Der neue GEMA Tarif VR-Ö

AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

Wollen wir hoffen, dass gerade jetzt kein Laptop abschmiert und die Platten noch ein paar Monate durchhalten.

wieso? bis zum 31.12.13 kann ich mein altbestand ja noch anmelden. wenn ich die jetzt auf eine neue festplatte ziehe wäre das doch eigendlich egal.

wie gesagt mann könnte ja kurzfristig den pc am datum zurück setzten und dann kopiern ;)

naja meine 2 festplatte habe ich ende letzten jahres eingebaut. hoffe das diese eine weile durchhällt.

naja ein neues lapi steht noch an. da kann ich die 2 festplatte einfach übernehmen. kopien fallen dann nicht an. ist ja noch original speichermedium...

habe gestern bei aldi gesehn das die eine netzwerk festplatte anbieten mit 2TB.

schlisst mann einfach ans internet an und kann überall auf der welt darauf zugreifen...

wäre doch auch mal eine idee , vielleicht doch auf nas umzusteigen.
 
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wieso? bis zum 31.12.13 kann ich mein altbestand ja noch anmelden. wenn ich die jetzt auf eine neue festplatte ziehe wäre das doch eigendlich egal.

wie gesagt mann könnte ja kurzfristig den pc am datum zurück setzten und dann kopiern ;)
Genau, solche Sachen immer schön hier reinschreiben, damit die Gema uns da auch einen Riegel vorschieben kann! Auf diese Aussage hin können die sich dann ein Programm programmieren lassen, das genau das herausfindet.

Gebt denen doch noch weitere Vorlagen, damit es noch enger für uns wird! (kopfschüttel)
 
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wenn ich ein neues laptop neu aufziehe hat der auch nicht gleich das aktuelle datum . musst du auch manuell erstmal einstellen ...


also das program möchte ich sehn das dieses herausfinden kann....
natürlich sollte mann nicht zurück setzten auf ein datum wo das letzte gekaufte lied noch garnicht gab... das fällt dann schon auf ;)
 
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wenn ich ein neues laptop neu aufziehe hat der auch nicht gleich das aktuelle datum . musst du auch manuell erstmal einstellen ...


also das program möchte ich sehn das dieses herausfinden kann....
natürlich sollte mann nicht zurück setzten auf ein datum wo das letzte gekaufte lied noch garnicht gab... das fällt dann schon auf ;)
Und wieder 2.0 für die Gema :rolleyes:
 
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wieso? bis zum 31.12.13 kann ich mein altbestand ja noch anmelden. wenn ich die jetzt auf eine neue festplatte ziehe wäre das doch eigendlich egal.

Wenn du ab dem 01.04. Kopien nutzen willst, dann musst du diese lizenzieren. Originale aber nicht. Alles andere endet wieder mit der zigsten Version der GEMA FAQs, denn genau solche 'Tipps' wie deine werden dort von der GEMA dann abgehandelt.
 
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also ich hab mir jetzt ein ordner erstellt der da lautet.

Musik ab dem 1.4.2013.

hier kommt jetzt alles neue rein was ab morgen an musik zu mir fliesst.
werde strickt darauf achten das nicht ein lied doppelt ist.

heisst auch bei den charts werden nurnoch neuereinsteiger gespeichert.
bei sampler wird darauf geachtet das nicht ein lied schon woanders drauf war.
auch promos die ich doppelt und dreifach bekomme landen nur noch als einzel lied bei mir.

wird zwar eine komplette umstellung aber nur so lässt sich die gema vermeiden ...

meinen alten ordner hab ich heute zum letzten mal aktuellieseirt

da steht nun erstellt am 14 oktoper 2011. letzte änderung 31.03.3013.

ab jetzt geht alles in den neuen ordner
 
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@Matze:

es ist doch schei**egal ob ein Lied auf mehreren Samplern auf deiner Festplatte vertreten ist.

Es wäre doch jeweils das Originalfile und keine Kopie des jeweils anderem.


