Der neue GEMA Tarif VR-Ö

AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Man kann nicht nur man sollte diese Gesellschaft meiden.

Hier mal eine Ehrenmitgliederliste der DDO ( Deutsche Disc-Jockey Organisation ( eben falls von Herrn Klaus Quirini ominösen Vereinigungen.)http://www.asiman.net/quirini/ddo/ddo_ehrenmitglieder.php

Das ist reine abzocke und der Versuch den zusammenhalt zwischen DJ und Veranstaltern/Clubbesitzer) zu brechen.
Nimand sollte dort eintreten.

ich lach mich weg .


ralf siegel, uwe hübner,hans meiser,dieter -thomas -heck, rudi carrel (friede seiner selle) chreis howland .


alter ich hab ein lachflash sonder gleichen :D
watt zum geier haben diese schlager futzis mit djs zu tun :D



ohmann ich komme aus dem lachen nicht mehr raus ...

http://www.internetgold.de/

vorallem das ist der knaller

http://www.asiman.net/quirini/ddo/leistungen.php


also wenn mann sich dort als dj anmeldet, könnte das die gage sein ..

zitat;
In den letzten Jahren hat die DDO ihren Mitgliedern tausende Jobs weitergeleitet und gute Kontakte vom Internetradio bis hin zu TV-Sendungen vermittelt.
Gagen von bis zu 5000 EUR wurden uns von unseren DJs als Feedback gemeldet.
Sie bestimmen Ihren Erfolg - wir helfen Ihnen !


wo da der hase läuft ist glas klar...

hier geht es um medien djs von ard -zdf ectpp. aber nicht um den normalo dj ...



zitat:
Wir legen keinen Wert auf Masse
sondern schätzen die Qualität!


da will wohl jemand den markt für sich alleine
 
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Unglaublich, die Gema ist echt immer für einen Lacher zu haben...
 
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soo jetzt gibt es mal ein Reaktion von der gema.

GEMAdialog Hallo Nena Chula und in die Runde,

hier noch einmal gesammelte Infos zum VR-Ö:

1. Dieser Vergütungssatz sieht eine Lizenzvergütung von 0,13 EUR je vorgenommener Vervielfältigung vor und koppelt sich damit exakt an die Menge der tatsächlichen Vervielfältigungen.

2. Der neue Tarif ist unabhängig von der Höhe der Lizenz für die Wiedergaberechte, die für die Veranstaltung fällig werden. Damit ist der sogenannte Laptopzuschlag (in Diskos und Clubs 30 %) hinfällig.

3. Die Vergütung ist für alle Vervielfältigungen, die ab 01.04.2013 vorgenommen und zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden, einmalig zu bezahlen.

Grundsätzliches zur Vervielfältigung

Die Lizenz ist von demjenigen zu erwerben, der die Vervielfältigung vornimmt. Dies kann der Veranstalter sein, aber auch ein DJ. Dies entspricht einem langjährigen Wunsch vieler DJs, insbesondere von Mitgliedern des Berufsverbands der DJs (bvd e. V.), da diese in der Vergangenheit oftmals von Veranstaltern "gezwungen" wurden, ausschließlich Originaltonträger zu spielen, um den Zuschlag für die Vervielfältigung einzusparen. Diesem Wunsch wurde nun mit dem modifizierten Vergütungssatz VR-Ö Rechnung getragen. Der DJ hat damit die Möglichkeit, seine eigenen Vervielfältigungen selbst und unabhängig vom Veranstalter zu lizenzieren.

Jedes vervielfältigte Musikwerk ist nur einmalig zu lizenzieren (also nicht je Aufführung!) und kann dann beliebig oft ohne weitere Kosten zur Wiedergabe genutzt werden. Hat ein DJ oder Veranstalter also einen bestimmten Pool an vervielfältigter Musik auf seinem Laptop, welche über den Tarif VR-Ö lizenziert sind, fallen weder für den DJ, noch für den Veranstalter weitere Kosten für die Vervielfältigung im Rahmen einer Veranstaltung an.

Musikwerke, die über "legale" Downloadportale erworben wurden (iTunes, amazon, musicload etc.). müssen - wie auch bisher - nicht als Vervielfältigung lizenziert werden, wenn keine weitere Vervielfältigung (z. B. auf weitere Speichermedien) erfolgt.

