Gewerbe noob

Deswegen gibts Steuerberater, die machen das für dich und der sagt dir auch, welche Belege du absetzten kannst und hilft dir ggf. auch mit der Erstellung einer Musterrechnung, da diese eine bestimmte äußere Form haben müssen z.B.: einzigartige RE-Nr.; deine Steuernummer;...
Plus: So weit ich informiert bin und wie ich meine Eingangs schon erwähnt zu haben kannst du die Steuerberaterkosten ebenfalls beim FA geltend machen.

Ich würde allerdings zu einem Steuerberater gehen, der die Familie/Bekannte schon kennt ;)
Dann kannst du dir sicher sein, dass da nichts schief geht. SO mach ich das immer. Bei solchen Fragen.
 
Ich würde allerdings zu einem Steuerberater gehen, der die Familie/Bekannte schon kennt ;)
Dann kannst du dir sicher sein, dass da nichts schief geht. SO mach ich das immer. Bei solchen Fragen.

Welche Familie soll er kennen? Die Mafia?

Ich würde lieber zu einem gehen, der das Musikbusiness kennt.
Aber prinizpiell ist (nahezu) jeder Steuerberater besser als keiner.
 
Ich missbrauche den Thread mal für eine kurze Frage:

Mein Kumpel und ich legen zusammen auf und brauchen nun zwecks Abrechnung im Club ein Gewerbe. Soweit so gut.

Die Frage ist, kann ich das Gewerbe auch nur auf meinen Namen laufen lassen (und dann am Ende das Geld mit meinem Kumpel einfach teilen)? Oder lauf ich da Gefahr, mich in irgendwelche rechtlichen Konsequenzen zu verwickeln?
Da wir uns halt auf Flyern etc auch "Name1&Name2" nennen.

Problem ist, der Kollege ist momentan viel unterwegs und generell mehr so der Chaos-Kopf :) und ich hätte das ganz gerne selber in der Hand. Ich hab halt auch mehr Zeit und Elan um mich um sowas zu kümmern.

Stress wegen Geld o.Ä. wird es intern nicht geben, ist halt nur die Frage, ob man das nach Außen so vertreten kann?

Danke
 
Beide als Gewerbeinhaber eintrage lassen, dann könnt ihr auch gemütlich halb/halb machen ohne Konsequenzen. Wenn nur Du drin stehst musst du ihn ja quasi anstellen. Im Bereich des Kleingewerbes sollte das alles kein Problem sein.
Wie ihr nachher die Aufgaben intern verteilt interessiert wirklich niemanden
Alternativ mal eben 50-100€ in die Hand nehmen und bei nem Steuerberater vorsprechen. Der kann Euch im Detail dann helfen.
 
Okay, danke für die Antwort. Muss man denn, wenn man zu 2. ein Gewerbe aufmacht auch eine Gesellschaftsform wählen?
Und wie ist das dann nachher mit Lohnsteuererklärung? Wird dann einfach der Verdienst durch 2 geteilt?
Wie ist das, wenn man nur einer von uns beiden auflegt? Können die Rechnungen dann trotzdem über das gemeinsame Gewerbe ausgestellt werden?

Fragen über Fragen :)
 
Mich würde es mal interessieren ich will auch bald mal als Gewerbe anmelden ich bin noch bis mitte des jahre in ausbildung wie sieht da die lage aus?Wie mach ich das am besten würd ich über ne antwort freun ;)
 
@ Netwizard.: Das stimmt nicht, Handelsregister-Eintrag muß man als Einzelunternehmer nicht vornehmen, ebensowenig ist die BG Pflicht.

Der Einzelunternehmer haftet mit seinem Privatvermögen, UG (ähnlich Ltd) als Unternehmergesellschaft mit Haftungsbeschränkung ab 1 € Stammkapital muß dann wieder wie eine GmbH oder eK (eingetragener Kfm) auch eine G&V sowie Bilanz veröffentlichen.

Berufsgenossenschaft kann man je nach Risiko (z. B. 5.5 bei gefahrgeneigten Berufen wie Veranstaltungstechniker) als Unternehmer selbst abschließen mit Unfallversicherung, muß es aber nicht.

