Der neue GEMA Tarif VR-Ö

AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

(Ich wiederhole mich, aber anscheinend willst du das jedes mal wieder überlesen)

Du kannst deine MP3 sooft kopieren wie du willst, es geht rein um die Kopie, die du zur Aufführung benutzt.
Wieso drehen hier alle so durch? Die Sache ist kein neuer Hut, schon seit Jahrhunderten Usus. Jetzt wird das nur der Zeit angepasst (Mp3 statt CD) und schon heulen alle?

zum 3. Mal:
Ich hab auf meinen drei Sticks die ich zu den Gigs nehme immer überall den gleichen Inhalt (um flexibler zu sein und jeder Zeit, jeden Track spielen zu können). Jetzt müste ich theoretisch 2 bzw. 3 mal lizenzieren. Fair? In meinen Augen nicht.
Gleiches gilt wie schon mehrmals erwähnt für doppelt (systematisch) gebrannte CDs.
In diesem Fall müsste ich eben doch zusätzlich zahlen.

Und ich sag jetzt schon vorraus, das auch jeder andere Probleme haben wird, ob original Mp3 oder nicht. Denn die Gema wird erstmal vermuten das du eben eine Kopie spielst und keine original Datei.

Und noch was zu "Patrick":
Ich kann die Mp3 nur an einem Ort spielen!
Wenn jemand anderes illegale Kopien spielt, dann ist das sein Problem, denn er begeht eine Urheberrechtsverletzung. Ich sehe nicht ein, deswegen eine zusätzliche Gebühr zu zahlen.
 
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Die zahle ich nur bei Digitalfiles, nicht aber bei CD oder Vinyl.

wie ?

spiele ich mit original, brauche ich nix zu zahlen und der digitalo muß es aber ?

das ist ein ungerechter müll !!!

was soll denn das ?
entweder jeglicher dj zahlt pro abend das was er spielt (unabhängig vom medium) oder keiner !


weil auch ein original ist doch nicht zur öffentlichen aufführung oder zum vertieb/umlauf gedacht (steht doch auch fast immer drauf) und wird von allen für den privatbesitz gekauft (egal welches medium und ob irgendwann mal öffentlich gespielt werden wird).
dann noch, privatkopien sind doch erlaubt und auch eine private (nicht öffentlich zugängliche) feier fällt nicht unter vetrieb/verbreitung/umlauf/oder wie das genau heißt. das hat sich ja wohl nicht geändert.

will heißen, dass doch eigtl. ein öffentlich gespielter track gebühr bekommen soll und der rest (wer mit was auflegt und wieviele kopien er von was hat) egal ist.

ich dacht bisher immer, ein VA hat den 30% aufschlag für /musik kommt vom medium und nicht von den musikern/band selbst\ bezahlt :confused:

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zu der musikillegaldiskussion hier nebenbei:

jeder dj hat das zu verantworten und sich, wenn er mit illegaler musik geld verdient, in grund und boden zu schämen !!!

im privaten bereich sehe ich das mit gesaugter musik etwas differenzierter ;-)
(nicht jeder der saugt, hat dieses nötig und is'n A... und vielen bleibt leider nix anderes übrig)
 
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wie ?

spiele ich mit original, brauche ich nix zu zahlen und der digitalo muß es aber ?

das ist ein ungerechter müll !!!

Ich gebs bald auf. Kann niemand lesen?
Kopien zur öffentlichen Aufführung müssen lizensiert werden.
- Wird Orginal gespielt: Keine Abgabe.
- Wird Kopie gespielt: lizensieren.

- Orginal-Vinyl, -CD ,-mp3: keine Abgabe
- Kopie/Rip von Vinyl, CD, mp3: lizensieren

Es kann doch echt nicht so schwer sein.
 
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wie ?
spiele ich mit original, brauche ich nix zu zahlen und der digitalo muß es aber ?
NEIN!

Das Problem ist, wenn man es so handhabt wie Siqo: Dann hat man laut dem GEMA Verständnis im besten Fall einen USB-Stick mit originalen und zwei weitere mit Kopien und müsste also die beiden Sticks lizensieren. Da ich mir selbst nichtmal glauben würde, dass ich meine Musik nur auf den USB-Stick herunterlade, hat man dann eher drei zu lizensieren.
Also muss man entweder mit dem Laptop / PC auflegen, auf welchem die GEMA-originale sind, was manche aus diversen mal mehr, mal weniger verständlichen Gründen nicht wollen oder u. U. nicht können.

