Der neue GEMA Tarif VR-Ö

AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Wenn überhaupt sollte man doch nur den Nachweis erbringen können (=belege mitführen etc.), dass es sich um legal erworbenes handelt, oder liege ich da falsch?
 
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Wenn überhaupt sollte man doch nur den Nachweis erbringen können (=belege mitführen etc.), dass es sich um legal erworbenes handelt, oder liege ich da falsch?

Den Nachweis musste man ja schon immer erbringen können.

Es geht im neuen Tarif lediglich um Kopie oder nicht Kopie. Durch die Lizenzierung einer Kopie wird illegales Material nicht mal ebenso legal. Die Verwertungskette ist noch immer einzuhalten:

1.) Kauf - berechtigt zur privaten Nutzung
2.) Öffentliche Aufführung - berechtigt zu ebendieser
3.) Vervielfältigung - für den Fall, das nicht mit Originalen (oder dem was die GEMA dafür hält) gearbeitet wird.

Alles für sich wird wohl auch im Zweifel separat nachzuweisen sein. Wobei für die öffentliche Aufführung ja in der Regel der Veranstalter zuständig ist.
 
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ich hatte heute mal ein geistesblitz nachdemm ich mich gestern selber verwirrt hab.

ich hab heute wärend meiner mittagspause mal bei meinem örtlichen finanzamt angerufen.

erklärt , ich dj bla bla gewerbe habe , sülz blub.

meine frage : gema vrö zwangsabgabe, bezüglich finanziel per steuer abzusetzten mit gewerbe...


antwort der netten dame am anderen ende .

alles was mit ihrem gewerbe als dj zu tun hat und diesen dient ist steuerlich absetztbar ...

egal ob cd, neuer turntable, neuer kopfhörer, ja selbst passende kleidung, so wie der gema traif...



die gema will geld von mir ??? kein ding . bekommen sie.
am jahresende hole ich mir das viva steuererklärung vom staat wieder .

und schon hab ich die gema gef.....


in diesem sinne.

gewerbe wohl doch nicht eingestampft.
zurück gezogen . jetzt wird mein satz vom letzten jahr geprüft.
sollte ich das glück haben dass mich das finanzamt als freiberuflicher hobby dj einstuft. brauch ich nicht mal mehr mein gewerbe und kann trozdem alles absetzten .

aber. das wird jetzt geprüft...

hat doch so sein vorteil das kleingewerbe....


also jungs endspannen und den staat zahlen lassen für euro gema gebür ;)
 
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Wenn überhaupt sollte man doch nur den Nachweis erbringen können (=belege mitführen etc.), dass es sich um legal erworbenes handelt, oder liege ich da falsch?
Sehe ich ach so. Aber ob's was nützt?
die gema will geld von mir ??? kein ding . bekommen sie.
am jahresende hole ich mir das viva steuererklärung vom staat wieder .
Wenn die Gema Dir die MwSt ausweist, dann ja, sonst nicht. Bei 1000 Titeln bekommst Du 1,55 zurück, WOW! :rolleyes:
 
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Wenn überhaupt sollte man doch nur den Nachweis erbringen können (=belege mitführen etc.), dass es sich um legal erworbenes handelt, oder liege ich da falsch?

tust du. aber die diskussion darüber wurde im B&R ausführlich geführt. es gib keine szenario, in welchem ich mir vorstellen könnte, einem privatwirtschaftlichem verein die rechtmässigkeit von irgendwas beweisen zu müssen. d.h. weder der gema, noch der gvu ist irgendwo, irgendwann irgendetwas zu belegen. einzig wenn man vor dem sta steht, sollte man eher die belege auf den tisch zu packen. das erspart dann doch einiges an ärger. aber soweit kommt es üblicherweise nur, wenn begründeter verdacht besteht.
 
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Sehe ich ach so. Aber ob's was nützt?

Wenn die Gema Dir die MwSt ausweist, dann ja, sonst nicht. Bei 1000 Titeln bekommst Du 1,55 zurück, WOW! :rolleyes:

jetzt wo du es sagst ....

misst :D . doch ein denk fehler ...

ich glaube kaum das die gema ein mwst ausweisst. warscheinlich werden die dafür eine bearbeitungs gebür verlangen die der eigendlichen summe um das vielfache übersteigt :D





naja was solls.



was mich auch bedenklich stimmt ist die tatsache das wenn ich jetzt auflege ohne mich vorher zu lizensieren . obwohl ich bis zum 31.12.2013 zeit habe das zu tun . ich mich für die gema strafbar mache , da ich nach ihrer auffassung illegale kopien spielen könnte .

auch wenn diese nicht der fall ist, geht die gema trozaldemm zu 1000000000000% davon aus das es so ist.

tja. endweder augen zu und durch und hoffen das der richter das auch so sieht das eine meldung bis zum 31.12 reicht und trozdem auflegen kann.

oder der sagt nöö ist nicht und wirst verdonnert.

laut uhrheber gesetz bis zu 5 jahre haft für illegale musik kopien die nicht legaliesert worden bei der gema...

fatzit wäre dann . das der altbestand sofort gemaldet werden muss. ansonsten macht sich jeder digitale dj strafbar wenn er ohne lizens erwischt wird beim auflegen vor dem 31.12.2013
 
Zuletzt bearbeitet:
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auch wenn diese nicht der fall ist, geht die gema trozaldemm zu 1000000000000% davon aus das es so ist.
Erstmal abwarten, bis es erste Verfahren dazu gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich verknackt werde, wenn ich die gespielten Titel nachweislich gekauft habe

Was ich noch nicht verstehe:
Wie soll ich downgeloadete Titel spielen, wenn ich mit CD auflege? Die muss ich mir erstmal brennen.
 
