legale oder illegale mp3?!

naja ... die mantalität ich kauf mir ne cd kopier sie mir und verkuaf sie wieder is natürlich fürn Ar*** keine frage ich denke da sind wir uns alle einig... oder sollten es sein! ... aber ob es rechtlich für ne verurteilung reicht wage ich eben zu bezweifeln ...
auserdem finde ich dieses thema sehr interessant und eben hier im forum doch sehr einseitig betrachtet, was ich ja verstehen kann da alle hier ambitionierten user "künstler" sind und somit natürlich berechtigtes interesse an einem gerechtem umgang mit dem urheberrecht haben (sollten)

Es geht ja hier doch nur um die rechtlichen Grundlagen.

Ich MUSS dir ja auch sagen, dass man in der 30er Zone 30 fahren muss, wenn man streng nach dem Gesetz geht. Das hat ja nix damit zu tun, ob das immer Sinn macht. Es geht ja nur darum, was im Gesetz steht.
 
Saugen kannst Du nicht weil die Gefahr besteht, dass Deine IP geloggt wird. Wenn eine Kontrolle wäre, hättest Du ja wiederum das Original als Nachweis und wärst fein raus, sofern eben keine IP geloggt wurde.

Es ist eine moralische Frage, vielleicht kann ja jemand eine nachvollziehbare Antwort auf meine Frage geben. "aus unerklärlichen gründen" ist zumindest nicht sehr plausibel. :)
 
wenn du aber etwas illegel aus dem netz ziehst hast du rein logisch gesehen keine kopie gemacht, und könntest deine platte weiter verkaufen.
dass du aber illegeal saugst ist dann wieder, was anderes (im bezug auf eine kopie)
 
wenn du aber etwas illegel aus dem netz ziehst hast du rein logisch gesehen keine kopie gemacht, und könntest deine platte weiter verkaufen.
dass du aber illegeal saugst ist dann wieder, was anderes (im bezug auf eine kopie)

Und wenn ich meine Platte digitalisiere und sie verkaufe? Dann mache ich mir so gesehen auch eine Kopie davon und ich umgehe keinen Kopierschutz.

Vor ein paar Tagen hieß es irgendwo, das ich die Vinyl dann nicht verkaufen dürfte. Wieso gilt das dann nicht auch für CDs?
 
seht nicht auf der platte drauf dass kopieren verboten ist, den für platten gibt es keinen kopierschutz.
 
seht nicht auf der platte drauf dass kopieren verboten ist, den für platten gibt es keinen kopierschutz.

Illegale Vervielfältigung etc. steht da drauf... Btw: Wenn es illegal ist, Platten zu kopieren, weil sie keinen Kopierschutz haben, dann bräuchten wir uns um CDs erst recht nicht kümmern.
Denn: Kopierschutz umgehen darf man nicht... Und CDs ohne Kopierschutz dürfte man dann auch nicht kopieren ;)
 
da blickt man einfach nicht mehr durch,

Ich mach eins.

1. ich werde alle meine cds bis an mein lebensende behalten.(meine plattensammlung hatte ich vor ca.1 jahr verkauft, hatte keine kopieen)

2. ich werde musik auf mein handy machen wie ich will, was ich hören möchte.

3. ich werde im inet musik nur legal erwerben(hab noch nie illegal, und werd es auch nicht)

4. ich gebe keine musik weiter.

bleibt alles bei mir.

und ob ich von meinen cds sicherungskopien auf mein pc mache sag ich nicht:p:D;)
 
Wann ist ein Kopierschutz wirksam?