Und wenn ich ne Promo 2mal zugeschickt bekomme und 2x auf meiner Platte speicher, sinds auch 2 Originale.

Von mir bekommt die Gema keinen Cent.... Ich kann eh nicht von externen spielen, da meine USB Anschlüsse für Keyboard und Controler gebraucht werden udn auf der Platte hab ich keine Kopien, die ich zur Öffentlichen Wiedergabe verwenden möchte :)
 
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Ganz schön pauschal, die Aussage.
Kann mir jetzt nicht vorstellen, dass SSD Platten anfällig für Vibrationen sind.
SSDs haben keine Platten. :confused:

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die 2,5" Platten anfällig sind, denn diese finde ich in jedem Laptop, der auch diesen Vibrationen ausgesetzt ist.
2 1/2 Zoll Platten sind tendenziell weniger anfällig. Wenn ich aufgrund des GEMA Wahnsinns in der Tat ein NAS zum Event mitschleppen würde, dann ganz klar mit 2,5 Zoll Platten, ja.

Trotzdem hätte ich so meine Bedenken, da vertraue ich eher auf ein robustes Plattengehäuse im Laptop als in einem NAS. Zudem hab ich in nem Laptop noch aktiven Schutz drin: ein Beschleunigungssensor parkt die Plattenköpfe beim Sturz.
 
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Das hier einige schon daran denken ihr NAS mit in Club zu nehmen, grenzt doch schon an Wahnsinn. Zumal man dan weiterhin an den Punkt steht, das man vor dem Gemaprüfer sagt, das auf dem NAS keine Kopie sondern die original Datei vorhanden ist.
Dieser kann aber auch hier (wie auch in dem Fall das ich behaupte das auf meinem Stick, seien nur original Dateien) vermuten das dies eben nicht so ist. Ergebnis ist, unabhängig ob man die Wahrheit sagt oder lügt, erstmal das Gleiche. => Prüfung.
Nur dann stellt sich für mich die Frage, wie soll eine solche Prüfung denn ablaufen. Kommt der Gemaprüfer zu mir nach Hause und durchsucht mein gesamtes Haus nach möglichen Datenträgern um diese dann nach evtl. Kopien zu durchsuchen?
Wohl kaum... (zumal genug Zeit hätte sich entsprechen vorzubereiten)

Im Endeffekt läuft es darauf hinaus, dass du deine Tracks zusätzlich nochmal lizenzieren lassen musst (sofern du nicht mit Vinyl oder original CD auflegst
Zumindest ist, dass das Ziel der Gema. Der Pasus das nur Kopien zusätzlich lizenziert werden müssen, gibt es doch nur damit der Aufschrei nicht noch größer ist.
 
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Also ich dachte, der GEMA sei es ziemlich egal, welche MP3s doppelt vorhanden sind :confused:
JEDE, aber wirklich JEDE MP3 in eurem Besitz ist eine digitale Kopie. BASTA!
Selbst wenn ihr die Musik selbst produziert habt. Letztendlich hat dann ja der Sequencer eine digitale Kopie von eurem Werk gerendert.

Jede Vinyl ist auch nur ne Kopie! Nur keine Digitale.

Außerdem dachte ich, die Gemaprüfer dürfen netmal den Laptop durchsuchen, wenn der DJ nicht selbst Mitglied des Vereins ist. Und wer Mitglied von diesem Verein ist, hat es auch nicht besser verdient :d

Wenn so ein Gemaprüfer während des Gigs an meinen Laptop will (theoretisch gesprochen, "noch" benutz ich kein Traktor im Club), dann sag ich dem "Geht net, dann fällt die Musik aus! Bitte verlassen Sie jetzt die Bühne", und dann hat sich das. Und danach bringt man den Laptop in Sicherheit.

