Der neue GEMA Tarif VR-Ö

AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

1. Lizenziert werden soll nach Menge, dabei müsst ihr keinen Song beim Namen nennen.

2. Sie wollen gar nicht wissen welche Songs das sind, denn sie müssten sonst bei Tonträgern Nachweise erheben, was die GEMA gar nicht verpflichtend darf.

3. Eine Kopie ist von einem Original nicht zu unterscheiden, das heißt ...

Kurzum, mich interessiert nur, ob die GEMA-Vermutung hierauf ausgeweitet wird und wie die GEMA den Wechsel von einem Laptop zum nächsten handhaben möchte: Sind nun plötzlich alle teuer gekauften Originale Kopien? Dann ist die GEMA tatsächlich zu dämlich für das digitale Zeitalter.
 
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Ich wollte nicht wissen wie deine logische Erläuterung dazu ist, sondern wo und welchem Gesetz differenziert wird zwischen Privatkopie und "gewerblicher Kopie" :D
§53 (1) und (6) UrhG
 
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1. Lizenziert werden soll nach Menge, dabei müsst ihr keinen Song beim Namen nennen.
...

Wenn dem so wäre, liese ich mir einfach 350 Songs "blind" lizenzieren, weil mehr werde ich wohl kaum an einem Abend spielen können.
 
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Ja mal ne andere Frage:

Wenn die Gema einen Deal mit der DDU/DDO abschließt, warum betrifft der mich? (Tut er's?)
Ich bin schließlich kein Mitglied. Entsprechend kann mir doch relativ egal sein, was die für Deals machen. Ich bin doch in keinster Weise dran beteiligt. Und alles bleibt beim Alten.

Klärt mich da mal auf...
 
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@ quinto:
6. schließt sich nach meinem Rechtsverständnis durch die Wiedergabelizenz, welche der Veranstalter erwirbt aus, ansonsten müsste man ja schon heute unterscheiden zwischen gewerblicher Vervielfältigung welche wiedergegeben wird und einer privater.

zu 1.:
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die
Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen
gewerblichen Zwecken dient

hier wird der Bezug zur Herstellung dargestellt, nicht für die Verwendung und wie schon gesagt, beweise mir dass ich in diesem Moment nicht einfach eine Privatkopie für mich herstellen wollte und hier gilt in dubio pro reo.
 
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Ja mal ne andere Frage:

Wenn die Gema einen Deal mit der DDU/DDO abschließt, warum betrifft der mich? (Tut er's?)
Ich bin schließlich kein Mitglied. Entsprechend kann mir doch relativ egal sein, was die für Deals machen. Ich bin doch in keinster Weise dran beteiligt. Und alles bleibt beim Alten.

Klärt mich da mal auf...

Weil is so... nein es verhält sich ähnlich wie mit einer Gewerkschaft. Tarif Verträge werden nur mit den Arbeitgeberverbände und den Arbeitnehmerverbände geschlossen.

Die Tarife gelten ja dann für jeden. DDU/DDO verhandeln ja nur Rabatte bzw Einführungszeit aus.
Auf diese Rabatte hast du als nicht Mitglied kein Anspruch. (Ähnlich wie bei der arbeit. Als Gewerkschaftsmitglied der IG Metal habe ich zb Anspruch auf Weihnachtsgeld. der Kollege der nicht drin ist hat es nicht.)
 
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@ quinto:
6. schließt sich nach meinem Rechtsverständnis durch die Wiedergabelizenz, welche der Veranstalter erwirbt aus, ansonsten müsste man ja schon heute unterscheiden zwischen gewerblicher Vervielfältigung welche wiedergegeben wird und einer privater.
die gema könnte/kann/wird argumentieren, dass der veranstalter nur die lizenz zur wiedergabe von original-tonträgern erwirbt. desweiteren gibt es da ja noch den tarif VR-T-G, diesen laptoptarif, der bisher gilt, wonach 30% aufgeschlagen werden (sollten), wenn da einer mit laptop hantiert. damit hast du auch schon jetzt diesen unterschied.

hier wird der Bezug zur Herstellung dargestellt, nicht für die Verwendung und wie schon gesagt, beweise mir dass ich in diesem Moment nicht einfach eine Privatkopie für mich herstellen wollte und hier gilt in dubio pro reo.
zum x. mal: was du wolltest, interessiert in dem moment nicht wo du am dj pult stehst und deine "privatkopie" gewerblich einsetzt. das du in der dj booth mit laptop stehst, ist der beweis an sich.
 
