Gewerbeschein Pflicht?

also irgend wie verstehe ich das nicht.
Ganz simple Entscheidungsfrage:
"Er will in eine Disco auflegen (keine hohe bezahlung (80€))."
Soll er sich das Gewerbeschein machen, auch wenn er in zukunft auch in anderen clubs auflegen wird..."
ja... nein?

EDIT: okay ich les mir einfach den ganzen FAQ von pauli dürch da wirds alles erklärt. danke =)
 
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Das mit den Freibtrag ist so Gemeint: Wenn deein zu versteuerndes Einkommen unter 7.664 Euro Zahlst du keine Steuern. Somit könntest du dir die Gewerbeanmeldung sparen. Ab z.B. 7.700 zahlst du8 5,-€ Einkommensteuer.
Nur mußt du nachweisen das du nicht über den Betrag kommst. Ansonsten kann das Finanzamt schätzen! Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist das sowieso fällig wenn du ein Gewerbebetrieb hast.

Genau so hat mir mein Vater (promovierter Jurist) das auch erklärt.

Was wäre für dich soooo schlimm daran ein Gewerbe anzumelden?......Der auf dich zukommende Papierkram?
Und genau das wäre doch mein Problem daran. Ich muss doch sowohl jede Tätigkeit, als auch jede Anschaffung (CDs, Platten, Technik) in die Steuererklärung mit aufnehmen. Nur um festzustellen, dass ich eh nicht über diesen Betrag von 7664 € komme. Wenn das Finanzamt will, soll es das selber überprüfen. Ich hab nicht die zeit dazu. Und illegal ist es nicht, wenn ich mich nicht anmelde (solange ich eben unter diesem betrag bleibe)

Wer Geld verdienen möchte muss auch den Finger krum machen. Dazu gehören nunmal auch Formalien wie eine Gewerbeanmeldung als DJ
Genau da ist der Unterschied. Für viele, auch hier im Forum, ist es ersteinmal ein Hobby. Dazu wurde ja auch dieser Betrag festgelegt. Damit man eine Richtlinie hat, was als Hobby gilt und was als Gewerbe mit dem Ziel Geld zu verdienen gilt. Und unter Geld verdienen zählt eben nicht vielleicht eins zwei mal im Monat 80,- € zu bekommen (wovon man ja dann den Kauf der Musik/Technik auch wieder abziehen muss)
Wer wirklich Geld damit verdient muss auch ein Gewerbe anmelden, das ist klar.

Ich meld doch auch kein Gewerbe an, wenn ich vielleicht mal Werbezeitungen verteile und dafür n paar Euros bekomme...
 
wenn du eine rechnung mit ausweisung der Mwst ohne gewebeschein ausstellst, kannst du ärger bekommen, weil du dann die eingenommene steuer nicht abführen kannst.

Bei einem Gewerbeschein mit Vorsteuerabzugberechtigung und -anmeldung darfst Du die MwSt mit auf die Rechnung schreiben, bei einem Gewerbeschein ohne Vosteueranmeldung nicht. Dort darf dann noch nicht einmal stehen, daß der Betrag die MwSt. enthält (Aussage meines Finanzbeamten).

Sollte er Dir dann an 1-2 Abenden das Geld nicht auszahlen, würde ich halt das nächste mal nicht mehr kommen.

So macht er das dann mit jeden neuen DJ und hat dann seine Musik immer für lau.
Mensch, das kann doch nicht die Lösung sein.
 
Und unter Geld verdienen zählt eben nicht vielleicht eins zwei mal im Monat 80,- € zu bekommen (wovon man ja dann den Kauf der Musik/Technik auch wieder abziehen muss)

... aha und was ist das denn dann?! Ein Geschenk was du ab und zu mal bekommst?! Ach ja und mit Abziehen der Technik ist da erstmal noch überhaupt nichts! :cool:

Ich meld doch auch kein Gewerbe an, wenn ich vielleicht mal Werbezeitungen verteile und dafür n paar Euros bekomme...