Mein Tipp ist: Verschlüsselt eure Daten mit Truecrypt, und lasst keinen GEMA Spinner da dran. Was wollen die machen? :confused:
Oder noch besser, baut nen ferngezündeten Chinaböller rein und zerstört dat Ding. Das kommt bestimmt billiger, als sich von der GEMA abzocken zu lassen!

Traktor braucht jetzt auf jeden Fall nen "Boss key". Wenn der GEMA Typ kommt, drückt man den, und es erscheint ein Bildschirm von Maschine oder so. "Ey ich spiel hier Liveset, nix DJ!"
 
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Traktor braucht jetzt auf jeden Fall nen "Boss key". Wenn der GEMA Typ kommt, drückt man den, und es erscheint ein Bildschirm von Maschine oder so. "Ey ich spiel hier Liveset, nix DJ!"

Das wär mal was, ja...



Ansonsten steht im Tarif:
VR-Ö schrieb:
Vergütung für die Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe bei Einzelveranstaltungen
Natürlich bekommt man mit jedem Kauf eine Kopie und kein Original. Gar keine Frage. Aber auch eine Kopie kann man vervielfältigen oder nicht. Wenn ich etwas kaufe, vervielfältigt der Anbieter und zahlt dafür auch Gema (wälzt das auf uns ab). Wenn ich das Lied brenne (z.B.) vervielfältige ich. Dafür soll ich zahlen. Das wurde ja auch in diesem Interview, was hier auch auszugsweise im Thread irgendwo auftrauchte, von ner Gema-Frau so sinngemäß gesagt.







Wie auch immer, der Tarif bleibt unsinnig.




Edit: Wobei ich mir gerade noch mal den Wortlaut anschaue:

Da steht ja
zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe
Da ich ja wie gesagt meine Lieder nur KAUFE, um sie öffentlich zu spielen, aber nicht VERVIELFÄLTIGE, kann mir niemand was. Denn ich vervielfältige ja nur zum Zwecke der Datenerhaltung.


Gut, dann ist das Thema ja für mich durch.
 
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Hast Recht.

Ich bin jetzt einfach mal auf die ersten Stories gespannt, jetzt, wo der Tarif ja gilt :d

Seid auf jeden Fall in Acht vor Typen, die so aussehen:
117943_halloween-karneval-kostuem_big.jpg
 
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Zum Glück lebe ich in der Schweiz :D

Mich würde mal interessieren, wer das ganze Kontrolliert? Wurde jemand von euch schon Kontrolliert? Wie läuft das ab und was passiert bei Verfehlungen?
 
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fragen antworten der gema.


FAQ teil 1

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Top-Themen/faq_vroe.pdf

teil 2

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Top-Themen/faq_vroe_teil_2.pdf



bezüglich teil zwei ein zitat:

Kommt zu der Vergütung noch ein GVL-Zuschlag hinzu? Und wenn ja, wie hoch fällt dieser aus?

Ja, üblicherweise müssen die Leistungsschutzrechte auch abgegolten werden. Derzeit wird
zwischen den entsprechenden Verbänden und der GVL bzgl. eines GVL-Tarifs verhandelt. Für
darüber hinaus gehende Fragen muss die GVL kontaktiert werden.






also wenn es richtig schlimm kommt wollen die dann 100%.

dann könnte die kopie locker mal die 1 euro grenze überschreiten ...



rosige aussichten ...
 
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Danke!


Um noch mal die Sinnfreiheit dieses Tarifs darzulegen:
Wie werden Sicherungskopien bewertet, die für die Arbeit eines DJs zwingend erforderlich sind?
Die Sicherungskopie auf einem externen Datenträger ist nicht lizenzierungspflichtig, solange sie nicht zur weiteren Verwendung, z. B. zur öffentlichen Wiedergabe, aktiviert wird.
Also Sicherungskopie bleibt doch geschützt. Gut. Aber wie soll das bitte jemals ernsthaft kontrollierbar sein, worum es sich bei einer Kopie nun handelt?

