MP3s in Discos

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Selbst wenn es nicht Deine ist, fragt keiner weiter.

ja schon klar :) is ja eig selbstredend das man seine eigenen platten hat. wobei ich schon discos gesehen habe wo hinterm DJ Pult ne grosse sammlung CDs/ LPs stand :)
 
Hi Leute
Ich bin grade dabei von CDs auf Mp3/Traktor umzusteigen und möcht gern wissen ob man auf ne guten PA den Unterschied merkt b.z.w. wie gross sollten Mp3 (mache eigentlich immer auf 256kBits) damit man das nicht merkt??
Und könnt Ihr mir paar gute Onlinshops empfelen wo ich Mp3 kaufen kann,
Das ist für mich auch der Grund für den Umschtig, ich kann nicht jeden Monat
mein Lohn auf das Psyshop-Konto überweisen.
 
Hi Leute
Ich bin grade dabei von CDs auf Mp3/Traktor umzusteigen und möcht gern wissen ob man auf ne guten PA den Unterschied merkt b.z.w. wie gross sollten Mp3 (mache eigentlich immer auf 256kBits) damit man das nicht merkt??
Und könnt Ihr mir paar gute Onlinshops empfelen wo ich Mp3 kaufen kann,
Das ist für mich auch der Grund für den Umschtig, ich kann nicht jeden Monat
mein Lohn auf das Psyshop-Konto überweisen.

Oh mann... Leute verwendet doch mal die Boardsuche:

Nochmal: Hochwertige MP3's sind absolut Clubtauglich... 192 reichen schon aber besser ist defintiv 320. Unter 192 würde ich als nicht Clubtauglich beschreiben.

Shops sind z.B. Beatport, Dj-downloads, Juno, usw...
 
Oh mann... Leute verwendet doch mal die Boardsuche:

Nochmal: Hochwertige MP3's sind absolut Clubtauglich... 192 reichen schon aber besser ist defintiv 320. Unter 192 würde ich als nicht Clubtauglich beschreiben.

Shops sind z.B. Beatport, Dj-downloads, Juno, usw...
Danke !!
Hab ich schon gemacht, aber in 3 Tagen kann man schlecht tausende Beiträge lesen
 
Hab ich schon gemacht, aber in 3 Tagen kann man schlecht tausende Beiträge lesen
Es soll Leute geben die so interessiert an etwas sind das sie sich so lange informieren bis sie die gewünschte Information gefunden haben...
 
Manchmal sauge ich Tracks von der seite promodj.ru ,dort stellen djs ihre tracks zu werbezwecken bereit (auch remixes). Sind solche seiten genrell illegal oder darf man promo tracks aus dem interent ins set miteinbinden. Da diese tracks nur so erhältlich sind denke hat die gema nix dagegen ?????
 
ich verstehe kein russisch, deshalb ist die seite ein buch mit sieben siegeln für mich.
wenn dort leute ihre selbst produzierten stücke reinstellen, isses völlig legal.

sobald aber materiel aus zweiter und dritter hand dort auftaucht, heissts obacht. besonders wenns bekannte namen sind.
remixe von urheberrechtlich geschütztem zeug sind auch nicht erlaubt.
 
ich verstehe kein russisch, deshalb ist die seite ein buch mit sieben siegeln für mich.
wenn dort leute ihre selbst produzierten stücke reinstellen, isses völlig legal.

sobald aber materiel aus zweiter und dritter hand dort auftaucht, heissts obacht. besonders wenns bekannte namen sind.
remixe von urheberrechtlich geschütztem zeug sind auch nicht erlaubt.

Okay , dann brauche ich mein gewissen nicht zu belasten .Es gibt auch dort schwarze schafe aber die meisten seriöse produzenten und djs.
 
Habt ihr schonmal in die AGB's der betreffenden legalen Downloadshops gesehen?
amazon.de, wie auch musicload verkauft lt.ABG keine mp3's zur gewerblichen Nutzung.
Amazon schickt dies sogar per Mail an anfragende DJ's raus. Ausserdem stellt amazon.de für den mp3-Download keine Rechnung aus.

Auszug aus den ABG von amazon.de:
"2.1 Rechtseinräumung Mit Zahlung des Kaufpreises für die digitalen Inhalte erteilen wir Ihnen ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der digitalen Inhalte für den privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung, jeweils vorbehaltlich der Nutzungsbedingungen und in Übereinstimmung mit diesen. Sie dürfen die digitalen Inhalte unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen nur zum privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung kopieren, speichern, übertragen und brennen.

