MP3s in Discos

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amazon verschickt keine rechnung
Am besten dort nicht kaufen ...

die sache mit der rechnung leuchtet mir aber immernoch nicht ein. was sagen die denn dazu? weil die müssten eigentlich doch dazu verpflichtet sein, dir ne rechnung/quittung/whatever auszustellen.
Nein, müssen sie nicht, denn ihr Angebot richtet sich an Privatkunden. Wenn Du eine Rechnung brauchst, musst Du an anderer Stelle kaufen (oder Amazon überreden, doch eine Rechnung zu erstellen, oder Dein Finanzamt überreden, die Ausgaben auch ohne Rechnung anzuerkennen).
 
Am besten dort nicht kaufen ...
Nein, müssen sie nicht, denn ihr Angebot richtet sich an Privatkunden. Wenn Du eine Rechnung brauchst, musst Du an anderer Stelle kaufen (oder Amazon überreden, doch eine Rechnung zu erstellen, oder Dein Finanzamt überreden, die Ausgaben auch ohne Rechnung anzuerkennen).

Aha... Müssen sie nicht... Zitat: Angebot richtet sich an Privatkunden = keine Rechnung... Will bedeuten wenn du als Dj auf ner Privatfeier/Hochzeit/Geburtstag auflegst, musst du keine Rechnung stellen...
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Und damit auch deine Geld nicht beim Amt abführen...

Nette Theorie...

Blöd nur das es im Gesetzbuch ganz anders drin steht und jeder für alles ne Rechnung/ Kassenbeleg/ Quittung erstellen muss. Also auch Hans Meier in seiner Grillbude für die BraWu. Genauso wie Onlinehäuser...
 
Aha... Müssen sie nicht... Zitat: Angebot richtet sich an Privatkunden = keine Rechnung... Will bedeuten wenn du als Dj auf ner Privatfeier/Hochzeit/Geburtstag auflegst, musst du keine Rechnung stellen...
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Und damit auch deine Geld nicht beim Amt abführen...

Nette Theorie...

Blöd nur das es im Gesetzbuch ganz anders drin steht und jeder für alles ne Rechnung/ Kassenbeleg/ Quittung erstellen muss. Also auch Hans Meier in seiner Grillbude für die BraWu. Genauso wie Onlinehäuser...

Hallo, jetzt mal ich;) :

Das stimmt so nicht, denn es ist im Zivilrecht, also bei Kaufverträgen, nicht gesetzlich geregelt, dass es eine Rechnung geben muss!
Nach § 368 BGB hat der Gläubiger gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hans Meier in seiner Grillbude ist also nicht verpflichtet, Dir ne Rechnung mit ausgewiesener Mwst auszustellen, sondern höchstens den Kassenbon oder nen handgeschriebenen Wisch.

Anders ist es im Umsatzsteuergesetz UstG, denn hier gilt, dass ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer bei Ausführen einer Leistung eine Rechnung innerhalb von 6 Monaten ausstellen muss. Nun könnte man sagen, dass Amazon einem DJ eine Rechnung stellen muss, da er ja Unternehmer ist (jedenfalls manchmal)! Es ist aber so, dass im Kaufrecht Vertrag vor Gesetz gilt, was bedeutet, dass Amazon in seinen AGB die Lieferung von Leistungen, also hier MP3-Verkauf, die gewerblich genutzt werden können, von vornherein ausschließen kann.

Die verkaufen also nur an Endverbraucher und müssen so auch keine Rechnung ausstellen, wohl aber ne Quittung und die gibts ja als Mail (hoffe ich).

So ist das!!!

Ich wünsche was....
 
Die verkaufen also nur an Endverbraucher und müssen so auch keine Rechnung ausstellen, wohl aber ne Quittung und die gibts ja als Mail (hoffe ich).

so meinte ich das. sry, daass ich quittung und rechnung in einen topf geworfen hab. :(

ich wollte eigentlich auch nur sagen, dass die dir irgeneinen beleg über den kauf geben (müssen). sei es jetzt ne bestellbestätigung, quittung oder sonst was per mail. und das reicht fürs finanzamt (wenn die das denn so genau wissen wollen) doch aus??

ich hab ehrlich gesagt noch nie irgendwas genauer nachweisen müssen. gelobt sei die "20%-pauschale". :d
 
[...] musst du keine Rechnung stellen...
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Und damit auch deine Geld nicht beim Amt abführen...
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.


