Privatparty und GEMA?

Also ich kann aus den partys von meinen Kumpels zumindest soviel sagen:
Wo kein Kläger da kein Richter - zwar kacke für den künstler aber is so. Nemmen wir mal an man meldet die party Öffentlich an in so nem kaff wie bei uns macht man das im Rathaus, die geben das dann weiter an die Notfall stellen wie Polizei, etz. das die im Notfall schnell antanzen können. Meist kamen die Bullen auch nur mitten in der Nacht und meinten wir sollten "etwas " leiser drehn weil aus 2 km Entfernung einige Freaks anriefen da sie schlafen wollten.. hehehe...

Die bu.. ähm. Polizei war auch sehr entgegen kommend! und trabte noch ganze 4 mal an :p Doch weder wurde auf Genehmigung geprüft oder ob alk an minderjährige ausgeschenkt wurde. Auch waren die Lieder aus nicht klärbaren Verhältnissen...
Alles in allem stellte sich uns die Frage ob wir überhaupt ja wieder etwas anmelden das sich auf max 200 Leute Beschrenkt. Weil diese Grössenordnung juckt doch niemand!
Das wo kontrolliert wird sind Veranstalltungen mit min 500 Menschen. Vorallem wenn professionell Werbung betrieben wurde & sich die Party weit rumspricht.
Kann sein das es in Ballungzentren anders abläuft. Ausserhalb jedoch kräht kein Hahn danach was man macht - wie soll die Gema einschreiten wenn sie ned mitbekommt das was stattfindet? Wie will Vater Staat kassieren wenn die Polizei nicht den blasssen Schimmer hat was läuft?

Und letztlich kannste es auch machen wie die Politiker - sammle Spenden Und lass dir einfach so Geld schenken! Schenkungen musste bis zu nem gewissen Grad so weit ich weis auch noch nichtmal versteuern :p Es gibt gott sei dank noch kein Gesetz das einem das verschenken von Geld verbietet. Hast aber sehr schlechte Karten wenn man dich be*******t..
 
Stimmt nur zum Teil, wir hatten auf unserer letzten Party auch das Schnittlauch anwesend und die Damen und Herren ließen sich nur mit den erforderlichen Anmeldungen/Genehmigungen und dem herunterdrehen der Lautstärke wieder abspeisen, ist also alles Situationsbedingt ;)
 
Die Gema interessiert doch gar nicht inwiefern der DJ beschäftigt wurde...

Also bei privaten Sachen, keine Gedanken machen...
wo kein Kläger da kein Richter!

Bei öffentlichen Veranstaltungen, ist der Veranstalter dazu verknackt die Gema zu zahlen, er kriegt eh andere konditionen (so läufts zumindest bei mir)...

und zweitens, wie will man bitte auf Lohnsteuerkarte arbeiten??
Ähm welcher VA lässt sich über seine DJ's keine Rechnung machen?

Wer VA macht, braucht auch eine Ein Ausgaben rechnung für die abzuführende Steuer... ohne Rechnungen für DJ's sieht das dann schlecht aus für Ihn...

und ohne Gewerbe kannst du meines wissens nach keine Rechnungen schreiben...
Eine Gewerbe anzumelden ist aber auch null Problem...

Aber zum Topic, bei privaten VA gerade Geburtstage... ist halt nur für leute mit einladung und damit hat sich das geklärt...
 
wo kein Kläger da kein Richter!

Falsche Aussage!
Richtig gelesen heißt es, dass man etwas Unerlaubtes tut und man Glück hat, sofern man nicht erwischt wird.

Das ist aber falsch, denn für eine geschlossene Gesellschaft braucht man keine Gema zu zahlen.

Vorsicht mit schwammigen Aussagen.
 
Also wie is das nun?

Ich gehe mal von nem Beispiel aus:
Ich nehme nen "Umkostenbeitrag" für ausgewählte Personen und lasse nicht jeden rein, und mache damit nicht effektiv Geld sondern decke meine Fixkosten.

Ab geht die Lutzi?!
 
Also wie is das nun?

