MP3s in Discos

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Auf diese Sache, und auf andere...

Wenn ich eine Vinyl besitze, dann darf ich mir nicht aus dem Esel dasselbe Lied laden, oder von der CD eines kumpels kopieren (weils schneller geripped is, als mühsam ne Platte aufzunehmen, zu cutten und aufzubereiten). Das is ebenso diebstahl...

Ich darf maximal die Platte digitalisieren... MEINE EIGENE PLATTE...
 
Ja genau, und diese mühsam selbst erstellte MP3 darf ich auch behalten, wenn mir die Platte kaputt geht, sie geklaut wird, oder ich sie verliere :D
 
Ja genau, und diese mühsam selbst erstellte MP3 darf ich auch behalten, wenn mir die Platte kaputt geht, sie geklaut wird, oder ich sie verliere :D

wenn die Platte weg ist, halte ich es für sehr fraglich... Wenn die Kaputte Platte noch da ist, glaube ich auch, das es klar geht...
 
Dann erklär mir mal bitte warum. Vielleicht verstehe ich ja dann diesen Standpunkt, denn bisher verstehe es ehrlich nicht.

Nur weil mir etwas geklaut wurde, habe ich noch nicht das Eigentum an der Sache verloren, sondern nur den Besitz. Das man daher sogar einen Herausgabeanspruch hätte bringt allerdings in der Praxis erst mal eher wenig. Das ist nur von rechtsdogmatischer Bedeutung.

Meint ihr wirklich, wenn man eine Platte verliert, oder wenn sie gestohlen wird, muss man sozusagen seine Digitalisierung auch löschen? Das kann ja wohl nicht sein :confused:

Ich werds heut' abend hoffentlich klären können. Ansonsten kümmere ich mich mal in nächster Zeit um diese Frage(n). Im Bekanntenkreis gibt es bei mir einen Anwalt, der sich mit genau diesen Filesharing und Musik-Geschichten speziell beschäftigt. Der wird's wissen (müssen :D).
 
Meine Überlegung liegt darin, das ich, wenn ich mir eine Vinyl kaufe, eben einen materiellen Gegenstand erwerbe.

Ist dieser gegenstand weg, ist er weg... Nun interessiert mich aber der Inhalt mehr als das Material, und diesen inhalt kann ich sozusagen abbilden (vor "kopieren" schrecke ich zurück, denn ich erstelle im eigentlichen Sinne keine echte kopie)

Wurde die Platte geklaut, befindet sich somit das original im Umlauf, alsauch die Abbildung, die sich noch in meinem besitz befindet... Also ist der Track 2x bei unterschiedlichen Leuten im Umlauf, und derjenige, der am meisten Verloren hat is das Label/der Künstler... Du selber hast das kleinere Problem, die hast den Track ja noch, also hmmm... egaaaal... wa? Vielleicht wars ja diene Fahrlässigkeit, oder die Platte wurde einfach aus unachtsamkeit verloren...

Ich glaube nicht, das dies so rechtlich absolut unbedenklich ist... Kann ich mir in Deutschland kaum vorstellen, das es hierfür keine Regelung gibt...

Mal ganz davon abgesehen, hast du m.E. wirklich das Problem, das du eben nicht nachweisen kannst, das du die Platte besessen hast, und diese dann weggekommen ist... Und selbst wenn die Rechnung noch vorliegt, wer sagt, das du die Platte nicht verkauft hast?

Und wegen der so oft beschworenen Beweislast: wenn du n offensichtlich geripptes MP3 auf dem Rechner hast, dann hat die Andere Seite einen Anständigen Anhaltspunkt für einen begründeten Verdacht, das da schindluder getrieben wird (gibt ja schon genug schwarze schafe), somit geht die Beweislast an dich, mal ganz davon abgesehen, das es wenn du alles richtig gemacht hast ja wirklich nichts zu verbergen hast, und ohne aufwand den beweis erbringen kannst...

Wie gesagt, das sind meine Gedanken dazu...
 
Ich denke auch nicht, das es rechtlich so astrein ist. Man könnte es ja durchaus mit einer MP3 vergleichen. Dafür bekommst du ja eine Rechnung als Nachweis.
Gehen wir nun mal davon aus, das die Rechnung verloren geht, so dürfte man die MP3 ja auch nicht weiter verwenden, da der Nachweis fehlt.

Hinkt vielleicht ein wenig der Vergleich, aber vom Prinzip her ist es das gleiche.

