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Bei Überschreitung der 175-Euro-Grenze werden Einfuhrabgaben erhoben. Bis zu einem Warenwert von 350 Euro besteht die Möglichkeit der Pauschalverzollung. Die pauschalierten Einfuhrabgabensätze umfassen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 13,5 % vom Warenwert.
Quelle: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg2
Der Wandler reicht, könnte jedoch trotzdem Pech haben?
Ist der Gebrauch nicht privat besteht die Möglichkeit dich von der englischen MWST zu befreien, hier in D 19% zu zahlen und diese dann wieder zurckzubekommen. Wie das genau geht, keine Ahnung, evtl. braucht man dann ne EUST-ID Nummer
Ist ja nicht nervig, sondern durchaus berechtigt. Letztendlich muss es jeder für sich entscheiden.Und wieder dieser eine, total nervige Satz:
Und wegen 100 Euro auf die Garantie pfeifen?