Blöd nur das es im Gesetzbuch ganz anders drin steht und jeder für alles ne Rechnung/ Kassenbeleg/ Quittung erstellen muss.
Dann zitier mal bitte das Gesetz, wobei Du hier Quittung und Rechnung in einen Topf wirfst ...!

ich wollte eigentlich auch nur sagen, dass die dir irgeneinen beleg über den kauf geben (müssen). sei es jetzt ne bestellbestätigung, quittung oder sonst was per mail. und das reicht fürs finanzamt (wenn die das denn so genau wissen wollen) doch aus??
Die strengen Finanzämter wollen einen Beleg, der den Betrag, das Datum und die Steuernummer [des Zahlungsempfängers] enthält. Vielleicht reicht ja auch Dein Kontoauszug, aus dem die Zahlung an Amazon hervorgeht, in Verbindung mit einer Bestellbestätigung für MP3s.

Am besten mal das zuständige Finanzamt fragen oder eben einfach einreichen was man hat und abwarten ;-)
 
...oder eben einfach einreichen was man hat und abwarten ;-)

genau das ist seit je her meine devise. seit ich n gewerbe laufen hab, sammel ich einfach alles und reich das beim FA ein. da ich durch die tätigkeit eh nicht über 17000 euro komme, is das auch alles relativ easy. bis jetzt hat mein FA noch nicht gemeckert und alles brav so akzeptiert.

ich dachte immer das wäre normal so. für sachen, die du im laden kaufst, kriegste auch bloß ne quittung und auch das kann man einreichen.

aber das führt jetzt ein wenig am thema vorbei... :d
 
Hallo, jetzt mal ich;) :

Das stimmt so nicht, denn es ist im Zivilrecht, also bei Kaufverträgen, nicht gesetzlich geregelt, dass es eine Rechnung geben muss!
Nach § 368 BGB hat der Gläubiger gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hans Meier in seiner Grillbude ist also nicht verpflichtet, Dir ne Rechnung mit ausgewiesener Mwst auszustellen, sondern höchstens den Kassenbon oder nen handgeschriebenen Wisch.

Anders ist es im Umsatzsteuergesetz UstG, denn hier gilt, dass ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer bei Ausführen einer Leistung eine Rechnung innerhalb von 6 Monaten ausstellen muss. Nun könnte man sagen, dass Amazon einem DJ eine Rechnung stellen muss, da er ja Unternehmer ist (jedenfalls manchmal)! Es ist aber so, dass im Kaufrecht Vertrag vor Gesetz gilt, was bedeutet, dass Amazon in seinen AGB die Lieferung von Leistungen, also hier MP3-Verkauf, die gewerblich genutzt werden können, von vornherein ausschließen kann.

Die verkaufen also nur an Endverbraucher und müssen so auch keine Rechnung ausstellen, wohl aber ne Quittung und die gibts ja als Mail (hoffe ich).

So ist das!!!

Ich wünsche was....


HM darum ja auch die Schrägstriche... Rechnung und oder Quittung... Weil!
Quittung = eine Bestätigung für einen erfolgte Zahlung... Im Gegenteil zur Rechnung welche ja eine offene Zahlung aussweist...

Für das Finanzamt ist es egal ob Rechnung/ Quittung... (in vielen Fällen enthält eine Quittung die gleichen Informationen wie eine Rechnung) Darum kann man das auch gleich setzen...

Du hast auch schon so schön § 368 BGB angeführt... Dem habe ich nichts hinzu zufügen...
§ 368 BGB

Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

Das ist ja genau was ich sage Hans Meier in seiner Grillbude ist genauso wie große Onlineseiten dazu verpflichtet eine Quittung bei Sofortbezahlung und eine Rechnung bei offenen Forderungen zu stellen...

Summa Summarum: Es muss!!! ne Quittung geben welche man ans Finanzamt weitergeben kann...

Und nicht anderes hab ich schon in meinem ersten post gesagt... :cool:



@ LosMintos

Irgendwie merkt man das du noch nicht allzu vielen Kontakt mit dem Finanzamt hattest... Darum geh ich mal net weiter auf dich ein...

m besten mal das zuständige Finanzamt fragen oder eben einfach einreichen was man hat und abwarten ;-)

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das ist geil... Na dann geh man da hin und frag mal... und mach bitte n Vid dazu...
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass mal, ich tät anrufen ;-). Abgesehen davon schrieb ich ja bereits, dass man es auch einfach mal probieren könne.

Vor ein paar Jahren änderten viele Finanzämter ihrer Strategie, was dazu führte, dass DJs in der Disko nicht mehr einfach eine Quittung ausstellen konnten, sondern fortan eine Rechnung *mit Steuernummer* übergeben mussten. Die einfachen Quittungen wurden eben nicht mehr akzeptiert. Das zeigt, dass Finanzämter Dinge auch mal ändern. Und warum sollte man da nicht nachfragen können? Ich hatte hier noch keine Probleme ...

