Der neue GEMA Tarif VR-Ö

AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

habe gerade erfahren dass djs die auf veranstaltungen spielten wo 30% laptop pauschale anviel. sie die rechnungskopien des va's an die gema senden sollen , um zu prüfen ob die va abgedeckt war/ist oder nicht. wenn mann sagt altbestand ist bereits abgegolten .

ich finde das sehr bedenklich kundendaten und rechnungen an die gema weiter zu leiten .
mit datenschutz hat das ja nun garnichtsmehr zu tun ...

wenn da mal ein va bei ist der diese 30 % nicht gezahlt hat, der wird sich bedanken. muss er 100%ig nach zahlen ...

immer mehr tricks um an kohle zu kommen ...
 
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hallo zusammen,

Ich lege zusammen mit einem Kumpel ca alle 2 Monate bei einer Stufenparty auf. Wir verdienen an so einem Abend kaum etwas.
Uns wurde nun allerdings mitgeteilt, dass wir aufgrund des neuen Gema Tarifs alle Titel die Wir spielen wollen nennen müssen.

Muss ich jetzt wirklich eine Liste mit Titeln anfertigen?
Muss ich diese direkt zahlen(Lizenzen)?
Kann ich den ganzen Schwachsinn umgehen?

Bin dankbar für jeden Tipp,
Grüße

Mach Dir selber nicht zuviele Gedanken.
Playlisten muss dort keiner führen, machen oder generieren.
Aber ich kann nachvollziehen das nach der ganzen Presse um das Thema viele DJs und Veranstalter verwirrt sind.

Augenblicklich ist es noch so wenn ich mich richtig erinnere:
Wenn während der gesamten Stufenparty nur EIN einziger Gemapflichtiger Titel aus den Charts gespielt wird (wovon man schwer ausgehen kann^^) ist die ganze Veranstaltung Gemapflichtig und der Veranstalter muss die anfallende Pauschale an die Gema bezahlen.

Legt ihr als DJs mit "kopiertem" Liedgut auf Lappis, oder kopierten Datenträgern auf (was vermutlich genau so wahrscheinlich sein wird) kommt die Lappipauschale hinzu.

Dazu sollte sich die Veranstalterin einfach an die Gema wenden und die helfen ihr dann bestimmt gern weiter. Thats it :cool:
 
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Playlisten muss dort keiner führen, machen oder generieren.
Doch, das kann der VA verlangen, hatten wir damals auch schon, damit der VA ordnungsgemäß die Gebühren abführen kann. Hätten wir es nicht gemacht, hätten wir kein Geld vom VA erhalten.
 
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Doch, das kann der VA verlangen, hatten wir damals auch schon, damit der VA ordnungsgemäß die Gebühren abführen kann. Hätten wir es nicht gemacht, hätten wir kein Geld vom VA erhalten.

dannhätte er von mir post vom rechtsanwalt bekommen. vonwegen dienstleistung nicht bezahlen .nur wegen so eine liste...
 
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dannhätte er von mir post vom rechtsanwalt bekommen. vonwegen dienstleistung nicht bezahlen .nur wegen so eine liste...
:rolleyes:
Wenn er vorher zugestimmt hat, dann hat er sich eben nicht an die (vereinbarten) Bedingungen gehalten und somit seine DL nicht korrekt erbracht.

BTW: Er könnte auch den einfachen Weg gehen und einfach paar Tracks (ob gespielt oder nicht) auf die Liste schreiben und damit wäre alles aus der Welt.
Aber du gehst natürlich lieber auf direkten Konfrontationskurs.
 
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zurück zum thema:

habe gerade erfahren dass djs die auf veranstaltungen spielten wo 30% laptop pauschale anviel. sie die rechnungskopien des va's an die gema senden sollen , um zu prüfen ob die va abgedeckt war/ist oder nicht. wenn mann sagt altbestand ist bereits abgegolten .
quelle?
 
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:rolleyes:
Wenn er vorher zugestimmt hat, dann hat er sich eben nicht an die (vereinbarten) Bedingungen gehalten und somit seine DL nicht korrekt erbracht.

