Der neue GEMA Tarif VR-Ö

AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Der Veranstalter bezahlt in meinen Augen nicht das Recht, deine gekaufte Musik für die öffentl. Wiedergabe zu vervielfältigen.


Und genau so ist es (seit 01. April).

Früher hat der Veranstalter die Gebühren für die öffentliche Aufführung gezahlt und obendrauf noch den genannten pauschalen "Laptop" Zuschlag, falls kopierte Titel (als mp3, gebrannte CD, etc.) eingesetzt wurden.

Seit 01. April zahlt der Veranstalter nur noch die Gebühr für die Aufführung, der Laptop-Zuschlag entfällt.
Statt dem Laptop Zuschlag muss nun eben der DJ für jede gespielte Kopie die Verfielfältigungsgebühr zahlen.
 
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Seit 01. April zahlt der Veranstalter nur noch die Gebühr für die Aufführung, der Laptop-Zuschlag entfällt.
Statt dem Laptop Zuschlag muss nun eben der DJ für jede gespielte Kopie die Verfielfältigungsgebühr zahlen.
Demnach muss ich für meine auf CD gebrannten iTunes Titel nichts zahlen. Stichwort: Übertragung in ein anderes Dateiformat.

Wie ist es denn mit Vinyl, das ich digitalisiere und auf CD brenne?
 
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Das betrifft CD Kopien.
Ich sehe da keinen Unterschied ob jemand seine bei Betaport/iTunes gekaufte auf CD brennt oder auf einen Stick kopiert.
In beiden Fällen ist es eine Kopie von der Urspungsdatei. Also im Endeffekt der Gleiche Sachverhalt.

Da wiedersprichst du dir selbst:
Und noch was zu "Patrick":
Ich kann die Mp3 nur an einem Ort spielen!
Wenn jemand anderes illegale Kopien spielt, dann ist das sein Problem, denn er begeht eine Urheberrechtsverletzung. Ich sehe nicht ein, deswegen eine zusätzliche Gebühr zu zahlen.
Nein, wenn Du das Original zu Hause hast, kann man es theoretisch auch abspielen, nicht Du aber Jemand anderes. Ob das Orignal zu Hause unter Verschluss liegt, interessiert die nicht.

Ob Du es einsiehst oder nicht, genau das musste man bisher schon immer zahlen. Sei mal froh, dass man Dich bisher nicht kontrolliert hat.

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Er meldet die Veranstaltung regulär der GEMA, dass (gemapflichtige) Musik an der VA öffentlich aufgeführt werden darf.
Der Veranstalter bezahlt in meinen Augen nicht das Recht, deine gekaufte Musik für die öffentl. Wiedergabe zu vervielfältigen.

klar lässt sich da streiten, muss die GEMA noch mehr Kohle scheffeln etc... Aber diese zwei Punkte sehe ich schon getrennt.
Stellt sich eher die Frage, ob eine Gebühr für die Vervielfälltigung überhaupt gerechtfertigt ist.
Denn dann hätte strenggesehen früher schon, jede gebrannte CD neulizeziert werden müssen.
 
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Ich sehe da keinen Unterschied ob jemand seine bei Betaport/iTunes gekaufte auf CD brennt oder auf einen Stick kopiert.
In beiden Fällen ist es eine Kopie von der Urspungsdatei. Also im Endeffekt der Gleiche Sachverhalt.
Interessant ist, wie es denn wirklich ist, wie Du das siehst, ist unwichtig, da es jeder anders sieht. Das ist nicht aussagekräftig. Es wurde geschrieben, dass für die Übertragung in ein anderes Dateiformat keine Gebühr zu zahlen ist.

Wie ist es denn nun, Vinyl oder iTunes auf CD?
Da widersprichst du dir selbst:
Das war vor der neuen Regelung, offenbar sieht es jetzt anders aus.
 
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Interessant ist, wie es denn wirklich ist, wie Du das siehst, ist unwichtig, da es jeder anders sieht. Das ist nicht aussagekräftig. Es wurde geschrieben, dass für die Übertragung in ein anderes Dateiformat keine Gebühr zu zahlen ist.

Übrigens war auch der Gema-Mitarbeiter auf der Musikmesse in Frankfurt etwas verwirrt. Hatte sich auch verhaspelt. Das ganze "Kopier"-Thema ist trotzdem etwas leidig. Besonders wenn es um die Lizensierung des Backups geht...
 