Müssen DJs Titel, Interpret und Urheber angeben, oder reicht es nur die Anzahl Tracks zu lizenzieren?
Derzeit reicht es aus, lediglich die Anzahl der vervielfältigten Werke mitzuteilen.

Für die Lizenzierung ist also keine Playlist nötig?
Bei der Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte nach den Vergütungssätzen VR-Ö geht es letztlich nicht darum, was der DJ auflegt, sondern wie viele Werke er zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt hat – unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung. Die tatsächliche Wiedergabe und die erfolgte Vervielfältig ung sind also voneinander zu trennen.

Wenn ein DJ darauf besteht eine Playlist abzugeben mit expliziter Nennung der Künstler und Werke deren Musik er spielt, wird die dann ignoriert?
Unser derzeitiges Lizenzierungsmodell sieht die Berücksichtung individuell eingereichter Playlist nicht vor.
Damit ist ja wohl eindeutig belegt, ob es hierbei um die Verwertung der Rechte der Urheber oder um das Auffüllen der eigenen Kassen geht. Nicht mal, wenn man es bewusst will, kann man die gespielten Künstler hier ihre Vergütung bekommen lassen.


Wie verhält es sich mit einem über iTunes gekauften Werk, das auch automatisch auf andere Apple Produkte synchronisiert wird. Handelt es sich hierbei um eine Kopie?
Wenn Sie ein bei iTunes legal erworbenes Musikwerk (GEMA-Repertoire) nutzen, übernimmt der Anbieter iTunes die Lizenzierung – unabhängig davon auf welchem Endgerät (iPad, iPhone, iBook) sie das Werk abspielen. Denn es handelt sich dabei um das Originalwerk, nicht um eine Kopie.
Rechtlicher Bullshit! Es ist immer eine Kopie. Wenn, dann sollten sie "im Sinne dieses Tarifes" dahinter schreiben.



Warum dürfen DJs keine Playlisten einreichen?
Bei der Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte nach den Vergütungssätzen VR-Ö geht es nicht darum, was der DJ auflegt, sondern wie viele Werke er zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt hat. Nachdem es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung von Musikprogrammen bzw. Playlists bei der Wiedergabe von Tonträgermusik gibt, sieht der Verteilungsplan der GEMA derzeit auch keine Berücksichtigung von Playlists vor. Die Erträge aus der Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte werden als Zuschlag zur Verteilung der Erträge aus der Lizenzierung der Wiedergaberechte der Diskotheken verteilt. Im Bereich der Diskotheken erfolgt die Verteilung der Erträge nach einem statistisch abgesicherten Monitoringverfahren. Somit ist die Verteilung aus Sicht der GEMA-Mitglieder auch leistungsgerecht.
Jo, aus Sicht der Gema. Ich kenn etliche, deren Tracks überall in Berlin und Deutschland gespielt werden und die nicht einen Cent bekommen. Die Gema soll mal bitte dieses Monitoringverfahren offenlegen!





Die winden sich aus der Kernfrage "Wie viel bekommt der Urheber", vor allem bei diesem Tarif, raus ohne Ende.


Ich weiß ganz genau, dass 99,9% meiner gespielten Künstler nicht einen Cent bekommen. Also würde ich, selbst wenn ich nicht nur Backups machen würde, mich sicherlich nie als DJ bei denen anmelden. Dieser Tarif ist das Letzte!
 
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Wie viele DJs tatsächlich ihre kopierten Dateien anmelden werden, bleibt abzuwarten. Individuelle Kontrollen sind vorerst nicht vorgesehen. Sie wären auch nur zulässig, wenn ein DJ sich vertraglich dazu bereit erklärt. Zudem sind auch die Veranstalter nicht verpflichtet, der GEMA Auskunft über die gebuchten DJs zu geben – und ob diese ihre kopierten Musikdateien angemeldet haben.

