Beides trifft zu. Ist nur etwas um die Ecke gedacht.
Es ist so: Wenn ich mir eine private Kopie anfertige nach §53, dann mache ich etwas, was eigentlich gegen das Recht des Rechteinhabers verstösst. Das Gesetz lässt das aber zu, solange die Auflage "zum privaten nicht kommerziellen gebrauch" erfüllt wird.
Diese private Kopie darf ich dann auch nicht spielen als DJ, ganz klar gesetzlich geregelt.
Zahle ich jetzt aber an die Gema den Aufschlag, erkaufe ich mir sozusagen über die Gema vom Rechteinhaber das Recht seine Musik auf dieser VA spielen zu dürfen.
Somit darf ich auch die private Kopie abspielen, weil ich mir sozusagen kurzzeitig die Rechte für das abspielen gemietet habe. Und das hebelt dann wiederum die Sache mit der privaten Verwendung aus, weil die ja nur zum Schutz des Künstlers und der Verwerter existiert - wenn diese aber freiwillig sagen: Das geht klar, er hat dafür bezahlt und darf das jetzt, dann kannst du auch die Kopie spielen.
EDIT: Ne, Frei:Stil - richtiger Ansatz, aber inhaltlich genau andersrum, und in deinen Worten Ausgedrückt: Das UrheberRECHT besitzt die höhere Wertigkeit, und manche Paragraphen im UrheberrechtsGESETZ können dadurch auch überstimmt werden.
BEispielsweise kann ich als Urheber ja auch einem Sagen: Du zahlst mir jetzt 2€ für meinen neuen Song, ich erlaube dir aber den dann im Internet kostenlos zu verbreiten. Das gienge...
Genau so läuft das auch. Die Gema vertritt den Künstler. Das Gesetz sagt: ok, es gibt gründe, warum wir das private kompieren erlauben müssen, aber wenn schon, dann müssen wir das so einschränken, dass der Künstler und die Verwerter möglichst gut geschützt sind, also machen wirs nur privat. Jetzt sagt die Gema: Hm, wir wollen aber das die Musik gespielt wird, und somit bekannter wird, und wir, bzw. der Künstler mehr dran verdient - wir machens deshalb so: Wir geben dem DJ die möglichkeit sich kurzfristig das Recht zu mieten, um die Songs auf einer VA spielen zu dürfen. Somit hat der DJ einen Vetrag mit dem Rechteinhaber, der ihm gestattet diesen Song auch von einer Kopie zu spielen, und das wirkt stärker, als die privatklausel in §53.
Hierzu der Auszug von der Gema HP:
Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?
Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich in einer Diskothek aufgeführt, muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesem Fall erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.
Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?
Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.