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die gema könnte/kann/wird argumentieren, dass der veranstalter nur die lizenz zur wiedergabe von original-tonträgern erwirbt. desweiteren gibt es da ja noch den tarif VR-T-G, diesen laptoptarif, der bisher gilt, wonach 30% aufgeschlagen werden (sollten), wenn da einer mit laptop hantiert. damit hast du auch schon jetzt diesen unterschied.

Der Laptopzuschlag soll/wird doch in Zukunft wegfallen. So das Statement im GEMA-Dialog FB Seite.
 
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Der Laptopzuschlag soll/wird doch in Zukunft wegfallen. So das Statement im GEMA-Dialog FB Seite.

@ quinto:
6. schließt sich nach meinem Rechtsverständnis durch die Wiedergabelizenz, welche der Veranstalter erwirbt aus, ansonsten müsste man ja schon heute unterscheiden zwischen gewerblicher Vervielfältigung welche wiedergegeben wird und einer privater.

desweiteren gibt es da ja noch den tarif VR-T-G, diesen laptoptarif, der bisher gilt, wonach 30% aufgeschlagen werden (sollten), wenn da einer mit laptop hantiert. damit hast du auch schon jetzt diesen unterschied.
;)

1010zeichen
 
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zu 1.:

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die
Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen
gewerblichen Zwecken dient

hier wird der Bezug zur Herstellung dargestellt, nicht für die Verwendung und wie schon gesagt, beweise mir dass ich in diesem Moment nicht einfach eine Privatkopie für mich herstellen wollte und hier gilt in dubio pro reo.


Du solltest die Zitate, die Du referenzierst, auch ganz lesen...

Ich markier Dir noch mal das Wichtigste:

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die
Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen
gewerblichen Zwecken dient

Der Punkt (2) stellt, die Du richtig interpretiert hast, den Bezug zur Herstellung her. Der Punkt 1. präzisiert die Aussage von Punkt (2) mittels Einschränkungen und bezieht sich dabei auf die Verwendung.

Dem aufmerksamen Leser dürfte nicht entgehen, dass diese Einschränkung hinsichtlich der Verwendung mit keiner Silbe die intendierte Verwendung zum Erstellungszeitpunkt erwähnt, sondern sich einzig auf den tatsächlichen Einsatz bezieht ("..keinen [..] Zweck dient").

Und das öffentliche Aufführen der Titel ist nun mal ein gewerblicher Zweck.
 
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Ok, dann bleibt nur noch eins zu tun -> Producer werden und nur noch seine eigene Musik spielen, welche nicht bei der Gema gemeldet ist.
 
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also eine sorge die hier angesprochen wurde ist geklärt.


alte sammlungen die vor dem 1.4.13. bereitst exestierten, müssen nicht nachträglich lizensiert werden...
alt bestände sind frei. was nun ist wenn der datenspeicher kaputt geht nach dem 1.4.13 und die sicherungs kopien nun zum einsatz gebracht werden um sein bestand neu auf dem rechner zu speichern , ist die gema antwort noch offen ..


also altbestände sind frei...


zitat:

GEMAdialog Hallo zusammen, über das genaue Procedere ab 1.4. können wir leider noch keine Auskunft geben, da der VR-Ö momentan noch im Detail ausgearbeitet wird. Aber auf einige Punkte von Heiko Weiberg kann ich gerne eingehen.