Das hat damit auch rein GAR NICHTS zu tun! ;)
 
... aha und was ist das denn dann?! Ein Geschenk was du ab und zu mal bekommst?!
Na diese Regelung mit dem Freibetrag hat doch nen Grund. Und hier sagt der Staat eben, dass alles, was unter diesem Einkommen bleibt, nicht als Absicht Geld zu verdienen (und damit vielleicht nen lebensunterhalt) eingestuft werden soll, sondern als Hobby (ich glaub im gesetzestext hieß es liebelei, oder irgendwie sowas).
Ich mach das auch hauptsächlich als Hobby. Ich hab tausende Euros in Technik und Platten investiert und bisher wenige Hundert wieder reinbekommen durch kleine Aufträge. Und ich hab auch nicht wirklich vor irgendwann jedes Wochenen de in drei verschiedenen Clubs aufzulegen. (studier lieber was "vernünftiges"). Also habe ich keine Absicht Geld zu verdienen. Und genau für solche Fälle gibt es diese Regelung. Einfach damit es eine klare festgelegte Grenze gibt, um nicht jedes Mal ne Fallunterscheidung zu machen.
Alles was unter 7664 €/Jahr ist, ist ein Hobby und muss nicht versteuert werden. Bei einer Kontrolle muss ich das Nachweisen, ok. Aber ich mach mir nicht freiwillig die Arbeit (den Punkt hattest du ja angesprochen) jeden Monat detailliert aufzulisten, dass ich nicht genug verdient habe, um das versteuern zu lassen. Ich sag nicht, dass es falsch ist sich anzumelden, aber ich mach es nicht, weil es für meine "Einkommensverhältnisse" einfach unnötige Arbeit ist. (Gut abgesehen davon bin ich noch nicht finanziell unabhängig, aber das ist n anderer Schuh)
 
Wo ich das hier jetzt alles gelesen habe, stellt sich mir die Frage was jetzt der Vorteil eines Freiberuflers im Vergleich zu einem (Studi-)Nebengewerbe ist?

Ich stehe auch gerade vor der Entscheidung was und wie ich es mache...
 
Hi hab dazu auch mal ne frage, wie sieht es denn dann aus wenn ich, zusätzlich zum gelegentlichen dj sein auch noch meine Pa anlage verleihe. Muss ich dann angemeldet sein oder fällt das auch wieder unter den tisch wenn ich die grenze von 7300 Euros im Jahr nicht überschreite?
 
Naja, Anlagen verleihen als Hobby zu bezeichnen ist schon recht fragwürdig. is ne gute Frage. Ich würd spontan sagen ja, eben wegen dem Betrag (solange du drunter bleibst - und zwar zusammengerechnet denke ich mal)

Man kann aber auch fragen:
Wenn du das nicht anmeldest, isses ein Hobby und die Anlage dein privates Eigentum - darfst du dann Geld dafür verlangen privates Eigentum zu verleihen? Da bin ich mir nicht sicher, könnte durchaus ne Auslegungsfrage sein.
 
...ich finds immer erstaunlich wie leute doch sachen hier rein schreiben und eigentlich gaaarnichts wissen :D macht euch doch mal schlau... bitte :)
Steuerbare Umsätze
sooo... jetzt fragt ihr euch bestimmt wer ist eigentlich Unternehmer

also... lest vorher mal das UStG, da steht alles drin was ihr wissen müsst... ok... paar sachen stehen noch im BGB falls ihr dann ned schon 18 seid... aber einfach hier irgendwelche sachen rein zu stellen wo ihr auch noch von ausgeht dass die richtig sind...
naja und das mit gewerbeschein oder freiberufler... das ist von finanzamt zu finanzamt unterschiedlich... das kann keiner vorher festlegen und sagen das ist so oder so...
bis dahin
greetz ;)
 
Hallo,

ich hätte da auch mal 'ne Business'n Recht Frage:

Was genau sind die Voraussetzungen, um Ausgaben für Vinyl und DJ-Equipment beim Finanzamt als Werbungkosten (Anlage N) geltend zu machen?

Mir ist natürlich klar, dass ich da prinzipiell alles auflisten kann und die Anerkennung (wie bei den übrigen Werbungskosten) im Ermessen meines Finanzamtes liegt. Dennoch ist mir beim DJing nicht klar, wo genau die Grenze zwischen Hobby und Beruf gezogen wird.

