Rechtsanwalt Rasch bei Stern-TV

Es ging hier ja nicht um tausende Songs sondern nur um ein paar.

Und selbst wenn es sich um eine analoge Aufnahme handelt, so steckt doch der gleiche Grund dahinter: nämlich der, sich den Song nicht kaufen zu wollen.
 
Wer von euch hat sich hier noch nie und ich schreibe noch NIE eine CD von nem Kumpel ausgeliehen und sich die fürs Auto gebrannt oder nen einzelnen Titel herausgezogen?
Recht hast du schon irgendwo. Auch ein Lied kopieren ist illegal und sollte (wenn auch nicht gleich mit Knast) mit geringen Geldbußen bestraft werden.

Ich habe aus Unwissenheit früher vielleicht so um die 10 bis 20 Tracks von Freunden bekommen. Diese habe ich aber mittlerweile gelöscht (auch wenn mir einige davon noch gefallen...)

Nur so zur Info, ich finde "Raubkopie" als Wort sollte mal überdacht werden...
Finde ich nicht

<EDIT>
Es ist eine Kopie, die in Regelfall im völligen Unrechtsbewusstsein (wenn ich allerdings hier einige Posts lese bin ich mir da nicht mehr so sicher...) mutwillig gemacht wird und dem Betroffenen bewusst (finanziellen) Schaden zufügt.
Findet meinetwegen ein anderes Wort dafür. Meinetwegen Klaukopie oder Stibitzkopie. Mir egal, völlig falsch ist Raubkopie aber nicht... meine Meinung...
</EDIT>


Was die Kopie von einer DVD angeht, so dürfte es keinen Untzerschied machen, ob ich mir diese privat ausleihe oder aus der Videothek. (Es darf natürlich kein "wirksamer Kopierschutz" umgangen werden.

In diesem Zusammenhabg fällt mir ein, dass mir Folgendes auch schon untergekommen ist:

1. CD gekauft
2. CD lief im Auto CD-Player nicht (vermutlich, weil sie wg. Kopierschutz nicht dem CD-Standard entsprach)
3. CD (problemlos) am Rechner gerippt und dann gebrannt (lief auf all meinen Playern hervorragend)
4. CD beim Händler umgetauscht, weil mangelhaft.
5. Die gebrannte Kopie habe ich immer noch.


... Alles legal! :D


Übrigens:
CD-Verleihe gab es übrigens bis Anfang/Mitte der 90er. Waren mesit den Videotheken angegliedert.
Da haben wir uns als "arme Studenten" immer CDs geliehen und die dann auf Cassette überspielt.
....
Alles sehr wohl illegal!!!


Es geht hier um die Kopie der selbst gekauften CD!!!

Ich darf mir eine CD kaufen. Die, und nur die darf ich (oder ein dritter, falls ich keinen Brenner habe) brennen! Diese Kopie darf ein enger Verwandter oder in Ausnahmefällen auch ein enger Freund (z.B. Lebenspartner oder so) bekommen, aber nur unter der Bedingung, dass ich sie auch noch weiter nutze. Alles andere wäre eine Verschenkung. Die ist nicht erlaubt!

Ich frage mich, wo ihr alle lest, dass man sich die Kopien von fremden CDs machen darf. Das ist völliger UNSINN!

Nur eigene CDs zum eigenen Nutzen. Ich darf sie mal meiner/m/n Frau/Freundin/Kind/Eltern geben, aber sie muss vorrangig noch meine sein und nicht danach der anderen Person gehören!

Um es einfach auszudrücken:
Ich muss nach der Kopie weiterhin "Hauptbesitzer" sowohl der Original-CD, als auch der Kopie sein!


Übrigens war das früher auch schon illegal einfach wahllos im Radio mitzuschneiden und dann Cassetten zu verteilen. Auch da sind nur private Aufnahmen zum Eigengebrauch erlaubt. Das war auch schon früher so.

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,

a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich

1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
3. das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder
2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.

(4) Die Vervielfältigung

a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

(5) 1Absatz 1, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. 2Absatz 2 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.

(6) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.

(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dann erläutere mir mal, wo der Raub im Sinne der Definition bei einer CD - Kopie zu finden ist.

Ich persönlich nennen es nur "Kopie", weil "Raub" per Definition in diesem Zusammenhang schlicht falsch ist.

Edit:

Ich muss nach der Kopie weiterhin "Hauptbesitzer" sowohl der Original-CD, als auch der Kopie sein!

Du solltest dir auch mal Definitionen und Unterschiede von "Besitzer" und "Eigentümer" durchlesen!
Da ist bei dir auch vieles UNSINN!
 