1. Pauschal. Sie müssen nicht den expliziten Track lizenzieren, sondern nur die entsprechende Menge an Vervielfältigungen.
3. Der VR-Ö kommt erst für Vervielfältigungen ab 1.4.2013 zum Tragen.
5. Der VR-T-G (Laptopzuschlag) wird durch den neu gestalteten VR-Ö ab dem 1.4. abgelöst. Den Vervielfältigungszuschlag für den Veranstalter gibt es dann nicht mehr.
6. Es handelt sich quasi um eine Pauschalabgabe. Bspw. für 500, 1.000 etc. Vervielfältigungen.
Viele Grüße Sonja

https://www.facebook.com/GEMAdialog/posts/444244948966679?comment_id=4513122%ACif_t=feed_comment_reply
 
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Wie soll man das verstehen? Heist das, dass man seine Sammlung(bzw. die Kopien) nur EINMAL bezahlen muss?

sagen wir mal du hast ca 500 lieder kopiert/gerippt. oder was auch immer im jahr

diese 500 lieder lizensirtst du dir für ca 63 euro einmalig.

sei den du kopierst diese lieder nochmal .

oder du hast pech und deine gesammte sammlung musst du auf eine neue festplatte speichern. machst du das nach dem 1.4.2013

könnte es sein das du zb 30.000 lieder erneut lizensieren musst.

hier ****t sich die gema aber nicht zu aus.


fakt ist bisher.

deine jetzige sammlung brauchst du nicht zu melden.
erst ab den 1.4.2013 gilt der neue tarif.
heisst alles was du nach dem 1.4.2013 kopierst ist meldepflichtig.

originale sind weiterhin frei.
 
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Achso, danke.

Was für mich aber die nächste Frage aufwirft: Wie kontrolliert man, was ich zu Hause an meinem PC mache, oder wie kann man feststellen, dass ein Track kopiert wurde?

Bei 200 Tracks mag das ja noch gehen, aber wenn man von einer Sammlung von bis zu 30.000 Tracks ausgeht?
 
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Genau das ist eben die 1 Millionen Euro Frage :)

Ich weiß es auch nicht.
 
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dieser schwachsinn ist ein paradebeispiel dafür, wie man legal arbeitende djs davon überzeugt, ihr geschäftsmodel zu überdenken und auf weniger legale, dafür aber kostenlose downloaddienste zurück zu greifen. es ist niemandem verständlich zu machen, dass man für ein produkt gleich mehrfach zur kasse gebeten wird:

1. beim kauf
2. bei der hardware (festplatte, brenner, computer, drucker, mp3player, usbstick, usw.)
3. bei der wiedergabe (ok, aufführung ist was anderes als privatnutzung...)
4 bei jedem kopiervorgang auf medien, für auch bereits eine abgabe an die gema entrichtet wurde.

ich für meinen teil überlege wirklich, ob ich noch bereit sein werde für jeden track doppelt und dreifach zu zahlen, oder ob ich es nicht so mache, wie die ganzen anderen: einfach kostenlos irgendwo runterladen und glücklich sein. über die neue zwangsabgabe kaufe ich mir dann ja schliesslich ein reines gewissen. und das bitteschön ist mein voller ernst, weil so langsam habe ich die schnauze voll davon, dass ich mich für jeden scheissverein dieser republik bücken, und dabei auch noch lächeln soll.

für die "künstler" habe ich dann auch nur noch bedingt verständnis. es ist immerhin deren entscheidung, sich bei dem saftladen anzumelden. und damit deren problem.
macht was dagegen, oder verzichtet halt in zukunft auf meine direkte kohle. schaut doch zu, dass ihr sie von der gema aus dem mehrfachkopierabgabesäckel bekommt. :mad:
zählt nicht mehr auf mich. im laufe meines lebens habe ich einen mittleren 5-stelligen betrag in musik investiert. sollte der scheiss kommen, war es das dann.
 
