Der neue GEMA Tarif VR-Ö

AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Wenn dem so wäre, liese ich mir einfach 350 Songs "blind" lizenzieren, weil mehr werde ich wohl kaum an einem Abend spielen können.

Sie werden allen Gerüchten nach mit 500 beginnen. Wer also so wie du sagt, dass 350 völlig ausreichend sind, der legt schon mal drauf. Doch es stellt sich grundlegend die Frage, ob die GEMA nur erneut nicht die Gegebenheiten der Zeit kennt.

Ja mal ne andere Frage:

Wenn die Gema einen Deal mit der DDU/DDO abschließt, warum betrifft der mich? (Tut er's?)
Ich bin schließlich kein Mitglied. Entsprechend kann mir doch relativ egal sein, was die für Deals machen. Ich bin doch in keinster Weise dran beteiligt. Und alles bleibt beim Alten.

Klärt mich da mal auf...

Da die GEMA DDU und DDO als Gesamtvertragspartner darstellt - was rechtlich bedenklich ist, da es keine Verbände sind wie die GEMA behauptet - dann gilt diese 'Vergünstigung' für alle. Die Aussage von dj diverse ist also falsch. Du musst kein Mitglied sein und dich dennoch an den neuen Tarifen orientieren. Alles hat angefangen als der BDK so bescheiden war diese Tarife zu akzeptieren. Ohne diesen wäre die GEMA nie so weit gekommen.

Richtig ist, dass der sog. Laptop Tarif nun durch VR-Ö ersetzt werden soll. Also die Übertragung vom Veranstalter auf den DJ stattfindet.

also eine sorge die hier angesprochen wurde ist geklärt.


alte sammlungen die vor dem 1.4.13. bereitst exestierten, müssen nicht nachträglich lizensiert werden...
alt bestände sind frei. was nun ist wenn der datenspeicher kaputt geht nach dem 1.4.13 und die sicherungs kopien nun zum einsatz gebracht werden um sein bestand neu auf dem rechner zu speichern , ist die gema antwort noch offen ..

Da ein Laptop in der Regel nach 5 Jahren ausgetauscht wird ist dies aber die wichtigere Frage, denn es wird früher oder später jeden Laptoper treffen! Zudem ist Sonja neu im PR Team der GEMA und hat schon so manchen fehlerhaften Post rausgehauen. Man muss sich leider auch ansehen wer da etwas postet.

oder du hast pech und deine gesammte sammlung musst du auf eine neue festplatte speichern. machst du das nach dem 1.4.2013

Da nur Stücke lizenziert werden müssen die auch öffentlich aufgeführt werden, muss nicht das Archiv lizenziert werden. Wie die GEMA dies kontrollieren will bleibt sie schuldig, denn trackgenaue Abrechnung wie in Italien oder Belgien verweigert sie ja.


es ist niemandem verständlich zu machen, dass man für ein produkt gleich mehrfach zur kasse gebeten wird:

1. beim kauf
2. bei der hardware (festplatte, brenner, computer, drucker, mp3player, usbstick, usw.)
3. bei der wiedergabe (ok, aufführung ist was anderes als privatnutzung...)
4 bei jedem kopiervorgang auf medien, für auch bereits eine abgabe an die gema entrichtet wurde.

Rechtlich gesehen ist die GEMA raus, denn man lizenziert Gebrauch und Vervielfältigung je einmal für privat und öffentlich. Nicht dass ich diesen Schwachsinn gutheiße, aber es ist rechtlich tatsächlich angesegnet.

Anstatt nun den Kopf in den Sand zu stecken wäre es deutlich angemessener, jetzt sachlich und angriffslustig an die Öffentlichkeit zu gehen. Denn nie hat die GEMA so viel Schwachsinn auf einmal verzapft wie zu diesem Zeitpunkt. Dies muss ihr um die Ohren fliegen, dazu bedarf es nur sachlicher Kritik!

Aber in den Letzten Infos die die GEMA heraus gegeben hat das Amazon iTunes und Co erworbene Titel erstmal als Original gelten und nicht automatisch Vervielfältigt ist.

erst wenn ich den Track 2 mal besitze. und das sogar auf 2 unterschiedlichen speicher Medien. also ein mal rechner und einmal USB Stick. Und erst dann ist es eine Vervielfältigung.

Dann erzähle mir doch mal wo bei einem Backup oder einer Änderung des Speicherorts ein geldwerter Vorteil für mich entsteht. Ich erstelle mit einem Backup zwar eine Kopie, habe dafür aber keinen Vorteil außer eine Existenzsicherung, die man ja fast schon an das Grundrecht koppeln kann (GG §12).
Die GEMA legt eine Änderung des Speicherorts ebenfalls als Kopie aus, obgleich dies technisch nicht der Fall ist, da die Datei dann am Ursprungsort nicht mehr zu finden ist! Grundwissen der Computernutzung, nur die GEMA kennt es nicht.

jeder der digital auflegt, hat mindestens ein backup.
wer keines hat und seine komplette musiksammlung auf einem laptop oder usbstick durch die clubs trägt, ist entweder ziemlich dämlich, oder betrachtet das netz als backup und hat die musik schlicht nicht gekauft.
beides ist ziemlich traurig, hoffentlich die ausnahme und bringt uns zum ergebenis, dass die lizenzierung also für jeden klar denkenden und auch nur ansatzweise professionell sowie legal arbeitenden dj zwingend ist.
und das weiss auch die gema.

die gema wird wie weiter oben dar gelegt immer vermuten, dass jemand der mit laptop auflegt eine vervielfältigung vor genommen hat, ausser man kann das gegenteil nachweisen. exakt so funktioniert bereits die gema-vermutung ins sachen lizenzfreier musik.