BTW: Er könnte auch den einfachen Weg gehen und einfach paar Tracks (ob gespielt oder nicht) auf die Liste schreiben und damit wäre alles aus der Welt.
Aber du gehst natürlich lieber auf direkten Konfrontationskurs.

vereinbarung zuvor ist was anderes, aber nicht wenn er in nachhinein damit kommt und dann sagt , wenn ihr das nicht macht gibt es kein geld. wo kommen wir den dahin ???

meine antwort wäre, gibt post vom anwalt wenn keine kohle rüber wächst und gut ist.
 
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Gilt das Zusammenfassen von Beiträgen für alle Mitglieder oder nur für einen ausgewählten Kreis?
 
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ist pleite soweit ich weiss, gibt es also nicht mehr...
glaubst du eigendlich das man nurnoch information übers internet bekommen kann ???
hab ich geschrieben, dass ich einen link haben möchte? ;)
bei solchen aussagen sollte zumindest irgendwie stehen, von wem das nun kommt, um den wahrheitsgehalt halbwegs einschätzen zu können. sonst ist das hörensagen/gerücht.
 
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habe gerade erfahren dass djs die auf veranstaltungen spielten wo 30% laptop pauschale anviel. sie die rechnungskopien des va's an die gema senden sollen , um zu prüfen ob die va abgedeckt war/ist oder nicht. wenn mann sagt altbestand ist bereits abgegolten .

ich finde das sehr bedenklich kundendaten und rechnungen an die gema weiter zu leiten .
mit datenschutz hat das ja nun garnichtsmehr zu tun ...

wenn da mal ein va bei ist der diese 30 % nicht gezahlt hat, der wird sich bedanken. muss er 100%ig nach zahlen ...

immer mehr tricks um an kohle zu kommen ...

STOPP !!! Bloß nicht, die GEMA ist für die Überprüfung zuständig, du musst da als DJ gar nichts tun. Die GEMA ist sogar verpflichtet die Tarife anzubieten und deren ordnungsgemäße Anwendung darf nur sie überprüfen. Wenn du dies schriftlich hast, dann sag mir bitte sofort bescheid. Wenn du es irgendwo gehört hast, dann solltest du in Zukunft Abstand davon nehmen solche Sachen weiter zu verbreiten. Denn die Damen und Herren von GEMAdialog erzählen zur Zeit die Story vom Pferd, um alle zu verwirren und zur Zahlung zu bewegen!!! Die widersprechens ich sogar selbst in wenigen Posts und es scheint zu funktionieren. Viele posten nun auf FB "Ach ich zahle nun einfach, weiß doch kein Mensch mehr was nun richtig ist, dann bin ich auf der sicheren Seite" Genau das will die GEMA erreichen, denn sie hat kein Anrecht auf die 125.- Euro wenn ihr den Altbestand bereits durch Veranstaltungen lizenziert habt!!!

Wenn hier eine VA dabei ist die nicht ordentlich lizenziert wurde, dann ist dies völlig egal, denn die GEMA hätte dies überprüfen müssen und der Lizenznehmer war der Veranstalter nicht der DJ!!!

Jeder DJ der öffentlich auf Einzelveranstaltungen seine Kopien dabei hatte oder aber öffentlich in Diskotheken aufgelegt hat ist raus. Zahlt nichts, nehmt keinen Kontakt auf und wartet bitte !!!


Doch, das kann der VA verlangen, hatten wir damals auch schon, damit der VA ordnungsgemäß die Gebühren abführen kann. Hätten wir es nicht gemacht, hätten wir kein Geld vom VA erhalten.

Lieber Patrick, dann warst du in Belgien oder Italien, denn in D gibt es keine Playlisten für Tonträgerveranstaltungen und wenn dies ein Veranstalter von dir forderte, dann nur um dich abzuzocken und zu wissen was für schöne Musik du da gespielt hast. Die GEMA nimmt keine Playlisten an und wenn ein Veranstalter nicht einmal einen Plan hat welchen Tarif er braucht, dann sollte man sich vielleicht überlegen ob man da auflegen möchte. Wer wegen diesem Grund die Gage vorenthält bekommt eine Abmahnung und Zahlungsaufforderung, danach geht es zum Anwalt, fertig. So einen Vertrag unterschreibt man nicht!
 