* Wenn z.B. ein CD- oder DVD-Brenner den Kopierschutz gar nicht erkennt und deshalb eine Kopie brennt, dann ist der Kopierschutz insoweit nicht wirksam und wird deswegen auch nicht umgangen. Dasselbe gilt, wenn ein Kopierschutz nur auf bestimmten Betriebssystemen (z.B. Windows-PC) funktioniert, auf anderen (z.B. Macintosh, Linux) aber nicht.

allein DER punkt reicht aus, um zu behaupten, dass ich legal handle, sofern itunes aufm mac einfach die kopie ohne zu murren macht, obwohl ein hinweis draufsteht und auf ner win-kiste vllt. auch geschützt ist.

ist schon ne richtige frage, aber stell dir vor du hast ne fette cd sammlung.
hast natürlich sicherungskopieen gemacht, und aus unerklärlichen gründen musst du deine sammlung veräußern. (eventuelle schulden, oder was weis ich)
was machste da, ich glaub keiner würde die kopien (auf pc) löschen.

pech, schicksal, whatever. wenn du, warum auch immer, arm wirst, dann musst du diese monetäre armut ggf. eben durch materielle (nämlich das abtreten der rechte an der musiklizenz) ausgleichen.

wenn du aber etwas illegel aus dem netz ziehst hast du rein logisch gesehen keine kopie gemacht, und könntest deine platte weiter verkaufen.
dass du aber illegeal saugst ist dann wieder, was anderes (im bezug auf eine kopie)

das ist ein wichtiger punkt, vor allem in sachen 30%-Dj-aufschlag bei legalen downloads. das war lange grauzone, aber irgendwo wurde mal aus rechtlicher quelle gesagt, dass diese downloads eben DOCH KOPIEN sind. du kopierst dir via download den track vom server auf deinen rechner.

damit ist natürlich jeder mp3-käufer gelackmeiert und diese regelung ist schlichtweg geldmache seitens der gema. es ist einfach nicht zeitgemäß, einen neuen vertriebsweg, der sich neben klassischen etabliert hat und völlig legal ist, derart zu sanktionieren.
zeit, dass sich was ändert. aber wie so oft sind die großen institutionen in deutschland sehr behäbig und reagieren mit reichlich verzögerung auf reale änderungen.
 
Wann ist ein Kopierschutz wirksam?

* Wenn z.B. ein CD- oder DVD-Brenner den Kopierschutz gar nicht erkennt und deshalb eine Kopie brennt, dann ist der Kopierschutz insoweit nicht wirksam und wird deswegen auch nicht umgangen. Dasselbe gilt, wenn ein Kopierschutz nur auf bestimmten Betriebssystemen (z.B. Windows-PC) funktioniert, auf anderen (z.B. Macintosh, Linux) aber nicht.

Falsch, und das weiss ich definitiv und belegbar aus präzedenzfällen, und ebenfalls über den Anwalt:

Ein kopierschutz, wird durch sein vorhandensein rechtlich als wirksam angenommen. Basta aus.

Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so unwirksam, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe eben diesen Absatz im UrhG).
 
Viel Spaß beim diskutieren...:p

Für diesen Satz wünsche ich mir das alte Renommésystem zurück!
Von über 1000 CDs, die ich gerippt habe, hatte genau eine einen Kopierschutz (die dann auch nicht gerippt wurde/werden konnte).
Das ist doch ganz einfach: Steht auf der CD "Compact Disc Digital Audio", dann entspricht sie dem RedBook Standard und hat keinen Kopierschutz. Steht es nicht drauf, dann darf man nur analog kopieren.


Die Diskussion gab es hier schon öfter, daher schlage ich vor, hier zu schließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Idee scheitert schon direkt daran, das du eine CD gar nicht auf deinen Rechner kopieren darfst, da du in 99,9% einen Kopierschutz umgehst.
Von über 1000 CDs, die ich gerippt habe, hatte genau eine einen Kopierschutz (die dann auch nicht gerippt wurde/werden konnte).

Also: Es gibt praktisch keine CD mehr ohne Kopierschutz.
Die letzten CDs, die ich mir kaufte, durchaus auch neue, haben keinen Kopierschutz. Der Trend geht ja auch weg vom DRM etc.

ich habe den künstler bezahlt! damit ist meine rechenschaft gegenüber dem künstler und dem label getan!!!!!
Quatsch, wird auch mit steigender Anzahl von ! nicht besser :d . Mit dem Kauf der CD hast du in den allermeisten Fällen zunächst mal dem Label etwas gutes getan. Was der Künstler bekommt, ist eine ganz andere Frage -- würde diesen Thread sprengen ;-)

der typ dem ich die cd allerdings verkaufen würde, darf sie nicht öffenltich spielen weil er den künstler nicht bezahlt hat!!!
Der Typ, der die CD gekauft hat, darf sie spielen, wenn er die GEMA dafür bezahlt. Ganz einfach.