§ 368 BGB -- Ist das auf gewerbliche DJs anwendbar, an die Amazon nach eigener Aussage gar nicht verkauft, es also nie zum Empfang der Leistung kommen kann?
 
btw: grad bei amazon n buch bestellt. (ich weiß, is keine mp3. sollte aber vom prozedere vergleichbar sein). ;)

amazon versendet bestell- und versandbestätigungen per email und übermitteln in schriftform einen lieferschein und eine rechnung, auf der betrag, steuer und UsID von denen stehen. also alles da, was wir brauchen.

das sollte also beim kauf von mp3 identisch sein. egal ob man jetzt privatkunde ist oder nicht.
 
Lass mal, ich tät anrufen ;-). Abgesehen davon schrieb ich ja bereits, dass man es auch einfach mal probieren könne.

Vor ein paar Jahren änderten viele Finanzämter ihrer Strategie, was dazu führte, dass DJs in der Disko nicht mehr einfach eine Quittung ausstellen konnten, sondern fortan eine Rechnung *mit Steuernummer* übergeben mussten. Die einfachen Quittungen wurden eben nicht mehr akzeptiert. Das zeigt, dass Finanzämter Dinge auch mal ändern. Und warum sollte man da nicht nachfragen können? Ich hatte hier noch keine Probleme ...

§ 368 BGB -- Ist das auf gewerbliche DJs anwendbar, an die Amazon nach eigener Aussage gar nicht verkauft, es also nie zum Empfang der Leistung kommen kann?

Für eine verbindliche Auskunft seitens des Finanzamtes kann!!! das Finanzamt eine Gebühr verlangen. Seite Anfang 2008 tun sie das auch. Und diese Gebühr geht ganz schnell in den dreistelligen Bereich. Ist mir selbst so passiert.

Für solche Auskünfte ist der Steuerberater zuständig und nicht das Finanzamt. Deswegen gibt es den Berufstand ja auch...
 
btw: grad bei amazon n buch bestellt. (ich weiß, is keine mp3. sollte aber vom prozedere vergleichbar sein). ;)

amazon versendet bestell- und versandbestätigungen per email und übermitteln in schriftform einen lieferschein und eine rechnung, auf der betrag, steuer und UsID von denen stehen. also alles da, was wir brauchen.

das sollte also beim kauf von mp3 identisch sein. egal ob man jetzt privatkunde ist oder nicht.

Ist es leider nicht. Siehe Antwort:
"Bitte entschuldigen Sie nochmals, dass ich Ihnen hier nicht gleich eine Antwort geben konnte. Gerne habe ich mich nochmals mit unserer Rechtsabteilung in Verbindung gesetzt.

Unser MP3 Angebot ist ausschließlich für die private Nutzung. Dies haben wir auch so auf unserer Website beschrieben. Somit können wir Ihnen hier auch keine Rechnung ausstellen."

Ich frage jetzt mal nach einer Quittung. :D
 
Ist es leider nicht. Siehe Antwort:
"Bitte entschuldigen Sie nochmals, dass ich Ihnen hier nicht gleich eine Antwort geben konnte. Gerne habe ich mich nochmals mit unserer Rechtsabteilung in Verbindung gesetzt.

Unser MP3 Angebot ist ausschließlich für die private Nutzung. Dies haben wir auch so auf unserer Website beschrieben. Somit können wir Ihnen hier auch keine Rechnung ausstellen."

Ich frage jetzt mal nach einer Quittung. :D

Auch wenn Amazons Sitz in Luxemburg ist, finde ich die Begründung seltsam. Eine Rechnung erhält natürlich auch ein Privatkunde. Wäre mir völlig neu, dass das nicht so ist. Ich erhalte auch in den englischen Downloadstores eine Rechnung. In Deutschland sowieso. Und warum sollte bei "virtueller Ware" was anders gehabt werden als bei matrieller? Wie schon festgestellt gibt es ja bei Amazon für ein Buch auch ne Rechnung - auch für Privatkunden, was eh 85% von denen sein dürften. Klingt eher danach als ob deren Vergütungsmodel nicht 100% ist und die sich Einzelnachweise sparen wollen. ^^
 
die private nutzung des mp3-angebots hat aber rein garnichts mit deren pflicht zu tun dir einen kaufbeleg auszustellen.

mal ganz ehrlich...bei dem ganzen hickhack hier wegen dem laden würde ich mir echt überlegen, ob man da musik kaufen soll/muss. :D

ich würds sein lassen, wenn die nicht bereit sind, dir einen Kaufbeleg auszustellen.
 
die private nutzung des mp3-angebots hat aber rein garnichts mit deren pflicht zu tun dir einen kaufbeleg auszustellen.

mal ganz ehrlich...bei dem ganzen hickhack hier wegen dem laden würde ich mir echt überlegen, ob man da musik kaufen soll/muss. :D

ich würds sein lassen, wenn die nicht bereit sind, dir einen Kaufbeleg auszustellen.

