AW: Gewerbeschein Versteuerung Mehrwertsteuer MiniJob Schwarz und ähnlicher unsinn
also,
erstmal ein hallo an alle irren hier
mit der steuer, sorry, habt alle keine wirkliche peilung!
also mal von vorn... ach ja - ich bin steuerberaterin ;-) - und bin hier, weil ich div. dinge mit DJ`s und deren besteuerung zu tun habe und auch ggfs. regeln kann... und nicht schwarz, sondern gegen rechnung
denn...
1.ter irrtum: wenn ihr ne quittung über erhaltenes geld unterschreibt, ist das nicht nur sache vom zahlenden, sondern auch die von DJ
denn je nachdem, ob der Diskothekenbetreiber euch als freie mitarbeiter laufen läßt oder als sog. mini-jobber anmeldet, ist euer honorar steuerpflichtig oder steuerfrei
a. mini-job: immer gut... ihr werdet vom inhaber angemeldet, dafür müßt ihr namen, adresse, sozialvers.nummer angeben UND ihr dürft keinen anderen nebenjob als diesen haben. maximale verdienstgrenze 400€ im monat. der inhaber der disko ist dann euer arbeitgeber und führt 30% nebenkosten für euch ab, damit ihr nix versteuert
b.quittung: tja, ihr seit als selbständige freiberufliche mitarbeiter unterwegs... und müßt euch beim finanzamt melden und steuern zahlen. siehe punkt 2
2. rechung der DJ`s
a. sobald ihr ne quittung unterschreibt ist das das gleiche wie als wenn ihr ne rechnung schreibt! das finanzamt erfährt früher oder später davon. früher ist immer besser, weil später heißt meistens steuerstrafvergehen!
also: meldet euch beim Finanzamt, ob nen gewerbeschein erforderlich oder nicht, das liegt im auge des betrachter... macht ihr mehr als nur platten auflegen oder produziert ihr ggfs. selber neues, kann evtl. der gewerbeschein entfallen. dies aber ist mit finanzamt AKTIV zu klären
b. es gibt 3 verschiedene steuerarten die euch treffen könne:
- umsatzsteuer = mehrwertsteuer
- einkommensteuer
- gewerbesteuer
umsatzsteuer ist nur fällig ab einem umsatz ab 17500€ pro jahr! sonst seit ihr kleinunternehmer gem § 19 UStG
gewerbesteuer hat nen freibetrag von € 24.500 und ist als nebenberuflicher DJ wohl auch relativ unrelevant
einkommensteuer: tja die fällt immer an... der gewinn der DJ-tätigkeit wird mit den anderen einnahmen aus eurem hauptjob zusammengerechnet und dann guckt jemand in ne tabelle und errechnet die nachzahlung... wer was verdient, zahlt also immer steuern, einkommensteuern! außer ihr macht es als mini-jobber...
3. was ist gewinn: einnahmen abzüglich euerer ausgaben, die euch als DJ entstanden sind
4. wenn ihr ne rechnung schreiben sollt, dann sind ganz wichtig die folgenden angaben auf JEDER rechnung, die sind übrigens 10jahre aufzubewahren
name adresse von euch und dem bezahler der rechnung
datum
was habt ihr wann gemacht
rechnungsnummer (fortlaufend nummeriert)
steuernummer (kriegt ihr ja vom finanzamt)
so und wer nun sagt, auf die kralle weiß ja keiner von, aber ich hab ne quittung unterschrieben, der ist blond blauäugig und blöd... denn ihr seid offiziell in den büchern der diskothekenbetreiber erfaßt und somit vom finanzamt auch faßbar... !!! also vorsicht leute
ich hoffe, ein wenig licht ins den dunklen tunnel gebracht zu haben...