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In dem Punkt ist die neue Regelung nahezu eindeutig.

Verschieben oder ändern des Formats auf einem Datenträger muß nicht abgegolten werden.

Kopieren auf andere Datenträger (auch z.B. CD) zur öffentlichen Aufführung muss bezahlt werden.

Weiterhin ist das erstellen eines Back-Ups kostenlos, jedoch sobald es benötigt wird, muss man es abgelten.
 
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Interessant ist, wie es denn wirklich ist, wie Du das siehst, ist unwichtig, da es jeder anders sieht. Das ist nicht aussagekräftig. Es wurde geschrieben, dass für die Übertragung in ein anderes Dateiformat keine Gebühr zu zahlen ist.

Wie ist es denn nun, Vinyl oder iTunes auf CD?

Blöd ist halt, das sich die GEMA selbst / untereinander widerspricht. Das war beim Panel bei der Musikmesse live zu erleben.

Fest steht scheinbar: wenn das im legalen Downloadportal erworbene File gespielt wird ohne den Speicherort zu ändern, dann ist kein VR-Ö fällig. Wenn man das File mehrfach von da downloaden darf, kann man das in verschiedenen Downloadvorgängen an verschiedenen Orten ablegen, es ist auch kein VR-Ö fällig.

Wie es behandelt wird, wenn man nicht kopiert, sondern ausschneidet / einfügt: da war die GEMA der Meinung VR-Ö greift, auch wenn "das Originalfile" gelöscht wird, der BVD-Präsident meinte aber in den Verhandlungen wurde festgesetzt: greift nicht.

Bei iTunes geht es um die automatische Synchronistation, da laut FAQ, iTunes wohl schon die Lizenzierung übernommen hat. Scheinbar handelt es sich um eine andere Lizenzierung als die, die bereits von Beatport oder Juno geleistet wurde. Genaues war nicht zu erfahren.

Brennen auf CD zählt nicht als "Konvertierung", da ist VR-Ö fällig, weil ja zeitgleich ein "Originalfile" existiert. Was da anders ist als bei den VR-Ö freien Wandlungen, von denen in den FAQs die Rede ist, blieb offen.

Interessant war, dass zB die Files, die bei der Nutzung von zwei CDJ von einer Quelle kommen, auch als Kopie zählen könnten, aber vielleicht auch nicht. Unentschlossenheit, da nicht klar war, was da technisch passiert. Ähnliche Unklarheit gab es bei Loops oder Clips in Ableton ... die Tendenz dort: alles Werke / Werkteile ... alles VR-Ö pflichtig.

Wegen der kursierenden Gebühr für die rechtsverbindliche Auskunft, ob ein Track GEMA-pflichtig (oder vielmehr GEMA-frei) ist, meinte der GEMA-Mann "es gibt keine solche Gebühr", die GEMA-Frau meinte darauf "doch, die gibt es .. es sind nur nicht die kursierenden 2,56 Euro / Track".

Ganz groß auch der Widerspruch, den es innerhalb der FAQ gibt: ist der Altbestand der, der vor dem 01.04. erworben oder der, der kopiert wurde? Nicht unwesentlich, gerade bei bisher ungeripptem Altbestand. Das erkannte sogar die GEMA. Vermutlich werden - wie Du Patrick auch immer anmerkst - solche Lücken / Fehler nachher durch die GEMA via FAQs geschlossen.

Letztlich war somit alles wie immer: viel Gelabber, nichts verbindliches. Oder hat zwischenzeitlich schon mal jemand AGBs zum VR-Ö gesehen?
 
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Stellt sich eher die Frage, ob eine Gebühr für die Vervielfälltigung überhaupt gerechtfertigt ist.
Denn dann hätte strenggesehen früher schon, jede gebrannte CD neulizeziert werden müssen.

Dass sich die Frage stellt, ob eine Gebühr für die Vervielfältigung überhaupt berechtigt bzw. angesichts des heutigen Stand der Technik und der sich daraus ergebenden Art der Mediennutzung sinnvoll ist stimme ich Dir zu.

