, dann lies bitte richtig (und vor allem vollständig) und dreh Dir nicht alles so zurecht, wie Du es gerne hättest!


So, und nun schau mal in § 53 Abs. 1 UrHG.
Wenn Du mir dann immer noch nicht glaubst, dann weiß ich auch nicht mehr.

Ehrlich gesagt kannst du froh sein, dass ich nicht selber produziere, sonst wär ich hier ganz schön an die Decke gegangen und hätte dich ganz schön anders angemacht, wenn ich wüsste, dass du einen meiner Tracks hättest und dafür nichts bezahlt hast...

Aber lassen wir das, wir können ja auch vernünftig miteinander reden ;)

Wieso?
Vielleicht hab' ich die CD ja zu Weihnachten geschenkt bekommen....
(danach hätte ich sie sogar weiterverschenken dürfen.)

... oder ein Kumpel hat sie mir ausgeliehen und ich habe mir eine (Privat-)Kopie gezogen.

Wo ist das Problem?
 
Zuletzt bearbeitet:
:D Lieber Bossa Nolyx,

wenn Du schon Gesetztestexte liest, dann lies bitte richtig (und vor allem vollständig) und dreh Dir nicht alles so zurecht, wie Du es gerne hättest!


So, und nun schau mal in § 53 Abs. 1 UrHG.
Wenn Du mir dann immer noch nicht glaubst, dann weiß ich auch nicht mehr.



Wieso?
Vielleicht hab' ich die CD ja zu Weihnachten geschenkt bekommen....
(danach hätte ich sie sogar weiterverschenken dürfen.)

... oder ein Kumpel hat sie mir ausgeliehen und ich habe mir eine (Privat-)Kopie gezogen.

Wo ist das Problem?
Es kommt immernoch kein Argument von dir.


Und auch von nem Kumpel ausleihen und als Privatkopie behalten ist illegal. Denk doch mal nach. Wäre das erlaubt, bräuchte sich nur noch 1 Mensch auf dieser Welt CDs kaufen und müsste sie nur dem Rest der Welt leien, der sich dann "legale" kopien zieht. Völliger Quatsch!
Bitte widerlege mir das!

Und bitte widerlege mir mit stichhaltigen Argumenten den Satz:

"Wer geschützte Musik besitzen will muss, wie für alles andere auch, Geld dafür bezahlen."

Das hast du nach wie vor nicht geschafft. Ich sehe nicht ein Argument von dir.

Ich raff's einfach nicht. Wer gibt Leuten das Recht ein Produkt anderer ohne Gegenleistung (und ohne sie persönlich zu fragen) zu nutzen? Ich will was essen, also kauf ich mir was. Ich will wo wohnen, also bezahl ich Miete oder kauf mir ein Haus. Ich will einen Kinofilm sehen, also bezahl ich dafür. Ich will Musik haben, also bezahl ich auch dafür.

Du stellst doch die ganze Welt auf den Kopf.

Ach ehrlich gesagt isses mir auch bald egal. Wenn du's nicht einsehen willst. Ich handele rechtens, du nicht. Ich kann damit nicht auf die Schn. fliegen, du schon. Dann solls mir egal sein. Ich kenne wie gesagt 2 gute Juristen, die wissen wovon sie reden und damit ist das für mich geklärt. Es wär nur schön von dir, wenn du nicht andere Leute dazu ermutigst Straftaten zu begehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bossa Nolyx:rolleyes: , nur, weil Du es nicht wahrhaben oder verstehen willst, ändert sich die geltende Rechtslage nicht.

Nun gut. Hier also noch mal Step by Step für die Daheimgebliebenen: ;)

Zulässig gem. § 53 UrHG sind
- einzelne Vervielfältigungen (= eine oder einige wenige Kopien)
- eines Werkes (= Musiktitel)
- durch eine natürliche Person (=ich oder Du)
- zum privaten Gebrauch (= Anhören bei mir zu Hause, im Auto oder sonst wo ausserhalb der Öffentlichkeit)- auf beliebigen Trägern (CD-Rom, Festplatte, USB-Stick),

- sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen (= nicht zum Verkauf oder zum erwerbsmäßigen „Auflegen),
- soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. (= wenn man von einer Vorlage kopiert, von der man annehmen kann, dass es sich um eine rechtmäßige Vorlage handelt, z.B. Original-CD oder eine rechtmäßig hergestellten Kopie derselben)

Ein weitere Einschränkung ergibt sich noch aus § 95a UrHG:
Danach ist das Umgehen wirksamer technischer Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes nicht zulässig.

Daraus folgt:
Eine Privatperson darf sich - soweit kein wirksamer Kopierschutz iumgangen wird - eine Kopie von Musiktiteln einer Original CD (bzw. einer anderen legalen Vorlage) erstellen.

Daraus folgt nicht:
Der Ersteller/Besitzer der Kopie muss auch nach Erstellung der Kopie weiterhin die Vorlage (=Original) besitzen.

So einfach ist das.
Klingt komisch? - Ist aber so! ;)
 
@ James T.
Dann kannst du dich ja bei gericht selbst verteidigen.

Es mag sein, daß du da schon recht hast. Aber ich persönlich denke, daß weder die MI, noch die Gerichte das so auslegen werden. Zumal du, wenn du die Original ja nicht mehr hast, nachweisen müsstest, daß dein e Musik nicht aus Illegalen Quellen kommt.
 
Das Urheberrechtschutzgesetz ist teilweise so schwammig entworfen, gerade was die Kopien angeht, dass sich selbst Experten noch nicht mal sicher sind, ob und wann man es darf oder nicht.
 
Zumal du, wenn du die Original ja nicht mehr hast, nachweisen müsstest, daß dein e Musik nicht aus Illegalen Quellen kommt.

Naja, Gott sei Dank ist es ja so, dass, wenn du angeklagt bist, der Ankläger in der Beweispflicht ist.

So ist es auch bei z.B. der GEZ oder GEMA, ich muss nicht beweisen, das ich keine Dienste in Anspruch genommen habe, die müssen mir beweisen, dass ich deren Dienstleistungen ohne Erlaubnis bezogen habe.
 
Naja, Gott sei Dank ist es ja so, dass, wenn du angeklagt bist, der Ankläger in der Beweispflicht ist.
das nützt dir hier aber nichts. kopie bleibt kopie. und wenn du die kopie nicht als legal untermauern kannst, ist es eine kopie unbekannter herkunft. mehr beweis brauch der kläger nicht. du allerdings schon.

recht haben =//= recht bekommen
 
Zuletzt bearbeitet:
das nützt dir hier aber nichts. kopie bleibt kopie. und wenn du die kopie nicht als legal untermauern kannst, ist es eine kopie unbekannter herkunft. mehr beweis brauch der kläger nicht. du allerdings schon.

recht haben =//= recht bekommen

Nee Nee. So weit isses ja in Deutschland zum Glück noch nicht.
Da könnte ja z.B jeder kommen und behaupten, die bei mir herumstehenden Original CD hätte ich im Laden geklaut (bzw. ich solle das Gegenteil beweisen). :p
 
di wirst es nicht glauben, jedoch wenn ich dich anzeige mit dem vermerk koennte es im extrem fall soweit kommen ^^

sorry klingt komisch ist aber so (stichwort hier rufmord)

von daher 100 % legal besser als grauzone
 

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