Man stelle sich auch mal vor, das wäre alles legal.... Dann würde sich jeder alles nur noch ausm Netz saugen und hinterher sagen, das ihm die Vinyl gestohlen wurde...
 
Um track im club spielen zu dürfen musst du ihn selbst beschafft haben, also auch dafür bezahlt haben.
Bei kopien ist die logischerweise nicht möglich, da du keinen nachweis hättest.
wurde dir eine platte geklaut, hast du für die mp3 keinen nachweis.
kein nachweis, kein auflegen.
Ist die platte kaputt und nicht weg hättest du noch einen nachweis.
Also wäre es dann möglich, weiter aufzulegen.
aber bitte was sind das für probleme:confused::rolleyes:
 
Wie gesagt, ich wäre sehr vorsichtig die kauf und Besitzrechte von Mp3s aus DDL mit einer Vinyl, oder anderen analogen Datenträgern zu vergleichen...

Ich denke aber auch, das die neuen Digitalen Verkaufs und Erwerbsmethoden von "körperlosen" Waren wie Software, Videos und Musik aus Direct Download Quellen, wird in Zukunft den Gesetzgeber sowie Generationen von Juristen noch ganz schön auf Trab halten...

Da kommt noch was auf uns zu, speziell auf uns hier, die mit den Medien arbeiten...

DJ's hört die Signale! :D
 
edit: ui viel passiert, beziehe mich auf SA's Post von letzter Seite:

Ok, hab verstanden was du meinst. Kann ich soweit auch alles nachvollziehen.

Nur habe ich bei einer Sache ein Problem. -chen. :cool:

Du sagst:
Wurde die Platte geklaut, befindet sich somit das original im Umlauf, alsauch die Abbildung, die sich noch in meinem besitz befindet... Also ist der Track 2x bei unterschiedlichen Leuten im Umlauf

Da liegt sicherlich ein Problem, da finde ich auch. Allerdings kann es doch nicht sein, dass dann der - ich nenne ihn mal - "Dieb" die Platte sozusagen spielen "darf" (mal nur im Hinblick auf den Punkt: er hat das einzige Original").

Obs fahrlässig war oder nicht - solange man Eigentümer ist, hat man alle Rechte auf seiner Seite. Und einen unrechtmäßigen Eigentümer gibt es nicht. Nur einen solchen Besitzer. Aber Besitz ist rechtlich ziemlich wertlos, da selbst der Dieb einer sache "Besitzer" eben dieser ist.
Von daher sollte man eigentlich nicht das "Recht auf die MP3" verloren haben.

Ich gebe aber zu es auch nicht 100% zu wissen. Ich studieren den Kram auch erst im ersten Semester und da ist sowas (wenns es denn überhaupt mal kommt) kein Thema.
Aber ich möchte das mal definitiv wissen.
Denn, genau wie du sagst (auch wenn es in etwas anderem Kontext war):
Kann ich mir in Deutschland kaum vorstellen, das es hierfür keine Regelung gibt

Und da reicht leider nicht der "normale Menschenverstand". Wenns so einfach wäre, bräuchten wir keine Juristen mehr.

edit 2:
@Tyke: Du sagst:
Man stelle sich auch mal vor, das wäre alles legal.... Dann würde sich jeder alles nur noch ausm Netz saugen und hinterher sagen, das ihm die Vinyl gestohlen wurde...

Das ist natürlich richtig und eine Gefahr, aber das macht es noch nicht von vornherein illegal aus Prinzip.
Oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da reicht leider nicht der "normale Menschenverstand". Wenns so einfach wäre, bräuchten wir keine Juristen mehr.

Genau... die Paar Semester Medienrecht, die ich hatte reichen leider auch nicht aus, um etwas verlässliches zu sagen...

Der Dieb hätte sowieso niemals das Recht die Platte zu besitzen oder zu spielen... Is ja diebesgut... Und auch ein käufer, der die Platte vom Dieb kauft, hat so gesehen nicht das Recht, denn es is Hehlerware... (aber is auch klar, das es einem, der Platten klaut auch ******* egal is, ob er das Recht hat die zu spielen :D).

Ich glaube halt trotzdem, das da etwas sehr serh grauzonig bleibt... Ich fertige ein abbild von etwas an was ich gekauft hatte, und dieses etwas kommt weg... Hmmmm... Wenn das legal sein sollte, dann dürfte es doch auch keinen Unterschied machen, wenn ich die Platte Digitalisiere, und dann verkaufe, oder?

