Der neue GEMA Tarif VR-Ö

AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

kultur-retten.de

*** Good News bei VR-Ö ***

--> Nicht alle DJs bei Abgeltung für Werkbestände vor dem 01.04.2013 in der Zahlungspflicht!

Laut der Aussage von Fachanwälten wird die Lizenzierung der Werkbestände von der GEMA ausschließlich von DJs gefordert, die diese Kopien noch nicht lizenziert haben. Die GEMA schreibt im Tarif VR-Ö unter 2. e) es handelt sich um „die Vergütung für Werkbestände aus der Zeit vor ...Mehr anzeigen
 
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ich musst ebend lauthals lachen als ich das lesen musste ..


zitat:


Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider ist es zur Zeit aus technischen Gründen nicht möglich, eine Lizenz nach dem Tarif VR-Ö auszustellen.

Sobald dieser Fehler behoben ist, werden wir unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Jatzlau


Sylvia Jatzlau
Sachgebietsleiterin

GEMA Bezirksdirektion Dortmund
Sachgebiet Köln
Südwall 17-19, 44137 Dortmund
Telefon +49 231 57701-201
Fax +49 231 57701-230
E-Mail sjatzlau@gema.de
Internet www.gema.de

GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
USt-ID-Nr. der GEMA: DE136622151
Vorstand: Dr. Harald Heker (Vorstandsvorsitzender), Rainer Hilpert, Georg Oeller



die gema ballert ein tarif raus den sie nichtmal bearbeiten kann.
ich kann mir kaum vorstellen das sich soviele gemeldet haben ...
:D
 
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ich musst ebend lauthals lachen als ich das lesen musste ..

...

die gema ballert ein tarif raus den sie nichtmal bearbeiten kann.
ich kann mir kaum vorstellen das sich soviele gemeldet haben ...
:D

Darf man fragen was genau du in welchem Umfang lizenzieren lassen wolltest?
 
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Und was ist mit iTunes Match etc.? Musik aus dem Ausland? Gar aus dem Internet?
 
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doch vielleicht...


Widerspruch gegen den neuen GEMA-Tarif für DJs
Bundesverband der Musikspielstätten fordert Aussetzung


http://www.rap.de/news/news/12996-aussetzung-des-dj-tarifs-gefordert

ich denke die schlinge um den gema hals wird sich noch sehr viel enger ziehen .


jetzt schlagen die zu , die zuvor den djs diesen neuen tarif eingebrockt haben.
 
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... und das solltet ihr unter allen euch bekannten DJs teilen. Der Artikel basiert auf Aussagen von Fachanwälten! Mal sehen was der GEMA nun lieber ist, auf die 125.- verzichten oder jedem Veranstalter der VR-T-G gezahlt hat die 50% wieder rausrücken. :p


https://www.facebook.com/kulturretten.de/posts/326981187404347

Update hierzu, in dem die GEMA den Sachverhalt einräumt:


Nachdem die GEMA bisher in allen Veröffentlichungen und den zum DJ-Tarif gehörigen FAQs auf die Notwendigkeit der Altbestandlizensierung hingewiesen hat, schränkt Sie Ihre Aussagen nach massiver Kritik, auch von juristischen Gesichtspunkten her, weiter ein. Erstmals seit Veröffentlichung des Tarifs VR-Ö bezieht die GEMA auf der Facebookseite GEMAdialog Stellung zum Vorwurf der Doppellizensierung, von dem wir bereits berichteten (https://www.facebook.com/kulturretten.de/posts/326981187404347):

"Mit der Lizenzierung der „Altbestände“ macht die GEMA lediglich ein Angebot für alle die Fälle, in denen eine Lizenzierung bisher nicht erfolgte. Dieses Angebot basiert auf dem Umstand, dass in der Vergangenheit lediglich 60% aller Diskothekenbetriebe einen Vertrag zur Lizenzierung der vervielfältigungsrechte (Stichwort: Laptop-Zuschlag) hatten. Daraus folgt, dass es DJ geben kann, die über Verviellfältigungsstücke zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe verfügen, die bisher nicht für diese Nutzung lizenziert wurden. Die Regelung der Altfälle ist lediglich als Angebot der GEMA zu verstehen."
Quelle: https://www.facebook.com/GEMAdialog...comment_id=5002494&offset=0&total_comments=12

Das diese Klarstellung bisher trotz vieler Fragen nicht erfolgte, deutet stark darauf hin, dass die GEMA bisher darauf gepokert hat, dass die vom Tarifgewirr verunsicherten DJs die 125€ für den Altbestand zahlen, obwohl dieser in den meisten Fällen bereits lizensiert ist.

Wir fordern die GEMA auf, schnellstmöglich auch in den Tarif-FAQs und einer Stellungnahme auf Ihrer Webseite sowie in Interviews klar darauf hinzuweisen, dass für im Rahmen vom bisherigen "Laptop-Zuschlag" durch den Veranstalter bereits lizensierte Kopien keine erneute Lizenzierung über die Altbestandsregelung erforderlich ist!!!