Was den zweiten Teil angeht: auch früher schon wurde streng genommen jede gebrannte CD lizensiert! Erstens müssen seit Jahr und Tag die Hersteller von Geräten, mit denen Kopien hergestellt werden können (CD-Brenner, Tapedecks, Laptops) eine pauschale Abgabe an die Gema zahlen. Gleichzeitig ist im Preis sämtlicher beschreibbarer Speichermedien ebenfalls eine Gebühr enthalten, die an die Gema fließt.
Mittels dieser Abgaben ist dann das Recht auf die Privatkopie abgegolten.

Wenn die die Kopie dann öffentlich aufgeführt wurde musste bisher halt der Veranstalter den Zuschlag zahlen, jetzt ist der DJ dafür verantwortlich..




Verschieben oder ändern des Formats auf einem Datenträger muß nicht abgegolten werden.

Kopieren auf andere Datenträger (auch z.B. CD) zur öffentlichen Aufführung muss bezahlt werden.


Ich glaube Du triffst hier die Basis des Missverständnisses mit Patrick auf den Kopf.

Obwohl beim Brennen auf CD evtl. auch das Dateiformat geändert wird (mp3 zu WAVE), handelt es sich dabei rechtlich und technisch nicht (nur) um eine Formatwandelung, sondern eben immer auch um eine Kopie.
 
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Dass sich die Frage stellt, ob eine Gebühr für die Vervielfältigung überhaupt berechtigt bzw. angesichts des heutigen Stand der Technik und der sich daraus ergebenden Art der Mediennutzung sinnvoll ist stimme ich Dir zu.

Was den zweiten Teil angeht: auch früher schon wurde streng genommen jede gebrannte CD lizensiert! Erstens müssen seit Jahr und Tag die Hersteller von Geräten, mit denen Kopien hergestellt werden können (CD-Brenner, Tapedecks, Laptops) eine pauschale Abgabe an die Gema zahlen. Gleichzeitig ist im Preis sämtlicher beschreibbarer Speichermedien ebenfalls eine Gebühr enthalten, die an die Gema fließt.
Mittels dieser Abgaben ist dann das Recht auf die Privatkopie abgegolten.

Wenn die die Kopie dann öffentlich aufgeführt wurde musste bisher halt der Veranstalter den Zuschlag zahlen, jetzt ist der DJ dafür verantwortlich..
Eben nicht! Denn der Veranstalter zahlt weiterhin.
Und zudem der DJ auch noch, nämlich den alten "Laptop-Zuschlag", der etzt auf die DJs umgelegt wurde und um die Medien (Stick/gebrannte CD, etc.) erweitert wurde.
Daher meinte ich auch
Denn dann hätte strenggesehen früher schon, jede gebrannte CD neulizeziert* werden müssen.
* zusätzlich nochmal zu den fälligen Gema Gebühren, die schon wie von dir erwähnt beim Kauf der Medien/Geräten fällig werden und den Gebühren die eben der Veranstalter bezahlt.
 
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also ich werde erstmal nichts machen.

wenn ich das so lese. weiss die linke hand nicht was die rechte macht bei der gema.

naja dan wäre min altbestand ja abgedeckt. brauche ich ja nichts nach lizensieren.

die frage ist nur . wie willst du das als dj beweissen ???
 
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@siqo:
lässt sich leicht auflösen: bisher wurde dieser umstand von der gema nicht beachtet.

um mal bei den (bisherigen) fakten zu bleiben:
die gema beruft sich auf §16 UhrG aus dem §15 heraus, wonach jede kopie vom rechteinhaber (meist künstler) lizenziert/freigegeben werden muss (steht da so im gesetzestext). dann gibt es da ein paar paragrafen später die einschränkung für privatkopien für die eigene verwendung, wonach diese unter bestimmten vorzeichen legitim ist. punkt.
einige künstler sind bei der gema, damit diese ihre rechte wahrnehmen, damit die sich nich mehr um jede einzelne lizenzierung kümmern müssen, wenn sie geld dafür sehen wollen. punkt.
daraus macht(e) die gema: wir sind zuständig für jede nicht private kopie unserer mitglieder (jenen künstlern). also damit auch jede kopie, die ein dj zum eigenen erwerb (gage) anfertigt. punkt. daher erst der laptop-tarif (der wohl vom dpma kassiert wurde) und nun der vr-ö.
das ist der kern des ganzen.

das hat mit den privat gezahlten medienabgaben oder veranstalterabgaben erstmal nix zu tun.

aber wie immer steckt der teufel da im detail und zahllosen querverstrickungen mit anderen regelungen. zB, was wenn man gewerblich CD-rohlinge für genau diesen zweck des auflegens kauft?

am ende rüttelt die gema mit diesem tarif an ihren bisherigen säulen (ohne es zu merken) und wird darüber fallen (schon mal als prognose)...
 