Zuletzt bearbeitet:
ich stelle fest, hier prallen viele meinungenund charaktere aufeinander.

jedoch halte ich mal fest :

vom moralischen standpunkt aus betrachtet sehen es die meisten als verwerflich.

ueber die rechtlichen gesichtspunkte scheiden sich die geister.

ich denke meine meinung ist klar, die von anderen auch.

also lasst uns weiter so konstruktiv streiten :)
 
Ich weiß nicht kennt jemand von euch die South Park Folge Christen Rocken Fett??? Da wird des Thema zwar nur kurz aber in meinen Augen ziemlich gut dargestellt. Sagen wir mal so ich kenn einen Mr. X der legt nur mit Platten auf läd sich aber die meisten lieder bei emule runter um sie zu beurteilen vor dem Plattenkauf und Fürs Auto. Weil er nicht einsieht das er vieleicht bei Beatport bezahlt und später dann nochmal des Vinyl. So sieht das Mr. X :-D

Also wie gesagt wenn man es einfach übertreibt find ich sollte man schon etwas dagegen unternehmen aber im kleinen stil find ichs lächerlich sowas zu verfolgen.
 
Tja leider ist es für den Künstler nicht so lächerlich, wenn 3 Millionen Leute nur seinen Track kopiert haben und sonst keinen...

auch wenn ich deinen Post verstehe, und man gern relativiert, wenn man sich die vielen Filesharer anschaut.

Für den Künstler macht es leider keinen Unterschied
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde dass nicht die User herangezogen werden sollten, sondern diejenigen die die Server für soetwas zur Verfügung stellen. Also ich meine jetzt User die sich vielleicht ab und zu mal einen Song laden. Nicht diese Powerleecher wies so schön heisst.

Solange die Server nicht verschwinden, werden solche Kopien auch nicht weniger.

Und wenn die Musikindustrie schon Kleine Kinder verklagt, weil sie Fotos auf einer Fanseite benutzen, dann wird denen doch auch bestimmt etwas einfallen wie man solchen Servern entgegentritt.

So ist das für mich nur reine Geldschneiderei und mich würds nicht wundern wenn selbst irgendwelche Musikfirmen extra Songs auf solchen Tauschbörsen anbieten um dann das Geschäft mit schnellen Abmahnungen zu machen.

Für mich sind "Abmahnanwälte" auch keine richtigen Rechtsanwälte, die haben scheinbar als eigentliche Anwälte versagt und versuchen das so jetzt zu kompensieren, für soetwas braucht man nicht studieren...
 
Wenn hier so viele Fachleute anwesend sind. DJ Sets aus dem Radio darf man aber aufnehmen bzw tauschen oder?
 
Aufnehmen ja,
Tauschen nein.

Bis auf freie Musik, auf die keine Urheberrechte gelten, darf gar nichts getauscht werden. (Wobei ich mir selbst da nur zu 99% sicher bin)

Vorsicht: Kostenlose Beatport-Promos sind keine freie Musik. Die darf man sich nur kostenlos bei Beatport laden. (Wobei ich hier persönlich auch niemanden verurteilen würde, der sowas weitergibt, solange die Tracks noch kostenlos sind). Irgendwann verlieren die dann eventuell ihren Promo-Status und kosten auch wieder Geld...
 
Alles sehr wohl illegal!!!


Es geht hier um die Kopie der selbst gekauften CD!!!

Ich darf mir eine CD kaufen. Die, und nur die darf ich (oder ein dritter, falls ich keinen Brenner habe) brennen! Diese Kopie darf ein enger Verwandter oder in Ausnahmefällen auch ein enger Freund (z.B. Lebenspartner oder so) bekommen, aber nur unter der Bedingung, dass ich sie auch noch weiter nutze. Alles andere wäre eine Verschenkung. Die ist nicht erlaubt!

Ich frage mich, wo ihr alle lest, dass man sich die Kopien von fremden CDs machen darf. Das ist völliger UNSINN!

Nur eigene CDs zum eigenen Nutzen. Ich darf sie mal meiner/m/n Frau/Freundin/Kind/Eltern geben, aber sie muss vorrangig noch meine sein und nicht danach der anderen Person gehören!

Um es einfach auszudrücken:
Ich muss nach der Kopie weiterhin "Hauptbesitzer" sowohl der Original-CD, als auch der Kopie sein!


Übrigens war das früher auch schon illegal einfach wahllos im Radio mitzuschneiden und dann Cassetten zu verteilen. Auch da sind nur private Aufnahmen zum Eigengebrauch erlaubt. Das war auch schon früher so.

Durch Fettdruck, Unterstreichungen und große Schriftarten werden Deine falschen Behauptungen auch nicht richtiger.

Wenn Du der Auffassung bist, dass ich von einer CD, dessen Original ich nicht (mehr) besitze keine (Privat-)Kopie mehr besitzen darf, dass poste doch hier mal, wo Du diese Erkenntnis her nimmst.