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Lieber Patrick, dann warst du in Belgien oder Italien, denn in D gibt es keine Playlisten für Tonträgerveranstaltungen und wenn dies ein Veranstalter von dir forderte, dann nur um dich abzuzocken und zu wissen was für schöne Musik du da gespielt hast.
Das war hier in Deutschland und ist immer noch in Deutschland. Mein Ex-Kollege spielt da immer noch regelmäßig, die Listen weden immer noch gefordert.

Wenn es um reine Playlisten auf Grund der Musik ginge, würde er da nicht mehr spielen, da der VA inzwischen genug Playlisten hätte, aus der er selber eine Party generieren könnte.

Ich weiß, dass man damals wählen konnte zwischen Pauschalabgabe oder Playlisten.
 
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Das war hier in Deutschland und ist immer noch in Deutschland. Mein Ex-Kollege spielt da immer noch regelmäßig, die Listen weden immer noch gefordert.

Wenn es um reine Playlisten auf Grund der Musik ginge, würde er da nicht mehr spielen, da der VA inzwischen genug Playlisten hätte, aus der er selber eine Party generieren könnte.

Ich weiß, dass man damals wählen konnte zwischen Pauschalabgabe oder Playlisten.

So solltet ihr mal fragen wofür, die GEMA nimmt keine Listen an, dies ist Fakt. Gib mal bitte einen Link zu der Möglichkeit, dass man zwischen Pauschalabgabe und Playlisten wählen kann. Mir ist dies trotz sehr guter Kenntnis nicht bekannt und wurde auf Nachfrage bei ehemaligen GEMA-Außendienstlern verneint.
 
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Gib mal bitte einen Link zu der Möglichkeit, dass man zwischen Pauschalabgabe und Playlisten wählen kann.
Den habe ich nicht, die Sache ist von 2002, also fast 11 Jahre alt.

Da wir mit BPM Studio aufgelegt haben, war das mit den Listen kein Problem.
 
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Hallo an Alle
Ich bin neu hier und bevor ich gesteinigt werde,ich hab die Suche benutzt aber ich hab echt keine Zeit mir alles durchzulesen :)
Ich möchte gern wissen wie ich Mixe von gekauften CD´s legal nach Youtube hochladen kann.Geht das durch Zahlung des VRÖ,so das wenn jetzt ein Urheber daherkommt und sein Recht einfordert,man sagen kann "ne ich hab bei der GEMA gezahlt?"Oder gilt dieser Beitrag nur für live mixen ohne Aufnahme und Weitergabe an Dritte?
Wäre echt nett wenn mir jemand der wirklich bescheid weis ne Antwort gibt.
 
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Ich möchte gern wissen, wie ich Mixe von gekauften CDs legal nach Youtube hochladen kann.
Gar nicht, da Youtube und Gema sich nicht grün sind.

Meistens werden solche Sachen gesperrt, bei ganz viel Pech auch strafrechtlich verfolgt.
 
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Den habe ich nicht, die Sache ist von 2002, also fast 11 Jahre alt.

Da wir mit BPM Studio aufgelegt haben, war das mit den Listen kein Problem.

Seltsam, sehr seltsam, denn auch vor dem Tarif M-U IIIc von 2003 nahm die GEMA keine Listen an.
 
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R2D2. ich werde den betreffenden das mal sagen dann soll er sich bei euch melden.

soweit er mir sagte wollte er 2 lapis anmelden dei gema wollte dann 2 rechnungen von 2 verschiedenen va's.

kultur retten war das ja ??
 
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R2D2. ich werde den betreffenden das mal sagen dann soll er sich bei euch melden.

soweit er mir sagte wollte er 2 lapis anmelden dei gema wollte dann 2 rechnungen von 2 verschiedenen va's.

kultur retten war das ja ??

Es wäre einfach höchst interessant wenn er wirklich schriftlich diese Aufforderungen von der GEMA hat. Weshalb er zur Zeit überhaupt etwas anmelden möchte obgleich (fast) alle sagen 'Macht zur Zeit erst mal gar nichts' ist mir einfach ein Rätsel. Er kann sich auch an den GDJC wenden.

https://www.facebook.com/groups/GermanDJC/

oder eben an

https://www.facebook.com/kulturretten.de
 
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oder um es so zu sagen:

schauermärchen und übertreibungen sind kontraproduktiv.
 