Das mit dem Backup müssen wir uns jetzt als Grundrecht erstreiten! Die GEMA war so bescheiden, dieses Thema anzugehen, nun ist unsere Chance im Schulterschluss den Druck aufzubauen! Der Seiten-Admin darf sich gerne mit mir in Verbindung setzen, denn deejayforum.de biete ich gerne einen Platz auf einer PK von Kultur-retten.de nächste Woche an. Näheres dann als PN.

Auch heute ist der Tarif VR-Ö noch vom 1.5.2007, die GEMA hat immer noch keinen Plan wie sie es umsetzen soll. Also ran an die Tasten und ab zum GEMAdialog ... sachlich fragen, deren Argumente sachlich zerlegen - es ist einfach und für alle jüngeren unter euch eine tolle Übung für die nächste Erörterung ;)
 
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AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Hallo ihr Winkeladvokaten... ;) - also ich bin ja aus dem Käseland im Süden von DE und habe mich gefragt, wie wohl rechtlich gesehen Beatport Mix beta sich in der Landschaft platziert - hab gestern testeshalber mal 'nen Mix draufgeknallt btw und OT.
Funktioniert BP Mix beta unter dem GEMA Regime überhaupt?
Gibt's einen Schwiizer, welcher die rechtliche Situation in der Schweiz kennt, resp. ob so eine Form von Mixverteilen der SUISA genehm ist? Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
 
Sie werden allen Gerüchten nach mit 500 beginnen. Wer also so wie du sagt, dass 350 völlig ausreichend sind, der legt schon mal drauf. Doch es stellt sich grundlegend die Frage, ob die GEMA nur erneut nicht die Gegebenheiten der Zeit kennt.



Da die GEMA DDU und DDO als Gesamtvertragspartner darstellt - was rechtlich bedenklich ist, da es keine Verbände sind wie die GEMA behauptet - dann gilt diese 'Vergünstigung' für alle. Die Aussage von dj diverse ist also falsch. Du musst kein Mitglied sein und dich dennoch an den neuen Tarifen orientieren. Alles hat angefangen als der BDK so bescheiden war diese Tarife zu akzeptieren. Ohne diesen wäre die GEMA nie so weit gekommen.
Das setzt vorraus das es auch so ist!
Hab das mit den rechtlich bedenklich nicht berücksichtigt. Anders wäre es wohl wenn der BvD das ausgehandelt hätte.



Bzgl Backups. Ich bin der Meinung das ein Backup nicht unabhängig genutzt werden kann. Setzt aber vorraus das es mit ein Backup Programm erstellt wurde welches die Daten verschlüsselt bzw in einer db Datei ablegt. Schlagt mich wenn es nicht so geht. Ich werde dies bezüglich mal mit Paar Programme austesten. (meine Daten sind zentral auf ein NAS gespeichert mit anderen Sicherheitsmaßnahmen)
 
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AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Dann erzähle mir doch mal wo bei einem Backup oder einer Änderung des Speicherorts ein geldwerter Vorteil für mich entsteht. Ich erstelle mit einem Backup zwar eine Kopie, habe dafür aber keinen Vorteil außer eine Existenzsicherung, die man ja fast schon an das Grundrecht koppeln kann (GG §12).
Die GEMA legt eine Änderung des Speicherorts ebenfalls als Kopie aus, obgleich dies technisch nicht der Fall ist, da die Datei dann am Ursprungsort nicht mehr zu finden ist! Grundwissen der Computernutzung, nur die GEMA kennt es nicht.

Das mit dem Backup müssen wir uns jetzt als Grundrecht erstreiten! Die GEMA war so bescheiden, dieses Thema anzugehen, nun ist unsere Chance im Schulterschluss den Druck aufzubauen! Der Seiten-Admin darf sich gerne mit mir in Verbindung setzen, denn deejayforum.de biete ich gerne einen Platz auf einer PK von Kultur-retten.de nächste Woche an. Näheres dann als PN.

Auch heute ist der Tarif VR-Ö noch vom 1.5.2007, die GEMA hat immer noch keinen Plan wie sie es umsetzen soll. Also ran an die Tasten und ab zum GEMAdialog ... sachlich fragen, deren Argumente sachlich zerlegen - es ist einfach und für alle jüngeren unter euch eine tolle Übung für die nächste Erörterung ;)


Die sagen ja auch nichts dagegen wenn du eine Sicherung erstells, du könntest auch x-Sicherungen machen...nur wenn du sie gewerblich nutzt wolln se auf der Matte stehtn^^
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

neue info übern dialog
.................................