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und wie kann man unterscheiden ob es original oder kopiert ist ?
 
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Auf einem Datenträger sicherlich "schwer";)

Jedoch CD eazy;) oder z.B. 2x USB Stick mit gleichem Inhalt in 2 Playern,...
 
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nichts und nu.

betrifft veranstallter nicht die djs. die müssen weiterhin blechen...

gar nicht. ist aufgabe der gema, dir zu beweisen, dass du lizenzieren müsstest. vermutungen gibts nicht, da rechtlich nicht möglich.

na die werden dann wohl die unterlagen sehen wollen wo du aufgelegt hast. damit die prüfen können ob der va auch fleissig seine 30 % laptop zuschlag berappt hat.

wenn nicht , wird dann wohl das ding auf den dj abgewällst.
 
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Bitte erkundigt euch und zahlt NIX, hier stehen leider viele Halbwahrheiten und falsche Aussagen :(


Diskutiert nicht zu heiß, denn die GEMA hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht. So steht bisher in den AGB zum Vertrag VR-Ö doch tatsächlich noch drin:

"Vervielfältigungen auf Tonträger ..., die dem Vertragspartner durch diesen Vertrag gestattet sind, müssen bei Ablauf des Vertrages gelöscht werden."

obgleich im Tarif selbst steht:

"Vervielfältigungsstücke, die bereits schon einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe benutzt werden."

Der nächste Widerspruch kommt sodann gleich, denn die GEMA schreibt auf der Rechnung zu VR-Ö so schön:

"Die GEMA räumt dem Vertragspartner zur Nutzung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für die Dauer ... dieses Vertrags ....Nutzungsrechte ... ein."

Mal hüh, mal hott, mal hüpf ... der GEMA gehen die Gäule durch, sie ist nicht einmal fähig für einen Tarif, den sie selbst aufgesetzt hat eine passende Rechnung oder passende AGBs herauszubringen. Oder anders ausgedrückt, die GEMA möchte, dass ihr nach einem Jahr bitte alles löscht, denn dann ist der Vertrag zu Ende. Wer also meint ein Back-Up müsste nur einmal bezahlt werden wie es im Tarif steht, der wird nun in der Rechnung darauf festgenagelt, dass er es jährlich zu zahlen hat. Prost Mahlzeit, die GEMA weiß nicht einmal mehr was sie selbst tut.

Hinzu kommt folgender bestätigter Sachverhalt:

Wenn ein DJ vor dem 01.04.2013 seine Kopien auf öffentlichen Veranstaltungen zur Abspielung bereitgehalten hat (ihr müsst sie also nicht mal gespielt haben!) so sind all diese Kopien schon lizenziert. Eine Lizenzierung des Altbestandes ist dann NICHT mehr notwendig. Der DJ ist auch nicht in der Pflicht zu überprüfen ob die Veranstalter die Lizenzierung vorgenommen haben, denn dies ist Aufgabe und Pflicht der GEMA. Also zahlt wohl kaum wer die 125.- Euro

Schaut einfach die Artikel von Kultur-retten.de auf Facebook durch oder schaut mal bei der Gruppe des in Gründung befindlichen GDJC vorbei (übrigens schon >1200 Follower in der Gruppe). Da erfährt man vieles.

Gruß
R2D2
 
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hallo zusammen,

Ich lege zusammen mit einem Kumpel ca alle 2 Monate bei einer Stufenparty auf. Wir verdienen an so einem Abend kaum etwas.
Uns wurde nun allerdings mitgeteilt, dass wir aufgrund des neuen Gema Tarifs alle Titel die Wir spielen wollen nennen müssen.

Muss ich jetzt wirklich eine Liste mit Titeln anfertigen?
Muss ich diese direkt zahlen(Lizenzen)?
Kann ich den ganzen Schwachsinn umgehen?

Bin dankbar für jeden Tipp,
Grüße
 
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und was sage ich der veranstalterin?
 
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