In wie weit die GEMA solche Fälle überhaupt interessiert bzw. ob die Gebühren überhaupt für solche Fälle gedacht waren, sei mal dahingestellt - aber laut der "Rechtssprechung" müsste man in solch einem Fall zahlen, was keinesfalls gerechtfertigt ist!
 
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Ich hab auf meinen drei Sticks die ich zu den Gigs nehme immer überall den gleichen Inhalt (um flexibler zu sein und jeder Zeit, jeden Track spielen zu können). Jetzt müste ich theoretisch 2 bzw. 3 mal lizenzieren. Fair? In meinen Augen nicht.

wenn ich als vinyl dj flexibel sein möchte und mir zwei cases mit den gleichen platten kaufen würde müsste ich zweimal bezahlen. daher kann ich den grundgedanken mit den kopien schon nachvollziehen. ob ich es gerecht finde ist eine andere frage... ;)
 
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Naja, wenn man einen nicht mag, dann mag man den nicht, nicht wahr?:)
hast du mal die leute,die sich damals für dich eingesetzt hatten darüber aufgeklärt, dass du sie angelogen hast? dann würde ich eventuell wieder ein bisschen respekt für dich aufbringen können. ansonsten eher nicht.
"ganz der alte" weckt mir ehrlich gesagt eher negative erinnerungen....
 
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wenn ich als vinyl dj flexibel sein möchte und mir zwei cases mit den gleichen platten kaufen würde müsste ich zweimal bezahlen. daher kann ich den grundgedanken mit den kopien schon nachvollziehen. ob ich es gerecht finde ist eine andere frage... ;)

Nein darum geht es nicht. Er könnte natürlich auch einen Laptop nehmen, drei Sticks und die Dateien dann immer neu auf den Stick verschieben und dann immer die Sticks mit je einer Datei drauf zwischen CDJ und Computer hin und her verfrachten (also siehe quasi den Laptop als Case an, aus dem er mit den USB-Sticks die Vinyls herausholt), das wäre laut dem VR-Ö nicht lizensierungspflichtig, dass das dämlich ist und viele digitalen Vorteile zunichte macht, ist denke ich mal einleuchtend.

Die drei Sticks mit den gleichen Files sind dafür gedacht, dass man je einen Stick in ein CDJ steckt und man dann in jedem CDJ frei aus seinem Repertoire auswählen kann. Wenn man jetzt strickt nach Playlist spielen würde, könnte man auf einen Stick Track 1, 3, 5, 7... packen und auf den zweiten Track 2, 4, 6, 8... bzw. komplizierter bei drei Decks. Will man das nicht (wer will das schon?), dann die drei Sticks mit gleichem Inhalt, und einen USB-Stick zur sicherheit zu haben, weil dieser denke ich mal leichter den Geist aufgibt als ein Vinyl-Case, ist ja auch denke ich mal verständlich.
 
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Danke @DANh

Und selbst wenn man z.B. via Notebook, NAS :)rolleyes:) etc. auflegt, habe ich die Befürchtung, das die Gema hier vermuten wird, dass es sich selbst dabei um Kopien handelt und den Betrag wird einfordern wollen.
 
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- Wird Orginal gespielt: Keine Abgabe.
- Wird Kopie gespielt: lizensieren.

- Orginal-Vinyl, -CD ,-mp3: keine Abgabe
- Kopie/Rip von Vinyl, CD, mp3: lizensieren
Sehe ich auch so und kann die ganze Panik die nun entstanden ist, nicht so recht nachvollziehen.

Eine Frage drängt sich mir aber auf:
Wie will die GEMA mir (oder ich der GEMA) nachweisen, dass die Files die ich auf der Festplatte habe, nun Kopien oder Originale sind?
 
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Ich glaube auch nicht, dass das der Sinn davon sein soll. Es geht vielmehr darum die aus den Anfängen der CDJ-Zeit stammenden Aufschläge auf die GEMA-Abgaben bei einer Veranstaltung (wo der VA dafür bezahlt, dass man die Stücke öffentlich aufführen darf, nur zum Thema "auch ein original ist doch nicht zur öffentlichen aufführung oder zum vertieb/umlauf gedacht") anders umzulegen.
Edit: Die Sache mit den drei USB-Sticks wird doch auch kein normaler Mensch so sehen.
 