GEMAdialog Hallo in die Runde,

zunächst versuche ich mit einigen grundsätzlichen Anmerkungen die ein oder andere Frage absolet zu machen:

- die GEMA kommt erst dann ins Spiel, wenn Werke öffentlich genutzt werden. Da man nicht gleichzeitig ein Backup und eine Orginaldatei nutzen wird, sind diesbezügliche Fragen eigentlich irrelevant.
- das Herkunftsland des DJs ist unwichtig, da die Musiknutzung (und damit die Lizenzierungspflicht) in Deutschland stattfindet.
- Lizenznehmer (-verantwortlicher) ist im Fall des Tarifs VR-Ö immer der Kopierer, also der DJ.
- Die Abgabe auf Speichermedien wird von Importeuren und Herstellern für die Möglichkeit erhoben, Privatkopien zu erstellen. Wenn man nun als Hersteller und Importeur klar belegen kann, dass seine Speichermedien nur zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, wird die von der ZPÜ erhobene Pauschalabgabe zurückerstattet - an den Importeur oder Hersteller.
- Diese Regelung wurde in den Gesamtvertragsverhandlungen mit DDO, DDU und VDM gefordert und eingeräumt.

- Schätzungen zu Mehr- oder Mindereinnahmen sind ~5 Monate vor Anwendung eines Tarifs nicht möglich.
- Einen Zeitzuschlag gibt es in diesem Tarif nicht
- Altbestand = Vervielfältigungen, die vor dem 01.04.2012 angefertigt wurden
- Promo-MP3s werden genauso gehandhabt wie Orginale, die von iTunes oder Amazon erworben werden

Ich hoffe, damit die meisten Detailfragen beantwortet zu haben.

LG Stefan
.......................

da habt ihr zuerst euer backup problem beantwortet.


demnach werden speichermedien also auch teuere. fazit. jeder ist ab jetzt betroffen ....

dank der ddo usw gesellschaft



hier stellt sich mir immernoch eine frage.

von musicload- kann ich mindestens 3 mal downloaden und vom dj pool solange die mp3s im download berreich aktive sind. also meinetwegen 100 mal...

das sind alles originale. aber laut gema ist es so, wenn du mehr als einmal ein lied hast ist es eine kopie.
ist ja so nicht wahr...



https://www.facebook.com/GEMAdialog/posts/445435115514329




hab da noch was endeckt was mobile djs wohl interessieren mag .


zitat:
die GEMA kommt erst dann ins Spiel, wenn Werke öffentlich genutzt werden - also bei einer lizenzierungspflichtigen Veranstaltung.


na das doch fein . 70 % meiner gigs sind nicht gema melde pflichtig :D



was auch gut ist :

sie müssen nur für die Kopien bezahlen, die Sie für einen Auftritt einsetzen. Wenn Sie die Lizenz nun für 50 Titel erworben haben, die an einem Abend zum Einsatz kommen und Ihnen der Rechner 5 Minuten vor dem Gig abraucht, kommt eben das Backup zum Einsatz. Die Lizenz für die Nutzung der Kopie bleibt davon unberührt. Sie haben die eingesetzten (dann eben zweit-)Kopien ja ordnungsgemäß lizenziert.
Wenn ihr Kumpel nun parallel Ihr Backup benutzt, um in einem anderen Club aufzulegen, muss er diese Nutzung wiederum separat lizenzieren.





ah ich weis natürlich schon vorher was ich an den abend spiele ....
mag bei einigen stimmen , bei mir nicht. ich bin spontan....

also wirst quassie dazu gezwungen die ein set zu erstellen was du den rest des jahres bei behälst...
 
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AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Die GEMA legt eine Änderung des Speicherorts ebenfalls als Kopie aus, obgleich dies technisch nicht der Fall ist, da die Datei dann am Ursprungsort nicht mehr zu finden ist! Grundwissen der Computernutzung, nur die GEMA kennt es nicht.

Gemäß dem neuen Tarif legt die Gema mittlerweile eine Änderung des Speicherorts gerade NICHT als Kopie im lizensierungspflichtigen Sinne aus... Als Vervielfältigung zählt laut dem neuen Konzept nur ein Vorgang, bei dem weitere, unabhängig vom Original nutzbare Kopien der Datei entstehen. Das ist bei einer Speicherortänderung nicht der Fall, da dabei keine zusätzlichen Dateien entstehen.


Aber im folgenden Post sind einige Dinge drin...

- das Herkunftsland des DJs ist unwichtig, da die Musiknutzung (und damit die Lizenzierungspflicht) in Deutschland stattfindet.
- Lizenznehmer (-verantwortlicher) ist im Fall des Tarifs VR-Ö immer der Kopierer, also der DJ.


Die Aussagen bedeuten wohl, das häufig im Endeffekt doch der Veranstalter auf den Kosten sitzen bleibt...

Erklär mal einem ausländischen DJ, der mit seinem Laptop anreist, dass er vor seinem Auftritt noch mal eben ein paar hundert Euro an die Gema abdrücken soll, weil er sonst seine Tracks nicht spielen darf und die Gema eindeutig sagt, dass der DJ für die Lizensierung zuständig ist...

Ich kugel mich bei der Vorstellung fast auf dem Boden vor Lachen...

- Die Abgabe auf Speichermedien wird von Importeuren und Herstellern für die Möglichkeit erhoben, Privatkopien zu erstellen. Wenn man nun als Hersteller und Importeur klar belegen kann, dass seine Speichermedien nur zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, wird die von der ZPÜ erhobene Pauschalabgabe zurückerstattet - an den Importeur oder Hersteller.

+

demnach werden speichermedien also auch teuere. fazit. jeder ist ab jetzt betroffen ....

