AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten
also wird sie dich einfach anzeigen um beweisse sammeln zu können.
denn wenn du dich bei der gema meldest hast du ja nichts zu verbergen.
machst du es nicht. könnten sie davon ausgehen du nutzt trozdem kopien.
das interpretiere ich daraus...
egal wie du es drehst. als digital dj der sich bei der gema nicht regestriet ,macht du dich vor der gema schuldig und wird kriminaliesiert.
du bestehst darauf das die gema dir das gegenteil beweisst.
machen sie . sie zeigen dich an so das sie rechtlich mit anwalt ein zugriff auf dein laptop bekommen.
sollte da auch nur eine kopie zu finden sein. bist du am arsch ...
Die GEMA wird erstmal niemanden anzeigen, das hat mehrere Gründe:
1) der Beweis eine Kopie von einem Original zu unterscheiden dürfte nicht so einfach sein. Da fehlt die Verhältnismäßigkeit und Quellen haben die GEMA noch nie interessiert. Am ehesten hat die GEMA hier eine Chance bei DJs mit gebrannten CDs.
2) selbst da könnte der DJ behaupten die Kopie nicht in Deutschland erstellt zu haben. Damit ist es dann in logischer Umkehrung der Behandlung von ausländischen DJs nicht lizenzpflichtig (sofern der nationale Rechteverwalter keine entsprechenden Pflichten kennt)
3) Über allem steht immer die GEMA Vermutung ... das ewig wacklige Bein
4) die GEMA beruft sich auf das UrhG, ist dadurch auch legitimiert. Aber der VR-Ö ist nicht Teil des UrhG. Punkte wie die Behandlung eines Backups stehen sogar im Widerspruch zum UrhG (§44a) Die GEMA ist ein Verein, kein Gesetzgeber!
5) weitere Punkte in Kürze: auf welcher Grundlage wird der DJ in die Pflicht genommen? Wie kommen die auf 13cent? Wo sind die AGB zum Vertrag? Was ist mit der GEMA-Medienabgabe? Warum soll eine privat erstellte Kopie oder gar ein aktiviertes Backup lizenzpflichtig sein, sofern ich immer nur eine Datei (auch gewerblich) nutze? War der Laptopzuschlag jemals rechtens oder konnte man den nur durchsetzen weil die Veranstalter eh Kunden waren?
Fazit: Die GEMA ist nicht so doof, dass sie mit diesem undurchdachten Konstrukt vor ein Gericht zieht. Und wenn, dann gegen einen DJ, der "zufällig" so hochgradig doof ist, einen Ordner "GEMA-pflichtige Musikkopien illegal" zu nennen. Für so Strohmann-Action sind die ja bekannt.
Gericht steht glaube eh nicht zur Debatte, weil zuerst kommt die Schiedsstelle des DMPA.
Das Thema wirbelt mehr Staub auf als der GEMA lieb ist. Sie wird weniger einnehmen als bisher, was die Urheber nicht begeistern dürfte. Würde eine Lösung per Playlisten angeboten werden, gäbe es sicher auch mehr Kooperationsbereitschaft.