2.2 Beschränkungen. Sie versichern und stimmen zu, dass Sie den Service nur zum privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung und nicht zur Weiterverbreitung der digitalen Inhalte oder zu sonstigen Zwecken nutzen werden, die den Beschränkungen dieses Paragrafen 2.2 unterliegen. Sie verpflichten sich, bei Ihrer Nutzung der digitalen Inhalte die Rechte der Urheberrechtsinhaber der digitalen Inhalte nicht zu verletzten und alle anwendbaren Gesetze zu beachten. Außer soweit im vorstehenden Paragrafen 2.1 angegeben, verpflichten Sie sich, die digitalen Inhalte nicht weiterzuverbreiten, zu übermitteln, abzutreten, zu verkaufen, auszustrahlen, zu vermieten, zu teilen, zu verleihen, zu ändern, anzupassen, zu bearbeiten, zu lizenzieren oder in sonstiger Weise zu übertragen oder zu nutzen. Ihnen werden keine Rechte zu Synchronisierung, öffentlicher Aufführung, Verwendung zu Werbezwecken, gewerblichem Absatz, Weiterverkauf, Vervielfältigung oder Vertrieb der digitalen Inhalte erteilt. Sie erkennen an, dass die digitalen Inhalte geistiges Eigentum von Amazon oder einem Dritten beinhalten und gesetzlich geschützt sind."

Mich würde interessieren in wieweit das überhaupt legal ist mp3's zu verkaufen, den DJ's dann aber keine Rechnung auszustellen und ihnen sogar zu verbieten die gekauften mp3's in den Clubs abzuspielen.
 
wo steht, dass man keine rechnung bekommt?

in fast jedem onlineshop steht der absatz, dass man die musik nur privat und nicht kommerziell nutzen darf. das stand aber früher auch schon auf jeder cd oder vinyl drauf und trotzdem wirds öffentlich gespielt.

dafür gibt es eben die gema. ;)
 
amazon verschickt keine rechnung - habe ich nachgefragt und untersagt in der mail ausdrücklich die verwendung der mps's als DJ
 
können die dir nur dummerweise nicht untersagen. dafür zahlt man als veranstalter ja gema-gebühren. dazu gibts den verein. die sorgen dafür, dass deren künstler kohle bekommen, wenn deren tracks in der öffentlichkeit gespielt werden.

wie gesagt...guck dir mal deine cds oder vinyls genau an. da steht übreall das selbe drauf. du darfst die medien nicht öffentlich abspielen.

und von amazon bekommst du zumindest ne bestätigung. is ja zur zeit auch so, dass man auf jeden fall ne bestellbestätigung und bei waren auch ne versandbestätigung bekommt.
 
Hi,
leider ist eine Rechnung für einen selbständigen DJ wichtig. Will das ja auch absetzen können.
Auf den CD's und Platten steht unauthosisierte Aufführung ist verboten - durch Zahlung an die Gema habe ich das ja authorisiert. Der Text von amazon ist anders.
Hier mal die Mails von amazon.de:
"Guten Tag,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.

Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurden, sind die MP3s nur für den Privaten gebrauch. Weshalb Sie diese nicht als DJ verwenden dürfen.

Sie können gern in den AGBs auf unserer Webseite nachlesen:

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine positivere Auskunft erteilen kann.

Bitte teilen Sie uns doch mit, ob unsere Antwort hilfreich war.
Sie war es? Dann klicken Sie bitte hier:
http://www.amazon.de/rsvp-y?c=vtdeyhhg3237155994
Nein? Dann klicken Sie bitte hier:
http://www.amazon.de/rsvp-n?c=vtdeyhhg3237155994&q=deff

Möchten Sie uns wegen eines anderen Anliegens kontaktieren oder haben Sie weitere Fragen, erreichen Sie uns über das Kontaktformular auf unseren Hilfe-Seiten: http://www.amazon.de/hilfe.

(Beachten Sie, dass diese E-Mail-Adresse nur zum Versenden, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.)

Freundliche Grüße

Gabriele Burghart
Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein http://www.amazon.de ==============================


und


Guten Tag,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.

Es tut mir leid aber unsere MP3 sind nur zur Privaten Nutzung vorgehsehen.