Ich glaube, das hast Du falsch verstanden. Auf Speichermedien wird BISHER schon eine Abgabe erhoben. D.h. bei jedem Verkauf von CD-Rohlingen, CD-Brennern und ich glaube auch Festplatten, etc. fließt ein kleiner Betrag an die Gema, mit dem gewissermaßen die Lizenz für PRIVATkopien bezahlt wird.

Die Aussage der Gema besagt jetzt, dass Geräte, bei denen der Hersteller/Importeur nachweisen kann, dass sie AUSSCHLIEßLICH GEWERBLICH verwendet werden (wie auch immer das gelingen soll...), die Lizenzabgabe für die Privatkopien zurückerstattet werden, um eine ungerechtfertigte "Doppel-Lizensierung" zu verhindern.

Die Geräte werden also nicht teurer, da diese Abgaben heute schon im Preis enthalten sind.

Im gewerblichen Bereich könnten die Geräte sogar billiger werden, da die Abgaben in Zukunft nicht mehr gezahlt werden müssen. Allerdings glaube ich nicht, dass dieser Nachweis einfach zu führen sein wird. Zudem wird dann der Hersteller/Importeur wohl eher in die eigene Tasche stecken, was er sich mMn nach auch verdient hat, wenn ihm der Nachweis tatsächlich gelingt... ;)

- Promo-MP3s werden genauso gehandhabt wie Orginale, die von iTunes oder Amazon erworben werden


Das stelle ich mir auch lustig vor... Die Gema sagt hier letztlich klar, dass sie vorhat auch für solche Dateien Lizenzen zu verkaufen, an denen sie teilweise explizit keine Rechte hat..

Soll vermutlich sowas wie ein Pendant zur Gema-Vermutung sein, allerdings ist denke ich die Nachweisführung hier deutlich einfacher, so dass sich (wenn wir Glück haben) die Gema hier mit ihrem Pauschalzugriff auch auf die Schnauze legen könnte...
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Die Aussagen bedeuten wohl, das häufig im Endeffekt doch der Veranstalter auf den Kosten sitzen bleibt...

Erklär mal einem ausländischen DJ, der mit seinem Laptop anreist, dass er vor seinem Auftritt noch mal eben ein paar hundert Euro an die Gema abdrücken soll, weil er sonst seine Tracks nicht spielen darf und die Gema eindeutig sagt, dass der DJ für die Lizensierung zuständig ist...

Ich kugel mich bei der Vorstellung fast auf dem Boden vor Lachen...



+


dazu hat die gema auch eine antwort

zitat :

der DJ ist lizenzpflichtig, jemand Anderes wird und kann nicht dafür haftbar gemacht werden. Auch im Ausland müssen für Kopien, die für kommerzielle/öffentliche Aufführung genutzt werden, zusätzliche Lizenzen erworben werden - oftmals in Form einer Pauschalabgabe etc.

Ob wir z.B. im Lizenzvertrag mit einem Veranstalter einen Hinweis auf die Lizenzierungspflicht veröffentlichen werden, den der Veranstalter dann an den gebuchten (ausländischen) DJ weiterreichen kann, wissen wir noch nicht. Das wäre aber z.B. eine Möglichkeit, die Info über diese Pflicht "an den DJ" zu bringen..

;)

https://www.facebook.com/GEMAdialog/posts/445435115514329



im übrigen gema und speichermedien..

http://www.youtube.com/watch?v=G9mfqLUrbCE
 
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AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Gemäß dem neuen Tarif legt die Gema mittlerweile eine Änderung des Speicherorts gerade NICHT als Kopie im lizensierungspflichtigen Sinne aus... Als Vervielfältigung zählt laut dem neuen Konzept nur ein Vorgang, bei dem weitere, unabhängig vom Original nutzbare Kopien der Datei entstehen. Das ist bei einer Speicherortänderung nicht der Fall, da dabei keine zusätzlichen Dateien entstehen.

Ah sie haben es gemerkt ! War nicht immer so ...
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

dazu hat die gema auch eine antwort

zitat :

der DJ ist lizenzpflichtig, jemand Anderes wird und kann nicht dafür haftbar gemacht werden. Auch im Ausland müssen für Kopien, die für kommerzielle/öffentliche Aufführung genutzt werden, zusätzliche Lizenzen erworben werden - oftmals in Form einer Pauschalabgabe etc.

Ob wir z.B. im Lizenzvertrag mit einem Veranstalter einen Hinweis auf die Lizenzierungspflicht veröffentlichen werden, den der Veranstalter dann an den gebuchten (ausländischen) DJ weiterreichen kann, wissen wir noch nicht. Das wäre aber z.B. eine Möglichkeit, die Info über diese Pflicht "an den DJ" zu bringen..

;)

Klar ist der eigentlich der DJ Lizensierungspflichtig...

De facto wird es aber mMn in der Praxis so laufen, dass die entsprechende Zahlung (genau wie sonstige Kosten, die im Rahmen des Gigs anfallen, wie z.B. Transport, Übernachtung, Verpflegung, etc.) durch den Veranstalter geleistet wird (auch wenn sie letztlich der DJ an die Gema überweist) und daher in der Kalkulation des Clubs auf die Gage aufgeschlagen werden muss.

