die private nutzung des mp3-angebots hat aber rein garnichts mit deren pflicht zu tun dir einen kaufbeleg auszustellen.
mal ganz ehrlich...bei dem ganzen hickhack hier wegen dem laden würde ich mir echt überlegen, ob man da musik kaufen soll/muss.
ich würds sein lassen, wenn die nicht bereit sind, dir einen Kaufbeleg auszustellen.
Hallo nochmals,
darum geht es doch nicht, Amazon stellt ja einen Kaufbeleg aus, den man ja auch erhält per Mail und sich z.B. speichern oder ausdrucken kann.
Sie stellen nur keine Rechnung für Gewerbetreibende aus, was sie auch nicht müssen siehe mein letzter Post hier!!!
§ 368 BGB -- Ist das auf gewerbliche DJs anwendbar, an die Amazon nach eigener Aussage gar nicht verkauft, es also nie zum Empfang der Leistung kommen kann?
@LosMintos: Natürlich ist es anwendbar für gewerbliche DJs, denn ob man das wirklich ist oder einfach nur ein normaler Endverbraucher, ist Amazon egal. Amazon stellt in seinen AGB (nicht AGBs, oder schon mal Allgemeine Geschäftsbedingungens gehört?) eben ausdrücklich dar, dass sie die MP3-Dateien nur an Privatpersonen verkaufen. Das dürfen sie auch, denn was man in die AGB reinschreibt, gilt auch. Die gehen also automatisch davon aus, dass alle, die sich da ne MP3 kaufen, Endverbraucher sind und gut ist. Dabei spielt es doch keine Rolle, ob derjenige noch Zahnarzt, Friseur oder eben DJ ist und die Musik gewerblcih nutzen will.
Wer das machen will, kann es doch tun, indem er sich das Recht bei der GEMA holt, die Sachen öffentlich in seiner Zahnarztpraxis, im Friseurladen oder in einem Tanzlokal:d öffentlich aufführen zu dürfen.
Ob nun Amazon das gerne sehen würde oder nicht, das sei mal dahingestellt, aber wer will das schon überprüfen??? Es ist doch OK, wenn alle sich das kaufen statt ein virtuelles Maultier zu entladen!
Es gibt den Kaufbeleg und gut ist, wer es will, soll sich alle diese Belege alle im Ordner ständig mitnehmen.
Und was die Rechnung angeht: Ich denke, hier geht es darum, entsprechende Ansprüche dem Finanzamt gegenüber geltend zu machen. Dafür reichen aber auch die Ausdrucke der Mails aus, das sind ja die Quittungen! Das sollte eigentlich auch für gewerbliche DJs ausreichen, jedenfalls hier in Hamburg!!!
Wenn man wirklich Rechnungen benötigt, die im Einklang mit dem eigenen Gewerbe stehen, muss man eben da kaufen, wo es Musik nur für Gewerbetreibende gibt!!!
Und jetzt kauft euch Musik und gut ist...................