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(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch
1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder
2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.
(4) Die Vervielfältigung
a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
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(6) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
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Im ersten Teil steht ganz klar drin, dass Kopien von öffentlich zugänglichem Material nur zum Zweck der staatlichen Ausbildung bzw. staatlichen Prüfungen genutzt und kopiert werden darf.
Also nix mit von der Bibliothek ausleihen, zuhause kopieren und wieder zurückbringen. Nur für den Schul- oder
nichtgewerblichen Unterricht eben.
Im zweiten Teil steht drin, dass Musik nur vervielfältigt (das schließt eine einzelne Kopie mit ein) werden darf, wenn das Werk seit über 2 Jahren nicht mehr zu bekommen ist. Allerdings ist es nicht leicht zu beweisen, dass dies der Fall ist. Aktuelle Musik ist heute eh generell immer zu bekommen. Die Onlineplattformen bieten ja die Lieder generell jederzeit an. Also kann man das für die aktuelle Musik schonmal getrost vergessen mit dem Vervielfältigen.
Im letzten Abschnitt steht ja wohl mehr als deutlich drin, das Kopien nicht weitergegeben werden dürfen. Es sei denn, das Originalpassagen nachweislich "defekt" (nenn ich's jetzt mal) sind und diese durch Kopien ersetzt werden müssen.
Im übrigen frage ich dich nach wie vor, ob du wirklich der Meinung bist, gu seist dazu berechtigt dir geschützte Musik kostenlos zu besorgen?
Meine Güte, die Leute haben sich damals wochenlang zusammengesetzt um das Urheberrecht zu aktualisieren. Das waren alles Experten in ihrem Gebiet, alles Juristen. Denkst du wirklich die schreiben das Urheberrechtsgesetz so, dass es irgendwie noch legal möglich wäre Musik zu kopieren und weiterzugeben? Denkst du wirklich dass sich die Medienverlage das gefallen lassen würden? Denkst du die Macher dieses Gesetzes haben diese Diskussion nicht tausend mal geführt?
Was wäre das für ein
Gesetz zum schutz der Rechte des Urhebers, wenn man einfach Lieder kopieren dürfte? Wo wäre das Urheberrecht denn dann geschützt?
Alle nennen immer diese Grenze mit "7 Kopien sind doch erlaubt". Das war eine Zahl die in nem Gerichtsurteil als Richtwert ausgesprochen wurde. Wenn du nun von einem Bekannten eine Original-CD gebrannt bekommst und es ist erst die vierte Kopie, denkst du ja es ist alles noch in Ordnung. Dann brennt der Kerl, ohne dass du es mitbekommst noch 1000 weitere Exemplare. Irgendwann klingelt mal die Polizei bei dir und fragt dich, was das für ne kopierte CD sei. Dann willst du denen allen Ernstes klarmachen, dass das doch die vierte Kopie war und das doch legal sei???
Das werden alle 1000 anderen Besitzer auch behaupten. Letztendlich bist du die Musik dann doch los. Unwissenheit schützt auch hier nicht, du wärst illegal im Besitz dieser Kopie. Schluss, Aus!
Du kommst mir ständig mit "Wo liest du das denn raus?".
Wo liest du denn ernsthaft deine Aussagen raus. Ich komme hier ständig mit Fakten, die die Tatsachen, wie sie nunmal sind, unterlegen. Du nicht.
Ich bin diesen Gesetzestext bereits in einigen Diskussionen mit meinem Vater, einem promovierten Juristen durchgegangen. Er kommt zu den unmissverständlichen Aussagen, die ich hier wiedergebe.
Und kurz fassen sie einfach zusammen:
Wer Musik bersitzen will muss, wie für alles andere auch, dafür bezahlen.
Ich kann mir einfach nicht erklären, wie sich eine andere Einstellung dazu so dermaßen festsetzen konnte.
Ehrlich gesagt kannst du froh sein, dass ich nicht selber produziere, sonst wär ich hier ganz schön an die Decke gegangen und hätte dich ganz schön anders angemacht, wenn ich wüsste, dass du einen meiner Tracks hättest und dafür nichts bezahlt hast...
Aber lassen wir das, wir können ja auch vernünftig miteinander reden
Das mit dem Kopierschutz ist doch eigentlich eh fast vom Tisch, da sich doch die Kopierschutzmechnismen als nicht wirklich Effektiv erwiesen hatten, weil die CD ja auch teilweise auf normalen CD PLayer nicht mehr liefen.
Soweit ich weiß sind viele CDs nicht mehr Kopiergeschützt.
Kopiergeschützte CDs dürfen nicht kopiert werden. Dies wurde ursprünglich damit begründet, dass die Technik des Kopierschutzes, die Firmengeheimnis ist, ausgehebelt würde und die Möglichkeit der Aushebelung nicht verbreitet werden dürfte.
Da aber der Kopierschutz auch eingeführt wurde um eine Barriere für Kopierer zu schaffen, die Gesetze nun aber unmissverständlich klarmachen, dass Kopien nur von den eigenen CDs nur für den eigenen Gebrauch zu machen erlaubt sind, ist der Kopierschutz mehr oder weniger hinfällig geworden. Es haben sich ja auch viele beschwert, dass manche CD-Spieler die CDs nicht lesen können. Also macht man das heute halt nicht mehr..