Steve Bee
ref. iur.
heute abend kommt nochmal der offenburegr staatsanwalt zu stern tv.
dieser staatsanwalt weigert sich seit diesem sommer, anzeigen von der firma rasch zu bearbeiten.
Ich kann nur das wiederholen, was der Staatsanwalt schon dazu gesagt hat und was man auch schon früher dazu gehört hat:
Wollte die Staatsanwaltschaft jede mögliche Straftat verfolgen, dann würden die Kapazitäten noch mehr überfordert, als sie jetzt schon sind. Das erklärt, warum man sich bei "Bagatellfällen", in denen beispielsweise nur fünf Lieder runtergeladen werden, nicht mehr die Mühe macht, wenn es da auch andere gibt, die das ganze kommerziell betreiben und der Musik- und Filmindustrie tatsächlich immense Verluste bescheren.
Des Weiteren fehlt es oftmals am Vorsatz, ohne den man sich nicht strafbar macht, es sein denn auch Fahrlässigkeit wird bestraft. Wie es eben nämlich hieß, ist nicht das Runterladen, sondern das zur Verfügung-Stellen der Files das Strafbare. Weiß man das aber nicht fehlt es am Vorsatz und folglich auch an der Strafbarkeit.
Nicht, dass ich jetzt den Anschein erwecke, das Runterladen von Musik zu befürworten. Nein, ganz und gar nicht. Aber ich sehe das so wie die beiden Anwälte bei Jauch.