Gewerbe noob

Ein Studiomix ist für mich ein Mix, der im Studio entsteht und offline am Rechner oder am Harddiskrekorder / Bandmaschine geschnitten wurde, siehe z. B. meinen Jahresmix.
 
BTW: Noch ne Frage bei einem Kleingewerbe wo ich keine Steuern zahle wie sieht es da mit Sozialversicherungsbeiträgen aus.

Für mich ging ganz klar aus der Frage hervor ob ich da ein Kleingewerbe anmelden muss oder ob das auch unter einer Nebenbeschäftigung laufen kann.

Da bin ich immer noch nicht so ganz weiter mit. Da kannst du mir gerne bei helfen.
Im Prinzip denke nicht das ich über den Freibetrag beim Nebenverdienst komme.
Ich möchte halt wissen, welches rechtlich gesehen der richtige Weg ist oder ob beides möglich ist. Beim Kleingewerbe muss man ja bis 17,500€ auch keine Steuern zahlen. Ein Gewerbe könnte man ja auch noch hinterher anmelden , falls die Sache gut läuft oder noch Einnahmen aus anderen Quellen hinzukommen.


Dass die Leute immer alles durcheinander bringen müssen.


1. Bei Selbstständiger Tätigkeit gibt es nur die Möglichkeit Gewerbe oder kein Gewerbe. Ein Gewerbe muss für jede selbstständige Tätigkeit angemeldet werden, die nicht zu den sog. Freien- oder Katalogberufen gehört. Ein Kleingewerbe kann man nicht als solches anmelden, es ergibt sich von selbst, sofern "das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert", wobei es maßgeblich auf die Umsatzhöhe ankommt. Das Dasein als Kleingewerbetreibender hat dabei zur Folge, dass in vielen Fällen die Normen des BGB statt des HGB gelten, was gewisse Vorteile haben kann.

2. Es gibt die "Kleinunternehmerregelung", die besagt, dass man bei einem Jahresumsatz von unter 17.500 € auf die Ausweisung und gesonderte Abführung der Mehrwertsteuer verzichten kann, dann allerdings auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

3. Egal ob Klein- oder Großgewerbe, ob Freier oder Katalogberuf, bei jeder der Varianten davon ist man (Einkommens-) Steuerpflichtig, sobald die jährlichen Gesamteinnahmen die Steuerfreigrenze (gut 8.000 €) übersteigen. Dabei werden nicht die unterschiedlichen Einnahmen einzeln betrachtet, sondern die Summe aller Einnahmen entscheidet.
Wenn Du also z.B. einen normalen Job hast und da schon über der Grenze verdienst ist jeder Cent aus der Nebentätigkeit steuerpflichtig.


4. Bei selbstständiger Tätigkeit fallen keine Sozialabgaben an


Was mich auch verwirrt ist, das man als Künstler kein Gewerbe anmelden muss aber als DJ schon ?


Das Finanzamt sieht eben beim DJing mehr den Dienstleistungscharakter im Vordergrund als den künstlerischen Aspekt.

Wie schon gesagt ich möchte eventuell Mixe auf Beatport verkaufen und vorher die rechtliche Situation zwecks Finanzamt abklären. Producing betreibe ich noch nicht.




Ich möchte Dir jetzt nicht Deine Illusionen rauben, aber wenn Du mehr als einen Mix pro Monat verkaufst würde ich das fast schon als Erfolg werten.

Überlege doch mal, wie viele Leute die Mixes von allen DJ No-Names dieser Welt kostenlos auf Soundcloud hören. Dann überlege Dir mal, wie viele von dieser meist überschaubaren Zahl dann noch bereit sein sollen, ein paar Euro für den Genuss der Mixe auf den Tisch zu legen. Zumal auf Beatport eh nur DJs unterwegs sind, die angestrebte Öffnung als breitere Publikumsplattform hat bisher ja nicht so geklappt..


Bei der Kleinunternehmer Regelung geht das wohl nicht, da die MwSt nicht ausgewiesen wird und Du die Ausgaben nicht gegenrechnen kannst.


Die steuerliche Geltendmachung der Kosten hat nichts mit dem Ausweis der Mwst. zu tun.

Die Geltendmachung von Kosten als betriebsnotwendige Ausgaben senkt die Einkommenssteuerlast, vergleichbar den Werbungskosten bei angestellten.
Der Vorsteuerabzug reduziert die Mwst. Zahllast.


Ist ja auch nicht schlimm dann können die nichts zurück verlangen, wenn die das Gewerbe mal als Hobby abstempeln.

Ich will nur auf der sicheren Seite sein, auch wenn ich jetzt noch gar nicht sagen ob da ein Gewinn hängen bleibt.

Ich kann aber gekaufte Musik als Ausgabe geltend machen oder ? Also sagen wir mal jeden Monat Musik gekauft sind 1000 Euro und Mixe verkauft für 1200 , dann habe ich 200 Gewinn , weil ich ja 1000 investieren musste? Auf ein Jahr gesehen.