Bei 2 Leuten nimmt man meist eine GbR mit Vertrag als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das setzt aber viel Vertrauen voraus, bei mir ist es z. B. gescheitert, so war ich dann eher stiller Teilhaber, so verschwanden dann Geräte, wurden vermietet ohne mein Wissen, Mieterträge verschwunden etc.

Beim Ausscheiden dann wieder Streit um Anteile bei Gemeinschaftsanschaffungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Azubis ist es meist so, daß man dem Ausbildungsbetrieb keine Konkurrenz machen darf, außerdem soll dieser nicht so ausgepowert sein, daß das Ausbildungsergebnis leidet, am besten auch den Ausbilder darüber informieren, daß man ein Gewerbe anmelden will, verbieten darf er es wohl nicht.

Über Wiso 2013 kann man auch relativ einfach die Buchhaltung machen mit Einnahmen & Ausgaben, dann empfiehlt sich auch ein Kleingewerbe nach § 19 USTG, meist wird man bei Käufen dann auch die sog. Vorsteuer nicht absetzen, darf in Rechnungen die Steuer auch nicht ausweisen.

Grenze dann 17500 € Umsatz im Jahr
 
Bei Azubis ist es meist so, daß man dem Ausbildungsbetrieb keine Konkurrenz machen darf, außerdem soll dieser nicht so ausgepowert sein, daß das Ausbildungsergebnis leidet, am besten auch den Ausbilder darüber informieren, daß man ein Gewerbe anmelden will, verbieten darf er es wohl nicht.

Über Wiso 2013 kann man auch relativ einfach die Buchhaltung machen mit Einnahmen & Ausgaben, dann empfiehlt sich auch ein Kleingewerbe nach § 19 USTG, meist wird man bei Käufen dann auch die sog. Vorsteuer nicht absetzen, darf in Rechnungen die Steuer auch nicht ausweisen.

Grenze dann 17500 € Umsatz im Jahr

50000 Umsatz, 17500 Gewinn.

Ob man sich für Umsatzsteuer entscheidet oder nicht sollte man sich aber vorher durchrechnen
 
Hallo,

ich stehe derzeit ebenso vor der Entscheidung, zusammen mit einem Kollegen ein eigenes Unternehmen zu gründen, wobei wir das DJing nur nebenbei betreiben wollen, hauptsächlich möchten wir eigentlich in Veranstaltungstechnik (Licht und Sound) investieren, und diese dann an andere DJs oder Privatpersonen, die eine Feier planen, verleihen. Das ganze wird also eher ein Versanstaltungstechnikbetrieb, wobei wir anfangs sicher erstmal eine Summe (Größenordnung 4000€ aufwärts) in die Hand nehmen werden für Equipment.

Wir haben aber beide einen "normalen" Beruf, also Angestelltenverhältnis, unser Arbeitgeber ist aber in dem Bereich, in dem wir uns selbständig machen wollen, nicht tätig, so dass ich nach bisheriger LEktüre diess Threads davon ausgehe, dass wir das ganze dem Arbeitgeber zwar melden müssen, dieser dsas aber nicht untersagen kann.

Mir geht es nun hauptsächlich darum eine sinnvolle Entscheidung zu fällen, wie wir das gemeinsame Unternehmen aufziehen. Die Anfangsbeschaffung werden wir finanziell zu exakt gleichen Teilen stemmen, und auch die Verantwortung/Zuständigkeiten sollen 1:1 aufgteilt werden. Besondere Sorgen bereitet mir, dass ich im Extremfall nicht bis zur Unendlichkeit mit meinem Privatvermögen haften möchte, also evtl. wäre eine haftungsbeschränkte Unternehmensform (UG, später evtl. auch GmbH) sinnvoll, habt ihr damit ERfahrungen?
Das zweite was mir Sorgen bereitet ist die Absicherung unseres Equipments gegen Beschädigung oder gar Unterschlagung durch unzuverlässige Kundschaft, gibt es hier eine Möglichkeit, sich versicherungstechnisch abzusichern? Oder gegen Kaution zu vermieten?

Mich würde einfach einmal interessieren, wer mit einer solchen Untgernehmensidee schon Erfahrung hat, und welche Tipps ihr für den Start geben könnt.