Viele Grüße! Ronny
vor 6 Stunden · Gefällt mir

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In meinen Augen ist die ganze Pfuscherei mit diesen "Verbänden" alá DDO, DDU und Co. ein Skandal sondergleichen.

Das ganze Gewäsch dann auch noch als DIE Einigung zu verkaufen, auf die alle gewartet haben, setzt dem ganzen noch die Krone auf.

Die Internetpräsenzen sind ja mal so etwas von lächerlich und geradezu überschwemt mit Lobhudeleien für diesen Herrn Quirini. Eine Lachnummer die ihres gleichen sucht.

Aus hunderten Disc-Jockeys der DDO wurden viele im Laufe der Jahre in den Medien tätig und besetzen bis heute verantwortungsvolle Positionen bei Rundfunk, Fernsehen und Presse. Ihre Liste liest sich wie das "Who is Who" der Unterhaltungsgeschichte. (s. Ehrenmitglieder)
:rolleyes:
 
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ich zitiere:

"DDO-Disc-Jockeys sind zuverlässig, markt- und zukunftsorientiert.

DDO Disc-Jockeys haben ausführliche Repertoire-Kenntnisse, sicheres Auftreten und Niveau.

DDO Disc-Jockey führen einen DJ-Ausweis als Referenz!

Wir legen keinen Wert auf Masse
sondern schätzen die Qualität!

Werden Sie Mitglied in der DDO für
monatlich 15,47 Euro Beitrag"


zu geil einfach... :)
 
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Mal n kurzer Einwurf:

Bin da nicht so belesen, aber das Gema-Problem besteht doch nur bei Tracks deren Künstler in der GEMA sind, oder?

Heißt, wenn jetzt alle Produzenten austreten, darf alles gespielt werden?

Für Clubmusik, a la Techno wäre das doch ein Weg oder?

Also wenn jetzt Adam Beyer (weiss nicht ob der in der Gema ist), aussteigt, dürfen seine Tracks dann gespielt werden, ohne Gema-Gedöns?
 
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Ein sehr guter Einwurf wizzzo,
jedoch gibt es da in meinen Augen mehrere Probleme:
1. Wie willst du den DJ zum Austritt bewegen
2. Eine Überprüfung eines Werkes gestaltet sich relativ schwierig, weil die
Gema so freundlich ist/war und nicht ihr komplettes Zentralregister preis
gibt...

Wenn wir mal davon ausgehen, dass der Durchschnitts "DJ" 5000 Werke auf seiner Festplatte hat, dürfte eine Überprüfung ziemlich langatmig werden...

Bzgl. DDO (Auszug von ihrem Webauftritt):
Der Erfolg hat den Gründern recht gegeben. Heute wird die DDO im Sinne der Gründer als Einzelfirma von Udo Starkens weiter geführt.

Wenn wir uns jetzt den rechtlichen Begriff Firma mal etwas näher betrachten, wissen wir wieviel das O in deren Namen wert ist...
 
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naja, als Club Dj lebst du ja von den Events, und wenn die wesentlich weniger werden, nutzen die deine verkauften releases nichts.

Somit müsste doch einfach jeder Techno-Produzent austreten, sozusagen ein Massenphänomen. Und schon gibt es in dem Genre kaum Anhaltspunkte für die GEMA.

Bei Mainstreamhouse und Radiozeugs ist das natürlich anders.
 
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Problem da bei soweit ich weiß ,die Titel die du als Gemamitglied in der Zeit deiner Mitgliedschaft bei der Gema lizensiert hast noch zwei Jahr Gemapflichtig bleiben.

Und die darfst dann nicht ohne Genehmigung der Gema spielen.
 
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soo jetzt gibt es mal ein Reaktion von der gema.



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also mir fallen da gleich mal 2-3 fragen zu ein ...

ich bekomme 50 % meiner musik von dj pools zur bemusterung. heisst frei für lau.

diese kann ich so oft ich will downloaden solange sie im download bereich drin sind.

mal angenommen ich loade sie mir 10 mal runter auf 10 verschiedenen medien ...

wären doch alles originale ?

bei musicload kann ich auch bis zu 3 mal loaden .

wären ja auch orignale ?


und mal von ab . dann wird ja das schwrz downloaden sogar gefördert.


mann überlege .

nur mal angenommen.

ich lade jetzt 500 lieder schwarz im jahr. oder auch 1000.

das sind einmalig 65 euro .bsw. 130 euro. für raubkopien die ich mir lizensieren lassen kann .

pahhh. das doch ein angebote :D :D :D :D billiger geht nimmer...
 