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nein. playlisten kannst du nur bei konzerten abgeben. bzw. wenn du nachweisen willst, dass nur gema-freies gespielt wurde. clubs/diskotheken können dies sonst nicht, wird von der gema nicht angenommen.
Also ich kann mich noch mal umhören. Hab es aber von mehreren Stellen schon so gehört, dass auch bei Clubs sowas möglich war (oder vielleicht noch ist). In ner Bar hat mich auch mal der Betreiber gefragt, ob ich ihm ne Playlist vom Abend geben kann, weil er dann günstiger mit der Gema käme und eben auch die richtigen Künstler unterstützen könnte. Wegen den Platten war mir das aber (da er auch erst am Ende des Abends gefragt hatte) zu aufwändig.
"praxistaugliche Alternative zur Gema-Vermutung": vernünftige monitoringsysteme, die den überwiegenden großteil der tracks erkennen. gibt es schon in NL. wird gerade von der livekomm mit der gema zusammen projektartig getestet.
damit erübrigt sich jede vermutung.
Getestet. Ja. 2013 wird getestet. Dann machen wir doch aber keine Vorwürfe, dass das nicht schon seit 20 Jahren so läuft. Immerhin ist die Gema bei solchen Tests dabei.
Wie sieht denn dieses "Erkennen" in der Praxis aus? Woraus den "Erkennen". Aus Mitschnitten? Wie ist das gemeint?

Damals war das so von der Gema vorgegeben, dass man zwar Kopien nutzen konnte, man aber trotzdem das Original mitführen musste. Damit wurde ausgeschlossen, dass man diesen Titel an zwei unterschiedlichen Orten zur selben Zeit spielt.
Glaub mich auch an solche Tarife zu erinnern. Verwertungsrechtlich ist das aber mMn genauso unsinnig, da selbst wenn man eine Kopie auf einer anderen Veranstaltung spielt man ja in dem Moment nur das Recht der öffentlichen Wiedergabe nutzt. Dafür zahlt ja der Veranstalter. Woher die Musik kommt ist in dem Sinne streng genommen erst mal egal. Die Aufführung bekommt der Urheber ja (theoretisch) so oder so vergütet.

Das was du beschreibst sind aber Probleme mit Urheberrechtsverletzungen. Da setzt man also komplett falsch an. Denn die Gebühr für die öffentliche Wiedergabe ist durch den Erwerb der Mp3 abgegolten
Nein. Mit dem Kauf der MP3 bekommst du nicht

Du kannst deine MP3 sooft kopieren wie du willst, es geht rein um die Kopie, die du zur Aufführung benutzt.
Wieso drehen hier alle so durch? Die Sache ist kein neuer Hut, schon seit Jahrhunderten Usus. Jetzt wird das nur der Zeit angepasst (Mp3 statt CD) und schon heulen alle?
Absolut richtig

Wobei auch die alte Regelung blöd war. Denn irgendwann muss man ja ein Werk einfach nur um dessen physischen Erhalt willen kopieren. Und dafür zur Kasse gebeten zu werden, ist unfair.



...
wenn ich nun dieses jahr 3-4x mit meine 80's (platten) öffentlich (also beim VA) spiele (also für pinkepinke) muß ich :confused:WAS:confused: zahlen ?
"für pinkepinke" ist ja noch nicht öffentlich. Auch auf Privatveranstaltungen kannst du ja ganz rechtmäßig Geld verdienen. Aber Abgaben für öffentliche Wiedergabe musst du deshalb nicht machen...


Die restlichen grundlegenden Fragen werden mit den öffentlichen Dokumenten der Gema zum VR-Ö beantwortet.
 
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....Denn die Gebühr für die öffentliche Wiedergabe ist durch den Erwerb der Mp3 abgegolten...

ja klar auf dem himmel ist jahrmarkt :rolleyes:

wo haste denn diesen unsinn her ?

jegliche cd oder vinyl oder auch mp3 stellt beim kauf ein original da, dass nicht für die öffentliche verbreitung erlaubt ist !!! (das wird auch immer so bleiben)

cd-coover lesen ! plattencoover lesen ! AGB's von onlineshop's lesen !

zeige mir einen shop wo steht, dass es dem besitzer dessen erlaubt ist oder irgendein coover :p

--------
@all

aber gut alles klar, mit vinyl braucht man also nix zu lizensieren = mein anliegen ist beantwortet.


nachtrag: der bossa war schneller :)
 
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Wie schaut es denn mit solchen Amazon Cloud Angeboten und dem Autorip aus?
Wird so etwas von der Gema als Original gewertet?

Bei Amazon ist es ja teilweise so (und andere werde folgen), das beim Kauf die MP3 in die Cloud transferiert wird und ich dann dort die Datei her lade, aber auch von dort aus streamen kann. Amazon hält die quasi online für mich vor.
Welche dieser MP3 Dateien ist dann "mein" Original? Die erste, die ich herunter lade? Was ist, wenn ich den Download simultan von 2 Rechnern starte, das wird ja teilweise für X-Devices erlaubt?
Oder ist die Datei innerhalb der Cloud mein Original?