http://www.groove.de/2013/04/02/news-neuer-gema-tarif-fuer-djs-tritt-in-kraft/
 
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Groove schrieb:
Zudem spielt es keine Rolle, ob die kopierten Stücke von GEMA-Mitgliedern stammen oder nicht. Die Abgabe wird für alle Kopien fällig, die GEMA beruft sich dabei auf die “GEMA-Vermutung”, die auch im Vervielfältigungsbereich gelte.
Hier schreiben sie aber Unsinn! In den FAQ steht eindeutig

Gema-FAQ schrieb:
Viele Künstler/Bands stellen mittlerweile Tracks (keine Promos) gratis als Download zur Verfügung. Sind diese dann lizenzierungspflichtig?
Ja, auch Vervielfältigungen, die nicht zum Verkauf bestimmt sind, müssen durch die GEMA lizenziert werden, es sei denn, die Musikurheber der Werke sind nicht Mitglied der GEMA und auch keiner ausländischen Verwertungsgesellschaft.
Was nicht zur Gema gehört musste noch nie bei dieser lizensiert werden und wird es auch nie. Gema mag teilweise unverschämt handeln, ist aber nicht dumm.



Naja, im Netz schreibt jeder was er will.
 
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Gibt es eigentlich die Möglichkeit konkret nachzufragen ob die Lieder man lizenzieren möchte überhaupt zu lizenzieren sind, sprich ob die Gema für das Lied die Rechte vertritt? (die Werkssuche auf der Gema Seite hilft einem ja nicht viel weiter und ich spiele meist extrem unbekanntes aus den tiefsten 80ern...)
 
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Ich wäre jetzt mal für eine Umbenennung des Thread, da mittlerweile bestimmt mehr Leute via VR-Ö suchen und diesen Thread dann finden sollten.
 
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Hier schreiben sie aber Unsinn! In den FAQ steht eindeutig


Was nicht zur Gema gehört musste noch nie bei dieser lizensiert werden und wird es auch nie. Gema mag teilweise unverschämt handeln, ist aber nicht dumm.



Naja, im Netz schreibt jeder was er will.

Moment, das ist doch die GEMA Vermutung, welche auch beim VR-Ö gilt, was mehrfach betont wurde. Diese war nur mit dem Erbringen eines Nachweises der Nicht-GEMA Mitgliedschaft zu umgehen. So richtig, mit bürgerlichem Namen des Urhebers. Ich erinnere hier dran: http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/?p=30917
Im Fall einer Vervielfältigung dürfte sich die GEMA-Vermutung allerdings nicht so heftig auswirken wie bei der Aufführung.

Nebenbei - GEMA heißt: "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" ... geht es beim VR-Ö um mechanische Vervielfältigungen? :D Spässchen ... aber die GEMA hat (laut Wiki) nur mit 51 Verwertungsgesellschaften Gegenseitigkeitsverträge in Sachen Vervielfältigung, mit 73 in Sachen Aufführung. Ob die GEMA hier wohl Auskunft gibt, wieso einige Gesellschaften Vervielfältigungen nicht per Gegenseitigkeit vertreten haben wollen bzw. welche das sind und hat das einen Einfluß auf den VR-Ö?
 
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Gibt es eigentlich die Möglichkeit konkret nachzufragen ob die Lieder man lizenzieren möchte überhaupt zu lizenzieren sind, sprich ob die Gema für das Lied die Rechte vertritt?
Steht doch mehrmals in den verlinkten Gema-FAQ. Du kannst die einfach anrufenn oder anschreiben.
Moment, das ist doch die GEMA Vermutung, welche auch beim VR-Ö gilt, was mehrfach betont wurde. Diese war nur mit dem Erbringen eines Nachweises der Nicht-GEMA Mitgliedschaft zu umgehen. So richtig, mit bürgerlichem Namen des Urhebers. Ich erinnere hier dran: http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/?p=30917
Im Fall einer Vervielfältigung dürfte sich die GEMA-Vermutung allerdings nicht so heftig auswirken wie bei der Aufführung.
Ja, die Gema-Vermutung ist doch aber nicht der Zwang zu zahlen, sondern nur der Zwang, nachzuweisen, dass es sich nicht um Gema-Werke handelt. Wenn du das nachweist - sprich: einfach alle Werke nennst und diese eben nicht bei der Gema gemeldet sind - zahlst du nix. Vermutung hin oder her.