Hier der entsprechende Auszug unserer Nutzungs- und Verkaufsbedingungen:

Beschränkungen. Sie versichern und stimmen zu, dass Sie den Service nur zum privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung und nicht zur Weiterverbreitung der digitalen Inhalte oder zu sonstigen Zwecken nutzen werden, die den Beschränkungen dieses Paragrafen 2.2 unterliegen. Sie verpflichten sich, bei Ihrer Nutzung der digitalen Inhalte die Rechte der Urheberrechtsinhaber der digitalen Inhalte nicht zu verletzten und alle anwendbaren Gesetze zu beachten. Außer soweit im vorstehenden Paragrafen 2.1 angegeben, verpflichten Sie sich, die digitalen Inhalte nicht weiterzuverbreiten, zu übermitteln, abzutreten, zu verkaufen, auszustrahlen, zu vermieten, zu teilen, zu verleihen, zu ändern, anzupassen, zu bearbeiten, zu lizenzieren oder in sonstiger Weise zu übertragen oder zu nutzen. Ihnen werden keine Rechte zu Synchronisierung, öffentlicher Aufführung, Verwendung zu Werbezwecken, gewerblichem Absatz, Weiterverkauf, Vervielfältigung oder Vertrieb der digitalen Inhalte erteilt. Sie erkennen an, dass die digitalen Inhalte geistiges Eigentum von Amazon oder einem Dritten beinhalten und gesetzlich geschützt sind.

Hier der Link zum nachlesen:

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?ie=UTF8&nodeId=200317390

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Bitte teilen Sie uns doch mit, ob unsere Antwort hilfreich war.
Sie war es? Dann klicken Sie bitte hier:
http://www.amazon.de/rsvp-y?c=ugbebxvg3234338036
Nein? Dann klicken Sie bitte hier:
http://www.amazon.de/rsvp-n?c=ugbebxvg3234338036&q=deff

Möchten Sie uns wegen eines anderen Anliegens kontaktieren oder haben Sie weitere Fragen, erreichen Sie uns über das Kontaktformular auf unseren Hilfe-Seiten: http://www.amazon.de/hilfe.

(Beachten Sie, dass diese E-Mail-Adresse nur zum Versenden, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.)

Freundliche Grüße

Thorsten Reichel
Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein http://www.amazon.de"
 
das ist ja schön und gut, dass die für sich beschlossen haben, dass man die daten nicht öffentlich aufführen darfst. ;) steht aber wie gesagt so überall.

mal als beispiel die agb von djdownload:
You are authorized to use the Content for personal use only.

oder beatport:
You shall be authorized to use the Downloads only for noncommercial, personal use. The Downloads are strictly limited to your personal use and any use or sharing outside the doctrine of Fair Use, as provided in the United States Copyright Code, is in violation of Copyright and Intellectual Property laws.

wie du siehst...immer das selbe. also da brauchste dir mal keinen kopp machen.

die sache mit der rechnung leuchtet mir aber immernoch nicht ein. was sagen die denn dazu? weil die müssten eigentlich doch dazu verpflichtet sein, dir ne rechnung/quittung/whatever auszustellen.

frag doch mal nach und sag, dass du ne rechnung brauchst. wenn die dann wieder mit den agb kommen, dann weise sie mal freundlich darauf hin, dass es dafür die gema gibt, die das öffentliche aufführen von musik regelt und nicht die agbs von irgendeinem onlineladen.
 
ich behaupte jetzt mal (ohne tiefere juristische kenntnisse), dass es egal ist, was amazon sagt. GEMA und gut is.
übrigens stehen bei BP in den agbs ähnliche klauseln.
 
zur rechnung sagen sie, dass sie keine ausstellen weil sie ja ned an firmenkunden liefern.
ich gehe mal davon aus dass privatkunden die bestellbetätigung als quittung hernehmen dürfen.

danke für die vielen auskünfte - ihr habt mich überzeugt. was nur noch bräuchte ist eine seite der gema oder eine verbindliche auskunft von einem RA dass dem auch so ist.
 
Vielen Dank.
Ich melde Euch dann auch mal wasamazon dazu sagt, bevor die nochmehr DJ's verunsichern.
 
Natürlich müssen die Download Anbieter CD/ Platten Labels das verbieten. Das ist doch auch richtig. Sie besitzen garnicht die Rechte, um sie an DJ´s weiter zu verkaufen, damit man öffentlich vortragen darf.

Die Rechte besitzt nur die Gema (in D-Land). Und per Gema Pauschale erwirbt man das Recht zur öffentlichen Vorführung. Weil eben die Gema als einziger Rechtskörper das Recht zum öffentlich Vortrag an dritte weitergeben darf.
 
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