Der neue GEMA Tarif VR-Ö

AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Gesetzgeber? Auch wenn ich es nicht kontrolliert habe, hätte ich gedacht, dass die Gemavermutung eine richterliche Rechtsfortbildung ist - und somit kann einem sowas auch ganz schnell mit dem neuen Tarif passieren...
 
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Nur mal kurz

Das ist die GEMA-Vermutung lt. BGH:

Die von der Rechtsprechung anerkannte GEMA-Vermutung besagt - wie der Senat zuletzt im Urteil vom 5. Juni 1985 ausgeführt hat -, daß zugunsten der GEMA angesichts ihres umfassenden In- und Auslandsrepertoires eine tatsächliche Vermutung ihrer Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte an in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik und für die sogenannten mechanischen Rechte besteht. Die Vermutung erstreckt sich weiter darauf, daß diese Werke auch urheberrechtlich geschützt sind; sie umfaßt auch Filmmusik (vgl. BGH Urt. v. 30. Juni 1976 - I ZR 63/75, GRUR 1977, 42, 43 - Schmalfilmrechte). Darüberhinaus besteht nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung auch dafür, daß bei Verwendung von Unterhaltungsmusik in den von der Klägerin wahrgenommenen Bestand eingegriffen wird (vgl. BGH Urt. v. 7. Oktober 1960 - I ZR 17/59, GRUR 1961, 97, 98 - Sportheim).

Text aus BGH, Urteil vom 13.06.1985, Az.: I ZR 35/83


Die GEMA muss alle hierüber hinaus gehende, nennen wir es "Tatbestände", die sie gern vermuten will, auch erstmal richterlich bestätigen lassen.

Kann passieren, muss aber nicht...
 
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Selbstverfreilich. Ist 'ne ganz normale Betriebsausgabe. Kannst Du als Lizenzkosten buchen.



Und da ist der Denkfehler. Du bekommst das Geld ja keineswegs zu 100 % vom Staat wieder.

Eher sieht es so aus, mal am Beispiel einer fiktiven Einnahmenrechnung (vereinfacht) und unter der Annahme, dass sonst keine Einnahmen bestehen und "DJ" der Hauptberuf ist:

bisher: Einnahmen 20000 Euro
bisher: Kosten 5000 Euro
bisher: steuerpflichtiger Gewinn 15000 Euro
Steuerlast: ca. 1500 Euro
bleiben netto 13500 Euro

neu mit GEMA: Einnahmen 20000 Euro
neu mit GEMA: Kosten 5200 Euro
neu mit GEMA: steuerpflichtiger Gewinn 14800 Euro
Steuerlast: ca. 1450 Euro
bleiben netto 13350 Euro

Wie Du siehst bringt Dir das Absetzen der GEMA-Gebühren natürlich eine Verringerung der Steuerlast, aber letztlich beteiligt sich der Fiskus prozentual nur in der Höhe Deines Grenzsteuersatzes bei der EkSt an den zusätzlichen Kosten.

wenn ich 20,000 euro jährlich einnehmen würde wäre mir die gema mal sowas von egal. da würde ich auch nicht mal mehr normal arbeiten gehen.

aber mometan läuft bei mir die prüfung zum freiberufler.
 
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sicherlich mehr als ich jetzt hab..

aber egal gehört nicht hier her.


mal was andres..

wiedermal die gema und ihr aussagen..

http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/GEMA-DJs-bisher-im-Windschatten-der-Diskotheken-Betreiber-mitgesegelt

zitat:
Auch der Medienanwalt und ehemaliger VUT-Justitiar Stephan Benn hält die neue Regelung der GEMA-DJ-Tarife für nachvollziehbar. Im Deutschlandfunk erklärte er: „Wenn ein DJ für 13 Cent einen Track lizenziert, steht das in einem ganz anderen Verhältnis, als wenn ein Club pauschal ein paar tausend Euro pro Jahr für die Vervielfältigung zahlt!“ Bedenklich findet er allerdings, dass Sicherungskopien, die zum Beispiel nach Verlust des Laptops zum Einsatz kommen, laut dem neuen GEMA-DJ-Tarif neu lizenziert werden müssen. Der neue GEMA-DJ-Tarif sieht dafür eine Pauschale von 125 Euro oder 13 Cent pro Song vor. Benn sei nicht sicher, ob das vor Gericht Bestand habe.



gibtes da etwa noch hoffnung ???
 