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oder um es so zu sagen:

schauermärchen und übertreibungen sind kontraproduktiv.

Hier muss ich dir - zum ersten Mal überhaupt - widersprechen, denn die GEMA Bezirksdirektionen hauen zur Zeit aus reiner Hilflosigkeit und Widersprüchen Dinge raus die es zu dokumentieren gilt. Es hat einen handfesten Hintergrund wieso ich dieser Sache Glauben schenke - leider :(
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Gema 2013


Im Artikel heißt es:

"Man muss nur die Stücke nicht lizenzieren, die man in diesen Clubs auch wirklich gespielt hat. Warum hier auf ein Mal andere Maßstäbe angelegt werden, ist aber auch keinem so wirklich klar, denn für “Altbestände” und alles andere gilt ja ansonsten nach wie vor, alles lizenzieren was man mitnimmt (oder so)."

Die Erklärung hierzu:

In Clubs und Diskotheken muss man die Stücke tatsächlich gespielt haben, dies hat mit der Formulierung des !!alten!! Tarifs M-U zu tun. Hier stand wörtlich folgender Passus drin:

"Vervielfältigungen für die Wiedergabe in Discotheken:
Werden selbst oder durch Discjockeys hergestellte Vervielfältigungen in Discotheken wiedergegeben, so ist das erforderliche Vervielfältigungsrecht vom Discothekenbetreiber (Veranstalter der Wiedergabe) gesondert zu erwerben. "


Wohingegen im Tarif VR-T-G, dem Tarif für den Einsatz von Vervielfältigungen bei Einzelveranstaltungen, stand:

"Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf Tonträger, die zur Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe bestimmt sind"

Hier müssen sie also nur bestimmt sein und nicht abgespielt worden sein, d.h. es reicht, dass man sie für die Aufführung vorgesehen hatte. Hat man also bei einer einzigen Einzel-VA aufgelegt so sind alle Kopien die man dabei hatte lizenziert.

Kurzum, die Tarife hatten in sich unterschiedliche Betrachtungen wann eine Lizenzierung vorzunehmen ist. VR-T-G sah es vor wenn Kopien nur bereitgehalten wurden, M-U sah es nur vor wenn sie tatsächlich gespielt wurden. Die GEMA belegt zu keinem Zeitpunkt wieso ihre Aussagen widersprüchlich erscheinen, denn sie müsste ja damit den Hinweis geben wann keine Lizenzierung von Nöten ist.

Jeder weiß nun, hat er eine Kopie vor 01.04. in einem Club gespielt oder auf einer Einzel-VA auch nur dabei gehabt, dann ist sie lizenziert. Übrigens, die GEMA kann von euch nicht verlangen, dass ihr dies belegen müsst, denn die GEMA ist zuständig für die korrekte Lizenzierung und hätte dies bei den Veranstaltern überprüfen müssen. Sie hat einzig das Recht dazu, ihr als DJ nicht! Ihr seid hier zu nichts verpflichtet, also lasst euch nicht auf's Glatteis führen, die Kontrolle obliegt der GEMA, die DJs sind zu nichts verpflichtet.

Intern gab es in mehreren Bezirksdirektionen der GEMA die Anweisung, bei Einzel-VAs generell den Tarif VR-T-G aufzuschlagen. So wurden Mehreinnahmen generiert und viele haben gar nicht gewusst, dass sie zuviel zahlten wenn nur Originale zum Einsatz kamen. Wer eine Rechnung der GEMA einmal gesehen hat, der weiß wovon ich spreche. Aber noch einmal, der DJ war nicht verpflichtet zu kontrollieren, ob der Veranstalter die Lizenzierung ordnungsgemäß vorgenommen hatte.

Quelle für die alten Tarife von 2007: http://www.hockey.de/vvi-web/Bayern/Downloads.de/formulare/file/GEMA Tarife 2007.pdf

Mehr Infos unter https://www.facebook.com/groups/GermanDJC/
 
nach einem vorschlag von CJ-Jan habe ich den thread jetzt umbenannt. ich hoffe jetzt wird das ganze etwas übersichtlicher.
 

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