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Ich hätte es nie für möglich gehalten dass es mal passieren würde aber für diesen Post bekommst du ein AMEN von mir Livingstone :D
 
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Von mir ebenfalls.

Alleine schon aus dem Grund, dass man bei Musicload, für so vieles und freies Kopieren wie man will bezahlt und dann noch mal bei der GEMA abdrücken?! Nein Danke.

Aber wenn sie keinen vernünftigen Weg finden, das mit den Kopien nach zuprüfen, who cares?
 
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wir stampfen einfach unsere Sammulungen ein und es gibt dann von der Gema 5 CDs die man auf deren Seite kaufen kann und nutzen darf.
das wäre die perfekte Lösung...
 
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Das beste ist:

Ich wohne im Osten, in einem kleinen schicken Ort namens Greifswald. Dank der studentischen Kultur ist die Partyszene relativ festgefahren, billige Eintritte und noch billigerer Alkohol gepaart mit immergleicher Musik rund herum.

Mit ein paar gleichgesinnten veranstalten wir Randgruppenpartys und Konzerte um das Niveau zu steigern, das Geld was wir dabei einnehmen reicht grade um alle Kosten zu decken und hin und wieder etwas größeres zu planen. Weder die DJs (also auch ich), die Menschen am Empfang, noch die hinter der Theke verdienen auch nur einen Euro, es ist einfach nicht drin.

Jetzt will die Gema auch noch Geld von mir? Na Danke.
 
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Bin kein freund der GEMA aber ich muss mal sagen die meisten können nicht lesen!
Die pauschale wird erst bei einer Vervielfältigung fällig. Krass. da gibt es welche die glauben das man jeden Track den man besitzt gleich nochmal bezahlen müssen. aber in den Letzten Infos die die GEMA heraus gegeben hat das Amazon iTunes und Co erworbene Titel erstmal als Original gelten und nicht automatisch Vervielfältigt ist.

erst wenn ich den Track 2 mal besitze. und das sogar auf 2 unterschiedlichen speicher Medien. also ein mal rechner und einmal USB Stick. Und erst dann ist es eine Vervielfältigung.

Was ist eine Vervielfältigung? Wenn mindestens eine Kopie besteht, die unabhängig vom Original genutzt werden kann, sprechen wir von Vervielfältigung.
Quelle

Jungs und Mädels macht euch nicht verrückt!
Bezahlen müssen wir erst wenn die GEMA wieder vermutet.
 
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erst wenn ich den Track 2 mal besitze. und das sogar auf 2 unterschiedlichen speicher Medien. also ein mal rechner und einmal USB Stick. Und erst dann ist es eine Vervielfältigung.
jeder der digital auflegt, hat mindestens ein backup.
wer keines hat und seine komplette musiksammlung auf einem laptop oder usbstick durch die clubs trägt, ist entweder ziemlich dämlich, oder betrachtet das netz als backup und hat die musik schlicht nicht gekauft.
beides ist ziemlich traurig, hoffentlich die ausnahme und bringt uns zum ergebenis, dass die lizenzierung also für jeden klar denkenden und auch nur ansatzweise professionell sowie legal arbeitenden dj zwingend ist.
und das weiss auch die gema.

Bezahlen müssen wir erst wenn die GEMA wieder vermutet.

die gema wird wie weiter oben dar gelegt immer vermuten, dass jemand der mit laptop auflegt eine vervielfältigung vor genommen hat, ausser man kann das gegenteil nachweisen. exakt so funktioniert bereits die gema-vermutung ins sachen lizenzfreier musik.
 
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die gema wird wie weiter oben dar gelegt immer vermuten, dass jemand der mit laptop auflegt eine vervielfältigung vor genommen hat, ausser man kann das gegenteil nachweisen. exakt so funktioniert bereits die gema-vermutung ins sachen lizenzfreier musik.

Bei lizenzfreier Musik kann dir aber der Gegenbeweis gelingen. Wie das hier anzustellen ist, kann ich mir aber nicht vorstellen.
 

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