Quelle ist wieder kultur-retten.de via facebook

Noch ein wichtiger Hinweis zu diesem Teil hier:

Dieses Angebot basiert auf dem Umstand, dass in der Vergangenheit lediglich 60% aller Diskothekenbetriebe einen Vertrag zur Lizenzierung der vervielfältigungsrechte (Stichwort: Laptop-Zuschlag) hatten.

Laut einer weiteren Quelle (die ich gerade leider nicht finde) war und ist es nicht Aufgabe des DJs, zu prüfen, ob der Veranstalter den Laptop-Zuschlag gezahlt hat, oder nicht. Der DJ darf also wohl grundsätzlich davon ausgehen, dass sämtliche früher schon genutzen Kopien bereits lizensiert sind!
 
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Oder auch nicht.

Ich habe damals einen DJ nach einem Titel gefragt, den er mit den Worten "tut mir leid, ich weiß nicht wie der heißt, da ich den heute Mittag erst gebrannt habe" beantwortete. Soviel zum Thema Lizensierung, denn der war bestimmt nicht lizensiert.
 
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Oder auch nicht.

Ich habe damals einen DJ nach einem Titel gefragt, den er mit den Worten "tut mir leid, ich weiß nicht wie der heißt, da ich den heute Mittag erst gebrannt habe" beantwortete. Soviel zum Thema Lizensierung, denn der war bestimmt nicht lizensiert.

Das hat doch damit überhaupt nichts zu tun...


Bei der Gema geht es nicht um den rechtmäßigen Erwerb der Musikstücke, sondern ausschließlich um die Aufführungsrechte, bzw. beim Tarif VR-Ö um die Vervielfältigungsrechte. Die Rechtmäßigkeit des Vervielfältigungsvorgangs ist dabei für die Gema unabhängig von der Legalität der Ursprungsdatei..

Heißt: sofern der Veranstalter in Deinem Beispiel Gema-Gebühr inkl. Laptopzuschlag gezahlt hat ist die CD damit ein für alle Mal für die öffentliche Wiedergabe lizensiert, selbst wenn der DJ heute noch nicht weiß, wie sie heißt.
 
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Ja, das ist mir schon klar, aber in meinem Beispiel wäre ja der Weg für's illegale Ziehen gleich mit abgedeckt. Das kann es doch nicht sein.
 
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Ist es aber...

Wurde glaub ich von der Gema irgendwem gegenüber sogar explizit so bestätigt.

Das Schaubild hier zeigt, für was der neue Tarif fällig wird und für was nicht:

gema.jpg



Der Pfad ganz links beschreibt genau Dein aktuelles Beispiel.
 
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Soweit ich weiß, ist dieses Bild nicht offiziell von der Gema. Das hat irgendwer ins Netz gestellt. Außerdem würde der DJ da doppelt bezahlen.

Aber Problem ist, dass hier inzwischen auf 90 Seiten diskutiert wird. Alle heulen rum, aber eine Lösung hat noch keiner. Also nach 90 Seiten kein Ergebnis!

Was aus der Petition geworden ist, weiß auch Niemand.

Insofern ist der Thread ohne richtigen Wert.
 
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Die Grafik ist nicht von der Gema, ich hatte sie aber neulich selbst mit dem Tarif abgeglichen und aus meiner Sicht ist sie korrekt. Wenn Du Fehler entdeckste nur raus damit.. ;)

Auf was für eine Doppelbezahlung beziehst Du Dich genau?
 
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Insofern ist der Thread ohne richtigen Wert.

na ja... ich sehe das ganze hier als fließenden prozess. einen sinn hat das alles hier schon und informativ ist es eigentlich soweit möglich auch. es dauert halt etwas bis von der gema klar gesagt wird wie das alles im detail ablaufen soll. wichtig finde ich allgemein für diesen thread nur dass man sich zurückhält, keine halbwahrheiten verbreitet und manchmal auch einfach nur schaft... abzuwarten. :)
 
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Ich kaufe meine Musik bei iTunes und brenne sie auf CD. Also zahle ich doppelt für die Gema, warum?
Das hatte ich damals auch bemängelt und du kamst mit mit der Antwort:
Damals war das so von der Gema vorgegeben, dass man zwar Kopien nutzen konnte, man aber trotzdem das Original mitführen musste. Damit wurde ausgeschlossen, dass man diesen Titel an zwei unterschiedlichen Orten zur selben Zeit spielt.

---
Ja, das ist mir schon klar, aber in meinem Beispiel wäre ja der Weg für's illegale Ziehen gleich mit abgedeckt. Das kann es doch nicht sein.
Ne wäre es nicht. Du dürftest den Titel zwar seitens der Gema abspielen (wenn du ihn lizenzierst), dürftest ihn aber nicht besitzten (weil nicht legal erworben).
 
