Mal ne Frage am Rande, worauf beziehen sich denn die 30% Gebühr wenn man mit vervielfältigter Musik auflegt? Auf den gesamten (Kauf-)Wert des MP3 Archiv´s ? Oder einfach auf die GEMA-Gebühren die der Veranstalter zahlt?
Also ich leg mit CD-Playern auf. Und klar, ich lade mir MP3´s z.B. von ********** und brenn die mir auf eine CD. Also ein Track is dann auf dem Rechner und eine "Kopie" davon auf der CD. Also is der Track ja vervielfältigt worden, stimmts?
Und wenn ich sagen wir einmal im Monat meine ganzen MP3´s auf DVD-Rohlingen sichere, falls meine HD abschmiert, weil die CD´s zu rippen is mir dann zu aufwendig, dann hab ich das Lied ja 3 mal, das is aber egal oder?
Wenn ich bei ********** eine MP3 File kauf, steht bei der Bestellübersicht dran:
Anhören: ∞
Brennen: ∞
Kopieren: ∞
Das bedeutet aber nicht dass die 30% die ich an die GEMA zahlen müsste schon im Preis integriert sind oder?