Danke.
 
Mir geht es nun hauptsächlich darum eine sinnvolle Entscheidung zu fällen, wie wir das gemeinsame Unternehmen aufziehen. Die Anfangsbeschaffung werden wir finanziell zu exakt gleichen Teilen stemmen, und auch die Verantwortung/Zuständigkeiten sollen 1:1 aufgteilt werden. Besondere Sorgen bereitet mir, dass ich im Extremfall nicht bis zur Unendlichkeit mit meinem Privatvermögen haften möchte, also evtl. wäre eine haftungsbeschränkte Unternehmensform (UG, später evtl. auch GmbH) sinnvoll, habt ihr damit ERfahrungen?

Haftungsbeschränkt klingt zwar erstmal gut, aber wie man sich vielleicht denken kann hat der Gesetzgeber da so einige Hindernisse eingebaut, damit sich die Leute nicht mal eben aus der Verantwortung stehlen können und die anderen in die Röhre schauen...

Bei schuldhaftem Handeln greift eh die persönliche Haftung, da ist es egal, welche Rechtsform ihr wählt.

Vorteile hat die Haftungsbeschränkung deswegen vor allem gegenüber Gläubigern (Banken, Lieferanten, etc.) im täglichen Geschäftsleben. Allerdings werdet ihr davon dann eh wenige haben, weil komischerweise kaum jemand bereit ist, anderen Leuten Geld zu leihen, wenn diese nicht dafür haften... ;)


Einzig wirklicher Vorteil könnte der Wegfall der gesamtschuldnerischen Haftung wie in der GBR sein. In wieweit das für euch ausschlaggebend ist müsst ihr wissen. Macht euch im Zweifel noch mal schlau, was welche Alternative genau bedeutet.


Kommen wir mal zu den Hürden der haftungsbeschränkten UG.... (da gibt's nämlich einige...)


Hab mal ein paar Infos zusammenkopiert...

- Buchführung: Eine Einnahmen-Überschussrechnung wie beim Einzelunternehmen ist bei der UG nicht ausreichend. Sie muss alle Auflagen des Handelsgesetzbuchs erfüllen. Dazu zählen eine kaufmännische Buchführung, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz sowie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

-> Die Kosten für den Steuerberater werden im Vergleich zur Personengesellschaft definitiv um einiges höher ausfallen.

- Verlustverrechnung: Rote Zahlen sind gerade in den Anfangsjahren keine Seltenheit. Während Einzelunternehmer Verluste aus dem ersten Geschäftsjahr rückwirkend mit positiven Einkünften etwa aus einem Angestelltenverhältnis verrechnen können, ist dies bei der UG nicht möglich. Erlaubt ist eine Verlustverrechnung nur innerhalb der UG, nicht mit anderen Einkunftsarten. Die UG muss dafür aber zunächst einen Gewinn erzielen oder die Verluste in die Zukunft vortragen.


-> Wenn die Firma also Verluste macht könnt ihr diese nicht mir eurem Einkünften aus dem anderen Job verrechnen. Andersrum kann es aber sehr gut sein, dass ihr bei Verlusten gezwungen seid, diese aus eurem Privatvermögen zu decken (auch mit Haftungsbeschränkung). Als Kapitalgesellschaft ist die UG nämlich bei aufgezehrtem Eigenkapital insolvenzantragspflichtig. Unterlassen der Antragsstellung heißt Insolvenzverschleppung und ist strafbar (womit wir wieder bei der persönlichen Haftung wären...)



- Rücklagenbildung: Die UG muss eine Gewinnthesaurierung durchführen. Ein Viertel des Jahresüberschusses ist in eine Rücklage einzustellen. Der Betrag darf nur zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Ausgleich von Verlusten eingesetzt werden. Es bieten sich jedoch Chancen: Die Regelungen veranlassen den Unternehmer zu Investitionen in seinen Betrieb und zwingen ihn zu einer restriktiven Ausschüttungspolitik: Das Geld arbeitet im Unternehmen

Das auch noch! Wenn ihr also tatsächlich Geld verdient mit der Firma müsst ihr mindestens ein Viertel davon in der Firma belassen, den Rest könnt ihr euch teilen..

