MP3s in Discos

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Das ist auch durch ständige Rechtsprechung so bestätigt. Ist aber ja zumindest für das eigentlich Topic uninteressant, da es ums auflegen mit MP3s geht ... Und das wär dann wieder kommerzielle Nutzung und das is nach §53 Abs.1 UrhG nicht erlaubt...

Richtig...

7 Leute in der Familie und im engeren Freundeskreis ist erlaubt... Hab da mal was gelesen...

Aber eben nicht zum Auflegen...

Diebstahl, ist wie ich schon sagte Juristisch auch das falsche Wort, aber es kommt dem gleich und wird rechtsverwandt auch so behandelt.

Einigen wir uns drauf: Es ist illegal und HÖCHST verwerflich... Beides steht sich in nichts nach!

EDIT:
könnten wir es so sagen:
Jemand der sich Mp3's raupkopiert, eignet sich unerechtmäßig eine Ware an, die für Geld verkauft wird.
Somit verschafft er sich einen Geldwerten Vorteil, und Betrügt sowohl den Hersteller dieser Ware, alsauch die Zwischenhändler um ihr Geld...

Die Parallelen zum Ladendiebstahl sind schon da...
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, Vorsicht, für einen Betrug, muss einem anderen auch ein Schaden entstehen, das heißt vereinfacht dessen Vermögen muss kleiner werden.

Wenigstens sind wir uns einig, dass es kein Diebstahl ist, eine MP3 zu kopieren? Übrigens ist es auch kein Raub, was immer die Industrie behauptet.

Das unerlaubte Kopieren ist auch kein Verbrechen, sondern ein Vergehen (es gibt kein Mindesstrafmaß von einem Jahr). Das heißt nicht, dass ich es gut heiße, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen.

Es gibt auch kein "Recht" auf Privatkopie, aber § 53 des UrhG erklärt private Kopien für zulässig. Allerdings -- da habt ihr vollkommen Recht -- sie dürfen nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sein und auch nicht öffentlich wiedergegeben werden.

Ein DJ darf also mit (Privat-)kopien nicht auflegen gehen (UrhG § 53 (6)). Asche auf mein Haupt, dass ich das erst heute so nachlesen ...

Ist das nun ein Widerspruch mit der Tatsache, dass die GEMA ausdrücklich einen Tarif kennt, für den Fall, dass Kopien wiedergegeben werden?

Mit (illegalen) Downloads hat das übrigens gar nix zu tun. Eine Kopie ist nur dann zulässig, wenn sie nicht von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Ach übrigens: Denkt euch mal alle Kopien aus den Diskotheken und genießt die Stille ;-) Schon der DJ, der vor gefühlten 1000 Jahren unsere Schuldiscos beschallte hatte kopierte Kassetten am Start ... Seitdem hat sich nicht viel geändert, nur die reinen Vinyl-DJs habens schwer eine Kopie zu erstellen. Für die gibt es immerhin whitelabels und bootlegs und ähnliche Urheberrechtsverstöße.

Noch mal der Disclaimer: Ich rede hier nicht über Tauschbörsen á la Kazaa oder emule oder das Torrent-Netzwerk oder Radidshare oder wasweißich. Aber in der Disco und im Club gab es immer Kopien und wird es auch weiterhin geben.
 
@Sonic: Das mit den 7 kommt aus nem anderen Zusammenhang, aber so in der Richtung stimmt das schon ... Außerdem kommt es nicht gleich und ist auch nicht rechtsverwand ... Ein UrhG Verstoß und ein Diebstahl sind (nun mal rein juristisch gesehn) 2 vollkommen verschiedene Paar Schuhe. Ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen... Zum Betrug hat LosMintos ja schon was gesagt ...


@Mintos: Das mit der Gema wundert mich in dem zusammenhang nämlich auch. Weil: Rechtlich gesehn sind die Kopie, die ich mir von einer selber gekauften CD mache, und die Kopie, die mir ein Freund von seiner CD gibt beide gleich zu behandeln. Also müsste ich theoretisch (Achtung: Reine Theorie) diese CD auch auflegen dürfen, wenn ich die 30% Aufschlag bezahle...

Ich wollt genau zu dem Thema eh mal bei der Gema vorbei gehn, die ist zum Glück nur ein paar Straßen weiter... Ich werde berichten ;)
 
Eine typische Privatkopie ist der "Best Of"-Zusammenschnitt für das eigene Auto oder die DVD-Kopie für das private Heimkino. Hier ist die Mitnutzung durch Familienangehörige oder enge Freunde eingeschlossen.
Quelle: http://www.gvu.de/11_Wie_die_Weiterg...regelt_ist.htm
Das ist auch durch ständige Rechtsprechung so bestätigt. Ist aber ja zumindest für das eigentlich Topic uninteressant, da es ums auflegen mit MP3s geht ... Und das wär dann wieder kommerzielle Nutzung und das is nach §53 Abs.1 UrhG nicht erlaubt...

