Mit der rückwirkenden Geltungsmachung von Investitionen wird Dir wohl nur ein Steuerberater verbindlich helfen können.
Hinsichtlich der Gewerbeanmeldung:
Die Tatsache, dass Du dieses Jahr keine hohen Umsätze mehr erwirtschaften wirst steht der Anmeldung eines Gewerbes erstmal nicht entgegen, auch nicht, wenn Du dieses Jahr schon einige Kosten, die im Rahmen des Gewerbes anfallen, steuerlich geltend machst.
Der Gesetzgeber rechnet durchaus damit, dass bei Beginn der Ausübung eines Gewerbes erstmal Anfangsverluste anfallen, bis das Geschäft läuft.
Wichtig für eine Gewerbeanmeldung ist, dass eine Gewinnerzielungs
absicht besteht, d.h. dass Du (zumindest im Kopf) einen Plan hast, wie Du mit der Tätigkeit mittel- bis langfristig einen Gewinn erzielst.
Dabei kommt es vor allem auf den "Totalgewinn" an, also dass Du im Lauf der Zeit kumuliert mehr einnimmst als ausgibst.
Sollte das nicht der Fall sein wird das Finanzamt irgendwann davon ausgehen, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um ein Gewerbe, sondern um Liebhaberei handelt. In diesem Fall kannst Du die anfallenden Verluste nicht mehr mit den Einkünften aus anderen Tätigkeiten verrechnen. Wenn ich mich nicht irre kann es sogar sein, dass Du dann die Steuerersparnisse aus der Zeit bis dahin nachzahlen musst.
Zum Thema Mehrwertsteuer:
Ich glaube, Du bringst da einiges durcheinander. Mehrwertsteuer und Gewerbe haben erst einmal nichts miteinander zu tun.
Ein Gewerbe
musst Du immer anmelden, wenn Du einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehst, bei der es sich nicht um Liebhaberei oder einen
"Freien Beruf" handelt.
Die Gewerbeanmeldung hängt dabei nicht von irgendwelchen Umsatzgrenzen ab.
Die "Freigrenze", auf die Du Dich beziehst ist wohl die Steuerfreigrenze, die besagt, bis zu welchem jährlichen Einkommen dieses nicht versteuert werden muss. Aktuell darf man in Deutschland bis zu 8.130 € pro Jahr verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Nur darüber hinaus gehende Einkommen sind zu versteuern.
Die Mehrwertsteuer hat mit der Einkommenssteuer überhaupt nichts zu tun, sondern wird unabhängig davon erhoben.
Du hast grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Du weist in Deinen Rechnungen die Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) aus, dann kannst Du auch umgekehrt bei Deinen Ausgaben die Vorsteuer abziehen. In diesem Fall musst Du allerdings auch die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen und regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
2. Solange Dein Jahresumsatz nicht über 17.500 € liegt kannst Du die sogenannte
Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall weist Du auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus (dafür aber am besten explizit darauf hin, dass Du die Regelung nutzt). Natürlich darfst Du dann aber auch nicht die Vorsteuer bei Deinen Ausgaben abziehen. Dafür entfallen Mehrwertsteuerabführung und die Voranmeldungen.