Hallo nochmals,

darum geht es doch nicht, Amazon stellt ja einen Kaufbeleg aus, den man ja auch erhält per Mail und sich z.B. speichern oder ausdrucken kann.
Sie stellen nur keine Rechnung für Gewerbetreibende aus, was sie auch nicht müssen siehe mein letzter Post hier!!!

§ 368 BGB -- Ist das auf gewerbliche DJs anwendbar, an die Amazon nach eigener Aussage gar nicht verkauft, es also nie zum Empfang der Leistung kommen kann?

@LosMintos: Natürlich ist es anwendbar für gewerbliche DJs, denn ob man das wirklich ist oder einfach nur ein normaler Endverbraucher, ist Amazon egal. Amazon stellt in seinen AGB (nicht AGBs, oder schon mal Allgemeine Geschäftsbedingungens gehört?) eben ausdrücklich dar, dass sie die MP3-Dateien nur an Privatpersonen verkaufen. Das dürfen sie auch, denn was man in die AGB reinschreibt, gilt auch. Die gehen also automatisch davon aus, dass alle, die sich da ne MP3 kaufen, Endverbraucher sind und gut ist. Dabei spielt es doch keine Rolle, ob derjenige noch Zahnarzt, Friseur oder eben DJ ist und die Musik gewerblcih nutzen will.
Wer das machen will, kann es doch tun, indem er sich das Recht bei der GEMA holt, die Sachen öffentlich in seiner Zahnarztpraxis, im Friseurladen oder in einem Tanzlokal:d öffentlich aufführen zu dürfen.
Ob nun Amazon das gerne sehen würde oder nicht, das sei mal dahingestellt, aber wer will das schon überprüfen??? Es ist doch OK, wenn alle sich das kaufen statt ein virtuelles Maultier zu entladen!
Es gibt den Kaufbeleg und gut ist, wer es will, soll sich alle diese Belege alle im Ordner ständig mitnehmen.

Und was die Rechnung angeht: Ich denke, hier geht es darum, entsprechende Ansprüche dem Finanzamt gegenüber geltend zu machen. Dafür reichen aber auch die Ausdrucke der Mails aus, das sind ja die Quittungen! Das sollte eigentlich auch für gewerbliche DJs ausreichen, jedenfalls hier in Hamburg!!!
Wenn man wirklich Rechnungen benötigt, die im Einklang mit dem eigenen Gewerbe stehen, muss man eben da kaufen, wo es Musik nur für Gewerbetreibende gibt!!!:D:D:D

Und jetzt kauft euch Musik und gut ist...................
 
war am dienstag auf dem gratis gig von samy deluxe im apple store in münchen!

und was musste ich mir da von samy deluxe anhören!

"hey um erhlich zu sein, eigentlich sollte ich das jetzt nicht sagen, hab ich selbst noch NIE musik legal runtergeladen!!!":eek:

jetzt s.c.h.e.i.ß.e.n die künstler schon auf ihre eigene musik!!!!:rolleyes:


PS: nochmal ne frage zur legalität! wie sieht das aus wenn ich ein lied dopple! ist das rechtlich legal oder illegal?!
 
darum geht es doch nicht, Amazon stellt ja einen Kaufbeleg aus, den man ja auch erhält per Mail und sich z.B. speichern oder ausdrucken kann.
Sie stellen nur keine Rechnung für Gewerbetreibende aus, was sie auch nicht müssen siehe mein letzter Post hier!!!

das ist so auch nicht richtig. man bekommt von amazon keinerlei kaufbeleg. man bekommt "nur" eine bestellbestätigung per mail. aus der geht aber nirgendwo hervor, ob und was ich bezahlt und ob und was ich erhalten habe.
 
das ist so auch nicht richtig. man bekommt von amazon keinerlei kaufbeleg. man bekommt "nur" eine bestellbestätigung per mail. aus der geht aber nirgendwo hervor, ob und was ich bezahlt und ob und was ich erhalten habe.