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Ich hatte jetzt ehrlichgesagt keine lust mich durch 85 seiten zu kämpfen,

Wie ernst sollte diese sache mit der gema jetzt genommen werden?
 
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Ich sehe das so. Zu allererst besteht zwischen der GEMA und mir kein Vertrag. Des weiteren habe ich die Personen, welche die Verhandlungen geführt haben und führen- nicht durch eine Wahl in diese Position erhoben. Da sie mich also in keinster Weise vertreten können sie in meinem Namen bzw. Auftrag keinen Vertrag mit der GEMA aushandeln.

Da es sich nach wie vor um einen VERTRAG und nicht um ein GESETZ handelt, kann es gar nicht pauschal für alle von Gültigkeit sein. Denn ein Vertrag kommt immer nur durch beidseitiges Einverständnis zustande. Da er ein rechtsgeschäft darstellt. Ein beidseitiges/mehrseitiges Rechtsgeschäft, wenn ich richtig liege?

Bitte verbessert mich, wenn ich daneben liege. Aber in meinem Verständnis kann ein Rechtsgeschäft, respektive Vertrag; nur dann Gültigkeit erlangen, wenn beide beteilgten Parteien die Bedingungen durch eine Unterschrift akzeptiert haben.
Wäre mir neu, dass für mich ein Verein bzw. Dachverband, in dem ich nicht Mitglied bin einen Vertrag für mich aushandeln und unterzeichnen kann.
Da könnte ja die Telekom einen Vertrag mit der "Vereinigung Deutscher Mibilfunkgerätebesitzer" (fiktiv!) abschließen und festlegen, dass ab sofort zusätzlich zum Minutenpreis eine Pauschale von 0,13 Cent zu bezahlen ist.
 
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ist richtig und wieder nicht. die haben keinen vertrag ausgehandelt sondern einen tarif. verhandlungen über tarife sind im urheberwahrnehmungsgesetz geregelt. das ist also gesetzlich richtig gelaufen. die vertragsseite kommt erst da zum tragen, wo du dich bei gema meldest, um zu lizenzieren. da wird dir dann nämlich ein vertrag zugeschickt.
 
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Und ohne Einverständnis der Gema darfst du schlicht nichts aufführe. Ergo deren (Vertrags-)Vorstellungen sind zwingend...
 
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Hat mal einer inzwischen eine Lösung?
 
Muss man sich selbst eig. bei der Gema melden und das alles klären? Die können ja nicht von ausgehen das jeder ihre neue regel mitbekommen/verstanden haben.
Oder gilt dann unwissenheit schütz vor strafe nicht?
 
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Oder gilt dann unwissenheit schütz vor strafe nicht?
Jepp so isses. Kannst in etwa mit neuen Verkehrsregeln vergleichen. Wenns da mal Änderungen wie aktuell für Knöllchen, oder die Punkteregelung gibt, wird auch nicht jeder Autofahrer bzw. -besitzer extra angeschrieben.
 
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Hallo zusammen,

mir geht es ähnlich wie vielen von Euch alle Seiten zu lesen empfinde ich auch als etwas mühsam.
Mein Aktueller Stand ist, das die GEMA sich mit den BVD darauf geeinigt hatm dass die DJ´s eine pauschale zahlen...
Aber ob dies der wahrheit entspricht kann ich nicht 100%ig sagen.

Wer weiß da mehr?
 
125 euro für dein bisheriges musikarchiv
Danach pauschal 50 euro oder 13 cent pro titel.
Für jedes backup wieder pauschal 125 euro...