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Erstmal abwarten, bis es erste Verfahren dazu gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich verknackt werde, wenn ich die gespielten Titel nachweislich gekauft habe

Was ich noch nicht verstehe:
Wie soll ich downgeloadete Titel spielen, wenn ich mit CD auflege? Die muss ich mir erstmal brennen.

tja musst du dann die cd kopie lizensieren.

wenn du alte gebrannte cds hast, ist das altbestand. musst die lizensieren.

laut gema hast bis zum 31.12.zeit.

wenn du bis dahin warten willst ok. nur auflegen ist dann für die gema ein tabu.

dann musst du sofort liezensieren.

ansonstem legst du mit illegalen kopien auf.

wieder spricht sich ja eigendlich von selber das mann bis zum 31.12 zeit hat.
zeit nur dann wenn du bis dahin nicht auflegst. ausser mit original cds oder vinyl...
 
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So ist es deshalb gibts jetzt nur noch CD´s oder Vinyl im Club.

Der Lappi kommt nur noch mit wenn die Party nicht angemeldt ist, somit sowieso illegal und dann ist auch Wurst ob ich ich mich regestriert habe.
 
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Und wieder hat's jemand nicht verstanden: Wenn überhaupt, dann kommen USB-Sticks und gebrannte CDs weg und werden durch den Laptop ersetzt!
 
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Sorry aber is bei mir anders.

Ich hasse Internetshops und liebe den guten alten Plattenladen.

Kaufe halt dort meine CD´s Vinyl und zieh sie auf meinem Laptop so mit sind bei mir die Mp3´s auf dem Laptop kostenpflichtig, nicht die CD´s.
 
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DJMatzeB-aka-MaBad: mach dich doch mal bitte immer erst komplett kundig... bis zum 31.12.2013 gibt es keine kontrollen....
einerseits.
andererseits kann man jede aussage, außer den im bundsanzeiger veröffentlichen tarif, von der gema ignorieren, da sie entweder nicht verbindlich sind(gemadialog) oder nur halbwahrheiten(gemadialog & FAQs).
dass das nun niemanden hilft, ist auch klar. nur mehr sicheres gibt es nun mal nicht als den wortlaut da im bundesanzeiger. alles andere ist interpretation und vermutung von allen seiten.
 
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Und wieder hat's jemand nicht verstanden: Wenn überhaupt, dann kommen USB-Sticks und gebrannte CDs weg und werden durch den Laptop ersetzt!

....und die gema sagt dir dann das du dort unter 1000000000000000%keit kopien drauf hast die du lizensiren musst.
ansonsten gibt es mega ärger...
wegen illegalern kopien usw...

das du keine kopien sondern originale spielst wird dir die gema einfach mal nicht glauben.

genausowennig das sich die gema vorstellen kann das es künstler gibt die sie nicht vertretten ... völlig unmöglich ;)
 
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Sorry aber is bei mir anders.

Ich hasse Internetshops und liebe den guten alten Plattenladen.

Kaufe halt dort meine CD´s Vinyl und zieh sie auf meinem Laptop so mit sind bei mir die Mp3´s auf dem Laptop kostenpflichtig, nicht die CD´s.

das ist mir zu aufwendig. hab vieles nur auf cd oder vinyl was ich nicht auf lappi habe.

liegt auch daran das ich pingpong spiele mit den verschiedenen musikträgern ...

allein auf laptop hab ich mich nie verlassen. hab immmer so 2-3 cds und die ein oder andere vinyl als backup dabei. wobei mir noch nie der rechner abgeschmiert ist oder das programm. ( ja und das mit VDJ :p )
 
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Fasse deine Beiträge doch mal zusammen.
 
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Und was passiert,wenn die Songs aus Ausland gekauft sind?

Jeder Land hat andere Gesetze und meistens brauchen die DJs keine Lizenzgebühren zu zahlen,wenn die Songs orginal gekauft sind. Also Lizenzgebühr ist inkl.,wenn es einmal gekauft ist.
 
