Rechtsanwalt Rasch bei Stern-TV

heute abend kommt nochmal der offenburegr staatsanwalt zu stern tv.
dieser staatsanwalt weigert sich seit diesem sommer, anzeigen von der firma rasch zu bearbeiten.

Ich kann nur das wiederholen, was der Staatsanwalt schon dazu gesagt hat und was man auch schon früher dazu gehört hat:

Wollte die Staatsanwaltschaft jede mögliche Straftat verfolgen, dann würden die Kapazitäten noch mehr überfordert, als sie jetzt schon sind. Das erklärt, warum man sich bei "Bagatellfällen", in denen beispielsweise nur fünf Lieder runtergeladen werden, nicht mehr die Mühe macht, wenn es da auch andere gibt, die das ganze kommerziell betreiben und der Musik- und Filmindustrie tatsächlich immense Verluste bescheren.

Des Weiteren fehlt es oftmals am Vorsatz, ohne den man sich nicht strafbar macht, es sein denn auch Fahrlässigkeit wird bestraft. Wie es eben nämlich hieß, ist nicht das Runterladen, sondern das zur Verfügung-Stellen der Files das Strafbare. Weiß man das aber nicht fehlt es am Vorsatz und folglich auch an der Strafbarkeit.

Nicht, dass ich jetzt den Anschein erwecke, das Runterladen von Musik zu befürworten. Nein, ganz und gar nicht. Aber ich sehe das so wie die beiden Anwälte bei Jauch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wann du vorsätzlich handelst und wann nur fahrlässig, wäre jetzt etwas aufwendig hier darüber zu referieren. Soviel sei dir gesagt: Wenn man dem Betroffenen nicht zumindest nachweisen kann, dass er illegales Handeln für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dann handelte er nicht vorsätzlich und, soweit es kein Fahrlässigkeitsdelikt gibt, auch nicht strafbar.
 
Das herunterladen von Musik ist erlaubt, nur das bereitstellen von Musik ist strafbar. Wer also nur aus dem Internet aus "legalen" oder "illegalen" Quellen Musik herunterläd macht sich nicht strafbar ode zum Ziel irgendwelcher Behörden. Dieses Gesetz soll aber spätestens 2008 noch geändert werden.
Also jetzt noch gasgeben oder in die Schweiz auswandern.
 
Steht im Gesetz, frag mich aber nicht nach dem §. U.a. hat das der liebe Anwalt bei Stern-TV auch berichtet.
 
Hört man immer mal, dass leechen angeblich "legal" sein soll. Ich kann mir das aber nicht wirklich vorstellen. Mir wurde gesagt, dass wenn man weiß, dass man uhrherberrechtilche geschütze sachen downläd immer dran ist. Und das trifft bei musik in 95% aller fälle zu. Also ich würde mich nihct zu sicher fühlen beim leechen;)
 
der download von musik (auch urheberrechtlich geschützten stücken) aus dem internet (egal welche quelle) ist derzeit NICHT strafbar.

strafbar ist derzeit NUR der upload, wie er z.b. bei emule und bittorent geschieht.
2008 wird sich dies vermutlich änderen. dann wird auch der download aus einer "offensichtlich illegalen" quelle strafbar. die definition einer offenscihtlich illegalen quelle wird dann sicher die gerichte beschäftigen. was nämlich für mich offensichtlich ist, ist es für meinen neffen noch lange nicht...


edit: jetzt wirds haarig.

auch heute schon ist der download strafbar, wenn die files illegaler herkunft sind. problem ist aber noch die definition von illegal...


ich ziehe zurück. ich blick den shice nimmer. der eine sagt a der andere b. je nach dem welche seite man fragt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab mich auch gewundert, der Anwalt bei SternTV sagte aber genau das. Das würde bedeuten jeder von uns könnte i.d. Theorie auf Beatport schxxssen und sich die Tracks woanders besorgen.

Ob das Sinn der Sache ist bleibt fraglich. Der Künstler hat nichts davon und die Theorie das sich die Geschichte selber regelt indem man die Quellen versiegen lässt hinkt doch noch stark
 
Hab mich auch gewundert, der Anwalt bei SternTV sagte aber genau das. Das würde bedeuten jeder von uns könnte i.d. Theorie auf Beatport schxxssen und sich die Tracks woanders besorgen.

Das kannst du ja auch machen, jedoch darfst du die Tracks nicht öffentlich spielen.
 
Letztlich dürfte der Download eines MP3-Files nichts anderes darstellen, als das Anfertigen einer Kopie des "Werkes" im Sinne des UrHG.
Das Anfertigen einer Kopie für die private Nutzung ist ja bekanntermaßen gem. § 53 UrhG unter den dort genannten Voraussetzungen legal.

Knackpunkt ist m.E. hier, dass zur Erstellung der Kopie keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage benutzt werden darf.

Hier könnte man die Auffassung vertreten, dass die MP3-Files, die als Vorlage dienen ja ggf. legal (> § 53 UrHG) von einer CD gerippt worden sein könnten.
Damit läge dann ja keine rechtswidrig erstellte Vorlage vor.

In muss allerdings dazu sagen, dass das Ganze jedoch noch relativ umstritten ist.
Möglicherweise kann aber die Tatbestandsmäßigkeit eines strafbaren Verstoßes gegen das UrHG (durch reinen Download) ausgeschlossen sein, wenn es sich im Einzelfall eben nicht um eine offensichtlich (=erkennbar) rechtswidrig erstellte Vorlage gehandelt hat, die kopiert wurde.
Auch ein Wegfall des Vorsatzes ließe sich evt. so begründen.
 