Ich gehe mal von nem Beispiel aus:
Ich nehme nen "Umkostenbeitrag" für ausgewählte Personen und lasse nicht jeden rein, und mache damit nicht effektiv Geld sondern decke meine Fixkosten.

Ab geht die Lutzi?!

Hallo!

1. Die meisten Diskos lassen auch nicht jeden rein
2. Wenn man Discothekenbetreibern glauben darf decken sie mit getränkepreisen und eintritt auch nur ihre "UmKosten"
3. Was sind Umkosten?
4. Die Gema interessiert es nicht ob du Geld einnimmst oder drauflegst, die wollen Ihre Kohle sehen und ende.
 
Es geht hier um Privatpartys und dafür werden m.E. (unabhängig davon, ob die Gäste sich an den Kosten der Party beteiligen) keine GEMA-Gebühren fällig.
Diese fallen nämlich nur für die öffentliche Wiedergabe von Musikstücken an.
 
Achso? Darf man dann auch für Getränke ein gewisses Entgeld verlangen?
(Sorry für OT)

Du musst so lange keine Gema zahlen wie du keine Werbung schaltest und das ganze im privaten Rahmen bleibt. Macht du den Eingang z.B. mit Gästeliste kannst du auch Eintritt nehmen, das wird dann als Umkostenminderung gesehen.

Getränke kannst du auch Geldn nehmen, da kommt es aber auf die Räumlichkeiten an wie die Ausschankgenehmigungen sind, ob auf dem Gebäude eine allgemeine vorliegt oder für jeder Veranstaltung eine neue Erlaubniss beantragt werden muss ! Sind es Privaträume kannst du tun und lassen was du willst.

Wenn du alles richtig machen willst häng ein etwas größeres Schild am Eingang mit ganz groß PRIVATPARTY drauf auf, dann sagt kein Mensch was ...
 
Folgendes habe ich bis heute auch nicht gewusst:

-Betriebsweihnachtsfeier mit 60 Personen (Betriebsangehörige).:rolleyes:
-Musik vom DJ.:rolleyes:
-Kein Eintritt.:rolleyes:
-Der Chef bezahlt alles (Essen, Getränke, Musik...):D

Ich hätte gesagt: Geschlossene Gesellschaft, also nicht öffentlich, Kein Eintrittspreis, also keine Gebühren.:)

Die GEMA sagt aber:

Betriebsfeiern sind grundsätzlich als gebührenpflichtig anzusehen.:confused:

Der Eintrittspreis wird DJ-Preis durch Anzahl der Personen berechnet.:cool:
Daraus ergibt sich dann, im Zusammenhang mit den qm, die Gebühr.:eek:

In diesem Fall: 72,72 Euro:confused:

Ich finde das seitens der GEMA ganz schön dreist!:mad:

Der Chef will seinen Angestellten eine Freude machen , zahlt Alles und die GEMA hält auch noch die Hand auf.
 
Betriebsfeiern gehören zu den Betriebsausgaben. Diese werden versteuert und können durch die Firma abgesetzt werden. Ergo ist die Feier als öffentlich anzusehen.

Das wäre jetzt meine Begründung, warum es so sein könnte. Klingt für mich auch logisch. ...aber darüber nachgedacht hatte ich auch noch nie, da ich als DJ ja nur die Rechnung schreibe.

Ist aber gut zu wissen. Da kann man bei der nächsten Betriebsfeier im Beratungsgespräch / Vorgespräch darauf hinweisen.
 
Habe als DJ auch nur ne Rechnung geschrieben. :)

In meinen AGBs auf der Rückseite steht auch, dass evtl. anfallende GEMA-Gebühren vom Veranstalter zu tragen sind. :D

Für mich hatte sich die Sache damit erledigt.:cool:

Der Veranstallter meinte aber nun nebenbei, dass ich ihn auf die Gebührenpflichtigkeit hätte hinweisen sollen. :confused:

Ist mir natürlich bisschen peinlich, dass ich es nicht getan habe, weil so garnicht gewusst. :(

Aber irgendwie ist das ja auch Sache des Veranstalters sich darum zu kümmern und sich zu informieren.:rolleyes:

Na ja, haben wir doch noch was gelernt.
Nächtes Mal werde ich extra darauf hinweisen.:D
 
Der Veranstallter meinte aber nun nebenbei, dass ich ihn auf die Gebührenpflichtigkeit hätte hinweisen sollen. :confused:

Da kannst Du Dir sicher sein, dass er Dich nicht mehr buchen wird. Er wird Dich auch nirgendwo weiterempfehlen.

