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leute ihr versteht mich irgendwie falsch.
NICHT GEWERBLICH.
gelegentlich als hobby
Frage:
Ich lege im März in Augsburg auf mirt DJ Taucher usw. Diese Veranstaltung geht aber nicht über den Club wo ich angemeldet bin. Könnte der Betreiber des Clubs wo ich angemeldet bin dem Veranstalter der DJ Taucher PArty eine Rechnung für mich ausschreiben??????
Will noch kein Gewerbe anmelden da ich sonst nur 1 mal im Monat auflege und glaub auch das ich dann kein Kindergeld mehr bekommen würde.
-Bin in diesem Club auf 400 Euro Basis als Barkeeper angestellt und angemeldet.
[...]
Könnte der Betreiber des Clubs wo ich angemeldet bin dem Veranstalter der DJ Taucher PArty eine Rechnung für mich ausschreiben??????
-weiteres bezahltes Auflegen ist nicht in Planung und würde wenn es mal doch anders kommen sollte nicht öfters als 1mal im Monat zu ähnlichen Konditionen stattfinden
-muss ich einen Gewerbeschein haben/ Kleingewerbe anmelden oder nicht?
(ist das das Gleiche oder gibts da Unterschiede?)
-->diese Nebentätigkeit würde somit ja max. 1200,-/Jahr Einkommen erzielen... wenn überhaupt... Und Ausgaben sind mehr...
-Komme ich durch diese geringfügige Nebentätigkeit in eine andere Steuerklasse? Und was bedeutet das somit für mich?
-Der Clubbetreiber meinte "hauptsache die Steuernummer is auf der Rechung" -> hab ich nicht sowieso aus meinem Hauptverdienst eine, sodass es reicht diese anzugeben??
-Ist es sinnvoller zwei getrennte Rechnungen zu schreiben als eine für uns beide zusammen? Sonst würd ich die ausstellen und meinem Kollegen für seine Hilfe halt die Hälfte abgeben... Oder beschäftige ich somit meinen Kumpel schwarz?
Ich müsste ja sonst auch Steuern zahlen für einen Betrag den ich gar nicht komplett erhalte (da ich ihm ja die Hälfte geb)... Oder ist das im Endeffekt egal, da ich eh unter dem Mindestumsatz liege???
-> kann man das nicht auch als GbR oder so laufen lassen? Oder wird das dann zu kompliziert/zu formal/ sind es völlig verschiedene paar Schuhe?
NUN FRAGEN ÜBER FRAGEN:
-muss ich einen Gewerbeschein haben/ Kleingewerbe anmelden oder nicht?
(ist das das Gleiche oder gibts da Unterschiede?)
-->diese Nebentätigkeit würde somit ja max. 1200,-/Jahr Einkommen erzielen... wenn überhaupt... Und Ausgaben sind mehr.
Ja du musst "was" anmelden - in deinem Fall: als Kleinunternehmer. Als Kleinunternehmer bist du nicht Vorsteuerpflichtig, musst keine doppelte Buchführung betreiben - kannst aber auch nix steuerlich absetzen.
Bei der Anmeldung (Gewerbe) musst du dein Kreuz bei : Kleinunternehmer machen. Dann wirst du Steuerlich komplett anders behandelt wie bei einem normalen Gewerbe. Allerdings bist du an diese Verhältnis 5 Jahre gebunden. Du darfst nicht über 17.500 Euro im Jahr kommen (ohne deinen Hauptberuf/ der zählt nicht dazu da er schon komplett versteuert wird).
Deine Rechnungen müssen den Zusatz: Kein Ausweiß der Mwst nach §19 USTG wegen Kleinunternehmernreglung - tragen.
Auf keiner deiner Rechnung darf eine Steuer aufgeführt werden. Sprich: Netto ist Brutto bei dir.... Also Gage am Abend 200 Euro, dann muss deine Rechnung auch 200 Euro aufführen OHNE Steuer. Daher der Zusatz. Und du bekommst die Summe ohne Steuern ausgezahlt.