Und die Vermutung - sind wir mal ehrlich - macht doch auch Sinn. Man stelle sich doch mal bitte den Aufwand vor, wenn die Gema jeden Tag in ganz Deutschland zigtausend Veranstalter anschreiben müsste, weil sie am Zug ist, denen den Gebrauch "ihrer" Musik nachzuweisen. Darüber hinaus müsste sie auf jeder Veranstaltung vor Ort sein, eine Aufnahme machen und nachweisen, dass die Lieder tatsächlich in ihrem Repertoire wären. Und dann noch allen hinterhermahnen und klagen. Mit der Mammutaufgabe hätten wir in Deutschland keinen einzigen Arbeitslosen mehr. Aber auch keinerlei Vergütung der Künstler.

Die Gema-Vermutung ist richtig und sollte bleiben. Alles andere wäre praxisfern. Und wenn dann manche immer mit Sprüchen von wegen "Beweislast umkehren" und "Schuldig bis die Schuld bewiesen" und "Aussage gegen Aussage" und wie diese ganzen Pseudo-Rechtsunwissenschaftlichen Sprüche noch so gehen kommen, kann ich über ernsthaftes Rechtverständnis auch nur den Kopf schütteln.


Mein Rechts-Dozent meinte einmal kurz zu meinem Kurs: Im Zivilrecht gibt es keine wirkliche Beweislast. Jeder beweist so gut er eben kann und am Ende wird eine Entscheidung gefällt. Sprüche sind das letzte, worauf man sich in der Juristik berufen kann.




Wie viele Veranstaltungen mit durchweg lizenzfreier Musik haben wir denn so? Prozentual? Mehr als 0,01% würden mich wundern.
 
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http://www.radiobremen.de/wissen/alle-artikel/gema-neuregelung100.html


zitat:

Die Gema schreibt auf ihrer Homepage, dass sie erst einmal davon absehen will, nächtliche Kontrollen zu machen und baut auf das Vertrauen zu den Disc-Jockeys. Doch sollte bei einer Überprüfung festgestellt werden, dass nicht bezahlt wurde, ist die Konsequenz klar: "Zu den regulären Kosten für jedes vervielfältige Stück, kommt ein Strafsatz von 100 Prozent hinzu", bestätigte Franco Walther von der Gema. Im Klartext: Lizenziert ein DJ seine Musik nicht und wird erwischt, zahlt er am Ende doppelt.


ich frage mich immernoch was ist wenn ich nichts zu melden habe ???
es ist schlkicht weg so das man als digital dj gezwungen wird zu lizensieren.
tust dus nicht, wirst bestarft.
ob du nun kopien hast oder nicht. ist der gema egal. du zahlst oder stirbst...

und der staat lässt sowas zu . unglaublich ...


woher wollen die wissen das ich kopien nutze oder nicht ???? vorallem frag ich mich . wie soöö ich beweissen das ich nicht kopiert habe?

meine festplatten bestand fängt bei 2003 an.

kann doch jetzt nicht mehr beweissen was ich vor 10 jahren irgendwo mal gekauft habe...

ein backup musste ich bisher nie nutzen hab bisher immer ausgeschnitten und eingefügt.
so gesehen alles original.

also ich bin verwirrt. sicherlich ahb ich kpien drauf bestreite ich garnicht. nur wieviele. kein plan , da frage ich mich wie die gema das rausfinden will.

die wird wohl von allen ausgehen ...

mal von ab. ich hab bis zum 31.12.2013 zeit mein altbestand zu regestrieren....

wenn zum ersten mai mir ein gema futzi ans bein pinklen will von wegen nicht regestriert. werde ich ihn fragen ob schon der 31.12 ist ...
 
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