Tja, abgesehen davon, dass das gegen deutsches Recht verstößt, würde ich dann da nicht kaufen. Ich hab da noch nichts gekauft und ich werde auch nichts kaufen bei Amazon, weshalb ich so natürlich auch nicht genau weiß, was man da bekommt. Ich dachte, es gäbe wenigstens ne Mail mit der gekauften Sache, nem Datum und dem Betrag drauf!

Das es das nicht geben soll bei Amazon bei MP3, kann ich mir gar nicht vorstellen, wäre schön, wenn mdas mal noch andere hier bestätigen würden!

Ich verweise einfach nochmal auf meinen vorletzten Post mit § 368 BGB, nachdem der Käufer eine Quittung erhalten muss.
Ist höchst bedenklich...........................:confused::eek::mad:
 
das ist so auch nicht richtig. man bekommt von amazon keinerlei kaufbeleg. man bekommt "nur" eine bestellbestätigung per mail. aus der geht aber nirgendwo hervor, ob und was ich bezahlt und ob und was ich erhalten habe.

amazon muss bei einem deutschen finanzmat und gewerbeamt gemeldet sein... selbst wenn der sitzt in Timbuktu liegt müssen die einen zweitsitzt in d-land haben...


dort dann beide ämter anschreiben reicht per mail:

gewerbeamt: mit vermerk auf § 368 BGB und den verstößen dagegen...

finanzamt: mit verdacht aut steuerhinterziehung weil kein kaufbeleg... weil den kaufbeleg amazon beim dt finanzamt als einnahmen nachweis mit abgeben muss...
 
amazon muss bei einem deutschen finanzmat und gewerbeamt gemeldet sein... selbst wenn der sitzt in Timbuktu liegt müssen die einen zweitsitzt in d-land haben...

Auf Rechnungen die die einem Amazon Marketplace Verkäufer stellen steht die Adresse und UStID in Luxemburg. Da gibt es keine Zweigstelle in D. In dem Fall ist das Geschäft B2B, die Summe netto und der Verkäufer in Deutschland muss die deutsche Mehrwertsteuer ans FA abführen.

Dann habe ich mir gerade meine letzten privaten Bestellungen angeschaut, leider nur im Netz. Auffällig ist, dass die auf 101,19 Euro netto 16,46 Euro Mwst nehmen. Das sind alo keine 19%, also sicher die luxemburgische Mwst. Damit sind die auch nicht beim deutschen FA gemeldet. Ich werde heute zuhause nochmal nach der Printrechnung wühlen.
 
@ perryrhodan und the ox

guckt mal unter bilaterale finanzabkommen.

da ist die abführung der umsatz/vorsteuern etc. zwischen den einzelnen staaten geregelt. weiterhin gibt es eu-interne regeln und vorschriften.

alternativ kurzer anruf beim fa die wissen es sicher ma besten, bevor wir hier alle weiterwildrumspektakulatsien :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist mir klar. Mir ging es nur darum dass die nicht bei nem deutschen FA gemeldet sind (und auch nicht sein müssen) und dass die für Endkunden Mwst ausweisen, allerdings nicht die deutsche, sondern die aus LU.
 
:)

war ja auch auf eure beiden zusammenhängende postings bezogen.

klarheit kann da, meiner meinung nach, eh nur des fa schaffen. die inspektoren
von das amt sind da sicher fitter als wir alle zusammen.
 
Amazon.de GmbH, Geschäftsführer: Ralf Kleber, HRB 129699, Ust-ID: DE 176 943 476

die sind und müssen in d-land gemeldet sein... die wollen ja auch die mwst von den millionen post- und breifsendungen wiederhaben...
 
Sauber, wusste ich noch nicht. Deren Rechnungen kommen von:
Amazon Service Europe Sarl, 5 rue Plaetis, Luxemburg mit TaxID: LU19647148

Und Amazon.de ist der Handelsname für Amazon EU S.a.r.l., Amazon Services Europe S.a.r.l. und die Amazon Media EU S.a.r.l..

PS: langsam sollten wir zum Ende kommen oder das Thema ausgliedern. :) Interessant allemal.
 
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für noch mehr Info

Amazon.de GmbH
Moosacher Str 51
80809 München

Inkl.

Amazon
Zentrallager Leipzig
Amazonstr. 1
04347 Leipzig

Amazon
Zentrallager Bad Hersfeld
Am Schloss Eichhof 1
36251 Bad Hersfeld

schon allein für die über 1000 angestellten brauchen die gewerbeanmeldung und anmeldung beim finanzamt
 
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