Soviel weiß ich
 
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Ok, danke schon mal dafür.

Die 50€ bezieht sich auf eine nach z.b. Monaten nötiges update?
 
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Hallo zusammen.

Was mich interresieren würde. hat schon jemand lizensiert bzw. hat das jemand schon eingeplant?

Ich überleg schon eine Weile was ich machen soll?

Die sicherste Seite wäre bestimmt erstmal meinen Altbestand lizensieren zu lassen, und alles neue das ich mir kaufe, als Orginal vom Lap spielen.

Wie seht ihr das so?

lg

Wolfi
 
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Muß ich mein Macbook auch lizensieren lassen um Musik abspielen zu dürfen ?
 
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Muß ich mein Macbook auch lizensieren lassen um Musik abspielen zu dürfen ?

Muss ich mein Mikrofon lizenzieren lassen wenn ich Teile eines GEMA pflichtigen Songs selbst bei einer öffentlichen Veranstaltung hinein singe??

Dein Macbook selbst musst du nicht lizenzieren, es kommt drauf an welches Medium du mit deinem Rechner nutzt.

Jeder Musiktitel der auf dein Macbook zur öffentlichen Wiedergabe kopiert wurde, muss lizenziert werden. Z.B. ein Rip von CD oder Vinyl. Gakaufte MP3s müssen nur dann lizenziert werden, wenn dieses nochmals kopiert wurden.

Nutzt du eine externe HD oder USB-Stick musst du ebenfalls alle Titel die darauf kopiert sind und zur öffentlichen Wiedergabe dienen lizenzieren. Z.B. Gekaufte MP3s/WAV welche auf dein Macbook geladen wurden und dann auf den Stick kopiert wurden.

Folgende Möglichkeiten zur Lizenzierung deiner kopierten Musiktitel:
  • 125 Euro für dein bisheriges Musikarchiv bis Stichdatum 01.04.2013
  • Danach pauschal 50 Euro für weitere 500 Titel oder 13 Cent pro Titel - ab dem 01.04.2013
  • Für jedes Backup welches du zur öffentl. Wiedergabe nutzt wieder pauschal 125 Euro
 
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Was ich jetzt noch nicht verstanden habe: Wie erfährt/woher weiß denn die GEMA, welche Titel ich besitze etc.?
 
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Was ich jetzt noch nicht verstanden habe: Wie erfährt/woher weiß denn die GEMA, welche Titel ich besitze etc.?

garnicht. das interessiert die auch überhaupt nicht. die wollen nur wissen wieviel kopien du hast.

auch wenn du keine haben solltest musst du troz alldem dein altbestand lizensieren lassen. da du quassie unter general verdacht stehst doch welche zu haben.



aber diese gema gebür ist NUR die spitze des eisberges.

die GVL will ja auch noch geld. da laufen noch die verhandlungen.

aber bei den 13 cent bzw. 55 euro wird es 100%ig nicht bleiben.

da kommt noch sehr viel mehr.

heisst wer jetzt lizensiert und meint mit 125 altbestand und 50 euro neu kopien wäre er sicher , der irrt. die gvl wird rückwirkend nochmal zu schlagen.

jede wette ...
 
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garnicht. das interessiert die auch überhaupt nicht. die wollen nur wissen wieviel kopien du hast.

Dann könnte denen ja jeder sagen, was er möchte, denn durchsuchen dürfen sie doch keine Rechner beispielsweise, oder?
 
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Hmm hab gerade das auf Facebook entdeckt:

https://www.facebook.com/kulturretten.de/posts/326981187404347

*** Good News bei VR-Ö ***

--> Nicht alle DJs bei Abgeltung für Werkbestände vor dem 01.04.2013 in der Zahlungspflicht!