Wenn dann bitte ganz quoten:
Eine typische Privatkopie ist der "Best Of"-Zusammenschnitt für das eigene Auto oder die DVD-Kopie für das private Heimkino. Hier ist die Mitnutzung durch Familienangehörige oder enge Freunde eingeschlossen. Ganz anders liegt der Fall bei einer Kopie, die angefertigt wird, um sie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. Sie wird produziert, damit andere sie nutzen. Genau den Zweck kennt die "Privatkopie" nicht.

Mitnutzung ist nicht gleich Nutzung!
 
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@Sonic: Das mit den 7 kommt aus nem anderen Zusammenhang, aber so in der Richtung stimmt das schon ... Außerdem kommt es nicht gleich und ist auch nicht rechtsverwand ... Ein UrhG Verstoß und ein Diebstahl sind (nun mal rein juristisch gesehn) 2 vollkommen verschiedene Paar Schuhe. Ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen... Zum Betrug hat LosMintos ja schon was gesagt ...


Aber ich verstosse doch nicht nur gegen das UrhG, oder?

Ich verschaffe mir doch noch einen Geldwerten Vorteil, indem ich mir unrechtmäßig eine Ware aneigne, die ich normalerweis von einem Händler kaufen müsste?!?

Ich hab nur Medienrecht im Studium gehabt, und bin definitiv kein Strafrechtler, daher bin ich vorsichtig, und es schwingt immer eine Frage mit...

Wenn dann bitte ganz quoten:


Mitnutzung ist nicht gleich Nutzung!

Genau so hatte ich das in Erinnerung, danke VNNA
 
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@Sonic: Nur Urheberrechtverstoß.. Wie gesagt, im UrhG stehen auch strafrechtliche Vorschriften, eben weil sie nicht auf die Tatbestände im StGB passen ....

@vnna: Mit dem Schenken is dabei Schenken an andere außer den o.g. Mitbenutzern gemeint...
 
Die GVU, Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., sollten wir sehr kritisch zitieren ;-)
 
Was sagt der nette Herr von der Gema wenn ich sage: Der Plattenkoffer da? Der ist geliehen;).

Der sagt gar nichts, da Du das Medium Vinyl nicht an zwei Orten gleichzeitig spielen kannst.

Bei MP3 oder gebrannten CDs wird empfohlen, die Originale trotzedem dabei zu haben (was natürlich Unsinn ist). Das erspart so manchen Ärger.

Man geht davon aus, dass die Original CD auch woanders zum gleichen Zeitpunkt gespielt werden kann, wie die Kopie. Deshalb sollte man beide dabei haben.

Zum Thema:
Was wir gerade schreiben, gibt es in einem anderen Thread nochmal. Daher könnte man hier schließen. Denn meine Texte habe ich auch bereits schon zum zweiten oder dritten Mal geschrieben.
 
Hier noch was lustiges aus den Beatport-AGB (https://www.beatport.com/de-DE/html/corporate/document/detail/6/terms_and_conditions)

Du hast das Recht, die Downloads ausschließlich für nicht gewerblichen, privaten Gebrauch zu verwenden. Die Downloads sind ausdrücklich nur für deinen Privatgebrauch vorgesehen.​

:rolleyes:

-.- liest du die Threads, bevor du blind irgendwelchen unsinn postest?

Genau darum giengs vor ein paar Seiten hier erst, und es ist zweifelsfrei klar gestellt worden, das man die geladenen Tracks öffentlich und kommerziell spielen darf, wenn Gema mit Digitalaufschlag gezahlt wird... :rolleyes:
 
Eigentlich kann uns das als Dj's egal sein,ob mit digital aufschlag oder nicht,der einzige der belangt wird ist der VA...Ich habe noch von keinem gehört der Rechenschaft ablegen musste ob er jetzt seine songs von Itunes oder Beatport geladen hatt,und wenn es nach den Agb's geht dürfte man auch keine CD's auflegen,wegen dem Hinweis auf der Rückseite usw,Ich nehme mich mal Als DJ einfach aus diese Klausel raus,und mache mir über so etwas gar keinen Kopf,denn soviel Ich weiss liege Ich sowieso nicht in der beweispflicht(bin kein Anwalt könnte auch Falsch liegen)..
Ergo spielt doch einfach euer zeug,solange Ihr es rechtmäßig erworben habt...

Edith: Irgendwie hab Ich ei deja-vu
 
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Das is schlichtweg Blödsinn....