Der einzige Unterschied zum Status Quo wäre dann der, dass bisher der Club direkt an die Gema zahlt und zukünftig der Club an den DJ zahlt und der an die Gema...
Wie gesagt, den ausländischen DJ, der erstmalig in Deutschland spielt und sagt: "Gema? Kein Problem, das zahl ich aus meiner Gage!" möchte ich sehen.
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

warum hab ich das Gefühl das die Gema uns eindeutig verarschen will.
Gema geht wohl immer bei ihren antworten davon aus das man eine Lizenz erworben hat.
Da ich aber ja nach Definition der Gema mit orginale auflege brauch ich keine Lizenz. das doch richtig?
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Was ein großer Mist......
Keiner was eigentlich etwas.....
Hauptsache der Termin steht......
Ich denke, dass es auch eine Ubergangsfrist geben wird....
 
Datenbank ist unbrauchbar. Da du die Urheber bei bürgerlichem Name kennen musst. Die Datenbank gibt es schon länger. Wurde schon stark kritisiert.
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

desweiteren stellt die gema selbst dort fest, dass unvollständig und sie für deren angaben keine haftung übernehmen.
diese online db ist - möchte man sichergehen - unbrauchbar.

schade, dass die beim gema-dialog ebenso unwissend sind und wohl nur anhand eines internen memo mit spärlichen informationen antworten.
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Könnt ja ab und an in den GEMAdialog reinschauen, mir ist da was aufgefallen im UrhG :d

Bisher wird der Post vom GEMAdialog immer wieder verborgen oder gelöscht wenn es einer postet, aber das schaffen die nur noch bis 18:00 Uhr, dann gehen die nach Hause :p
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Ich frag mich ganz ehrlich, wie lange die GEMA mit solchen Sachen weitermachen kann. Hab aber in letzter Zeit die Hoffnung, dass sie gerade WEIL sie es zu bunt treiben, alle gegen sich aufbringen und am Ende rechtlich was gemacht wird, damit nicht dieser kleine Club weiter fröhlich abkassieren kann.
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Ich frag mich ganz ehrlich, wie lange die GEMA mit solchen Sachen weitermachen kann. Hab aber in letzter Zeit die Hoffnung, dass sie gerade WEIL sie es zu bunt treiben, alle gegen sich aufbringen und am Ende rechtlich was gemacht wird, damit nicht dieser kleine Club weiter fröhlich abkassieren kann.


solange sie ein monopol dasein haben, werden sie das auch ausnutzen ....
also können sie machen was sie wollen . nur das patentamt kann sie stoppen. aber warscheinlich werden die noch von der gema geschmiert. :D ...
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

solange sie ein monopol dasein haben, werden sie das auch ausnutzen ....
also können sie machen was sie wollen . nur das patentamt kann sie stoppen. aber warscheinlich werden die noch von der gema geschmiert. :D ...

Die braucht man gar nicht schmieren, die haben schlicht keine Ahnung davon. Es sind Juristen, die nun wirtschaftliche Folgen beurteilen sollen. Kenne keinen Automechaniker, der als Glaser erfolgreich arbeitet. :rolleyes:
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

So die 305.122 Stimmen der Petition haben wir nun übergeben. Einen Bericht dazu findet ihr hier.

Zudem kommt bald die aufbereitete Version der Pressekonferenz. Diese dürfte wohl die umfassendste Information sein, die man bekommen kann, da Vertreter von allen Seiten der Kultur in Berlin zusammen kamen und noch von einem Fachanwalt für Urheberrecht ergänzt wurden. Wer schon einmal unaufbereitet reinschauen/-hören möchte findet hier den Stream.

Gruß
R2D2
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

schon gesehn . gama verschiebt tarif auf dem 1.1 2014

Es ist besser sich beim Verhandlungspartner zu informieren. Hier stehen auch die Details drin, nun müssen wir nun noch warten was sie sich mit VR-Ö ausdenken. Die DJs werden also jetzt zur Kasse gebeten wenn sie Kopien haben - da es noch mehr Fragen als Antworten gibt wird das die Tage noch lustig.

PM von DEHOGA
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

hab hier mal was für euch .

ein vdj mitarbeiter hat an die gema geschrieben.

das ist die antwort von der gema.


Ich ****e gleich..... Habe gerade eine Antwort von der GEMA bekommen....

GEMA Idioten wrote :

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Fragen beantworten wir gerne wie folgt:

1. und 2. Frage:

Vom DJ ist sicherzustellen, dass die Vervielfältigungsstücke, die er für seine Wiedergabe benutzt, ordnungsgemäß lizenziert wurden. Hat er das Vervielfältigungsrecht im Ausland bereits erworben, bedarf es keiner zusätzlichen Lizenzierung mehr.

Die Musikstücke können selbstverständlich auch privat genutzt werden. Mit den angesprochenen Lizenzvorgang hat das aber nichts zu tun.

3. Frage:

Die GEMA verfügt nahezu über das Weltrepertoire an geschützter Musik. Insoweit deckt der Rechtebestand der GEMA das in Discotheken wiedergegene Repertoire weitestgehend ab. Hinsichtlich konketer einzelner Werke gibt die GEMA aber auch gerne Auskunft darüber, ob sie die Rechte wahrnimmt (Email: gema@gema.de).

Frage 1 des "anderen Users":

Wann die Vervielfältigungsstücke hergestellt wurden ist unerheblich. Werden die Musikstücke ab dem 1.4.2013 öffentlich wiedergegeben, so muss das Vervielfältigungsrecht erworben werden. (Das heisst im Klartext nix mit Bestandsschutz. Alle Titel müssen bezahlt werden.)