Ob du einen kopierschutz bewusst oder unbewusst umgehst, is *******egal... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und das umgehen doer entfernen eines Kopierschutzes ist definitiv illegal...
Das Gesetz spricht von „wirksame[n] technische[n] Maßnahmen“.

Vor gericht wird praktisch jeder Kopierschutz als gültig und wirksam angenommen,
Kannst Du mal ein paar Urteile nennen, ggf. sogar mir link?

Wenn du jetzt die Kopie behälst, dann kannst du die Musik weiter nutzen, und der Käufer hat auch ne CD und nutzt diese... Der Küstler/das Label hat aber nur einmal Kohle gesehen, es sind aber 2 Kopien im Umlauf... Das sind 50% Verlust, und das nur beim Erstverkauf...
Nee, Verlust und entgangene Einnahmen sind verschiedene Dinge. Nicht jeder, der eine CD kopiert, würde das Ding auch kaufen. Deswegen sind die Zahlen, die die Musikindustrie herumposaunt reine Propaganda.

Wie willst du dann jemals beweisen, das die CD dir gehört und aus einer nicht illegalen Quelle stammt? Kassenbon reicht da nicht.
Könnt ihr mal bitte aufhören, die Beweislast umzukehren? Aber ich glaube, ihr seid einfach zu weit vorne. Wenn Schäuble weiter walten darf wie er will, wird bald jeder schuldig sein bis er seine Unschuld beweisen konnte. Gute Nacht!

Und da liegt der Hund begraben: Wie willst du es beweisen, das deine Privatkopie nicht rechtswidrig ist,
Gar nicht. Beweis mir doch das Gegenteil!

Das Gericht sieht aber jeden Kopierschutz als wirksam an, und sei er noch so unwirksam...
Siehe oben, hast Du Urteile dazu?
 
Nö, ich kann dir keine Urteile nennen, bin ja gott seih dank kein Jurist... Machs wie ich frag deinen Anwalt, der nennt dir welche, und kriegt dann dafür n paar Hundert Euro!

Nenn du mir lieber mal die liste mit den 1000 CD's dann sag ich dir wieviele wirklich einen Kopierschutz hatten :D

Einfache Rechnung: eine CD kostet 10€ wenn ich sie kaufe. Demnach kosten zwei CD's 20€. Wenn jetzt eine CD verdoppelt wird, so das zwei im Umlauf sind, aber nur eine gekauft wird, und somit der Vertriebs/Produktions/Händlerstrang nur 10 statt 20€ eingenommen hat, wieviel verlust haben wir dann wenn zwei CDs im Umlauf sind und genutzt werden?
20€ = 100%
10€ = 20€ / 0,5
100% / 0,5 = 50%
Da kuckste, wa?

Eine wirksame Kopierschutzmaßnahme definiert sich nicht danach, das du benachrichtigt wirst, wenn du sie umgehst. Jeder gängige Ripper (ja, auch iTunes und Mediaplayer) umgeht diverse einfache Codierungen und Schutzmechanismen ganz automatisch. Das ist ein Faktum. Deshalb umgehst du trotzdem einen Kopierschutz.
Wirksam bedeutet übrigens auch nicht, das sich die CD nicht kopieren lässt, denn sonst wäre das Gesetz unnötig, das das Umgehen eines Kopierschutzes verbietet. Das sollte sogar den dümmsten klar sein...
 
Das ist doch ganz einfach: Steht auf der CD "Compact Disc Digital Audio", dann entspricht sie dem RedBook Standard und hat keinen Kopierschutz. Steht es nicht drauf, dann darf man nur analog kopieren.

Hast du da nicht grad was verdreht? Weil bei mir steht auf jeder Audio-CD "Compact Disc Digital Audio" drauf, selbst auf der neuesten Techno Club-CD (Vol. 28). Demnach wäre ja nirgendwo ein Kopierschutz drauf.
 