Bei mir ist die Situation (vermutlich ähnlich wie bei vielen anderen) folgende:

->hauptberuflich gehe ich einer ganz anderen Tätigkeit nach, dabei fallen (durch dientliche Reisen etc.) aber bereits Werbungskosten oberhalb des 1000 EUR Limits an, d.h. ich erhalte beim Lohnsteuerjahresausgleich überlicherweise eine Rückzahlung

->DJing ist fuer mich ein Hobby, das ich zunehmend professionell betreibe, d.h. gelegentlich bekomme ich inzwischen auch etwas dafür bezahlt

->Meine Ausgaben fürs DJing (Platten/Equipment) sind (derzeit noch) deutlich höher als meine Einnahmen (im vergangenen Jahr ca. vierstelliger Betrag vs. dreistelliger Betrag)

->DJing ist somit fuer mich also (derzeit noch) ein Verlustgeschäft und damit eher Hobby?! Oder sind meine Ausgaben (als Investition in die Zukunft) doch Werbungskosten im Sinne der Definition?

->Die Ausgaben kann ich durch Rechnungen belegen (die Höhe der Ausgaben ist evtl. auch Hinweis darauf, das DJing für mich mehr als ein Hobby ist).

->Dass ich durch diese Nebentätigkeit überhaupt Einnahmen habe, kann ich dagegen nur teilweise belegen (keine Zeitverträge mit Clubs, wenige schriftliche Vereinbarungen über einzelne Gigs, Zahlung z.T. umsatzabh., bzw. nur mndl. Vereinbarungen)

wie stehen meine Chancen, wenn ich meine Rechnungen für Platten und Equipment des vergangenen Jahres meinen Werbungskosten hinzurechne?
Kann ich diese durch Anmeldung als Gewerbe (oder sonstwie) verbessern?
Ich danke Euch schon mal vorab für jede kompetente Auskunft zum Thema.
 
Hallo,

ich hätte da auch mal 'ne Business'n Recht Frage:

Was genau sind die Voraussetzungen, um Ausgaben für Vinyl und DJ-Equipment beim Finanzamt als Werbungkosten (Anlage N) geltend zu machen?

Hier stellt sich die Frage, arbeitest du beruflich als DJ?






->DJing ist fuer mich ein Hobby, das ich zunehmend professionell betreibe, d.h. gelegentlich bekomme ich inzwischen auch etwas dafür bezahlt

Wieso hast du kein Gewerbe angemeldet? Ich weiß es wäre nicht unbedingt nötig aber die lächerlichen 20,- Gewerbeanmeldung-Gebühr machen das Leben viel viel einfacher. In deinem Fall würdest du als Kleinunternehmen durchgehen.



->Meine Ausgaben fürs DJing (Platten/Equipment) sind (derzeit noch) deutlich höher als meine Einnahmen (im vergangenen Jahr ca. vierstelliger Betrag vs. dreistelliger Betrag)

->DJing ist somit fuer mich also (derzeit noch) ein Verlustgeschäft und damit eher Hobby?! Oder sind meine Ausgaben (als Investition in die Zukunft) doch Werbungskosten im Sinne der Definition?

->Die Ausgaben kann ich durch Rechnungen belegen (die Höhe der Ausgaben ist evtl. auch Hinweis darauf, das DJing für mich mehr als ein Hobby ist).

->Dass ich durch diese Nebentätigkeit überhaupt Einnahmen habe, kann ich dagegen nur teilweise belegen (keine Zeitverträge mit Clubs, wenige schriftliche Vereinbarungen über einzelne Gigs, Zahlung z.T. umsatzabh., bzw. nur mndl. Vereinbarungen)

Im Prinzip kannst du es nie und nimmer als Werbungskosten einkalkulieren, da du es ja nicht "Beruflich" ausübst. Und da ja 99,9% aller DJ in Deutschland selbstständig arbeiten (Gewerbe bzw. Freiberufler) und nicht als Angestellte existieren können keine Werbungskosten im "Sinne des Einkommensteuergesetzes" bei selbstständiger Arbeit anfallen. Bitte jetzt nicht verwechseln mit Visitenkarten, Flyer etc.