Frage 2 des "anderen Users":

Legal heruntergeladene Musikdateien gelten als Originale. Ein Vervielfältiungsrecht fällt dann nicht an. Die Dateien dürfen aber nicht kopiert werden.

Fragen 3, 4 und 5 des "anderen Users":

Backups zu Sicherungszwecken stellen zunächst keine Vervielfältigung im Sinne der Vergütungssätze VR-Ö dar, da die Vervielfältigungen nicht mit dem Zweck der Wiedergabe hergestellt werden. Werden die Sicherungskopien allerdings für die Wiedergaben eingesetzt, so muss für die Werke das Vervielfältigiungsrecht erworben werden. Dies gilt auch dann, wenn die Originale nicht mehr existieren.

Die obigen Ausführungen beziehen sich nur auf die der GEMA zustehenden Urheberrechte. Die Vergütungssätze VR-Ö wurden im übrigen noch nicht veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: mir
Gesendet: Montag, 10. Dezember 2012 23:11
Betreff: Anfrage zu Ihrem neuen Tarifmodell VR-Ö

Sehre geehrte Damen und Herren,

leider konnte ich Ihrer Webseite bei Facebook nur sehr wenig schlüssige Informationen entnehmen. Ihre Mitarbeiter wiedersprechen sich leider selbst ständig so das ich mir bisher kein abschließendes Bild des neuen Tarifs machen konnte.

http://www.facebook.com/GEMAdialog/posts/445435115514329

Die folgenden Dinge beschäftigen mich doch sehr und aus diesem Grunde (wie auf Ihrer Dialogseite angeboten) meine Anfrage:

Frage:
Wie lizensiert ein aus dem Ausland kommender DJ seine Musik in Deutschland ? Muss er überhaupt lizensieren ?

Antwort:
"- das Herkunftsland des DJs ist unwichtig, da die Musiknutzung (und damit die Lizenzierungspflicht) in Deutschland stattfindet."

Lizensiert wird doch hier das Kopieren des Tracks und nicht die Nutzung ? Wasdenn jetzt. Wie muss ich mir das dann vorstellen - ein Internationaler DJ kommt am Flughafen an, fährt in's Hotel, bereitet sich vor und meldet nebenbei per Formular 5000 Titel an die er auf Seinem Datenträger als Kopie hat an ? Die Kopie hierfür wurde im Ausland gemacht und dort gegebenenfalls bereits lizensiert. Bedeutet das eine erneute Lizensierung einer bereits im Ausland gefertigten Kopie ??? Und was ist mit den Titeln die dann gar nicht gespielt werden. Mal angenommen von den 5000 Titeln laufen 10. Sorry, aber kann mir bitte jemand erklären wieso eine erneute Lizensierung der bereits im Ausland lizensierten Kopie erfolgen soll ??? Das wäre ja so als ob man alle Titel nochmal kauft wenn man in Deutschland ankommt - auch wenn der Preis natürlich deutlich geringer wäre. Aufgrund welcher Rechtstslage lizensiert die Gema Kopien die im Ausland gefertigt wurden ?


Nächste Frage:
Die Private Kopie bleibt ja davon unberührt - ich habe NUR EIN NOTEBOOK
- dort ist meine Musik für Veranstaltungen drauf UND meine private Musik. Wie wird eine Trennung von Seiten der Gema im Rahmen einer Kontrolle gewährleistet ? Ich vermute mal das die Gema in diesem Fall zumindest mal eine Liste der bereits legal von mir lizensierten Titel hat ? Die Gema ist ja nur zuständig sofern Sie auch Rechteverwerter ist
- oder sehe ich das falsch ? Wenn ja muss ich mich ja vorher informieren auf welche Titel denn überhaupt die Kopierpauschale erhoben werden kann.
Wie bereits von anderen festgestellt ist die Datenbank der Werke mehr als unzureichend. Ich gehe mal davon aus das vor inkrafttreten der neuen Regelung dieses durch die Gema nachgebessert wird und ALLE Titel für die eine Rechteverwertung besteht in der Datenbank nachgetragen werden.
Schließlich muss unsereins ja vorher die Möglichkeit gegeben werden festzustellen ob das erheben einer Kopierpauschale für einen Titel überhaupt von der Gema abgewickelt werden darf.


Weiter geht's:
Ich wüsste gerne ganz konkret wie die Gema gedenkt mir den Nachweis zu erbringen welche Titel ich jetzt lizensieren muss und welche nicht. Ich kaufe ungefähr 60 Prozent Importe - wage mal bei diesen Independend Lables zu bezweifeln das die Gema hierfür die Deutschen Rechte vertritt.
WO KANN ICH DAS NACHLESEN ? Es muss mir als Zahlungspflichtigem (zumindest wenn der Tarif kommt) im Vorfeld die Möglichkeit gegeben werden jeden in Frage kommenden Titel zu prüfen. Wie wird die Gema die von mir erbrachten Nachweise vorhalten ? In Form von Listen ? Wo und wie kann ich diese einsehen ?