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die Frage ist auch was mit dem Graubereich wie z.B. Soundcloud ist...
Ich habe einige komplette Remix Sets von DJs mir besorgt über breakz.us oder 9inchremix. teilweise gekauft und teilweise heruntergeladen weil man sie kostenlos bekommt.
genauso wie das schon erwähnte Thema Mashups. Da gibt es mittlerweile komplette Mashupalben die man frei downloaden kann.
In den Liedern sind teilweise mehr als 5 Lieder verbaut.
Wie soll man das denn berechnen...?

Ich bleibe dabei. Die Gema ist ein veralteter Verein der davon ausgeht das jedes Lied im Radioedit läuft und es das Lied auch nur in der Version gibt.
Man muss sich diese Gemawelt mal vorstellen: Die denken doch sicher das DJs nur die Top100 abspielen und auch noch in der Albumversion und somit super kontrollierbar sind.
Kein Gedanke an freie Kultur und die Stichwörter Dynamik und Kreativität gehen den Brüdern und Schwestern komplett ab.

Habe eben mal geschaut. ich habe sage und schreibe 329 Lieder die wirklich direkt als Radioversion durchgehen. der Rest meiner Sammlung besteht aus Remixen, Mashups oder Bootlegs...
 
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Noch lustiger ist ja die "Track länger als 5 Minuten" Aufschlag Sache, die im ersten Post erwähnt ist. Ich meine, bei mir ist fast jeder Track länger als 5 Minuten. Nur bekommt der Zuhörer oftmals die volle Tracklänge gar nicht nicht zu Ohren.
Wollen die die elektronische Musik aus Deutschland verbannen oder was ist da eigentlich los?
 
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Ich schreibe es jetzt mal hier und wer will kann es ja auch gerne auf der Plattorm des Gemadialogs veröffentlichen oder auch nicht...schlafende Riesen soll man nicht wecken :D

Ich würde an eurer Stelle rein gar nichts lizensieren lassen, denn:
Am 01.01.2008 trat in der Bundesrepublik Deutschland der "zweite Korb" in Kraft, womit grundlegende Fragen bzgl. des Urheberrechts geklärt worden sind.
Auch wenn die Gema die Urheberrechte und deren Schutz der dort angemeldeten Künstler vertritt, ist sie immernoch dem Deutschen Gesetz und damit dem "zweiten Korb" untergeordnet.

In diesem gibt es die eindeutige Aussage, dass auch künftig digitale Privatkopien erlaubt bleiben.
Sollten diese in der Öffentlichkeit wiedergegeben werden führt §15 Abs. 2 auf das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger(§21).
Diese/s Lizenz/ Verwertungsrecht wird soweit ich weis, jedoch schon vom Veranstalter bezahlt.

Ich bin kein Anwalt und habe auch kein juristischens Studium abgeschlossen.

Aber mir soll mal jmd. nachweisen, dass ich das Backup nicht für mich gemacht habe ;)
 
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...
Aber mir soll mal jmd. nachweisen, dass ich das Backup nicht für mich gemacht habe ;)
öhm.. als dj, der gegen gage auftritt, ist es sozusagen eine gewerbliche kopie und keine privatkopie. das zieht gar nicht.

Heißt, wenn jetzt alle Produzenten austreten, darf alles gespielt werden?

Für Clubmusik, a la Techno wäre das doch ein Weg oder?
nein. viele auswärtige produzenten sind in ihren heimatlichen verwertungsgesellschaften mitglied, die wiederum mit der gema verträge haben. dann gibts noch auswärtige, die vom label aus unbekannterweise bei der gema angemeldet wurden (vom trentemöller hatte ich sowas mal gelesen). und bei den inländischen gibts auch einige, die die ausschüttungen der gema ganz gern sehen.
praktisch leider nicht durchführbar.
 