Das zweite was mir Sorgen bereitet ist die Absicherung unseres Equipments gegen Beschädigung oder gar Unterschlagung durch unzuverlässige Kundschaft, gibt es hier eine Möglichkeit, sich versicherungstechnisch abzusichern? Oder gegen Kaution zu vermieten?

Theoretisch beides möglich...



Wie oben gesehen ist das Alles gar nicht so einfach. Ausgehend von Deinen Fragen würde ich mal schätzen, dass Du noch nicht besonders viel Ahnung von den Themen hast.
Ich würde Dir daher dringend empfehlen, dich irgendwo beraten zu lassen oder vielleicht ein Existenzgründerseminar zu besuchen..
 
Hallo,

ich bin es mal wider :D

Ich habe mal eine theoretische Frage. Sagen wir mal ich fang dieses Jahr noch an eine Gewerbe zu betreiben und melde dieses an. So ich weiß natürlich jetzt schon das da mein Verdienst nicht so üppig ausfallen würde. Die Frage ist eigentlich ob es sich lohnt jetzt noch ein Gewerbe anzumelden um etwas von den Steuer abzusetzen. Würde das überhaupt was bringen? Oder könnte ich eine große Investition noch nächstes Jahr geltend machen?
Kann ich auch die Mehrwertsteuer absetzen, wenn ich kein Gewerbe anmelde sondern das unter der Freigrenze laufen lasse?
 
Mit der rückwirkenden Geltungsmachung von Investitionen wird Dir wohl nur ein Steuerberater verbindlich helfen können.

Hinsichtlich der Gewerbeanmeldung:

Die Tatsache, dass Du dieses Jahr keine hohen Umsätze mehr erwirtschaften wirst steht der Anmeldung eines Gewerbes erstmal nicht entgegen, auch nicht, wenn Du dieses Jahr schon einige Kosten, die im Rahmen des Gewerbes anfallen, steuerlich geltend machst.
Der Gesetzgeber rechnet durchaus damit, dass bei Beginn der Ausübung eines Gewerbes erstmal Anfangsverluste anfallen, bis das Geschäft läuft.
Wichtig für eine Gewerbeanmeldung ist, dass eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, d.h. dass Du (zumindest im Kopf) einen Plan hast, wie Du mit der Tätigkeit mittel- bis langfristig einen Gewinn erzielst.
Dabei kommt es vor allem auf den "Totalgewinn" an, also dass Du im Lauf der Zeit kumuliert mehr einnimmst als ausgibst.

Sollte das nicht der Fall sein wird das Finanzamt irgendwann davon ausgehen, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um ein Gewerbe, sondern um Liebhaberei handelt. In diesem Fall kannst Du die anfallenden Verluste nicht mehr mit den Einkünften aus anderen Tätigkeiten verrechnen. Wenn ich mich nicht irre kann es sogar sein, dass Du dann die Steuerersparnisse aus der Zeit bis dahin nachzahlen musst.



Zum Thema Mehrwertsteuer:

Ich glaube, Du bringst da einiges durcheinander. Mehrwertsteuer und Gewerbe haben erst einmal nichts miteinander zu tun.

Ein Gewerbe musst Du immer anmelden, wenn Du einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehst, bei der es sich nicht um Liebhaberei oder einen "Freien Beruf" handelt.
Die Gewerbeanmeldung hängt dabei nicht von irgendwelchen Umsatzgrenzen ab.

Die "Freigrenze", auf die Du Dich beziehst ist wohl die Steuerfreigrenze, die besagt, bis zu welchem jährlichen Einkommen dieses nicht versteuert werden muss. Aktuell darf man in Deutschland bis zu 8.130 € pro Jahr verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Nur darüber hinaus gehende Einkommen sind zu versteuern.

Die Mehrwertsteuer hat mit der Einkommenssteuer überhaupt nichts zu tun, sondern wird unabhängig davon erhoben.