Ich habe bisher immer den VA darauf hingewiesen, nur interessierte es die meisten nicht. Dann kann später keiner sagen, er hätte davon nichts gewusst.
 
hi @ all

Bezüglich der Einladung. Wie siehts eigentlich aus wenn man Flyer hat die gleichzeitig als Einladung dienen? Dürfte man dann auch eventuell einen Unkosten beitrag anstelle von eintritt kassieren? :confused:
 
Da kannst Du Dir sicher sein, dass er Dich nicht mehr buchen wird. Er wird Dich auch nirgendwo weiterempfehlen.

Ich habe bisher immer den VA darauf hingewiesen, nur interessierte es die meisten nicht. Dann kann später keiner sagen, er hätte davon nichts gewusst.

Die Veranstaltung an sich war in Ordnung.:cool:
Sollte er nächstes mal einen anderen DJ nehmen ist das sein Problem. :p
Allerdings entfällt auch dann die Gebührenpflicht nicht.:D

Und die Geschichten, die ich über meine Vorgänger gehört habe, lassen mich hoffen, da nochmal dranzukommen.:D

Er hat es wie gesagt auch nur nebenbei erwähnt. Auch nicht direkt vorwurfsvoll. Was hintenrum geredet wird, weiss ich nicht.

Wäre natürlich Top gewesen, wenn ich ihm einen umfassenden Monolog über die Gebührenordnung der GEMA gehalten hätte.;)

Aber eine Beratungspflicht besteht zum Glück von meiner Seite nicht.
War auch nicht wirklich gewünscht.

In diesem Fall hätte ich bis heute ja auch wie schon gesagt auf Privatfeier ohne Gebühren getippt.:confused:

Wenn ich hier so weiter oben lese, bin ich zum Glück nicht der Einzige, der nicht ganz Bibelfest ist. :)

Liegt sicher auch an den schwammigen Angaben der GEMA.:mad:

Sind viele Auslegungssachen dabei. :rolleyes:

Z.B. Verwandschaftsverhältnisse unter den Gästen, Anzahl der Gäste usw.:confused:
 
hi

ich würde ja einen neuen thread aufmachen aber geht noch nicht...:confused:

wie ist das jetzt hat jemand ne genaue definition für ne privatparty? die meinungen gehen ja echt krass auseinander, von wegen es dürften nur familien und verwandte an auf der party sein usw

hab habs so vor:

anmeldung einer privaten, geschlossenen party beim o-amt

vorher direkt an freunde und deren freunde flyer verteilen, die auch gleichzeitig die eintrittskarten dann sind (300-400 leute schätz ich)

"eintritt" kostet ein paar euro, wird aber als "spende" gekennzeichnet

getränke werden ganz normal gegen bargeld verkauft.

musik kommt von platte/pc und evtl noch 1,2 livebands, je nachdem wie die loc aussieht

location wird ein gemieteter raum sein, der aber wahrsch nicht den bestimmungen für eine öffentliche party gerecht werden würde...deßwegen ja das ganze


geht das so klar?
 
Hi Vente!

Was genau meinst du mit: "Geht das so klar?" Meinst du, dass die VA als Privatparty laufen kann?

