Rane SSL in den USA gekauft! From order to delivery

hyline schrieb:
So, alles läuft wie es soll.

Kann allen nur empfehlen dort zu kaufen.

Grüße
na wunderbar :) ein ssl fürsprecher mit hoher reputation ;) darf ich fragen wie deine system specs sind, aus reinem interesse heraus.
 
Also ich habe mir überlegt Tonabnehmer von den USA zu kaufen und habe nach langem suchen auf der Zollseite folgendes gefunden:

Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für
Geräte der Positionen 85.19 bis 85.21 bestimmt:
Tonabnehmer für Rillentonträger 85221000 [Warennummer]

und als ich das in den Rechner gab kam folgendes raus:


TARIC-Code 8522100000
Ursprungs-/Bestimmungsland Vereinigte Staaten von Amerika - US (400)
Warenbeschreibung
Keine Handelsbeschränkung

Einfuhr

Drittlandszollsatz : Verordnung/Beschluss
Fußnote
Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung : 0 % Verordnung/Beschluss
Fußnote


Heißt das keine Zollgebühr oder wieviel muss ich da jetzt no draufrechnen?
Die Einfuhrsteuer oder wäre das der Zoll !?
 
Wenn ich jetzt net total auf dem falschen Dampfer bin heißt das soviel wie das du nur die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen musst, das entspricht der Mwst, als immoment 16%
 
na dass wär ja nicht schlecht ... so könnt ich 60 Euro Sparen bei den Groovemaster II [Gold]! Jedoch fällt die garantie weg!... aber bei Tonabnehmern denke ich eher unproblematisch !
 
selbst in D kenn ich keinne laden der eine gekaufte Nadel zurück nehmen würde... ;)
 
So brauchst du nur die 16% LÖHNEN!

Grüße und Spaß damit

hyline
 
Na dann warte ich mal noch ab was die Versand haben wolln! ... und was die mir auf die Rechnung schreiben (was dan versteuert wird oder?)... sollte sich das maximal auf 120 Euro's belaufen werde ich bald besitzer von zwei Stanton Grovemaster II Pro sein :)

@hyline merci for pioneering USA tradings
 
Dicke Sache :)

Lass Dir die Rechnung vorab als PDF schicken! Kommt besser wenn man beim Zoll ne richtige Invoice vorzeigen kann.
 
weiß jemand wie das mit zoll ist bei timecodes, mixer-faceplates, slipmats und caig lube und son zeug ist??? finde da nix zu :(
und wie viel kann man da dann importieren? 16% mwst muss man ja eh noch draufzahlen oder? bringt es da was sich die rechnung extra schicken zu lassen?
 
Paypal only bis zu 500 Euro, darüber kaufe ich nix im Ausland. Für den Käufer die sicherste Art zu zahlen. Gibt es Probs, dann habe ich eins, zwei, drei meine Kohle wieder.

Nette Grüße

hyline :)
 
Wie läuften das mit PayPal? Will mir evtl zwei Caps (als Kappen, so Dinger fürn Kopf) da kaufen :D

Der Shop meinte auch, er deklarierts als "Gift" und schickt die Rechnung nur per Mail! - Wenn ich da per PayPal zahle, sollte das doch gehen!??!?

Kostet PayPal was? Wo muss man sich da reggen? :confused:
 
alles richtig gemacht, versuche aber nicht den deutschen Vertrieb bei Problemen zu kontaktieren www.rane-dj.de/ Sie werden nicht helfen
und wieder ein Grund top-produkte nur in ländern zu kaufen die von service was verstehen habe mein SSL im Januar von einem Bekannten aus usa mitbringen lassen bis jetzt alles easy
 
RANE? SSL? VERTRIEB? DEUTSCHLAND? Bäh... Brauch man ned :D

Wenn was is, hilft Sam ;)
 
ne frage an EUCH bis jetzt konnte mir keiner nen tip geben timecode läuft super nur wenn ich die runternehme und ne "normale" platte drauflege habe ich eine mischung aus rauschen pfeifen prasseln also alles ausser einem signal
thrue ist angestöpselt der mischer auf phono gestellt und das vom deutschen vertrieb umgelabelte 20€ china-netzteil steckt auch dran hattet IHR das schon mal?
ubrigens bin NEU hier HALLO an alle
 