Aktuell habe ich keine Möglichkeit meine gekauften und möglicherweise im Ansachluß kopierten Titel nachzuschlagen. Wie gedenkt die Gema in Zukunft hier für ausreichende Transparenz zu sorgen ? Da ja nicht für alle Lables eine rechteverwertung vorgenommen wird (Ausländische
Lables/Künstler) muss ich ja irgendwo bei der Gema nachlesen oder erfragen können welche Titel von Ihnen Rechtemäßig verwertet werden und welche nicht. Kann ich davon ausgehen das die Musikrecherche im Internet auf Ihrer Seite zukünftig den gesamten Titel/Interpretenkatalog ALLER von Ihnen verwerteten Titel/Interpreten enthält ? Wenn nein - wie soll ich dann prüfen welche Titel zu lizensieren sind ?


Weitere Frage die im Dialog von einem anderen User aufkam:
1. Mein Archiv an alten Songs (MP3's von selbst gerippten CD's, deren Originale ich hier im Keller liegen habe) gibt es schon vor dem 1.4.2013 2. Neue Songs werden ausschliesslich legal erworben (iTunes, amazon, Promo-Pools, ...) und direkt auf meinen DJ-Laptop herunter geladen.
3. Ein Backup stellt keine Vervielfältigung dar, da dieses ungenutzt bleibt (dass man ein Backup nicht an kollegen weitergibt, sollte ja wohl selbstverständlich sein, da dies schliesslich illegal ist) 4. Sollte ein Backup bei einem Auftritt genutzt werden, da das Original
5 Minuten vorher abgeraucht ist, handelt es sich um keine Kopie, da es das Original nicht mehr gibt.
5. Wenn ich ein Backup (auf einen neuen Rechner) zurückspiele, handelt es sich wieder um ein Original - vorausgesetzt, die Dateien auf dem alten Rechner wurden gelöscht / bzw. der Rechner wurde zerstört (techn.
Defekt o.Ä.)
Ich bitte um Info, ob ich das so richtig verstanden habe.


Leider sind viele dieser Fragen bisher unbeantwortet geblieben und man wurde auf die zuständige Bezirksdirektion verwiesen. Da Sie für mich zuständig sind wäre ich dankbar wenn Sie Licht in das Dunkel bringen würden.
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Fragen 3, 4 und 5 des "anderen Users":

Backups zu Sicherungszwecken stellen zunächst keine Vervielfältigung im Sinne der Vergütungssätze VR-Ö dar, da die Vervielfältigungen nicht mit dem Zweck der Wiedergabe hergestellt werden. Werden die Sicherungskopien allerdings für die Wiedergaben eingesetzt, so muss für die Werke das Vervielfältigiungsrecht erworben werden. Dies gilt auch dann, wenn die Originale nicht mehr existieren.

mal davon abgesehen, dass die gema ob der faktischen nutzungslage digitaler medien, die ziemlich inkompatibel zu ihrer angestaubten regelung ist, bald zumachen kann, wenn sie sich nicht massiv reformiert, kommentiere ich zu obigem zitat:

füße stillhalten. die gema kann aufm papier sonstwas verlangen. dennoch total weltfremd. und es wird einem niemand geld abnehmen, nur weil die interne HD spontan futsch ist und man extern bootet und vom klon spielt. wette ich drauf. danach wird im trubel niemand fragen.
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Frage 2 des "anderen Users":

Legal heruntergeladene Musikdateien gelten als Originale. Ein Vervielfältiungsrecht fällt dann nicht an. Die Dateien dürfen aber nicht kopiert werden.

ich hab alles legal herunter geladen. sogar auf mein livenotebook. von da wanderts unproduktiv aufn server fürs backup. daher sehe ich nicht, dass ich zahlen muss. aber wer muss hier wem was nach weisen und vor allem wie???
ich wünsche der gema viel spass dabei, das ganze bürokratisch in den griff zu kriegen.
 
AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Ich komme bei der ganzen Sache nicht ganz mit. Zwar habe ich den Thread gelesen, aber irgendwie muss ich die offiziellen Bekanntmachungen der Gema zu dem Thema übersehen haben. Gibts da was ganz offizielles, wo man mal nachlesen kann was jetzt wirklich Phase ist?

Mich persönlich betriffts zwar kaum noch, denn ich habe vor kurzem beschlossen das DJing vor Publikum an den Nagel zu hängen, und mich lieber der Karriere und der Familie zu widmen, aber ich habe eben viele Bekannte und Freunde (Djs, Musiker, VAs), und den ein oder anderen Gig werd ich wohl aus Sentimentalität auch nochmal irgendwo spielen ;)

Die Sache ist doch die:
Bisher haben die VA's 30% Aufschlag bezahlt, wenn mit Kopien aufgelegt wurde. Ich kenn das schon lange so, daß die VA's das direkt mal pauschal machen, und das schon lange vor der flächendeckenden Notebook Einführung in der Booth (sobald eine gebrannte CD dabei ist, ist die Sache ja auch gegessen, und das ist lange lange Gang und Gäbe).

Wenn ein DJ sich die Musik legal besorgt hat (Kauf auf nem originalen Tonträger, oder über einen offiziellen Downloadshop), dann war die Sache in Ordnung.
Wenn sich der DJ von einem Freund die Musik zum privaten Gebrauch kopiert hat, ohne dafür zu bezahlen, ist dies nach dem aktuellen Urheberrechtsgesetz auch legal.
Und wenn der VA die 30% Aufschlag an die GEMA abdrückt, darf der DJ diese Kopien sogar Spielen, da die 30% ja eben der Aufschlag sind um sozusagen für die Veranstaltung das Recht zu erwerben diese Vervielfältigungen öffentlich aufzuführen.