Und wenn das legal is... Dann mach ich 100% morgen nen Vinyl Onlinehandel auf... Nie mehr für Mukke zahlen :D
 
es ist wie mit dem Fahrzeugschein.
Wer ihn hat ist der besitzer.
Un der dieb darf die platte spielen, er hat ja das original.
 
Nenene, MVD, so einfach is dat nu auch wieder nich...

Da is tatsächlich das Gesetz noch klar dazwischen... Die Platte wurde unrechtmäßig in den Besitz gebracht, und somit darf er sie eigentlich nicht spielen...

Selbst wenn der Dieb sie weiterverkauft, darf der Kunde, und ist er noch so arglos, und weiss nichts vom Diebstahl, die Platte eigentlich nicht spielen, denn es ist Hehlerware... Er Kann sogar dafür Belangt werden diese gekauft zu haben, unter Umständen auch, wenn ers garnicht wusste...

Klar, mal realistisch gesehen, wirds schwer jemandem Nachzuweisen, das die Platte die er da hat geklaut ist... Die Frage wird normalerweise auch eher nicht aufkommen denke ich, und der der die Platte hat, hat gewonnen...
 
Besitzer ist wurscht. Besitz bedeutet nur die tatsächliche Sachherrschaft. Rechtlich bringt dir das genau 0.

Was du sagst, ist also falsch.

Alleine der Satz:
Un der dieb darf die platte spielen

:rolleyes:

Klärt mich auf, wenn ich mir nochmal den Wikipedia-Artikel über Ironie durchlesen sollte, aber ich glaube nicht, dass das derart gemeint war..

Sonic war schneller..^^
 
Korrekt wir unterscheiden zwischen Besitzer und Eigentümer... Wobei im Falle einer Vinyl in 99% aller Kontrollen der Besitzer der Vinyl als Eigentümer der Musik angenommen wird (bitte jetzt keine Diskussion anfangen vonwegen geistigem eigentum udn Urheberrecht, ihr wisst wie ichs hier meine), und derjenige, der die Vinyl nicht hat, sondern nur ein Geripptes MP3 als Unrechtmäßiger Besitzer gesehen wird... Und so wirds mE. auch vor Gericht ausgehen...
 
OK, ich sehe es ein.
Rein rechtlich ist es so.
Aber wie sieht es mit plattentausch bzw geschenk aus:confused:
ich meine als ich noch mit vinyl aufgelegt hab, war das gang und gebe, und da funkt keiner dazwischen.:confused:
Da fragt auch keiner wo du die platte her hast.
 
Klaro fragt da keiner... Der der die Vinyl hat, hat ja (wie ich schon mehrfach betont habe) in den meisten Fällen gewonnen, wenn er kontrolliert wird...

Und wenn ich ne Platte tausche, oder Verschenke, dann gebe ich das Eigentumsrecht an dieser weiter, und sie geht nebenbei in den Besitz eins anderen über. Dann darf ich aber auch keine Kopie davon zurückbehalten.

Ich hab aber die Befürchtung, das (wie ich auch vorhin schon sagte) es in Zukunft noch Rechtlich ganz schön rund gehen wird, was das alles hier angeht... Zunehmende Paranoia und Geldgier der Majors und der Gema, und Politiker, die sich auf das Thema aus Lobbyismus gerne einlassen, werden (wenn ich mal ne etwas pessimistische Zukunftstprognose abgeben darf) und in den kommenden jahren zunehmend auf Trab halten...

Davon bleiben auch die Vinylisten nicht mehr lange verschont...

in Zehn Jahren, in denen ich als Dj in Clubs unterwegs bin, hab ich meine ersten zwei Gemakontrollen in den letzten zwei Jahren erlebt...

Hühner, hört die Signale ;) :p
 
MP3, die man in der Disko spielt, muss man selber gekauft oder von der sich im eigenen Besitz befindlichen CD gerippt haben.
Und ich habe schon MP3s gespielt, die ich weder gekauft noch gerippt habe. Nicht mal "Eigentümer" war ich ;-). Promo-Platten gehören mir ja auch nicht, sondern wurden mir zum Zwecke der Wiedergaben (und Tippen :D ) überlassen ...
 
ohne jetzt die letzten 100000 Beiträge gelesen zu haben, machen mich die letzten paar Beiträge nachdenklich, und zwar frage ich mich wie es mit Verleih aussieht? Ich meine jetzt nicht, dass ich einem Kumpel für nen Auftritt dessen Externe vollpacke sondern wenn ich Platten, Cds oder zB meinen Laptop ausleihen würde ( also dieses Medium definitiv das Original ist, ohne das eine Kopie vorhanden ist)? Was sagt der nette Herr von der Gema wenn ich sage: Der Plattenkoffer da? Der ist geliehen;).
Nur aus Neugier, hoffe nicht das selbe gefragt zu haben wie jemand zwei Seiten zuvor.
 