Hierbei reden wir dann von Betriebsausgaben, darunter fallen Ausgaben (Tonträger, Equipment etc) für deine selbstständige Arbeit an. Um natürlich später die Vorsteuer (die Mwst. die du schon verrichtet) für deine Platten zurück zur ergattern, muss du dich als Gewerbetreibender als Umsatzsteuerpflichtig anmelden (würde ich auch jeden Kleinunternehmer anraten). Der Kleinunternehmer ist von Anfang an von Umsatzsteuerpflicht befreit, aber jeder kann es für siche entscheiden, diese infos sind hier auch im forum zu lesen.
 
d.h. fuer 2006 habe ich wohl keine Chance, da kein Gewerbe?
Wenn ich aber jetzt fuer 2007 ein Gewerbe anmelde, sollte es, als Kleinunternehmer (nach Investition der ca. 20 EUR Gebuehr) kein Problem sein, 2008 meine 2007 gekauften Platten als Werbungskosten anzurechnen, korrekt?
Auch bei geringeren Einnahmen als Ausgaben?
In jedem Fall sind es ja Ausgaben, die zukuenftigen Einnahmen dienlich sind und somit Werbungskosten, oder?
Spielt es dann noch eine Rolle, welche Platten ich vor und nach der Gewerbeanmeldung gekauft habe oder kann ich 2008 den Gewerbeschein und alle Plattenrechnungen von 2007 der Steuererklaerung hinzufuegen?
Danke nochmal fuer alle Infos.
 
Es können nur Sachen unter Ausgaben verbucht werden, die nach der Anmeldung zum Gewerbe angeschafft wurden.

Und was du da vorhast nennt man übrigens landläufig "Scheingewerbe" und ist nen ziemlich alter Hut.

Das Finanzamt ist nicht dumm, und den Staat zu be*******en funktioniert nur selten.

Folgendes wird passieren, du gibts immer eine negative Bilanz ab und nach 2 oder 3 Jahren wird dir das Finanzamt den Gewerbestatus quasi aberkennen. Die sagen dann du hast überhaupt keine Gewinnerzielungsabsicht und das ganze DJ-Dasein unter Hobby bzw. Liebhaberei einordnen.

Und dann darfst du die ganze Kohle, die du geltend gemacht hast wieder zurückzahlen.
 
Nach ein wenig Googlen habe ich herausgefunden, dass für die Annahme reiner Liebhaberei, das Finanzamt Belege braucht, die darauf hinweisen, dass bei einer Tätigkeit von vorneherein keinerlei Genwinnerzielungsabsicht vorlag.
Alles was irgendwann einmal "Gewinne abwerfen KANN", fällt nicht darunter.
Präzendenzfälle, beispielsweise von Boutiquen, die über Jahrzehnte nur Verlust eingebracht haben und sich dennoch anrechnen liessen, lassen sich zu genüge finden.
Ich verdiene mit dem DJing ja auch schon Geld, kann aber natürlich nicht vorhersagen, ob (und schon garnicht wann) das mehr sein wird, als ich für meine Platten ausgebe. Da ich ausser Platten auch reine Promotionkosten habe (Demo-CDs brennen/bedrucken/verschicken, Webspace bei mixupload etc.) kann ich meine Gewinnabsichten sogar belegen.
Nachdem was ich auf diversen Websites gelesen habe, können die mir nicht mal ein Scheingewerbe vorwerfen, wenn ich das Gewerbe selbst wieder einstelle, falls ich in den nächsten 1-2 Jahren den break-even nicht erreiche.
Hat denn jemand hier vielleicht positive/negative Erfahrungen, wie das mit das mit dem Finanzamt in der Anfangszeit läuft, wenn sich noch nicht vorhersagen laesst, ob man naher Zukunft eine Kette eigener Clubs auf Ibiza betreibt, oder seine Turntables schon bald wieder nur "zum Liebhaben" für sich selber zu Hause einsetzt?
Ich denke, es gibt sogar eine Möglichkeit, Anschaffungen, die vor der Gewerbeanmeldung getätigt wurden geltend zu machen (als freischaffender Künstler, Fleelancer o.ä.). Es ist doch i.a. nicht realistisch, dass man zunächst ein DJ-Gewerbe anmeldet und sich danach Turntables und die ersten Platten anschafft.
Für mich wäre so eine Möglichkeit sehr interessant, weil ich gerade dieses Jahr, nach den ersten erfolgreichen Gigs meine Reloops TTs und Mixer versetzt habe und mir stattdessen was serioeses angeschafft habe. Somit habe ich aktuelle Equipmentrechnungen auf denen ein stattlicher Betrag zusammenkommt. Bislang habe ich aber, wie gesagt, noch kein Gewerbe angemeldet.
Kann jemand zu dieser Situation (am besten aus eigener Erfahrung) Ratschläge geben. Danke nochmals.
 