Du hast grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Du weist in Deinen Rechnungen die Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) aus, dann kannst Du auch umgekehrt bei Deinen Ausgaben die Vorsteuer abziehen. In diesem Fall musst Du allerdings auch die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen und regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

2. Solange Dein Jahresumsatz nicht über 17.500 € liegt kannst Du die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall weist Du auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus (dafür aber am besten explizit darauf hin, dass Du die Regelung nutzt). Natürlich darfst Du dann aber auch nicht die Vorsteuer bei Deinen Ausgaben abziehen. Dafür entfallen Mehrwertsteuerabführung und die Voranmeldungen.
 
Ich dachte eigentlich man kann die Mehrwertsteuer, von Sachen EQ oder Musik die man gekauft hat, bei den Einkommenssteuern geltend machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Du musst wissen, ob du einen festen Gewerbestanort haben willst oder ein Reisegewerbe machst ( hier Reisegewerbeschein).
Du benötigst eine Umsatzsteuer-ID. beim Finanzamt beantragen.
Je nach Umsatz ist die Ustr. monatlich, quartalsmässig oder jährlich abzuführen. ( Steuerberater hilft ). Post von der Berufsgenossenschaft bekommst du automatisch. Das im Groben.

Gruß Dj-Festus
 
ich hänge gerade an dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Irgendwie ist mir unschlüssig warum ich bei Punkt 3 (Angaben zur Festsetzung der Vorrauszahlungen) Werte eintragen soll die ich noch gar nicht abschätzen kann bzw. das Gehalt meines Arbeitgebers eintragen soll.

Im allgemeinen bin ich in 3 Clubs gebucht und dort wird ab Ende des Monats alles nur noch über Rechnung laufen.

Mein Chef meinte ich solle einfach ein Kleingewerbe anmelden. Soweit so gut. Habe mir hier die Faqs dazu durchgelesen jedoch werde ich nicht ganz schlau draus.

Natürlich nehme ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch weil über 17.500€ komme ich eh nicht. Somit wäre ich ja auch befreit von der USt.
Jedoch soll ich dann in Punkt 7.1 den geschätzen Gesamtumsatz eintragen genau wegen dieser USt...

Wäre super wenn ihr mir Ämternoob ein wenig auf die Sprünge helfen würdet :)
 
Als Kleinunternehmer machst du überhaupt keine Steuervorauszahlung!
Was für einen Fragebogen hast du denn vor dir?
 
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mir ist das auch schleierhaft.
in Punkt 3 und 7 wird jeweils mein geschätzer Gewinn/Umsatz angesprochen (inkl. meinen Gehalt bei meinem Arbeitgeber.) Und zwar für das restliche Jahr und für nächstes Jahr.

Das ergibt keinen Sinn da ich ja durchs ankreuzen der Kleinunternehmerregelung §19 eh aus diesen Sachen raus bin.

Merke schon...Ämter und ich...niemals Freunde.
 
Da geht's nicht um die Ust, sondern um Deine Einkommenssteuer.

Deswegen ist auch das Gehalt, dass Du neben den Einkünften als DJ von Deinem Arbeitgeber beziehst relevant.

Als Angesteller überweist Dein Arbeitgeber ja jeden Monat die Steuer ans Finanzamt. Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit passiert das ja nicht. Damit Du aber dann nicht am Anfang des nächsten Jahres vor Schreck umfällst wenn auf einmal die Steuerforderung kommt berechnet das Finanzamt auf Basis Deiner geschätzten Einnahmen eine Einkommenssteuervorauszahlung, die normalerweise quartalsweise abgebucht wird.
 
Ok. Dann trage ich erst einmal weniger ein da ich ja nicht weiss wieviele Gigs es dieses Jahr noch werden, oder?
 
Das birgt halt dann das Risiko, dass Du am Ende ne ganze Menge nachzahlen musst. Achte auf jeden Fall darauf, dass Du genug auf die Seite legst...

Sobald Du Deine erste Steuererklärung einreichst wird das Finanzamt eh anhand des da gemeldeten Verdienstes deine Vorauszahlungen neu festlegen.
 
Hi ho,

mal wider ne Noob Frage, sagen wir mal ich fange an Mixe bei Beatport zu verkaufen.
Muss ich dann ein Kleingewerbe anmelden oder kann man das unter dem stuerfreien Nebenverdienst verbuchen am Ende des Jahres.
 

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