Was kommt, wenn streaming so stabil und zuverlässig ist, dass der DJ evtl. nur noch einen Code erwirbt um einen Titel von einem Server zu streamen?
Solche Dinge gibt es ja in der Softwarebranche teilweise schon länger.

Diese Argumentation mit der "Original" MP3 ist zu Zeiten der Digitalisierung und Vernetzung immer irgendwie irritierend, da ja dann bei Amazon nicht die MP3 vom Server verschwindet, aber die CD physikal dem Lager entnommen wird.
 
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Stimmt! Sorry mein Fehler! Das Recht die Musik zu spielen wird durch den Veranstalter bezahlt.
Umso unsinniger ist die zusätzliche Gebühr.

Hintergrund der "unsinnigen Gebühr" ist, dass auch die Vervielfältigungsrechte in der Regel beim Urheber liegen. Und auch diese sind entsprechend abzugelten.

Bei Originalmedien oder Kauf-MP3's übernimmt das der Hersteller/ Onlineshop.

Werden jedoch zur öffentlichen Aufführung kopierte Medien genutzt, ist das lt. UrhG lizenzpflichtig. Privatkopien bleiben ja frei.
 
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Und noch was zu "Patrick":
Ich kann die Mp3 nur an einem Ort spielen!
Wenn jemand anderes illegale Kopien spielt, dann ist das sein Problem, denn er begeht eine Urheberrechtsverletzung. Ich sehe nicht ein, deswegen eine zusätzliche Gebühr zu zahlen.
Nein, wenn Du das Original zu Hause hast, kann man es theoretisch auch abspielen, nicht Du aber Jemand anderes. Ob das Orignal zu Hause unter Verschluss liegt, interessiert die nicht.

Ob Du es einsiehst oder nicht, genau das musste man bisher schon immer zahlen. Sei mal froh, dass man Dich bisher nicht kontrolliert hat.
 
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Hintergrund der "unsinnigen Gebühr" ist, dass auch die Vervielfältigungsrechte in der Regel beim Urheber liegen. Und auch diese sind entsprechend abzugelten.

Bei Originalmedien oder Kauf-MP3's übernimmt das der Hersteller/ Onlineshop.

Werden jedoch zur öffentlichen Aufführung kopierte Medien genutzt, ist das lt. UrhG lizenzpflichtig. Privatkopien bleiben ja frei.
Ergibt für mich trotzallem keinen Sinn. Das Recht zur öffentlichen Wiedergabe ist durch die Veranstalterabgaben abgegolten. Ob ich den Track jetzt 1 oder 5 mal auf meinem Stick habe, bringt niemanden einen Nachteil. Niemand erleidet dadurch einen Verlust oder Schaden.

Ob Du es einsiehst oder nicht, genau das musste man bisher schon immer zahlen. Sei mal froh, dass man Dich bisher nicht kontrolliert hat.
1. Als DJ musste ich dies ohnehin nicht zahlen, sondern der Veranstalter.
2. Bezog sich das aufs Notebook und nicht auf nicht auf doppelt gebrannte CDs.
 
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Eine Frage drängt sich mir aber auf:
Wie will die GEMA mir (oder ich der GEMA) nachweisen, dass die Files die ich auf der Festplatte habe, nun Kopien oder Originale sind?

Die drängt sich mir auch auf, allerdings weiß ich dafür eine Lösung, poste die aber hier nicht öffentlich, da die Gema sich dann die Hände reibt. :p
1. Als DJ musste ich dies ohnehin nicht zahlen, sondern der Veranstalter.
Auch wieder falsch.
Du hattest das Original lt. Gema mitzuführen, wenn mit Kopien aufgelegt hast. Das hat mit dem Veranstalter nix zu tun, das war Dein Bier und auch Deine Strafe.
 
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@bassline8: da habe ich mich einige Seiten zuvor auch schon gefragt, weil die FAQ dazu ziemlich unklar sind.
 
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Hat denn mal einer eine Lösung für verschiedene Gigs und Kombinationen gefunden?

Hier wird viel diskutiert, aber eine Lösung wäre doch das, was man gebrauchen könnte. Das große Rummeckern nützt nichts.
 
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Du hattest das Original lt. Gema mitzuführen, wenn mit Kopien aufgelegt hast. Das hat mit dem Veranstalter nix zu tun, das war Dein Bier und auch Deine Strafe.
x-Fach gebrannte CDs waren bei Kontrollen nie ein Problem.
 