Wenn du meinst, probier es halt aus...

Ich kann dir sagen, dass die ganzen Steuerbescheide vom Finanzamt in den Anfangsjahren erstmal vorläufig sind ;o)

Und da viele versuchen ihr Hobby vom FA finanzieren zu lassen, werden die da schon aufpassen.

Berühmtes Beispiel sind z.B. die Quarianer, die dann eine Fischzucht angemeldet haben und so ihr Futter, etc vom FA wiederhaben wollten.

Dass ein Ladengeschäft wie eine Boutique (evtl. noch einer größeren Kette zugehörig) was völlig anderes als ein DJ-Gewerbe ist, sollte irgendwie jedem Klar sein. Und dass sich das nicht vergleichen lässt wohl auch.

Was aber auf jeden Fall nur sehr bedingt geht ist sich Sachen anrechnen zu lassen, die man sich vor dem Stichtag der Gewerbeanmeldung zugelegt hat.
Das muss dann schon sehr zeitnah gewesen sein (also höchsten 3-4 Wochen) und kommt auch drauf an ob Kleinunternehmer oder normales Gewerbe.
Außerdem musst du entsprechende Rechnungen vorlegen, auf denen dein Name als Rechnungsanschrift vermerkt ist (wenn es mehr als 100€ gekostet hat)
Außerdem musst du dein Equipment natürlich über mehrere Jahre abschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es können nur Sachen unter Ausgaben verbucht werden, die nach der Anmeldung zum Gewerbe angeschafft wurden.

Und was du da vorhast nennt man übrigens landläufig "Scheingewerbe" und ist nen ziemlich alter Hut.

Das Finanzamt ist nicht dumm, und den Staat zu be*******en funktioniert nur selten.

Folgendes wird passieren, du gibts immer eine negative Bilanz ab und nach 2 oder 3 Jahren wird dir das Finanzamt den Gewerbestatus quasi aberkennen. Die sagen dann du hast überhaupt keine Gewinnerzielungsabsicht und das ganze DJ-Dasein unter Hobby bzw. Liebhaberei einordnen.

Und dann darfst du die ganze Kohle, die du geltend gemacht hast wieder zurückzahlen.
So isses, und deswegen mach ich mir nämlich gar nicht erst die Mühe...

Ich glaub auch nicht, dass ich irgendwann mit nem messbaren Plus am Jahresende rauskommen werde, da ich bei einem Vollzeitjob was besseres zu tun hab als JEDES Wochenende irgendwo für Geld aufzulegen - für mich bleibt's Hobby/Liebhaberei...

Für Berufs-DJs besteht dagegen keine Frage - die Sache anmelden und sie sind auf der sicheren Seite...
 
Ist es denn richtig, dass ich als gewerbetreibender monatl. eine Umsatzsteuererklärung machen muss? Auch wenn ich nur alle 2-3 Monate einen Gig habe? Gibt es sonstige Pflichten, die mit der Anmeldung eines Gewerbes einhergehen? Mit Freelancer-Status (also ohne Gewerbeschein) gibt's garkeine Möglichkeit was abzusetzen, oder?
 
Steht doch alles hier irgendwo

Es heisst übrigens UmsatzsteuerVORanmeldung. Und ja, die macht man monatlich, wenn man ein neues Gewerbe anmeldet.
Früher ging das vierteljährlich.

Kommt aber darauf an,als Kleinunternehmer/Freelancer hast du sowieso nix mit Umsatzsteuer zu tun, da braucht man auch keine Voranmeldung machen
 
Steht doch alles hier irgendwo

Es heisst übrigens UmsatzsteuerVORanmeldung. Und ja, die macht man monatlich, wenn man ein neues Gewerbe anmeldet.
Früher ging das vierteljährlich.