Laut der Aussage von Fachanwälten wird die Lizenzierung der Werkbestände von der GEMA ausschließlich von DJs gefordert, die diese Kopien noch nicht lizenziert haben. Die GEMA schreibt im Tarif VR-Ö unter 2. e) es handelt sich um „die Vergütung für Werkbestände aus der Zeit vor dem 1.4.2013“. Die GEMA darf jedoch nicht zwei Tarife für die selbe Sache erheben.

Hat ein DJ bisher auf einer Veranstaltung vor dem 01.04.2013 mit seinen Kopien gearbeitet, so war der Veranstalter in der Pflicht diese Kopien mit dem dafür vorgesehenen VR-T-G Tarif zu lizenzieren.

Der Veranstalter hat also die vom DJ verwendeten Kopien durch die Zahlung des VR-T-G Zuschlags lizenziert. Entscheidend ist hierbei nicht, ob die Lieder öffentlich gespielt wurden, sondern alleinig, ob diese auf einer Veranstaltung lizenziert wurden. Die Pflicht, die ordnungsgemäße Lizenzierung des Veranstalters zu überprüfen, lag dabei nie beim DJ, sondern stets bei der GEMA.

Da ein Veranstalter vor dem 01.04.2013 verpflichtet war die Kopien zu lizenzieren, kann ein DJ heute zurecht davon ausgehen, dass alle Kopien, die er vor dem 01.04.2013 auf einer Veranstaltung gespielt hat, bereits lizenziert sind.
Die GEMA fordert die 125 Euro für den Altbestand nur, wenn diese noch nicht lizenziert wurden. So heißt es folgerichtig im Tarif VR-Ö unter

„II. Allgemeine Bestimmungen:

Vervielfältigungsstücke, die bereits schon einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe benutzt werden.“

Jeder DJ sollte also überprüfen, ob die existierenden Kopien nicht schon längst in vorher beschriebenen Szenario lizenziert wurden. Sodann fallen die 125.- Euro nach VR-Ö I.2 e) nämlich nicht an.

Sollte die GEMA nun auf die Idee kommen, dass die 125.- Euro von den DJs grundlegend zu zahlen sind, so liegt immer noch der bittersüße Duft der Doppellizenzierung in der Luft.
Unter dieser Voraussetzung sollten Veranstalter, die bisher den Tarif VR-T-G gezahlt haben dann einmal durchrechnen, wie hoch ihre gesamten geleisteten Zahlungen in diesem Tarif in den letzen Jahren waren. Dies geht bei einer einzigen Gala-Veranstaltung schnell in den vierstelligen Bereich und bei regelmäßiger Zahlung des Tarifs VR-T-G über Jahre hinweg dürften sich hier z.T. immense Summen auftun.

Wenn die GEMA nun bei DJs tatsächlich auf „die Vergütung für Werkbestände aus der Zeit vor dem 1.4.2013“ besteht, so haben die Veranstalter den Tarif VR-T-G zu unrecht bezahlt, und dies über Jahre hinweg. Sie sollten diese Summen sodann umgehend von der GEMA zurückfordern.

Gruß

Kultur-retten.de

PS: Das ist kein Grund sich auszuruhen - die Sichtweise der GEMA zum Sachverhalt ist vermutlich eine andere und es gibt nach wie vor viele weitere strittige Punkte, wie z.B. die Gebühren für Datenwiederherstellung, die eigenständige wirtschaftliche Bedeutung einer Kopie, die Auskunftspflicht oder die Verteilungsgerechtigkeit... Bleibt dabei und macht mit!
 
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Hmm hab gerade das auf Facebook entdeckt

... und das solltet ihr unter allen euch bekannten DJs teilen.

Der Artikel basiert auf Aussagen von Fachanwälten! Mal sehen was der GEMA nun lieber ist, auf die 125.- verzichten oder jedem Veranstalter der VR-T-G gezahlt hat die 50% wieder rausrücken. Sie werden natürlich alles leugnen, wie immer, aber ich bin schon gespannt wie sie den Kopf nun aus der einen Schlinge raus in die andere Schlinge stecken wollen.

https://www.facebook.com/kulturretten.de/posts/326981187404347
 
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