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Aber Problem ist, dass hier inzwischen auf 90 Seiten diskutiert wird. Alle heulen rum, aber eine Lösung hat noch keiner. Also nach 90 Seiten kein Ergebnis!

Was aus der Petition geworden ist, weiß auch Niemand.

Insofern ist der Thread ohne richtigen Wert.
eine richtige Lösung kann es nur geben, wenn die Frage genau bekannt ist. Das ist sie aber eben nicht. Der Großteil ist immernoch ungeklärt oder mit Halbwahrheiten oder Auslassungen seitens der Gema versehen. (Bspw. Gemavermutung, Altbestandslizenzierung, GVL Zuschlag, Informationspflicht, Kontrollrechte, AGBs usw.). Alle paar Tage gibt es neue Informationshäppchen, die vorangegangenen Aussagen widersprechen.

Bis zur eindeutigen Klärung der offenen Punkte heißt die Lösung demnach: nichts lizenzieren lassen wollen und Füße stillhalten.
Hinzukommt, dass die Gema scheinbar intern noch gar nicht soweit ist, den Tarif zu bearbeiten und damit auch gar nichts kontrollieren könnte(was sie sowieso nicht kann).

zur Petition: die hat ab dem Moment nichts mehr getaugt, als der /die Petetionseinreicher den Petitiontext zwischendurch inhaltlich geändert hatten.
 
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Ich kaufe meine Musik bei iTunes und brenne sie auf CD. Also zahle ich doppelt für die Gema, warum?
öhm, nach momentaner Tarifgestaltung, musst du keinen Tarif VR-Ö bezahlen, da Itunes schon Gemagebühren für Kopien abführt.
s. Tariftext.
 
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Ich kaufe meine Musik bei iTunes und brenne sie auf CD. Also zahle ich doppelt für die Gema, warum?

Wo genau ist da jetzt die Doppelbezahlung? Bei itunes zahlst Du dafür, die Datei besitzen zu dürfen (bzw. eigentlich fürs Eigentum an der Datei, aber da wird ja derzeit ein wenig drüber gestritten). Auch vom Kaufpreis geht ein Teil an die Gema, allerdings war das schon immer und auch bei physischen Tonträgern der Fall, die von Dir monierte Doppelbezahlung war also auch schon vor der Reform gegeben.

Solange Du die Datei dann direkt von dem Laptop abspielst, mit dem Du sie gekauft bzw. runtergeladen hast musst Du nichts mehr an die Gema abdrücken.


Wenn Du sie dann auf CD brennst zahlst du 13 Cent an die Gema (sofern die Datei zur öffentlichen Aufführung bestimmt ist).
 
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Eben darum geht es ja. Wenn iTunes schon an die Gema bezahlt, warum soll ich dann auch bezahlen? Wenn ich Vinyl oder gepresste CDs spiele, brauche ich das auch nicht. Nur, weil vermutet wird, dass ich die Datei schwatt gezogen habe, zahle ich nicht. Ich habe einen Nachweis von iTunes, dass ich die Musik rechtmäßig erworben habe.

Bin mal auf die ersten Gerichtsverfahren gespannt. Das wird alles umreißen.
Das hatte ich damals auch bemängelt und du kamst mit mit der
Das betrifft CD Kopien.
 
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Wenn iTunes schon an die Gema bezahlt, warum soll ich dann auch bezahlen?

Bei iTunes geht es lediglich um die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch. Bei der Verwendung deiner "privaten" Kopie zur öffentlichen Aufführung werden eben diese doofen 13 Cent fällig. Ich sehe hier kein Problem oder Auslegungssache.

Die GEMA kassiert ja nicht nur da, auch bei Rohlingen, USB-Sticks und sonstigen "leeren" Medien auf denen Musik gespeichert werden könnte.

Im DJ Fall geht es aber immer um den Verwendungszweck der öffentlichen Wiedergabe, dann eben lizenzierungspflichtig.

Weiß gar nicht worüber hier immer diskutiert wird. Klar nimmt einem der neue Tarif etwas den Wind aus den Segeln und selbst rege ich mich auch drüber auf, dass Mehrkosten auf mich zukommen aber die Sachlage an für sich ist doch eigentlich in meinen Augen klar.
 
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Er meldet die Veranstaltung regulär der GEMA, dass (gemapflichtige) Musik an der VA öffentlich aufgeführt werden darf.
Der Veranstalter bezahlt in meinen Augen nicht das Recht, deine gekaufte Musik für die öffentl. Wiedergabe zu vervielfältigen.

klar lässt sich da streiten, muss die GEMA noch mehr Kohle scheffeln etc... Aber diese zwei Punkte sehe ich schon getrennt.
 

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