AW: Gema 2013
Im Artikel heißt es:
"Man muss nur die Stücke nicht lizenzieren, die man in diesen Clubs auch wirklich gespielt hat. Warum hier auf ein Mal andere Maßstäbe angelegt werden, ist aber auch keinem so wirklich klar, denn für “Altbestände” und alles andere gilt ja ansonsten nach wie vor, alles lizenzieren was man mitnimmt (oder so)."
Die Erklärung hierzu:
In Clubs und Diskotheken muss man die Stücke tatsächlich gespielt haben, dies hat mit der Formulierung des !!alten!! Tarifs M-U zu tun. Hier stand wörtlich folgender Passus drin:
"Vervielfältigungen für die Wiedergabe in Discotheken:
Werden selbst oder durch Discjockeys hergestellte Vervielfältigungen in Discotheken wiedergegeben, so ist das erforderliche Vervielfältigungsrecht vom Discothekenbetreiber (Veranstalter der Wiedergabe) gesondert zu erwerben. "
Wohingegen im Tarif VR-T-G, dem Tarif für den Einsatz von Vervielfältigungen bei Einzelveranstaltungen, stand:
"Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf Tonträger, die zur Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe bestimmt sind"
Hier müssen sie also nur bestimmt sein und nicht abgespielt worden sein, d.h. es reicht, dass man sie für die Aufführung vorgesehen hatte. Hat man also bei einer einzigen Einzel-VA aufgelegt so sind alle Kopien die man dabei hatte lizenziert.
Kurzum, die Tarife hatten in sich unterschiedliche Betrachtungen wann eine Lizenzierung vorzunehmen ist. VR-T-G sah es vor wenn Kopien nur bereitgehalten wurden, M-U sah es nur vor wenn sie tatsächlich gespielt wurden. Die GEMA belegt zu keinem Zeitpunkt wieso ihre Aussagen widersprüchlich erscheinen, denn sie müsste ja damit den Hinweis geben wann keine Lizenzierung von Nöten ist.
Jeder weiß nun, hat er eine Kopie vor 01.04. in einem Club gespielt oder auf einer Einzel-VA auch nur dabei gehabt, dann ist sie lizenziert. Übrigens, die GEMA kann von euch nicht verlangen, dass ihr dies belegen müsst, denn die GEMA ist zuständig für die korrekte Lizenzierung und hätte dies bei den Veranstaltern überprüfen müssen. Sie hat einzig das Recht dazu, ihr als DJ nicht! Ihr seid hier zu nichts verpflichtet, also lasst euch nicht auf's Glatteis führen, die Kontrolle obliegt der GEMA, die DJs sind zu nichts verpflichtet.
Intern gab es in mehreren Bezirksdirektionen der GEMA die Anweisung, bei Einzel-VAs generell den Tarif VR-T-G aufzuschlagen. So wurden Mehreinnahmen generiert und viele haben gar nicht gewusst, dass sie zuviel zahlten wenn nur Originale zum Einsatz kamen. Wer eine Rechnung der GEMA einmal gesehen hat, der weiß wovon ich spreche. Aber noch einmal, der DJ war nicht verpflichtet zu kontrollieren, ob der Veranstalter die Lizenzierung ordnungsgemäß vorgenommen hatte.
Quelle für die alten Tarife von 2007:
http://www.hockey.de/vvi-web/Bayern/Downloads.de/formulare/file/GEMA Tarife 2007.pdf
Mehr Infos unter
https://www.facebook.com/groups/GermanDJC/