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was mir gerade eingefallen ist. was machen die Betreiber die eine Sammlung haben wo mehrere Djs drauf zugreifen. Sollen dann die Djs für die Sammlung des Betreibers zahlen? :)

Ich glaube es macht mit den Gemajüngern genauso viel Spass wie mit einem Zeugen J. zu reden :)
 
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Ich schreibe es jetzt mal hier und wer will kann es ja auch gerne auf der Plattorm des Gemadialogs veröffentlichen oder auch nicht...schlafende Riesen soll man nicht wecken :D

Ich würde an eurer Stelle rein gar nichts lizensieren lassen, denn:
Am 01.01.2008 trat in der Bundesrepublik Deutschland der "zweite Korb" in Kraft, womit grundlegende Fragen bzgl. des Urheberrechts geklärt worden sind.
Auch wenn die Gema die Urheberrechte und deren Schutz der dort angemeldeten Künstler vertritt, ist sie immernoch dem Deutschen Gesetz und damit dem "zweiten Korb" untergeordnet.

In diesem gibt es die eindeutige Aussage, dass auch künftig digitale Privatkopien erlaubt bleiben.
Sollten diese in der Öffentlichkeit wiedergegeben werden führt §15 Abs. 2 auf das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger(§21).
Diese/s Lizenz/ Verwertungsrecht wird soweit ich weis, jedoch schon vom Veranstalter bezahlt.

Ich bin kein Anwalt und habe auch kein juristischens Studium abgeschlossen.

Aber mir soll mal jmd. nachweisen, dass ich das Backup nicht für mich gemacht habe ;)

hast du in der letzten zeit geschlafen ???

noch bezahlen es die veranstallter . aber diese 30 % fallen den veranstallter weg,und nun muss der dj diese bezahlen ...



ich zitiere nochmal eine zeile:


Jedes vervielfältigte Musikwerk ist nur einmalig zu lizenzieren (also nicht je Aufführung!) und kann dann beliebig oft ohne weitere Kosten zur Wiedergabe genutzt werden. Hat ein DJ oder Veranstalter also einen bestimmten Pool an vervielfältigter Musik auf seinem Laptop, welche über den Tarif VR-Ö lizenziert sind, fallen weder für den DJ, noch für den Veranstalter weitere Kosten für die Vervielfältigung im Rahmen einer Veranstaltung an.

Musikwerke, die über "legale" Downloadportale erworben wurden (iTunes, amazon, musicload etc.). müssen - wie auch bisher - nicht als Vervielfältigung lizenziert werden, wenn keine weitere Vervielfältigung (z. B. auf weitere Speichermedien) erfolgt


also quassi.

wer musik legal downloadet und sie auf dem original speichermedium lässt braucht nichts bezahlen...

wer illegal doawnloadet . kann sich quassie diesen song für 0,13 cent lizensieren lassen ...



mal ehrlich da gebe ich lieber 130 euro für lizenzen aus für 1000 lieder die ich ilegal downloaden kann .

als

ca. 40 lieder, für 20 euro pro cd. oder 1,20 eur/song im download, legal.


ganz ehrlich ...


bin voll und ganz dafür. watt ich mir an kohle spaare ist ja wahnsinn ...

denkt doch mal nach leute :D
 
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Ok quinto,
wie will man mir nachweisen, dass die CD die ich gerade abspiele nicht meine private Sicherung sondern eine wie du es nennst gewerbliche Kopie ist.

Des Weiteren erkläre mir bitte wo gewerbliche Kopie rechtlich definiert ist.
 
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Ach Matze, wie wäre es mal mit einer vernünftigen Wortwahl und richtigem zitieren?

2. Der neue Tarif ist unabhängig von der Höhe der Lizenz für die Wiedergaberechte, die für die Veranstaltung fällig werden. Damit ist der sogenannte Laptopzuschlag (in Diskos und Clubs 30 %) hinfällig.

Die 30% Laptopzuschlag werden zwar "abgeschafft", jedoch nicht die Lizenzgebühr, die der Veranstalter für das Wiedergaberecht zahlen muss.

p.s.: Downloaden ist noch immer illegal...
 