-Komme ich durch diese geringfügige Nebentätigkeit in eine andere Steuerklasse? Und was bedeutet das somit für mich?
Nein - beim Kleinunternehmen ändert sich für dich nichts. Dein geringfügige Nebentätigkeit wird in deiner jährlichen Steuererklärung "aufgeführt". Und da du keine Steuern einnimmst - musst du auch keine Abführen. Allerdings ist eine einfache Buchhaltung pflicht (Aufheben aller Rechnungen/Ausgaben).
-Der Clubbetreiber meinte "hauptsache die Steuernummer is auf der Rechung" -> hab ich nicht sowieso aus meinem Hauptverdienst eine, sodass es reicht diese anzugeben??
Ja - beim Kleinunternehmen ist deine schon vorhandene Steuernummer auch die Nummer des Kleinunternehmens da diese gleichzeitig und in einem Antrag bearbeitet werden. Deine Steuernummer aus deinem jetzigem Job (Hauptverdienst)
-Ist es sinnvoller zwei getrennte Rechnungen zu schreiben als eine für uns beide zusammen? Sonst würd ich die ausstellen und meinem Kollegen für seine Hilfe halt die Hälfte abgeben... Oder beschäftige ich somit meinen Kumpel schwarz?
In dem Fall beschäftigst du deinen Kumpel schwarz - oder: er schreibt eine eigene Rechnung - die kann auch an dich gehen - die kann sogar Steuer ausweisen (falls er ein "normales" Gewerbe hat) dann hast du aber zu beachten:
Rechnung deines Freundes = 100 Euro + 19%Steuer (geht an dich).....da du das Geld aber nur "weiterreichst" und die Steuer nicht abgibst - muss deine Rechnung an den Clubbetreiber lauten: 119.- Euro Netto...ansonsten machst du 19 Euro Verlust.
Beispiel: ich kaufe einen CD-Player für 200 Euro + 19 Mwst (38 Euro), also bezahle ich 238 Euro für den CD-Player. Ich will diesen aber weiterverkaufen, kann aber als KLeinunternehmer keine Steuer "einnehmen". Von daher muss bei einem Verkauf die ausgegebene Steuer (38 Euro) in deine Nettoverkaufssumme fliesen. Du verkaufst den CD-Player für 238 (aufgerundet 240) Euro weiter. So bekommst du legal die ausgezahlte Steuer wieder rein - musst aber selbst keine Abführen. Dem Endkunden ist es egal ob er 38 Euro Steuer zahlen muss, oder das als Gewinn an dich geht - die Summe ist die ja die gleiche......
Ich müsste ja sonst auch Steuern zahlen für einen Betrag den ich gar nicht komplett erhalte (da ich ihm ja die Hälfte geb)... Oder ist das im Endeffekt egal, da ich eh unter dem Mindestumsatz liege???
-> kann man das nicht auch als GbR oder so laufen lassen? Oder wird das dann zu kompliziert/zu formal/ sind es völlig verschiedene paar Schuhe?
verschieden Schuhe / VIEL zu kompliziert.........
Ich hoffe ihr könnt mir in Betracht auf die Fakten ein paar Tipps geben, was ich nun zu machen habe...
Kann mir irgendwie nun halt nicht so recht vorstellen, dass ich für dieses eine mal auflegen ein Kleingewerbe anmelden muss!
Ich danke euch auf jeden Fall schonmal im Voraus für die Hilfe!