Nö, ich kann dir keine Urteile nennen
Dann solltest Du Dich vielleicht mit Aussagen, wie Deinen obigen zurück halten. Die Urheberrechtsnovelle ist noch recht neu und AFAIK weiß niemand so genau, was "wirksam" ist und was nicht.

Machs wie ich frag deinen Anwalt, der nennt dir welche, und kriegt dann dafür n paar Hundert Euro!
Lass mal, ich hab keinen Anwalt ;-)

Nenn du mir lieber mal die liste mit den 1000 CD's dann sag ich dir wieviele wirklich einen Kopierschutz hatten :D
Fängt an bei 10,000 Maniacs\Hope Chest (The Fredonia Recordings 1982-1983) und hört auf bei ZZ Top\Recycler. Ich glaube aber nicht, dass es sinnvoll ist, tausende von Titeln hier reinzuposten. Der eine oder andere Kopierschutz wäre mir bestimmt aufgefallen ;-)

Einfache Rechnung: eine CD kostet 10€ wenn ich sie kaufe. Demnach kosten zwei CD's 20€. Wenn jetzt eine CD verdoppelt wird, so das zwei im Umlauf sind, aber nur eine gekauft wird, und somit der Vertriebs/Produktions/Händlerstrang nur 10 statt 20€ eingenommen hat, wieviel verlust haben wir dann wenn zwei CDs im Umlauf sind und genutzt werden?
20€ = 100%
10€ = 20€ / 0,5
100% / 0,5 = 50%
Da kuckste, wa?
Du hast es nicht verstanden. Eine CD wird verkauft. 18 Euro an den Händler. es wird keine zweite CD gekauft. 0 Euro an den Händler. Die eine CD wird kopiert. 0 Euro an den Händler (Rohlinge und Abgaben lassen wir mal außen vor). Es wird immer noch keine zweite CD verkauft. 0 Euro an den Händler. Verlust? Nein. Entgangen Einnahmen? Vielleicht.

Mittlerweile findet der Typ, der die Kopie hat die Mucke cool. Er sucht nach weiteren CDs des Künstlers, findet eine Cd auf Amazon und ... lassen wir das.

Eine wirksame Kopierschutzmaßnahme definiert sich nicht danach, das du benachrichtigt wirst, wenn du sie umgehst.
Woher kommt diese Definition? Dann war übrigens wirklich keine der oben genannten CDs (wirksam) kopiergeschützt.

Jeder gängige Ripper (ja, auch iTunes und Mediaplayer) umgeht diverse einfache Codierungen und Schutzmechanismen ganz automatisch. Das ist ein Faktum.
Weißt Du wie EAC das macht? iTunes oder so nutze ich nicht.

Deshalb umgehst du trotzdem einen Kopierschutz.
Hm, bezweifle ich, aber selbst wenn: Er müsste "wirksam" sein, dass das auch relevant ist.

Wirksam bedeutet übrigens auch nicht, das sich die CD nicht kopieren lässt, denn sonst wäre das Gesetz unnötig, das das Umgehen eines Kopierschutzes verbietet. Das sollte sogar den dümmsten klar sein...
Wir sollten sachlich bleiben. IMHO kommt es auf die Maßnahmen an, die nötig sind, den Kopierschutz -- so vorhanden -- zu umgehen. Hier wären wieder Urteile, wie dieser tolle Gesetzestext nun ausgelegt wird, interessant, aber damit will ja keiner rausrücken.

Hast du da nicht grad was verdreht? Weil bei mir steht auf jeder Audio-CD "Compact Disc Digital Audio" drauf, selbst auf der neuesten Techno Club-CD (Vol. 28). Demnach wäre ja nirgendwo ein Kopierschutz drauf.
Sach ich ja (die meisten CDs besitzen keinen Kopierschutz. Einige Labels haben es versucht, mittlerweile nimmt das wieder ab).
 
Mal was zum Kopierschutz...