Das legale rippen von CDs stelle ich mir heutzutage schwer und schier unmöglich vor. Denn so gut wie jeder Tonträger ist mit einem Kopierschutz versehen. Sobald du einen solchen umgehst, wie auch immer, und die CD rippst, handelst du rechtswidrig.
Mich würde mal interessieren, ob es hierzu schon von höchster gerichtlicher Instanz (BGH für Zivilsachen) Rechtsprechung gibt. Ich halte mal Ausschau.
 
Das kannst du ja auch machen, jedoch darfst du die Tracks nicht öffentlich spielen.

Doch, wenn die 30% Gema bezahlt wurden
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Das legale rippen von CDs stelle ich mir heutzutage schwer und schier unmöglich vor. Denn so gut wie jeder Tonträger ist mit einem Kopierschutz versehen. Sobald du einen solchen umgehst, wie auch immer, und die CD rippst, handelst du rechtswidrig.
Mich würde mal interessieren, ob es hierzu schon von höchster gerichtlicher Instanz (BGH für Zivilsachen) Rechtsprechung gibt. Ich halte mal Ausschau.

Stimmt auh nicht mehr so ganz. Die MI hat an vielen Stellen davon abgesehen, weil die Kopierschutz Mechnismen zu Problemen auf älteren CD Playern führten.
 
Das legale rippen von CDs stelle ich mir heutzutage schwer und schier unmöglich vor. Denn so gut wie jeder Tonträger ist mit einem Kopierschutz versehen. Sobald du einen solchen umgehst, wie auch immer, und die CD rippst, handelst du rechtswidrig.
Mich würde mal interessieren, ob es hierzu schon von höchster gerichtlicher Instanz (BGH für Zivilsachen) Rechtsprechung gibt. Ich halte mal Ausschau.

Mir ist noch keine CD mit wirksamem Kopierschutz untergekommen.

... und ich rede hier nicht davon, dass die Wirksamkeit eines evt. vorhandenen Kopierschutzes durch irgendwelche Hackertools ausgehebelt wird.

Üblicherweise läuft das so:
Rechner an -> CD rein -> Rohling rein -> NERO starten -> Funktion "CD kopieren" klicken -> FERTIG!

Da kann mir keiner erzählen, dass solche CDs über einen wirksmen Kopierschutz verfügen (selbst, wenn "Copy Protected" auf dem Cover steht).
 
Für den Otto-Normalverbraucher erscheint gut und gerne so simpel. Aber erstens wirst du auf den CDs, wenn du mal genauer hinsiehst, feststellen, dass da drauf steht "Copy Protection" o.ä. und zweitens, hast du dir schonmal Gedanken gemacht, dass ein Brennprogramm, wie beispielsweise Nero, solch einen Schutz umgeht bzw. durchbricht, um die CD zu kopieren? Und nur, weil dir noch kein Kopierschutz untergekommen ist, der dir irgendwie Probleme bereitet hat eine CD zu kopieren, heißt das noch lange nicht, dass es dann automatisch legal ist. Les' dir mal die Regierungsbegründung zum Urheberschutzgesetz durch. Dort wirst du dann Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzesnormen finden und so manchen Hintergrund, Sinn und Zweck einer Norm erfahren! So simpel, wie du das nämlich gerade darstellst, ist das überhaupt nicht.

Stimmt auh nicht mehr so ganz. Die MI hat an vielen Stellen davon abgesehen, weil die Kopierschutz Mechnismen zu Problemen auf älteren CD Playern führten.

Ok, das kann sein. Das ändert aber nichts daran, dass das Kopieren einer CD, die einen Kopierschutz hat, illegal ist, sobald der Kopierschutz hierbei umgangen bzw. durchbrochen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Woher weiß man, dass er durch die Software durchbrochen wird? iTunes hat bei mir bis jetzt jede CD anstandslos gerippt, ohne, dass jemals irgendwas von Kopierschutz gesagt wurde. Was auf den CDs draufsteht weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht (muss es das?). Ist iTunes ein Programm mit einem ähnlichen "Ruf" wie NERO? :confused:

Wenn er sie rippt -> nicht illegal / so seh ich das

Wenn er sie nicht rippt, hats sich ja eh erledigt. Wenn man dann allerdings rumfrickelt, dass der Schutz umgangen wird, ist der Sachverhalt klar...

BTW: Vielleicht liegts bei mir daran, dass ich keine neuen CDs rippe, außer mal Promoalben von befreundeten Labels.. Evtl. ist mir ja noch gar keine CD untergekommen, wo dieses "Copy Protection" drauf stand, da ich, wie gesagt, nie das kleingedruckte auf den CDs lese... :confused:
 
Nur mal so zur Info:

Würden programme wie Nero den Schutz aushebeln wären sie in D verboten, wie z.B. CloneCd.
 
Naja, auf dern anderen Seite kann muss man bei dieser recht schwammigen Rerchtslage auch ein wenig das gnez mit Humor sehen.
Letztendlich muss man ja sagen, daß die Gerichte entscheiden, was erlaubt ist und was nicht. Stoichwort: Präzidensfälle.
 
Präzedenzfälle? Nicht ganz. Das deutsche Rechtssystem ist kein Case Law System wie in den USA. Klar, die Bundesgerichte erlassen Grundsatzurteile, welche die Richtung vorgeben. Aber auch nur dort, wo das Gesetz strittig ist. Auf gut deutsch: Die obersten Gerichte dienen der Rechtsfortbildung.
 
Das mein ich ja. Bei den ganzen Stellen, wo keiner genau weiß, wie es abläuft, werden wir wohl erst Klarheit haben., wenn es mal Gerichtlich entschieden wurde.
 
Hatte der gegen Anwalt nicht auch gesagt, das sich 2008 das Recht dahingehend ändern wird, das auch der Download von eindeutig illegalen Quellen strafbar sein wird?
 

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