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wer illegal doawnloadet . kann sich quassie diesen song für 0,13 cent lizensieren lassen ...



mal ehrlich da gebe ich lieber 130 euro für lizenzen aus für 1000 lieder die ich ilegal downloaden kann .

als

ca. 40 lieder, für 20 euro pro cd. oder 1,20 eur/song im download, legal.


ganz ehrlich ...


bin voll und ganz dafür. watt ich mir an kohle spaare ist ja wahnsinn ...

denkt doch mal nach leute :D

Denke kaum, dass man sich Songs ohne Herkunftsnachweis lizenzieren kann. Bislang wurde ja auch noch nichts dazu bekannt wie das Lizenzierungsverfahren im Endeffekt ablaufen soll. Ich warte noch auf die "Lizenz-App" für iTunes und Co. :D
 
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nein. viele auswärtige produzenten sind in ihren heimatlichen verwertungsgesellschaften mitglied, die wiederum mit der gema verträge haben. dann gibts noch auswärtige, die vom label aus unbekannterweise bei der gema angemeldet wurden (vom trentemöller hatte ich sowas mal gelesen). und bei den inländischen gibts auch einige, die die ausschüttungen der gema ganz gern sehen.
praktisch leider nicht durchführbar.

Mhhhmm. Dann müssen die Leute, die so ein tolles anti-gema-profilbild haben, ihre neuen Tracks for free rausgeben :)
 
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Ok quinto,
wie will man mir nachweisen, dass die CD die ich gerade abspiele nicht meine private Sicherung sondern eine wie du es nennst gewerbliche Kopie ist.

Des Weiteren erkläre mir bitte wo gewerbliche Kopie rechtlich definiert ist.
der gewerbliche(n) Kopie war von mir ein "sozusagen" vorangestellt, um das auch rhetorisch noch mal zu unterstreichen, dass es, in dem moment wo du deine mp3s zur beschallung von publikum gegen gage nutzt, eben dann keine privatkopie mehr ist.
es ist doch auch einfach: kopierte mp3s, zum hören für dich = privatkopie. kopierte mp3s zum auflegen vor publikum und du wirst bezahlt = keine privatkopie und nach (vorgebener) vorstellung der gema dann lizensierungspflichtig.
der unterschied zwischen privatkopie und nicht-privatkopie ist, was du mit den mp3s dann tatsächlich machst und nicht irgendeine absicht zum zeitpunkt des kopierens.

aber: wie schon mal geschrieben: wegen mangelnder umsetzbarkeit und kontrollierbarkeit ist das wohl eher ein gefaketes vorhaben, um von der eigentlichen tarifreform abzulenken bzw. um künstliche argumente zu schaffen.
 
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Ich wollte nicht wissen wie deine logische Erläuterung dazu ist, sondern wo und welchem Gesetz differenziert wird zwischen Privatkopie und "gewerblicher Kopie" :D
 
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...
wer musik legal downloadet und sie auf dem original speichermedium lässt braucht nichts bezahlen...

wer illegal doawnloadet . kann sich quassie diesen song für 0,13 cent lizensieren lassen ...



mal ehrlich da gebe ich lieber 130 euro für lizenzen aus für 1000 lieder die ich ilegal downloaden kann .

als

ca. 40 lieder, für 20 euro pro cd. oder 1,20 eur/song im download, legal.


ganz ehrlich ...


bin voll und ganz dafür. watt ich mir an kohle spaare ist ja wahnsinn ...

denkt doch mal nach leute :D

Gema Sagt nein! Urhebergesetzt sagt auch nein.
Grob gesagt Müssen die quellen der Kopie legal sein.

aber wo wir gerade von Kopien sind hier mal was die gema sagt.

GEMAdialog Eine Vervielfältigung ist das Bestehen von mehr als einem Exemplar, die unabhängig voneinander genutzt werden können. Viele Grüße Sonja

bei so einer aussage muss man aufpassen wie man sein Backup erstellt. erstelle ich das mit ein Programm was ein Backup in einer Datei erstellt, oder kopier ich per Hand jeden titel einzeln. Im letzten Fall würde es sich um eine Vervielfältigung handeln.

Aber was passiert wenn ich den track auf den USB ziehe und von meiner Festplatte lösche? dann wäre das unabhängig ja nicht mehr gegeben. und mehrfach ja dann auch nicht. sehr schwammig alles von der GEMA.
 

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