du bist es der beweissen muss das du keine kopien hast . kannste nicht?zahlst de.
weigerst du dich,kommt gema mit anzeige und anwalt. so einfach ist das.
allerdings wäre das dann schon der absolute letztendliche weg der gema.
verbreite doch nicht immer gleich so panik wenn noch nicht wirklich bekannt ist wie das ganze mal endet. du verschreckst ja die user hier...
ich hab mir gerade den spass gegönnt und bei der gemma nürnberg (die wohl für mich zuständig ist) angerufen und ganz dumm gefragt:
ich bin dj soll auf einer va auflegen und der veranstalter fragt mich ob ich "lizensierter dj" bin. was muss ich tun?
eine wirklich nette dame erklärte mir 5 min was ich bei welcher vervielfältigung zahlen muss. nach 5 min kam dann meine frage was ich tun muss wenn ich nicht vervielfältige. sie sagte mir wenn ich nur original tonträger oder original mp3´s verwende muss ich nichts lizensieren lassen.
laut ihr soll ich zum veranstalter sagen ich verwende nur original mp3´s und dann ist das so in ordnung...
natürlich ist das wohl nur ein einzelfall und die gema hat noch keine einheitliche linie gefunden. aber so wie du es beschreibst ist es (im moment) einfach nicht.