Jetzt habe ich das so verstanden, dass die GEMA dem VA die 30% Aufschlag komplett und in jedem Fall erlässt.
Ab jetzt wird der DJ zur Kasse gebeten, und zwar für das Anfertigen von Kopien der Musikstücke welche er grundsätzlich zum Arbeiten (Auflegen) angeschafft hat, ja? Ist das so richtig? (ich glaube das sind dann 13cent je Kopie, solange der Track unter 5min ist - wie gesagt, ich habe den Thread gelesen ;))

Das bedeutet - wenn ich die E-Mail Antworten der Gema und die anderen Postings hier richtig deute - daß sozusagen der erste Download des Files vom Onlineshop nix zusätzlich kostet. Ist das meine private Musik (wobei die GEMA bei nem DJ natürlich alles als Geschäftlich ansehen wird) kann ichs backuppen wie ich will. Wenn ich allerdings als DJ von meiner "Auflegemusik" ein Backup mache, bzw. eine Kopie erstelle, muss ich dafür jedesmal die Gebühr (allerdings pro Kopie nur einmalig) entrichten. Ich muss also als DJ wenn ich ein Backup meiner "Auflegemusik" mache, oder sie auf das 2. Notebook schiebe genau aufschreiben wieviele Tracks das waren, wieviele davon über 5min lang waren, und mich dann bei der GEMA melden, damit die von mir die Kohle dafür einziehen können, ja?

...und jetzt mal ganz ehrlich: Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer inkl. der GEMA selbst so blöd ist! Und deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass die GEMA das tatsächlich so umsetzen will.

Dabei verliert doch jeder beteiligte, vorallem jeder der irgendwie ein bisschen ehrlich ist.

1. Werden doch die meisten DJ's be*******en wos nur geht, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendwer bereit ist für Musik die er für teuer Geld gekauft hat im Nachhinein nochmal einfach so Geld abzudrücken (und nicht zu knapp!). Und im Zweifel "Der Song? Ja, das ist der Erstdownload, den Kopier ich immer gleich in den Ordner Musik > Jahr > Monat > KW ;)".

2. Die paar DJs, welche da ehrlich mitspielen sind die angeschissenen, denn kaum ein VA wird die gesparten 30% an die DJs weiter geben, damit die ihre deutlichen Mehrkosten bezahlen können. Und auch wenns viele Kollegen meist nicht hören wollen: Dj's (auch gute) gibts doch viele. Ist doch wirklich nicht so, dass man im Zweifel nicht auch mal nen Resident austauschen könnte...

3. Kontrolle seitens der GEMA ist überhaupt nicht möglich. Die GEMA hat weder judikative noch exekutive Macht inne, also darf die bei dir zuhause, oder auch im Club auf deinem Laptop mal so garnix kontrollieren.
Das härteste was die machen könnten ist nen Mitarbeiter in den Club schicken, der den ganzen Abend mitschreibt wieviele Songs du spielst (und wie lange davon die "Vollversion" ist). Das muss man erstmal hinbekommen, denn selbst Leute die absolute Genreprofis sind, und vielleicht auch selbst auflegen, schaffen das bei nem anständigen Mix nicht.
Und was will er dann mit der Info machen? GEMA Annahme, dass alle Tracks kopien sind? Nene, so einfach geht das mit der GEMA Annahme dann auch nicht. Die GEMA kann zwar annehmen, dass wenn da CD Player und ein Notebook steht, diese Geräte auch genutzt werden, und somit in der heutigen Zeit zu 99,9% Wahrscheinlichkeit auch mal Kopien gespielt werden, sie kann aber nicht annehmen, dass in einer von ihr aufgestellte Regelung mit mehreren Fällen immer nur der für das Gegenüber schlechteste Fall zutreffen kann.
So oder so, das ist Affig und eine Kontrolle ist nicht durchzusetzen.

3. Die Einzigen die Gewinnen - und damit verlieren alle anderen - sind die (wie wurde das hier so schön benannt:) Youtube-Ripper. Denen wars davor egal ob das OK ist was sie tun, und denen isses hinterher egal. Nur jetzt sind sie im Verhältnis noch billiger als die paar armen irren die tatsächlich für ihre Musik nochmal Geld abdrücken, und somit am Markt nochmal besser gestellt.

Ich glaube, dass da ein paar unüberlegte Worte gesprochen wurden, welche einfach überinterpretiert und unausgereift die Runde gemacht haben.
Die GEMA hat wahrscheinlich nach nem Strohhalm gesucht gegen die schlechte Stimmung vorzugehen, welche die Kneipen und Discobesitzer wegen den Verteuerungen momentan haben, und da hat sich vielleicht einer Gedacht "Hey, erlassen wir denen doch allen die 30% Aufschlag (die wahrscheinlich zwischenzeitlich eh automatisch jeder zahlt), und damit müssten die doch glücklich sein, und wir haben ihnen den Wind aus den Segeln genommen! Und wir kucken dann eben wie wirs uns direkt von den DJs wieder holen!"
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Gedankengang zu Ende gedacht wurde...


(PS: ...und wenn man die Musik aus irgendeiner Warez-Quelle runterläd ist man im Zwiefel so oder so dran, denn das alleine das Laden ist schon Strafbar, da es sich um eine illegale Quelle handelt... Da kann man sich weder jetzt noch mit dem neuen "Gemagesetz" rauskaufen ;))
 
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