"Ein wirksamer Kopierschutz darf nicht umgangen werden.
Hier ist der Gesetzgeber eindeutig: „Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden…“ (§95a UrhG). Achten wir auf das erste Wort „wirksam“. Wenn der Kopierschutz nicht wirksam ist darf ich ihn also umgehen? Kopierschutzknacker öffnen und los gehts. Nein, so einfach ist es nicht. Alle Kopierschutzmaßnahmen sind durch ihr bloßes vorhandensein „wirksam“. Selbst wenn ihre Umgehung kinderleicht ist. Es gibt aber Fälle wo man die Frage nach der Wirksamkeit nicht so leicht beantworten kann. Was passiert wenn der Brenner ohne irgendwelche Manipulation die CD brennt? Oder wenn der Linuxnutzer eine Kopie erstellt, da das Betriebssystem gar nicht auf den Kopierschutz reagiert? Es liegt dennoch ein wirksamer Kopierschutz vor. Außerdem sind die Hersteller verpflichtet auf den Kopierschutz auf der Verpackung hinzuweisen. Das kann man bereits als „wirksam“ ansehen."

Quelle: http://www.akte-abmahnung.de/kopierschutz-und-urheberrecht/

Demnach hat Sonic recht!
 
Hast du da nicht grad was verdreht? Weil bei mir steht auf jeder Audio-CD "Compact Disc Digital Audio" drauf, selbst auf der neuesten Techno Club-CD (Vol. 28). Demnach wäre ja nirgendwo ein Kopierschutz drauf.

Nein, sofern die CD dem Redbook Standard entspricht, ist das Logo der Compact Disc Digital Audio drauf.

Bei CDs mit Kopierschutz steht da höchstens Compact Disc drauf, mehr aber auch nicht. Auf jeden Fall kein Digital Audio. Kopiergeschützte CDs entsprechen nicht dem Redbook Standard und dürfen daher das Logo nicht tragen. Dieses sind auf dem CD Player abspielbare CD-Roms.
 
Ok, dann scheint das wohl CDs vor 2000 gar nicht zu betreffen. Hab nochmal genauer nachgeschaut, und muss mich korrigieren. Auf der Techno Club ist kein solches Logo drauf. Hab bisher nur CDs mit diesem Logo gefunden, die vor 2000 erschienen sind.
Weisst du da näheres, seit wann es diese Logo-Geschichte gibt? Wollte jetzt nicht alle 500 Alben durchschauen, um das herauszufinden ;)
 
Weisst du da näheres, seit wann es diese Logo-Geschichte gibt? Wollte jetzt nicht alle 500 Alben durchschauen, um das herauszufinden ;)

Dieses Logo gibt es schon seit Einführung der CD.

Selbst neuere CDs haben es mittlerweile auch wieder, da es oftmals Probleme beim Abspielen gab und Kopierschutzmechnismen eh keine Wirkung haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr könnt meine Frage die jetzt kommt gerne ignorieren, da sie ziemlich OT ist, aber ich finde das Thema sehr interessant und vielleicht passt es ja doch.

Und zwar würden mich genau 2 Sachen interessieren (beide im direkten Zusammenhang mit "Auflegen", also öffentlicher Vorführung).

a) Wie verhält es sich mit gerippten Original-CDs. Ich will sie nicht verkaufen, aber einen wirksamen Kopierschutz umgehen darf ich anscheinend auch nicht. Warum rippen? Abspielen mit SL auf einem Rechner ohne bzw. nur einem optischem Laufwerk.
b) Die DRM-freien MP3s die ich bei Beatport, Audiojelly, etc. kaufe sind ja digitale Kopien - und doch darf ich sie (gegen dämlichen, nicht mehr zeitgemäßen GEMA-Aufschlag) öffentlich vorführen. Wie verhält es sich aber, wenn ich Sicherheitskopien für mich anlege? Schließlich habe ich einen haufen Geld für etwas nicht-physisches ausgegeben, und möchte daher ein oder mehr Backups haben. Deshalb habe ich die Tracks auf meinem Notebook und einer externen HDD. Außerdem brenne ich mir die Sachen in unregelmäßigen auf DVD-Rohlinge - als zusätzliches Backup.