Wenn Du das nicht kannst, darfst Du dich gerne auf ein bekanntes Zitat von Dieter Nuhr besinnen.
 
Ich finde dass nicht die User herangezogen werden sollten, sondern diejenigen die die Server für soetwas zur Verfügung stellen.

Das hieße also:

Ich habe ein Grundstück, auf dem ich Parkplätze zur Vermietung anbiete (Server). Der Mieter stellt Autos darauf ab (Musikfile). Jemand anderes fotografiert das Auto (download). Und ich (Serveranbieter) soll dafür haftbar gemacht werden?

Das passt nicht zusammen!

Wenn Du der Auffassung bist, dass ich von einer CD, dessen Original ich nicht (mehr) besitze keine (Privat-)Kopie mehr besitzen darf, dass poste doch hier mal, wo Du diese Erkenntnis her nimmst.

Bei Software beispielsweise steht im Nutzervertrag, dass man bei der Veräußerung der Software, angefertigte Kopien der Software vernichten oder mit der Software zusammen abgeben muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hieße also:



Bei Software beispielsweise steht im Nutzervertrag, dass man bei der Veräußerung der Software, angefertigte Kopien der Software vernichten oder mit der Software zusammen abgeben muss.

Das hatten wir ja auch schon geklärt, dass es bei Software anders aussieht
 
Also sind ja letztendlich alle DJs, die sich von ihrem Original Cds Sampler machen auch Raubkopierer, weil diese Kopien ja öffentlich gespielt werden.

Man man man, da sieht man wie unausgereift die ganze Gesetzeslage ist.
 
Also sind ja letztendlich alle DJs, die sich von ihrem Original Cds Sampler machen auch Raubkopierer, weil diese Kopien ja öffentlich gespielt werden.

Man man man, da sieht man wie unausgereift die ganze Gesetzeslage ist.

Das ist so nicht richtig.

Zitat aus Beitrag #50:
Selbst die analoge Kopie von einer CD ist heute noch erlaubt. Nicht erlaubt ist hingegen eine Digitalkopie, wenn damit ein auf der CD wirksamer Kopierschutz umgangen wird.

Allerdings soll man aber die Original-CDs trotzdem mit dabei haben. Dadurch wird vermieden, dass diese zeitgleich an einem anderen Ort wiedergegeben werden.

Ich selber sehe allerdings dann den Sinn des Brennens nicht, denn dadurch erspare ich mir die Schlepperei.

Die Gema will es aber so.
 
Das hieße also:

Ich habe ein Grundstück, auf dem ich Parkplätze zur Vermietung anbiete (Server). Der Mieter stellt Autos darauf ab (Musikfile). Jemand anderes fotografiert das Auto (download). Und ich (Serveranbieter) soll dafür haftbar gemacht werden?

Das passt nicht zusammen!



Ich kann doch schreiben was ich möchte, du würdest jedesmal meine Worte verdrehen indem du Äpfel mit Birnen vergleichst ;-)

Warum der Vergleich hinkt?
Gut, wenn du sagts Parkplatz, dann impliziert man damit Fahrzeuge. Ich glaube nicht, dass jemand einen Partplatz mietet um dort Kartons oder nen Bollerwagen abzustellen. Verglichen mit dem Internet: nur Webspace für Audiofiles. Du lässt also Audiofiles auf deinen Server laden, obwohl du keine Lizens oder ähnliches, wie zum Beispiel die Musikanbieter (Musicload, Napster,...), besitzt.
Sobald du diese Files auf deinem Server hast machst du dich strafbar, du bietest sie ja auch noch anderen an. Und selbst wenn du jetzt schreibst dass ja nur user untereinander die Dateien austauschen, so vermittelt doch der Server die Dateien.

Ich kann nur hoffen dass hier jetzt niemand irgendwelche Abneigungen gegen jemand anderes hat und wir uns am Ende dieses Threads wieder lieb haben.
 
Ich bezweifel mal ganz stark, dass ein Großteil der Dateien überhaupt vom Server kommt.

Peer to peer Netzwerk heißt, dass ich die Dateien direkt bei dem herunterlade, der sie auf dem Rechner hat. Den Server nutzt man in diesem Fall nur, um an die Information zu kommen, auf welchen Rechnern sich die gesuchten Dateien befinden.

Davon abgesehen hat das aber nichts mehr mit dem Thread zu tun.
 
Na du hast damit angefangen ;-) Der Server vermittelt jedenfalls die Dateien und verlinkt sie dem anderen. Damit stellt er sie anderen zur Verfügung, ohne den Server könnten solche Dateien nicht verbreitet werden.
Wie mans dreht und wendet, es gibt immer ein Bindeglied und wenn man das zerschlägt, dann kann man die Raubkopiererei effektiv bekämpfen.
 