Kommt aber darauf an,als Kleinunternehmer/Freelancer hast du sowieso nix mit Umsatzsteuer zu tun, da braucht man auch keine Voranmeldung machen

Außer man meldet sich umsatzsteuerpflichtig an, sonst erhälst du auch keine MWST. zurück.

@Linefader

Nochmals zum mitschreiben, es ist nicht möglich den ganzen Betrag (Anschaffungpreis) zurück zur erstatten. Du erhälst jediglich die Vorsteuer zurück. Du kannst deine Anschaffung unter Betriebsausgaben listen aber es sind keine "WERBUNGSKOSTEN" sowas gibt es nicht bei selbstständiger Arbeit.

Beispiel:

Du kaufst ein Mischpult 1428 € - (Netto 1200 € + Mwst. 228 €)

Diese würdest nur 228€ vom FA zurück erhalten. Zudem aber kannst du nicht den kompletten Nettowert 1200 € als komplette Betriebsausgaben listen, da der Wert netto über 410 € beträgt. Und ein Mischpult wird bei uns als Wirtschaftsgut angerechnet, alles unter 410 € ist ein geringer Wirtschaftsgut und kann sofort komplett abgeschrieben werden.
Du muss dein Mischpult mindestens 3 Jahre Abschreiben. Und die jeweilige Abschreibungen kannst du unter deiner Verlustseite einkalkulieren..........

Platten widerum kann man sofort als Betriebsausgaben anrechnen (Betriebskosten, Betriebsmittel....oder Betriebsstoffe) da ja eine Platte das Medium ist, um unsere Dienstleistungen zu gewähren, musik abzuspielen (mal anders ausgesprochen)


Also dicken Reibach kannst du mal komplett vergessen, und wenn du in den ersten 3 Jahren nur Verlust macht, dann wird dein Gewerbe abgemeldet und stillgelegt und Nachzahlungen (Differenz der Umsatzsteuer) sind vorprogrammiert bzw. Insolvenz.

Daher sollte man wissen ist es nur Gelegentlich oder ein regelmäßiger Job?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Gewerbeschein Versteuerung Mehrwertsteuer MiniJob Schwarz und ähnlicher unsinn

also,
erstmal ein hallo an alle irren hier

mit der steuer, sorry, habt alle keine wirkliche peilung!

also mal von vorn... ach ja - ich bin steuerberaterin ;-) - und bin hier, weil ich div. dinge mit DJ`s und deren besteuerung zu tun habe und auch ggfs. regeln kann... und nicht schwarz, sondern gegen rechnung

denn...

1.ter irrtum: wenn ihr ne quittung über erhaltenes geld unterschreibt, ist das nicht nur sache vom zahlenden, sondern auch die von DJ
denn je nachdem, ob der Diskothekenbetreiber euch als freie mitarbeiter laufen läßt oder als sog. mini-jobber anmeldet, ist euer honorar steuerpflichtig oder steuerfrei

a. mini-job: immer gut... ihr werdet vom inhaber angemeldet, dafür müßt ihr namen, adresse, sozialvers.nummer angeben UND ihr dürft keinen anderen nebenjob als diesen haben. maximale verdienstgrenze 400€ im monat. der inhaber der disko ist dann euer arbeitgeber und führt 30% nebenkosten für euch ab, damit ihr nix versteuert

b.quittung: tja, ihr seit als selbständige freiberufliche mitarbeiter unterwegs... und müßt euch beim finanzamt melden und steuern zahlen. siehe punkt 2

2. rechung der DJ`s
a. sobald ihr ne quittung unterschreibt ist das das gleiche wie als wenn ihr ne rechnung schreibt! das finanzamt erfährt früher oder später davon. früher ist immer besser, weil später heißt meistens steuerstrafvergehen!
also: meldet euch beim Finanzamt, ob nen gewerbeschein erforderlich oder nicht, das liegt im auge des betrachter... macht ihr mehr als nur platten auflegen oder produziert ihr ggfs. selber neues, kann evtl. der gewerbeschein entfallen. dies aber ist mit finanzamt AKTIV zu klären

b. es gibt 3 verschiedene steuerarten die euch treffen könne:

- umsatzsteuer = mehrwertsteuer
- einkommensteuer
- gewerbesteuer

umsatzsteuer ist nur fällig ab einem umsatz ab 17500€ pro jahr! sonst seit ihr kleinunternehmer gem § 19 UStG

gewerbesteuer hat nen freibetrag von € 24.500 und ist als nebenberuflicher DJ wohl auch relativ unrelevant

einkommensteuer: tja die fällt immer an... der gewinn der DJ-tätigkeit wird mit den anderen einnahmen aus eurem hauptjob zusammengerechnet und dann guckt jemand in ne tabelle und errechnet die nachzahlung... wer was verdient, zahlt also immer steuern, einkommensteuern! außer ihr macht es als mini-jobber...

3. was ist gewinn: einnahmen abzüglich euerer ausgaben, die euch als DJ entstanden sind

4. wenn ihr ne rechnung schreiben sollt, dann sind ganz wichtig die folgenden angaben auf JEDER rechnung, die sind übrigens 10jahre aufzubewahren

name adresse von euch und dem bezahler der rechnung
datum
was habt ihr wann gemacht
rechnungsnummer (fortlaufend nummeriert)
steuernummer (kriegt ihr ja vom finanzamt)

so und wer nun sagt, auf die kralle weiß ja keiner von, aber ich hab ne quittung unterschrieben, der ist blond blauäugig und blöd... denn ihr seid offiziell in den büchern der diskothekenbetreiber erfaßt und somit vom finanzamt auch faßbar... !!! also vorsicht leute

ich hoffe, ein wenig licht ins den dunklen tunnel gebracht zu haben...:cool:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
sehr gut und plausibel erklärt, habe aber trotzdem die e-mail adresse wegen nicht zulässiger werbung hier im djf gelöscht.
gruß,
rvn ;)
 
AW: Gewerbeschein Versteuerung Mehrwertsteuer MiniJob Schwarz und ähnlicher unsinn

umsatzsteuer ist nur fällig ab einem umsatz ab 17500€ pro jahr! sonst seit ihr kleinunternehmer gem § 19 UStG

Ja, aber nur wenn man will. Ich selbst verzichte auf diese Regelung. Das ist z.B. sinnvoll, wenn man am Anfang höhere Anschaffungen hat und diese absetzen möchte.

Auch gibt es bei Auftraggebern ein paar Spezialisten, die ums Verrecken eine Rechnung mit ausgewiesener USt. wollen (damit sie diese schön absetzen können). Schreibt man die trotz Kleinunternehmerregelung dazu, handelt man gesetzteswidrig. Also Vorsicht!

plangin
 
Hallo,
der treat ist zwar alt und es ist schon recht spät.
also ich hab mir das alles jetzt mal durchgelesen und hoffe das ich es verstanden habe.
also ich hab jetzt ne kleine süße 4000watt PA anlage stehn und dazu nochn bissel lichttechnik. (bin richtig stolz auf mein zeug^^)
nun die frage:
ich bin 17 möchte meinen spaß bei DJing haben und party machen.
da es eh nicht jedes wochenende geht sondern maximal jedes 2. oder noch seltener sollte das ganze ja als hobby abgetan werden.
d.h. wenn ich jetzt bei dem freund meines freundes zum geburtstag die musik und licht bla bla bla übernehme bekomm ich da ein wenig kohle (was weiß ich evtl 100€) dafür brauch ich keinen gewerbe schein kein gar nix??? bekomm einfach das geld mach dein mein ding fertig.
oder wenn sich das ganze dann rumsprechen sollte und dann immer mal leute auf mich zu kommen mit gb und partys verdien ich da eben immer ein wenig neben bei und muss dazu immer noch nix anmelden. RICHTIG????
fänd das nämlich auch totalen quark wenn doch.

naja ich hoffe ihr versteht meinen text (wie gesagt es ist schon spät, nur das brennt mir grade unter den nägeln).
hoffe auf eine schnelle antwort.
mfg holzi
 
-> Du bietest ne Dienstleistung an und nimmst dafür Geld.
-> Du willst es fast jedes 2. Wochenende machen.

Wenn du jetzt nicht total dämlich bist, sollte dir auffallen, dass das kein Hobby mehr ist.
 

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