Eine MP3 is keine Sache .. Guck dir mal §248c STGB an. Der "Diebstahl" von elektrischer Energie ist extra ausgelagert worden, weil er eben nicht als Sache betrachtet werden kann, und somit auch nicht von §242 betroffen ist ... Genauso sieht es bei der MP3 aus ... körperlicher Gegenstand ist doch sehr eindeutig...

Ich glaube, du hast meinen Beitrag nicht genau gelesen. Ich habe nicht behauptet, dass eine MP3 eine Sache im Sinne des § 90 BGB ist, sondern sogar das Gegenteil. Meine Aussage war lediglich, dass es sicherlich irgendwo in einem Gesetz eine entsprechende Regelung gibt.

Also nicht direkt wild den Kamm schwillen lassen und erst mal um sich hauen...
 
Genau darum giengs vor ein paar Seiten hier erst, und es ist zweifelsfrei klar gestellt worden, das man die geladenen Tracks öffentlich und kommerziell spielen darf, wenn Gema mit Digitalaufschlag gezahlt wird... :rolleyes:
Das habe ich wohl anders interpretiert als Du, oder vergessen. Hast Du einen link? Ich finde keinen Beitrag in diesem Thread, den ich so interpretieren kann.

Mir schien obiges Zitat aus den AGB von Beatport passend im Zusammenhang mit der Privatkopie -- die, wie mir scheint, nicht eingesetzt werden darf. (Früher dachte ich mal, das ginge wenn man die GEMA bezahlt, aber im UrhG steht ja explizit drin, dass man eine solche Kopie nicht aufführen darf).

Na ja, auch egal ...
 
@Inspire: Wegen dem Nicht gut ... Verklickt ... Sorry ;) War nich an dich gemeint ;)
 
hehe, schon in Ordnung.

Keine Sorge, mit sowas komme ich klar :d
 
Hab schon die Sufu benutzt und nichts brauchbares gefunden. Kurz und bündig meine frage, die hier wohl halbwegs reinpasst:

Wenn ich eine Compilation kaufe wie, dummes beispiel, Trance Nation oder eine Best of 2008 von nem Label, darf ich mit den Tracks auf den CDs dann ganz normal auflegen? Also wenn ich mir die mp3s von den CDs kopiere und dann als Kopie damit im Club auflegen via SSL oder so.
Da kommen ja teilweise preise von 50 Cent/Track zusammen was mich stutzig macht.

Vorweihnachtliche Grüße!
 
Wenn Du die Original CD besitzt, dann ja, sonst nicht.

Die Frage gab es öfter schon. Einfach mal suchen.
 
Hab schon die Sufu benutzt und nichts brauchbares gefunden. Kurz und bündig meine frage, die hier wohl halbwegs reinpasst:

Wenn ich eine Compilation kaufe wie, dummes beispiel, Trance Nation oder eine Best of 2008 von nem Label, darf ich mit den Tracks auf den CDs dann ganz normal auflegen? Also wenn ich mir die mp3s von den CDs kopiere und dann als Kopie damit im Club auflegen via SSL oder so.
Da kommen ja teilweise preise von 50 Cent/Track zusammen was mich stutzig macht.

Vorweihnachtliche Grüße!


Ja du darfst die Tracks aufen Rechner ziehen und auch damit im Club legen, Vorraussetzung ist aber, dass du die Orignal-CD und den Kassenbon noch besitzt.

LG und frohe Weihnachten

Ötti
 
also bei eine compilation , würd ich gerne mal wissen wie du di mixt.
sie ist nicht zum auflegen gedacht.
 
kassenbon ist unsinn, hat nur sinn bei downloadkäufen. bei physischen medien ist das originale medium selbst schon der beweis des rechtmäßigen erwerbs
 
kassenbon ist unsinn, hat nur sinn bei downloadkäufen. bei physischen medien ist das originale medium selbst schon der beweis des rechtmäßigen erwerbs

Ok, nehme meine Äusserung zurück. Ich kann aber nicht verstehen warum man nur das Original besitzen muss, man hätte die CD sich ja auch ausleihen können und es steht ja auf den CDs drauf, dass der Verleih nicht gestattet ist.

LG
Ötti
 
was willst du damit sagen:confused:

Ich meine das so: Ich lege irgendwo mit einer Originalen CD auf, jetzt kommt man in eine Kontrolle und soll beweisen das einem diese CD gehört. Und jetzt meine Frage, warum reicht es das ich die Orginale-CD dabei habe und vorzeigen kann? Ich könnte mir die CD doch auch von irgendeinem Kumpel geliehen haben und es steht ja klar und deutlich auf jeder CD, dass der Verleih nicht gestattet ist .

LG
Ötti
 
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