Zuletzt bearbeitet:
FDW schrieb:
RANE? SSL? VERTRIEB? DEUTSCHLAND? Bäh... Brauch man ned :D

Wenn was is, hilft Sam ;)
brauch man ssl ned oder den deutschen vertrieb?
bei letzterem hast du recht den deutschen vertrieb braucht keiner
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab SSL, was sagt dir das? ;) ;) ;)

Wegen deiner Frage/Problem: Stell sie mal hier! Das ist unser SSL-Stammtisch... Wäre ned so schlau hier nochmal alles zu belabern!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr geehrter Fragesteller,

hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der
Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu
entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer
des „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes anhand
der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.

Schallplatten
Code-Warennummer: 8524 1000 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): 3,5 %

Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.

Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den
Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw.
Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).
Diesen Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften finden Sie
wie folgt:
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE
Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n
ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“,
die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten)
angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener
angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den
Handelsbeschränkungen durchklicken.
Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen Zolltarif
(EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC
(Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft,
ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).
Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die
Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort Informationen des
EZT abzurufen.
Den EZT-online finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-
online
Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die Abgabensätze
(Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die ggf.
vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.

Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Postverkehr sind
Artikel 27 bis 31 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die
Einfuhrabgabenfreiheit von Waren in Sendungen von Privatpersonen an
Privatpersonen vom 11.01.1979 (BGBl. I S. 73) –mehrfach geändert-.
Erfolgt die Einfuhr der Waren im Postverkehr, kommen nachstehende Bestimmungen
(und Freibetragsgrenzen) zur Anwendung:

1.)
Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind von der „Beförderungspflicht“
befreit. Wenn keine Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, darf das
Päckchen durch die Post oder durch den Kurierdienst direkt zugestellt werden.
Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle
Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht
höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei.
Lediglich bestimmte Waren (Alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettewasser,
Tabak und Tabakwaren) sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen.
Für die Feststellung, ob Frei- bzw. Wertgrenzen (22 Euro) eingehalten worden
sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.
Hinzurechnungen und Abzüge (z.B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer)
erfolgen nicht.

2.)
gewerbliche Sendungen Unabhängig vom Wert der Sendung sind solche Waren, die
zur gewerblichen Verwendung oder zum Handel bestimmt sind bzw. gegen Entgelt
geliefert werden, immer anzumelden. Es wird ebenfalls keine Abgabenfreiheit
gewährt, wenn die Menge der eingeführten Ware Anlass zur Vermutung gibt, dass
die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt.
Beim Kauf der Ware von einem Händler (gleiches gilt beim Kauf von einer
Privatperson), auch per Internet - handelt es sich um eine gewerbliche Sendung
(2), da die Lieferung gegen Entrichtung eines Entgeltes erfolgt. Es ist daher
bei der Einfuhr der Ware Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten
(Ausnahme 1.) Wertgrenze 22,-- Euro!).

Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung für
Sie skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung (bzw. der e-bay-Ausdruck) der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und
der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der
Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
Verkehr überführt.
Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem
Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2
Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben
verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die
für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung
selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.
Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt,
bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.
Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet.

Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hanakam
-------------------------------------------------------------
Zoll–Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: +49(0)69 469976-00
Telefax: +49(0)69 469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
Internet: http://www.zoll.de
Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag – Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
Besuche sind nach vorheriger Terminabsprache moeglich.
 
finde das ganz aufschlussreich für alle die darüber nachdenken sich was aus den usa zu bestellen...
 
Alles bla bla bla vom Zoll. Jeder Zollstelle entscheidet anders und jede Beamte noch dazu. Ich habe es als PC Hardware, sprich Soundkarteninterface durchbekommen und da gibt es keinen Strafzoll drauf, natürlich muß man die 16% Einfuhrsteuer zahlen, aber die zahle ich ja auch, wenn ich hier in den Laden gehe.

Ergo, kommt es immer darauf an, das man beim Zoll gut argumentieren kann ;) Selber hinfahren und abholen spart bares Geld.

Grüße

hyline :)
 
Naja das mit den stanton groovemaster is wohl gestorben... die wollten 55$ Versand für zwei lächerliche Systeme haben... wohln A**** offen!...
aber prinzipell schonmal gut zu wissen alles !
 

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