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und wenn doch ???

ok. gehen wir das spiel mal komplett durch:

man lizenziert nix, hat sich demzufolge nicht bei der gema gemeldet und legt da den abend mit originalen auf. jetzt ist da gema-typ anwesend und erkennt vielleicht noch, dass man mit rechner auflegt. den rechner kontrollieren, darf er nicht. damit muss er ohne gesichterte erkenntnisse wieder nach hause.
jetzt sagst du, dann wird halt vernmutet, dass man da mit kopien aufgelegt hat. ok. macht aber immer noch nichts. der gema-typ kann da soviel vermuten wie er will, ohne beweise kann dir die gema nicht ans bein. genau genommen muss die gema zuerst anzeige erstatten, dass man gegen ein gesetz verstoßen hat, worauf dann (später) die polizei im auftrag der staatsanwaltschaft ermittelt und beweise sicherstellt, sofern diese die sache so wichtig nimmt. das heisst aber auch, dass die gema vorher n bißchen mehr als nur mal vermutungen vorlegen muss, bevor sie diesen weg geht.
das, was du dir da so zusammenreimst, geht nicht. die gema kann nicht auf dich zukommen und sagen, du hast nur kopien gespielt und bei uns nichts bezahlt, zahle jetzt dies und das. es gibt nämlich keinen vertrag zwischen dir und der gema, auf den sie sich da stützen kann.
 
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Nur um mal diesem Hirngespinst einer strafrechtlichen Verfolgung entgegen zu wirken. DAS wird so sicher nicht passieren - da muss man sich schon besonders dämlich anstellen, dass tatsächlich ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wird.

Viel mehr gilt es mögliche zivilrechtlicher Ansprüche zu beachten. Und da kann ggf. eine Beweislastumkehr (denn normalerweise muss man immer das Beweisen, was den eigenem Anspruch zu gute kommt) aka. Gemavermutung kommen. Das wäre nur ziemlich hart, da das Gegenteil wohl kaum zu beweisen ist...Und dann fehlt der Gema immer noch die Menge der Titel, die angeblich spielbereit gehalten wurde.
 
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nein. die gema-vermutung bezieht sich nur darauf, dass etwas zum gema-repertoire gehört. nur dort gibt es diese beweislastumkehr.

hier geht es jedoch darum zu beweisen, ob etwas kopiert wurde oder nicht. da hat die gema-vermutung gar nichts zu suchen.
 
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Das ist eben die Frage - dass die bisherige Vermutung nicht eins zu eins übernommen werden kann ist klar. Nur habe ich den Verdacht, aufgrund der Beweisschwierigkeiten könnte es eben dann zu einer entsprechenden Abwandlung kommen.

Das alles hat nur nichts mit strafrechtlichen Konsequenzen zu tun. Da muss eben streng getrennt werden.
 
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Das ist eben die Frage - dass die bisherige Vermutung nicht eins zu eins übernommen werden kann ist klar. Nur habe ich den Verdacht, aufgrund der Beweisschwierigkeiten könnte es eben dann zu einer entsprechenden Abwandlung kommen.

Das alles hat nur nichts mit strafrechtlichen Konsequenzen zu tun. Da muss eben streng getrennt werden.

Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber (und das ist ja nicht die Gema) die Vermutung auf Nutzung von Kopien beim Auflegen mit Rechner erweitert. Das ist statistisch nicht abgesichert. Und wäre man sich da so sicher, wär auch der Gema-Tarif wahrscheinlich ganz anders ausgefallen. Aber die halten ja hier ausdrücklich offen, dass das Abspielen direkt vom Rechner mit dem es gekauft wurde (oder auf den es verschoben wurde) nicht lizensiert werden muss (bzw. nach dem UrhG darf). Und die werden sich schon denken, dass dies keine extreme Minderheit betrifft.

Abgesehen davon könnte man sich über das was wäre wenn lange streiten, bis es nicht passiert.
 
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meine frage : gema vrö zwangsabgabe, bezüglich finanziel per steuer abzusetzten mit gewerbe...


antwort der netten dame am anderen ende .

alles was mit ihrem gewerbe als dj zu tun hat und diesen dient ist steuerlich absetztbar ...

Selbstverfreilich. Ist 'ne ganz normale Betriebsausgabe. Kannst Du als Lizenzkosten buchen.

am jahresende hole ich mir das viva steuererklärung vom staat wieder

Und da ist der Denkfehler. Du bekommst das Geld ja keineswegs zu 100 % vom Staat wieder.

Eher sieht es so aus, mal am Beispiel einer fiktiven Einnahmenrechnung (vereinfacht) und unter der Annahme, dass sonst keine Einnahmen bestehen und "DJ" der Hauptberuf ist:

bisher: Einnahmen 20000 Euro
bisher: Kosten 5000 Euro
bisher: steuerpflichtiger Gewinn 15000 Euro
Steuerlast: ca. 1500 Euro
bleiben netto 13500 Euro

neu mit GEMA: Einnahmen 20000 Euro
neu mit GEMA: Kosten 5200 Euro
neu mit GEMA: steuerpflichtiger Gewinn 14800 Euro
Steuerlast: ca. 1450 Euro
bleiben netto 13350 Euro

Wie Du siehst bringt Dir das Absetzen der GEMA-Gebühren natürlich eine Verringerung der Steuerlast, aber letztlich beteiligt sich der Fiskus prozentual nur in der Höhe Deines Grenzsteuersatzes bei der EkSt an den zusätzlichen Kosten.
 

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