Denn ich blicke echt Null durch
THX
Ggf. brauchst Du das Einverständnis Deines Dienstherren, um einer nebenberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Gerade als Soldat sollte man da nichts riskieren, also sprich vorher mit Deinem Vorgesetzten.ich bin hauptberuflich Zeitsoldat
Das ist erstmal total egal. (Nur bei der Entscheidung Kleinunternehmer Ja/Nein solltest Du das berücksichtigen)weiteres bezahltes Auflegen ist nicht in Planung
Jein. Ich kenne viele DJs, die kein Gewerbe angemeldet haben (Stichwort künstlerische Tätigkeit), sondern nur beim Finanzamt ihre Tätigkeit angemeldet haben und eine Steuernummer besitzen, mit der sie dann Rechnungen ausstellen können. Das hängt aber auch vom Finanzamt ab (ergo Landkreis/Stadt/Kommune). Verbreiteter ist das Gewerbe.muss ich einen Gewerbeschein haben
Präziser ist der Begriff Kleinunternehmerregelung. Ich würde Dir dazu raten. Du wirst vermutlich nie Gewinne erwirtschaften. Lässt Du Dir nun regelmäßig Umsatzsteuer erstatten, so kann irgendwann einmal Dir Liebhaberei vorgeworfen werden und die erstattete Umsatzsteuer würde man zurückverlangen. Als Kleinunternehmer kümmert Dich die Umsatzsteuer nicht. Machst Du Verlust, geht es nur zu Lasten Deines steuerpflichtigen Einkommens. Kleinunternehmer haben auch weniger Arbeit mit ihrer Steuer ;-)Kleingewerbe
Auch das ist zunächst vollkommen egal.Diese Nebentätigkeit würde somit ja max. 1200,-/Jahr Einkommen erzielen... wenn überhaupt... Und Ausgaben sind mehr...
Na ja. Also wenn wir hier zu zweit losgehen, schreibt einer eine Rechnung und der andere eben nicht. Beim nächsten Mal tut es der andere. Das Finanzamt fragt nicht wieviele Hanseln hinter den Plattentellern stehen und dem Clubbetreiber wird es aus dieser Sicht auch egal sein.Ist es sinnvoller zwei getrennte Rechnungen zu schreiben als eine für uns beide zusammen?
Rechnest Du mit Umsatzsteuer ab, gibst Du Deinem Kumpel die Hälfte des Nettobetrages. Rechnest Du ohne Umsatzsteuer ab, verlierst Du Einkommen. Also bei 200 Euro Einnahme musst Du später mal evt. $Geld Einkommenssteuer bezahlen. Diesen Betrag kannst Du einbehalten und dann erst Deinen Kumpel auszahlen.Ich müsste ja sonst auch Steuern zahlen für einen Betrag den ich gar nicht komplett erhalte (da ich ihm ja die Hälfte geb)
Ich würde es nicht tun, sondern es einfach mit der eigenen Steuernummer tun. Für den Betreiber reicht es aus und Du gibst es dann einfach bei Deiner Einkommenssteuererklärung an.Kann mir irgendwie nun halt nicht so recht vorstellen, dass ich für dieses eine mal auflegen ein Kleingewerbe anmelden muss!
Fazit: Für einmal braucht man nix anmelden. Allerdings darfst du dann auch keine MWST verlangen.
uh uh uh - Vorsicht......mit solchen Aussagen - Betrieb wird geprüft, deine Rechnung kommt ins Spiel = Querprüfung.....da kann dann schnell was in die Hose gehen. Evtl. glaubt das Finanzamt nicht das dies "einmalig" war - dann wird das ein lustiges Spiel - und das Finanzamt sitzt erst mal am längerem Hebel !!
Jein. Ich kenne viele DJs, die kein Gewerbe angemeldet haben (Stichwort künstlerische Tätigkeit), sondern nur beim Finanzamt ihre Tätigkeit angemeldet haben und eine Steuernummer besitzen, mit der sie dann Rechnungen ausstellen können. .
Und das ist ne ziemliche Falle.
Kenne auch einige, die fanden das ganz toll als Künstler geführt zu werden, und meinten damit nen riesen Vorteil zu haben.
Bis zu dem Tag als die Künstlersozialkasse vorbeikam und Beiträge haben wollte.
Und die sind echt happig, da gings um mehrere hundert/mehrere tausend Euro im Jahr.
Also Finger weg von sowas. Selbst wenn man sich selbst als Künstler sieht - sein DJ-dasein in Rechnungen etc niemals als künstlerische Tätigkeit darstellen!!! Das kann sonst sehr, sehr teuer werden