Ansonsten: Bitte Thema weiterführen - ist höchst interessant zu lesen.
 
was ist jetzt bei B das problem?
du hast musik gekauft und darfst sie für privat kopieren, ergo also backups machen.
selten dämlich, wer das nicht macht.
wer so dämlich ist, ist das nur, bis ihm erstmalig ein speichermedium abraucht, ohne dass ne sicherheit da ist. danach ist man nie wieder so "clever"

lies dazu urheberrecht § 53

PS: wenn du schon ein bzw sogar 2 backtups auf HDD hast, dann ist dvd unnütz und zudem unsicher wegen schreib/lesefehlern und medienzerfall. optische medien sind bekanntermaßen bei weitem weniger haltbar als wünschenswert. selbst teure marken kann das betreffen.
klar halten HDDs auch nicht ewig, ein umkopieren bzw neuschreiben der daten alle paar jahre mit CRC check sollte reichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
a) Wie verhält es sich mit gerippten Original-CDs. Ich will sie nicht verkaufen, aber einen wirksamen Kopierschutz umgehen darf ich anscheinend auch nicht. Warum rippen? Abspielen mit SL auf einem Rechner ohne bzw. nur einem optischem Laufwerk.
Dazu hat StachO schon die Antwort geliefert :) Steht "Compact Disc Digital Audio" drauf, darfst du rippen, da kein Schutz :)
Fehlt diese Angabe, ist ein Kopierschutz vorhanden und du darfst sie nicht rippen.

Wobei mir in dem Zusammenhang grad eine CD in die Hände fällt: Das Logo ist drauf -> kein Kopierschutz, aber es steht explizit drauf, das jegliches kopieren, rippen, verbreiten untersagt ist. Unter "jeglich" verstehe ich somit auch den privaten Bereich. Wasn damit dann? :D

b) Die DRM-freien MP3s die ich bei Beatport, Audiojelly, etc. kaufe sind ja digitale Kopien - und doch darf ich sie (gegen dämlichen, nicht mehr zeitgemäßen GEMA-Aufschlag) öffentlich vorführen. Wie verhält es sich aber, wenn ich Sicherheitskopien für mich anlege? Schließlich habe ich einen haufen Geld für etwas nicht-physisches ausgegeben, und möchte daher ein oder mehr Backups haben. Deshalb habe ich die Tracks auf meinem Notebook und einer externen HDD. Außerdem brenne ich mir die Sachen in unregelmäßigen auf DVD-Rohlinge - als zusätzliches Backup.

Hier mal ein Zitat:

Musicload FAQ schrieb:
Sie können gekaufte MP3-Dateien unbegrenzt abspielen, brennen und kopieren.

So oder so ähnlich stehts bei jedem Shop. Von daher ist diese Frage in der Tat überflüssig :)

Serkan, wo hattest du deine Gedanken? :p
 
Serkan, wo hattest du deine Gedanken? :p
Naja. Das Thema gehört nicht unbedingt zu denen, in denen ich sonderlich fit bin. Das einzige was ich darüber weiß ist, dass ich die DRM-freien Files die ich in entsprechenden DJ-Stores kaufen und abspielen darf, und der VA dafür einfach "nur" die 30% Aufschlag bei der GEMA blechen muss.

Oder eine Antwort die mich besser da stehen lässt: Es ist spät und ich bin schon müde :D
Gute Nacht euch allen, ich leg mich ratzen... muss morgen arbeiten.
 
Mal was zum Kopierschutz...

"Ein wirksamer Kopierschutz darf nicht umgangen werden.
Hier ist der Gesetzgeber eindeutig: „Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden…“ (§95a UrhG). Achten wir auf das erste Wort „wirksam“. Wenn der Kopierschutz nicht wirksam ist darf ich ihn also umgehen? Kopierschutzknacker öffnen und los gehts. Nein, so einfach ist es nicht. Alle Kopierschutzmaßnahmen sind durch ihr bloßes vorhandensein „wirksam“. Selbst wenn ihre Umgehung kinderleicht ist. Es gibt aber Fälle wo man die Frage nach der Wirksamkeit nicht so leicht beantworten kann. Was passiert wenn der Brenner ohne irgendwelche Manipulation die CD brennt? Oder wenn der Linuxnutzer eine Kopie erstellt, da das Betriebssystem gar nicht auf den Kopierschutz reagiert? Es liegt dennoch ein wirksamer Kopierschutz vor. Außerdem sind die Hersteller verpflichtet auf den Kopierschutz auf der Verpackung hinzuweisen. Das kann man bereits als „wirksam“ ansehen."

