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Es gibt sehr wohl eine völlig eindeutige Rechtslage zu dem Thema.
Lies Dir doch einfach die Links im Post über Deinem durch und gut ists.
Ich hab mir auch schon überlegt auf Soundcloud nur noch zu streamen. Freudnen kann ich ja auch die Datei über yousendit oder so zukommen lassen.
Wie schon geschrieben: Auch Stream über Soundcloud ist nicht legal.
nö. du verletzt die agb des anbieters und die rechte der rechteinhaber.Ja.. das ist klar. Ich vermute nur das es mich rechtlich besser darstellen nwürde im Falle des Falles als -zum Download freigeben-.
Oder gäbe es da noch ein anderes Risiko, welchem ich mir jetzt nicht bewusst wäre?
Das Thema nervt ja echt. Hab gerade beschlossen auf bessere Gesetze zu warten und das nächste halbe Jahr nix hochzuladen, stattdessen meine skills zu pushen..^^ Heute 3 Stunden im Netz gehangen wegen dem Mist, da hätte ich fein üben können... ******
mmh...
Habs mir nun mal angeschaut:
Mixcloud: Die Idee finde ich super aber...Wenn ich da gezwungen bin durch die Idee selbst, eine PLaylist hinzuzufügen, dann mache ich es ja allen noch leichter, die der Meinung sind das das nicht ok ist und Geld von mir haben wollen dafür..
Hy....
Habe mich schon sehr lange damit auseinander gesetzt, sprich mit GEMA & bei uns der AKM unterhalten....
Es ist nicht erlaubt- das ist einmal Fakt.
Schau wenn du in einer Disco auflegst und in einem Mix spielst zahlt auch der Besitzer Gebühren..... also kein Problem.
das stimmt was du sagst, aber strenggenommen, werden die Werke der Künstler in einem "Mix" verändert- somit ohne der Zustimmung der Urheber nicht legal was ich weiß....
Es ist ein Unterschied ob ich ich anderen etwas in Form eines mixes (CD, mp3, [...]) permanent zur Verfügung stelle, oder eine Darbietung in Echtzeit geschieht (mischen im Club)!
Naisho Music schrieb:das stimmt was du sagst, aber strenggenommen, werden die Werke der Künstler in einem "Mix" verändert- somit ohne der Zustimmung der Urheber nicht legal was ich weiß....
Da man beim Remixen normalerweise eine existierende Aufnahme vervielfältigt und bearbeitet, geht es hier vor allem um die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller. Erst wenn man beim Remixen auch die Melodie und den Text verändert, betrifft das die Urheber.