Aha,

das ist natürlich einfach: wir schließen alle eMule und Torrent - Server und es gibt keine illegalen Kopien mehr?

Grandios!

Am besten verbrennen wir auch alle Flugzeuge, dann gibt es auch keine Abstürze / Entführungen mehr...

Hey, das könnte funktionieren!

Aber, warum darf ich denn meine eigenen erstellten Tracks nicht sharen oder per .torrent verteilen? Bin ich jetzt ein böser Filesharer?
 
Genau und alle Haupschulen und die Arbeitsämter, dann haben wir keine dummen Arbeitslosen mehr :rolleyes:

Wieder so ein Apfel mit Birnen Vergleich...

Es geht hier nicht um eigens erstellte Tracks sondern um welche die den Plattenfirmen/Interpreten gehören.
Nach was suchen denn die Ankläger? Nach den Dateinamen, also können die Server das auch unterbinden, einfach nen Filter mit ner Musikdatenbank abgleichen...
 
Genau und alle Haupschulen und die Arbeitsämter, dann haben wir keine dummen Arbeitslosen mehr :rolleyes:

Wieder so ein Apfel mit Birnen Vergleich...

Es geht hier nicht um eigens erstellte Tracks sondern um welche die den Plattenfirmen/Interpreten gehören.
Nach was suchen denn die Ankläger? Nach den Dateinamen, also können die Server das auch unterbinden, einfach nen Filter mit ner Musikdatenbank abgleichen...

Neee, nichts mit Äpfel und Birnen mein Freund. Ich hab es absichtlich getrennt!

Wenn alle P2P - Zentralen weg sind, kann ich über dieses Netzwerk auch nichts mehr legales verteilen oder beziehen (wie soll ich dann an ReBirth kommen?).

Es gab schon illegale Kopien vor dem ganzen P2P, da wurde in AOL - Postfächer gestreamt oder die gute alte Mailbox.

Du kannst jeden Shoutcast - Server zum verteilen benutzen (und nicht nur Audio!), sollen die auch geschlossen werden?

Was ist mit den 1Klick-Hoster? Auch verbannen?

Es ist doch eine recht naive Einstellung, durch Abschalten von Protokollen, die Verbreitung von geschützten Werken unterbinden zu wollen.

Da ist das Beispiel vom Flugzeug auf einmal überhaupt nicht so schlecht. Nimmst du es weg, wird die Bahn genommen und du selber hast keine Möglichkeit mehr, bequem von A nach B zu kommen.
 
Ich meine damit dass Anbieter solcher Dienste auch was dagegen tun müssen, sie müssen ja nicht abgeschaltet werden, sondern nur Kontrollieren was hochgeladen wird.

Bei deinen Flugzeugen gibt es doch auch Kontrollen und Bomben können nicht mehr so leicht ins Flugzeug geschmuggelt werden, ergo weniger Abstürze.

Am schlimmsten sind doch die sogenannten 1-klick-hoster, da wird ja jeder Müll unzensiert hochgeladen.

Na und komm wo gabs denn damals zu Zeiten von BTX, Akustikkopplern 14,4k Modems großartig was aus Mailboxen zu laden, da war der MP3 Codex ja noch nichtmal aktuell.

Das ganze Rechtssystem ist in dieser Richtung lächerlich, es kann doch nicht sein das später jemand sein Leben lang dafür zahlen kann, weil er sich nen Britney Spears Album gesaugt hat, während nen Kinderschänder 1-2 Jahre bekommt.

Ich finde es gibt genug schlimme Dinge über die wir uns eher aufregen sollten, als über lächerliche Gelegenheitskopierer die sich ab und zu mal für private Zwecke nen Song runterladen.

Bei Menschen die über 1000 Musikdateien über solche Tauschbörsen anbieten ist eine hohe Strafe ja gerechtfertigt, alles andere finde ich wirklich lächerlich. Aber da sieht man auch warum so viele Taxifahrer Jura studiert haben, Abmahnanwälte gibts ja auch schon genug...
 
Das ist so nicht richtig.

Zitat aus Beitrag #50:


Allerdings soll man aber die Original-CDs trotzdem mit dabei haben. Dadurch wird vermieden, dass diese zeitgleich an einem anderen Ort wiedergegeben werden.

Ich selber sehe allerdings dann den Sinn des Brennens nicht, denn dadurch erspare ich mir die Schlepperei.

Die Gema will es aber so.

Ja, aber es heißt ja für den privaten gebrauch, oder versteh ich das mit dem kopieren jetz vollkommen falsch? Und ne gebrannte CD auflegen ist ja kein privater gebrauch.
 

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