Quelle: http://www.akte-abmahnung.de/kopierschutz-und-urheberrecht/

Demnach hat Sonic recht!


nochmal in direkter gegenüberstellung der informationstext des bundes justiz ministeriums

Wann ist ein Kopierschutz wirksam?

* Wenn z.B. ein CD- oder DVD-Brenner den Kopierschutz gar nicht erkennt und deshalb eine Kopie brennt, dann ist der Kopierschutz insoweit nicht wirksam und wird deswegen auch nicht umgangen. Dasselbe gilt, wenn ein Kopierschutz nur auf bestimmten Betriebssystemen (z.B. Windows-PC) funktioniert, auf anderen (z.B. Macintosh, Linux) aber nicht.
* Auch der bloße Hinweis auf einer CD oder DVD "Diese CD / DVD ist kopiergeschützt" genügt den Anforderungen eines wirksamen Kopierschutzes nicht. Es kommt darauf an, ob das Werk tatsächlich durch einen wirksamen Kopierschutz geschützt ist.
* Aber natürlich gibt es keinen 100%ig sicheren Kopierschutz. Das wird vom Gesetz auch nicht vorausgesetzt. Wenn ein Kopierschutz also durch den Einsatz von Rip- oder Hackersoftware geknackt werden kann, ändert dies nichts an seiner Wirksamkeit.

(Quelle: http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq )
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, um es mal zusammenzufassen:

1. Darf ich eine CD kopieren?

Ja! Das ist - im Rahmen des § 53 UrhG - zum privaten Gebrauch zulässig.
Dabei ist es unerheblich, ob man selber Eigentümer der Original CD ist. So ist es z.B. zulässig, eine geliehene CD für den privaten Gebrauch zu kopieren.


2. Darf dabei ein Kopierschutz umgangen werden?

Jein! Gem. § 95a UrhG dürfen zur Anfertigung einer Kopie keine wirksamen technischen Maßnahmen zum Schutz des Werkes umgangen werden.

In der Praxis ist dies aber (im Hinblick auf CDs) aber kaum relevant, da CDs heute kaum noch mit einem Kopierschutz versehen werden.

Das Verbot der Umgehung dieser technichen Maßnahmen gilt allerdings nur, soweit dem Hersteller der Kopie überhaupt bekannt ist, dass er einen Koierschutz umgeht. (bzw. dass es ihm hätte bekannt sein müssen).

Soweit also eine Kopie einer CD mit Standardmitteln, wie z.B. frei verkäuflicher Software erfolgt, ist
a) fraglich, ob es sich überhaupt um einen wirksamen Kopiersschutz handelt
b) zweifelhaft, dass dem Kopierer bekannt war, dass er einen Kopierschutz (wenn überhaupt vorhanden und wirksam) umgeht.


3. Darf ich von der legal erstellten Kopie eine weitere Kopie herstellen?

Ja! Das ist - im Rahmen des § 53 UrhG - zum privaten Gebrauch zulässig, soweit dabei keine offensichtlich rechtwidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.


4. Darf ich legal erstellte Kopien privat weiternutzen, wenn ich das Original nicht mehr besitze?

Ja! Die legale Erstellung und (private) Nutzung von Kopien ist nicht an das Eigentum oder den Besitz bezüglich des Originaltonträgers geknüpft. So darf z.B. (wie unter 1. bereits dargestellt) eine Kopie auch von entliehenen Tonträgen hergestellt werden, die dem Eigentümer später zurückgegeben werden. Ebenso steht eine Veräußerung des Originaltonträgers einer weiteren Nutzung erstellter Kopien zum privaten Gebrauch nicht entgegen.

:)

Edit:
Die obigen Aussagen beziehen sich ausschließlich auf die Erstellung bzw. Nutzung von Kopien für den privaten Gebrauch (=selber hören / Privatparty etc.) und nicht auf die kommerzielle Verwendung (öff. Party / Disco/Club!.
 
Zuletzt bearbeitet:

Neue Themen


Zurück
Oben