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NEIN!

Das Problem ist, wenn man es so handhabt wie Siqo: Dann hat man laut dem GEMA Verständnis im besten Fall einen USB-Stick mit originalen und zwei weitere mit Kopien und müsste also die beiden Sticks lizensieren. Da ich mir selbst nichtmal glauben würde, dass ich meine Musik nur auf den USB-Stick herunterlade, hat man dann eher drei zu lizensieren.
Das Lustige ist ja, theoretisch ist es bei vielen Shops möglich, die Dateien einfach direkt auf drei verschiedene Sticks runterzuladen.

Hat man deshalb plötzlich drei Originale? :confused:
ALARM! DIEBSTAHL! DIEBSTAHL! ALARM! Eins bezahlt, drei genommen!
Hat dann etwa der Shop die Kopien angefertigt, und ist jeweils 13cent der GEMA schuldig? Oder wie oder was? (Die Antwort ist natürlich: **** the GEMA! :d
Ja, dass es nicht zum Zwecke der Aufführung ist, wissen wir langsam)

Das ist ein durch und durch sinnloses und ungerechtfertigtes Vorhaben. Ob und wieviel ICH jetzt letztendlich zahle (denn ich weiß mit absoluter Sicherheit: Ich zahl NIX!), ist mir doch völlig egal bei der Diskussion!
Es reicht, dass die GEMA in dieser Form bereits existiert. Muss man jetzt einfach zusehen, wie es schlimmer und schlimmer und auswegsloser wird?

Wann wurde von der GEMA jemals zugrunde gelegt, warum man ÜBERHAUPT für die Kopien zahlen sollte? Da kann man ja gleich die Bibel zitieren! (Aber das ist ein unfairer Vergleich, weil in der Bibel findet man mit Sicherheit sinnvollere Aussagen zum Thema Urheberrecht und Aufführung von Kopien, als bei der GEMA)
Wenn die sagen "Spring!", springst du dann, Bran? :confused:
Zumal es ja nur ein Aspekt einer riesigen strukturellen Veränderung ist, die der Allgemeinheit schaden wird, damit die GEMA profitieren kann. Mir vollkommen unverständlich, wie man die auch noch so gutgläubig in Schutz nehmen kann :confused:

Die GEMA drückt also so nen Sinnlos-Tarif durch, bei dem "in der Praxis" keiner Zahlt - und das stört einen nicht?
Diese Inkompetenz und Geldverschwendung stört einen nicht? Stattdessen alle schon am Nachrechnen: "Was bin ich jetzt der GEMA schuldig? Hier mein Scheck"
Wir haben ein Zeitalter erreicht, in dem neue, dynamische, innovative Ansätze nötig sind, um Künstler gerecht zu vergüten, und der GEMA fällt nichts ein, außer so sinnlos rumzupim.meln mit ihren rückwärtsgewandten, ungerechten und schlichtweg verkehrten Tarifen und Bräuchen...
Aber wir als dreckiger Bildleser Stammtisch haben natürlich gar kein Recht, uns aufzuregen :d
Frei nach dem Motto..."If you can't beat them, join them!"

Es geht darum, dass man diesen Tyrannosaurus GEMA nicht noch Stöckchen zuwerfen muss, indem man das ganze Vorhaben billigt :rolleyes:
"Jahrhunderte alt, die Praxis!"
"Nur den modernen Zeiten angepasst!" (also sorry, man sollte wenn überhaupt die GEMA an moderne Zeiten anpassen, nicht ihre "jahrhunderte alten" Bräuche)


Das ist so ne Argumentationsweise, wie: "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten!" Wenn es darum geht, Überwachungskameras in allen Haushalten einzurichten. Ganz einfach.

Dass die GEMA sich heute so einen Dreck ausdenken UND umsetzen kann, ist gravierend! Alarmierend! Schockierend!
Wenn es hier nicht aufhört, wo soll es dann aufhören? Dann können die ja genau so gut jede beliebige andere Märchenlizenz, Pauschale, oder Gebühr durchdrücken und einfach jeden beliebig oft zur Kasse bitten.

Wie gesagt, ich bin voll uns ganz für FAIRE Rechteverwertung! Aber so nicht!
 
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Du hattest das Original lt. Gema mitzuführen, wenn mit Kopien aufgelegt hast. Das hat mit dem Veranstalter nix zu tun, das war Dein Bier und auch Deine Strafe.

Das ist doch ein Mythos oder gibt (gab) es das irgendwo verbindlich geregelt?
 

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