Also soweit ich weiß ist das ganze so (habe mich da mal aufgrund unserer ABI-Vorfi-Partys schlau(er ;) ) gemacht:

Privatparty bedeutet, du lädst deine Gäste sozusagen namentlich ein, d.h. du hast evtl. sowas wie ne Gästeliste. Denn: einfach nur sagen, ich geb meinen Freunden und deren Freunden und deren Onkel, Tanten, Hunden und Hamster allen ein paar Fyler mit, um diese dann auch noch an weitere Leute zu verteilen ----> das ist nicht mehr privat =)

Würde mich jedenfalls wundern wenn doch, denn dann wäre ja praktisch jede Party, wo der Flyer als Einladung gilt, (jemand erwähnte es bereits vorher, die Idee ist schon wat älter ;) ), eine Privatparty. Und dem ist ja nicht so.

Grüße
 
jau, das meinte ich..ob das gesetzlich noch vertretbar wäre

ja, habs auch gelesen..
man könnte die flyer doch nummerieren u somit nen überblick über kopien und originale bekommen...?
und bei 300 leuten hat man ja auch noch nen gewissen überblick, da kennt man dann jeden 2. oder so

die sache ist halt dass das echt nicht möglich ist in den locations hier ne genehmigung zu bekommen..dann müsste man schon ordentlich kohle reinstecken und die fertig machen..
 
Solange es nicht gewerblich, d.h. keine Einnahmen damit gemacht werden UND es in privaten Räumen stattfindet gibt es kein Problem. Wenn jemand von der Gema kommt, sofort rausschmeißen! Der hat kein Hausrecht.

Wir haben so einen Typen mal von der Polizei entfernen lassen!:cool:
 
Es geht ja nicht darum, dass dich die Leute be******en, sondern darum, dass die Sache hinkt, wenn die GEMA vorbeikommt und sagt, dann zeigen sie uns doch mal, dass sie hier alles richtig gemacht haben! (Sofern die das einfach so dürfen, aber ich glaube, dem ist so.)

Der Punkt ist, dass du beweisen können musst, dass ausschließlich persönlich eingeladene Personen Zutritt zur Party haben. Und sowas macht man am besten, wie schon gesagt, mit ner Gästeliste. Du kannst natürlich hingehen und alle Namen aufschreiben, denen du nen Flyer gegeben hast, und noch paar Namen von denen du weißt, dass sie kommen werden. Dann wird das im Zweifelsfall wohlmöglich reichen denke ich, aber ganz kosher ist das dadurch immer noch nicht ;)

@ Pilo: ist doch nicht Privat oder? Gemietet = Privat? (ich hab keine Ahnung :D )

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, das ist ja der knackpunkt ;)

bei den getränken wird schon ein wenig verdient werden..
aber das ist doch auf anderen "echten" privatpartys nicht anders...so dieses typische 10€ frei schütten..
 
geht das so klar?

Das ist echt immer zu geil hier...

Also fassen wir zusammen:

  • Du willst ne Party machen, du weißt genau, dass sie nicht privat ist, sondern öffentlich.
  • Du willst dafür nicht die notwendigen Auflagen erfüllen und zahlst auch nicht für Ausschankgenehmigung, Gema etc.
  • Du veranstaltest sie in einem Raum, der deiner Aussage nach nicht für eine Party geeignet ist.
Was für ne Antwort erwartest du dir also?

Bist du dann beruhigt, wenn die Mehrzahl schreibt: Ist ok?

Spielt es denn am Ende irgendeine Rolle, was die Leute hierauf geantwortet haben?

Solche Leute wie Du sollten einfach mal die Erfahrung machen, was da so alles schiefgehen kann. Wenn da irgendwas schlimmes passiert und die nötigen Fluchtwege waren nicht vorhanden, oder es stolpert jemand ungücklich und verletzt sich. Oder lass es was harmloses sein: 10 Leute kriegen Dünnpfiff, weil sich vom Thekenpersonal einer nicht die Finger gewaschen haben. Das reicht schon, dann stehen auf einmal Behörden vor dir, verlangen eine Erklärung. Leute wollen Schmerzensgeld, Verdienstausfall.
Die kommen dann alle auf dich zurück...
Fängst du dann an zu weinen und sagst als Entschuldigung "Die im Deejayforum haben aber alle gesagt ich darf das, wenn ich die Einladungen nummeriere..."?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen


Zurück
Oben