bnK
Bekanntes Mitglied
Ich würde play.fm empfehlen, besonders weil die seit kurzem auch Mobile Apps haben, mit denen man die Sets auch unterwegs hören kann.
danke für den tipp, hat meinen sonntag gerettet
endlich neue sachen zum hören ^^
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Ich würde play.fm empfehlen, besonders weil die seit kurzem auch Mobile Apps haben, mit denen man die Sets auch unterwegs hören kann.
Dann frage ich mich, warum man diese dann anbietet. Hat ja keiner was davon, weil sie ja Passwort geschützt ist.Würde bedeuten, wenn du eine .zip Datei öffentlich zum Download anbietest, diese aber mit Passwort geschützt ist, sollte das völlig legal sein.
Dann frage ich mich, warum man diese dann anbietet. Hat ja keiner was davon, weil sie ja Passwort geschützt ist.
Und das soll dann legal sein?Dem Personenkreis, dem du den Mix zur Verfügung stellen willst (sei es der Freundeskreis oder der Clubbesitzer) kannst du das Passwort ja weitergeben.
Wünschenswert wäre hier von rechtlicher Seite eine einfache, günstige Möglichkeit, Tracks für DJ-Sets zu lizensieren.
Nett wär ne offizielle Stelle, bei der man seine Playlist einschickt, die dann die Anfrage bei den Künstlern/Labels für einen übernehmen und man dann bei erfolgreichen Anfragen seine paar Kröten für den Mix ggf + Gebühren für Verwaltungsarbeit der Anfragen abdrückt. Vielleicht sogar dann einen Webspace dieser Stelle nutzt um den Mix "sicher&legal" anzubieten. (soundcloud like). Aber das ist reines Wunschdenken
Ich kann sie mir jederzeit am Rechner und per App auch auf meinem Handy anhören. Warum soll das Zeug dann noch auf meiner Platte rumgammeln?
was mach ich aber nun mit meinem mp3player in der bahn? denn ich würde sicherlich ganz gern auch unterwegs das ein oder andere set hören.
ich höre aber z.b. dj sets gern im autoradio auf längeren fahrten.
was nun?^^
da muss ich zustimmen. ich höre im schnitt auch 3-5 set's pro woche z.B. in der sbahn, im auto, auf'm ipod.
selbst zuhause höre ich so gut wie nich übern stream.
Ich habe mal ne Frage zum Thema und vielleicht auch ne Hilfe. Ist es nicht so das wenn man einen Teil eines Musikstückes nimmt und es mit anderen Musikstücken mixt das es theoretisch ein neues Kunstwerk ist auch wenn die einzelnen Stücke klar trennbar zu hören sind????
Blödsinn. Es gibt sehr wohl eine völlig eindeutige Rechtslage zu dem Thema. Nur weil Du die offensichtlich nicht verstehst, heisst das nicht, das sie nicht gültig ist.und das es keine wirklichen eindeutige gesetze zum mixing/download/streaming etc. gibt ist doch klar - dann würde es doch überall 1000% verantwortung geben - will doch niemand , es sei denn er ist der nutznießer. aber da alle sammt in dem geschäft auf beide seiten stehen ist es nicht gewollt .
Richtig. Dazu gab es hier in berlin auch schon einmal eine Veranstaltungsreihe Namens Netlag.
Du musst aber anhand von Playlisten nachweisen, das ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wurde.
Das gilt auch für Musik von irgendwelchen anderen Medien, also CD oder Vinyl.
http://pulsar.cc/?blog/516