Wenn Du das Gewerbe anmeldest und nicht mal weißt, ob Du jemals Gewinn erzielen wirst stellt das die Gewinnerzielungsabsicht schon mal grundsätzlich in Frage...

Ebenso, wenn Du längere Zeit pro Monat 100 € für Musik einreichst, dem aber kaum Einnahmen gegenüber stehen (sorry, nicht persönlich gemeint, ich glaub nun mal nicht dran... ;)).


Dann wird Dir das Finanzamt sehr schnell den Gewerbestatus aberkennen und evtl. bisher gewährte steuerliche Abzüge (auch dir für Musik) zurückfordern..
 
Ja also soll ich erst einmal anfangen zu verkaufen und dann gucken wie es sich entwickelt?

Deinen letzten Punkt habe ich ja schon erwähnt. Irgendwann wird das Gewerbe aberkannt und man muss nachzahlen.
Aber man darf das auch nicht als Nebentätigkeit machen, das verstehe ich nicht.

Das vermutlich kein Gewinn rauskommt weiß ich auch, zählt das dann zu Hobbys oder muss ich erst beim Finanzamt mal anfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja also soll ich erst einmal anfangen zu verkaufen und dann gucken wie es sich entwickelt?

Aus rechtlicher Sicht auf keinen Fall, das kann sonst schnell Ärger geben.

Im Zweifel vorher beim Finanzamt bzw. Steuerberater nachfragen.


Aber man darf das auch nicht als Nebentätigkeit machen, das verstehe ich nicht.

"Nebentätigkeit" ist kein Gegensatz zu Gewerbe, und soweit ich weiß überhaupt kein (steuer-)rechtlich relevanter Begriff.

Jede Tätigkeit, die neben dem Haupterwerb ausgeführt wird, ist per Definition eine Nebentätigkeit. Das kann eine freiberufliche Tätigkeit sein, ein Gewerbe, eine geringfügige Beschäftigung (400 € Job) oder auch eine weitere Festanstellung, sofern sie nicht mehr einbringt als der Hauptjob.


Grundsätzlich gibt es zunächst zwei mögliche Arten des Arbeitens:

angestellt oder selbstständig

die selbstständige Tätigkeit ist dann noch mal grob untergliedert in

Freie- / Katalogberufe und Gewerbe


Was Freie-/Katalogberufe sind ist genau definiert, für alles was nicht unter diese Definition fällt muss zwingend ein Gewerbe angemeldet werden.

Ob das Ganze dann doch eher Liebhaberei ist kann nur das Finanzamt entscheiden.

Daher:

Das vermutlich kein Gewinn rauskommt weiß ich auch, zählt das dann zu Hobbys oder muss ich erst beim Finanzamt mal anfragen?

Auf jeden Fall, solange Du rechtlich auf der sicheren Seite sein willst. Was Hobby ist und was nicht sollte man nicht selbst entscheiden, auch wenn es eindeutig klar zu sein scheint.



Aber auch noch mal: nimm es mir nicht übel und vor allem nicht persönlich!, aber ich denke, die Summe Deiner Einnahmen aus dem Verkauf von Mixen bei Beatport wird ziemlich genau 0,00 € betragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok Finanzamt meint, zum Gewerbe/Ordnungsamt gehen die entscheiden dann ob es eine Liebhabertätigkeit ist oder ob ein Gewerbeschein beantragt werden muss. Falls man den Gewerbeschein beantragt meldet sich das Finanzamt ja eh.
 
Entweder Dich oder den FA-Mitarbeiter, der dies zu Dir gesagt hat, wähle ich zu Troll des Jahres:d:d:d

Ob ein Gewerbe Liebhaberei ist, entscheidet ganz und alleine das Finanzamt.
Dafür gibt es verschiedene Vorgehensweisen.
Eine ist z.B. die Ergebnisse Deiner Gewinn- und Verlustrechnungen.




Ok Finanzamt meint, zum Gewerbe/Ordnungsamt gehen die entscheiden dann ob es eine Liebhabertätigkeit ist oder ob ein Gewerbeschein beantragt werden muss. Falls man den Gewerbeschein beantragt meldet sich das Finanzamt ja eh.
 
Ja wurde mir so gesagt, Gewerbe Ordnungsamt gruppiert das ein und wenn ich dann den Gewerbeschein brauche, kann ich immer noch runtergestuft werden nach einer gewissen Zeit, falls halt kein Gewinn gemacht wird.
 
Yo neue Frage :D in der Gewerbeanmeldung muss ich ja eine Tätigkeit angeben, nun habe ich schon gelesen, das man die Tätigkeit möglichst so beschreiben soll, das man noch Handlungsspielraum hat ,um mit dem Gewerbe evtl. mal zu expandieren.

Das heißt für mich, wenn ich nur DJ angebe könnte ich keine selbst produzierten Tracks verkaufen oder fällt das sowieso unter Künstler und ist eh nicht Gewerbe pflichtig?
 

Neue Themen


Zurück
Oben