Eine CD zu rippen, die du nicht besitzt, um die Musik für dich zu behalten, ist diebstahl. Eine Mp3 aus dem Internet, oder von einem Kumpel zu kopieren ist Diebstahl.
Nein, lies bitte STGB § 242 und BGB § 90.

Was sagt der nette Herr von der Gema wenn ich sage: Der Plattenkoffer da? Der ist geliehen.
Dem Herren von der Gema ist das völlig egal. Lass Dich aber nicht hier im Forum oder von der Musikindustrie erwischen :d
 
Lieber Losmintos.

Zufällig weiß ich - ohne jetzt nachzuschlagen - dass im § 242 StGB der Diebstahl und im § 90 BGB der Begriff der Sache geregelt ist.

Für Diebstahl brauchste objektiv: fremde bewegliche Sache wegnehmen
und subjektiv: Zueignungsabsicht.

Aber was willst du mit dem 90 BGB? Der sagt, dass Sachen körperliche Gegenstände im Sinne des Gesetzes sind (oder so ähnlich). Meinst du jetzt, dass man sich nicht nach dem StGB strafbar macht (für Urheberrechtssachen gibts bestimmt was eigenes, oder?) nur weil eine MP3 keine Sache im Sinne des § 90 BGB ist?

Das wird es ja wohl nich sein ;)

Selbst wenn das kein Diebstahl im ursprünglichen Sinn des § 242 StGB sein sollte, gibt es 100% eine genau diese Lücke regelnde Norm irgendwo anders in einem Deutschen Gesetz. Denn vom Prinzip ist es ja die gleiche (Straf-)Tat.

Grüße
 
Lieber Losmintos.

Zufällig weiß ich - ohne jetzt nachzuschlagen - dass im § 242 StGB der Diebstahl und im § 90 BGB der Begriff der Sache geregelt ist.

Für Diebstahl brauchste objektiv: fremde bewegliche Sache wegnehmen
und subjektiv: Zueignungsabsicht.

Aber was willst du mit dem 90 BGB? Der sagt, dass Sachen körperliche Gegenstände im Sinne des Gesetzes sind (oder so ähnlich). Meinst du jetzt, dass man sich nicht nach dem StGB strafbar macht (für Urheberrechtssachen gibts bestimmt was eigenes, oder?) nur weil eine MP3 keine Sache im Sinne des § 90 BGB ist?

Das wird es ja wohl nich sein ;)

Selbst wenn das kein Diebstahl im ursprünglichen Sinn des § 242 StGB sein sollte, gibt es 100% eine genau diese Lücke regelnde Norm irgendwo anders in einem Deutschen Gesetz. Denn vom Prinzip ist es ja die gleiche (Straf-)Tat.

Grüße

Dankeschön, völlig richtig wiedergegeben...
 
Das is schlichtweg Blödsinn....

Eine MP3 is keine Sache .. Guck dir mal §248c STGB an. Der "Diebstahl" von elektrischer Energie ist extra ausgelagert worden, weil er eben nicht als Sache betrachtet werden kann, und somit auch nicht von §242 betroffen ist ... Genauso sieht es bei der MP3 aus ... körperlicher Gegenstand ist doch sehr eindeutig...

Wenn du unerlaubt kopierst, dann ist das ne Verletzung des UrhG, in dem auch durchaus strafrechtliche Ansprüche stehen, aber halt nicht Diebstahl...

Außerdem: Das kopieren einer CD und weitergeben an persönlich bekannte Freunde ist ausdrücklich erlaubt!
 
Eine typische Privatkopie ist der "Best Of"-Zusammenschnitt für das eigene Auto oder die DVD-Kopie für das private Heimkino. Hier ist die Mitnutzung durch Familienangehörige oder enge Freunde eingeschlossen.
Quelle: http://www.gvu.de/11_Wie_die_Weitergabe_geregelt_ist.htm

Das ist auch durch ständige Rechtsprechung so bestätigt. Ist aber ja zumindest für das eigentlich Topic uninteressant, da es ums auflegen mit MP3s geht ... Und das wär dann wieder kommerzielle Nutzung und das is nach §53 Abs.1 UrhG nicht erlaubt...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Zurück
Oben