Gewerbeschein Pflicht?

Es reicht übrigens schon in ner Rechnung als Leistung zu schreiben: "musikalische Gestaltung des Abends" oder irgendwas mit "Moderation".
Daraus leiten die zum Teil schon ne künstlerische Tätigkeit ab und halten die Hand auf.
 
Neutral = "Betreuung des Event am 00.00.0000"


damit sind alle Türen offen - und das Finanzamt nimmt das ohne Murren an !!!!
 
nö - wird mittlerweile auch als "Künstler" gesehen, da etliche darauf bestanden habe als DJ = Künstler genannt zu werden.

würde ich nicht schreiben !!!! - aber jeder nach seinem Gusto
 
jetzt nochmal was anderes: da sich mittlerweile die bookings etwas häufen und ich auch rechnungen ausstellen muss, habe ich nun ein kleingewerbe angemeldet (umsatzsteuerfrei)..

bei meinem letzten gig hat mir irgend so ein besoffender fast sein getränk über den laptop geschüttet, den ich als standard-equipment immer dabei habe.. dabei stellte sich mir die frage, wie kann man sich gegen solche aktionen versichern?

da ich ja jetzt quasi gewerbetreibender bin, muss ich dann also auch eine gewerbeversicherung abschließen? über ne private erweiterte haftpflicht oder so geht das doch sicherlich nicht?

hat hier jemand erfahrung oder ahnung wie das mit ner versicherung läuft? der wert des equipments, was ich immer dabei hab, dürft so um die 2000 - 2500 euro liegen.. das ganze sollte bestenfalls gegen zerstörung und diebstahl versichert werden..

danke schon mal!
 
Hier stellt sich die Frage, arbeitest du beruflich als DJ?
...Wieso hast du kein Gewerbe angemeldet? Ich weiß es wäre nicht unbedingt nötig aber die lächerlichen 20,- Gewerbeanmeldung-Gebühr machen das Leben viel viel einfacher. In deinem Fall würdest du als Kleinunternehmen durchgehen.

Nachdem nun absehbar ist, dass wohl in diesem Jahr noch einige Buchungen kommen, will ich jetzt doch ein Gewerbe anmelden.

Kann vielleicht nochmal wer den Link auf den entspr. Thread/Tutorial posten, was dazu genau zu tun ist?

Noch 'ne Frage: gibt's für "gewerbliche" DJs irgendwo die Möglichkeit aktuelle Vinyl-Releases günstiger zu kaufen, als bei den üblichen Quellen (decks.de, djshop.de, musichead.de, juno.co.uk etc.)?

Danke Euch schon mal für die Infos.
 
Nachdem nun absehbar ist, dass wohl in diesem Jahr noch einige Buchungen kommen, will ich jetzt doch ein Gewerbe anmelden.

Kann vielleicht nochmal wer den Link auf den entspr. Thread/Tutorial posten, was dazu genau zu tun ist?

Noch 'ne Frage: gibt's für "gewerbliche" DJs irgendwo die Möglichkeit aktuelle Vinyl-Releases günstiger zu kaufen, als bei den üblichen Quellen (decks.de, djshop.de, musichead.de, juno.co.uk etc.)?

Danke Euch schon mal für die Infos.


Nein, du kannst nur die Mehrwertsteuer gegenrechenen (lassen). Aber dazu gibts sicher einen Thread hier im Rechtsbereich, wo genaueres drinsteht oder mal den Steuerberater fragen (was ich mache).

PS: ich bekomme keinen Gig ohne Gewerbenachweis und Rechnungen und schwarz macht das keine mir bekannte Disco. Das würde ohnehin irgendwann nur Ärger geben.
 
also mal ganz ehrlich...

ich order wöchentlich dj´s für unser lokal, und von denen hat keiner n gewerbeschein...
kann mir nich vorstellen das da irgendwas freiwillig angemeldet wird, gastronomie is doch das schlaraffenland für schwarzarbeit

im grunde ist es mir egal ob der dj sein geld das er von mir kriegt versteuert oder nich, das ist sein problem
aber ich kann mir nich vorstellen das da einer auf die idee kommt und das freiwillig macht
 
im grunde ist es mir egal ob der dj sein geld das er von mir kriegt versteuert oder nich, das ist sein problem
aber ich kann mir nich vorstellen das da einer auf die idee kommt und das freiwillig macht


Mich als Gastronom würde das schon interessieren, ob die Rechnung die ich bekomme überhaupt das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt ist. Es sei denn, du kannst es dir leisten und willst die überhaupt nicht absetzen
 
Mich als Gastronom würde das schon interessieren, ob die Rechnung die ich bekomme überhaupt das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt ist. Es sei denn, du kannst es dir leisten und willst die überhaupt nicht absetzen



word,

es geht ja nicht nur ums versteuern sondern auch ums absetzen...
hatte auch monatelang einen residentplatz in einer großraumdiscothek... irgendwann wirds knapp und chef fängt langsam an rechnungen zu wollen...
is ja klar..
aber da gibts ja auch ganz nette reglungen für hobby DJs (kleingewerbe)
 
dj´s oder freie mitarbeiter werden nicht abgesetzt
die rechnungen sind n tropfen auf den heissen stein

ausserdem wäre es extrem dreist! erst den dj´s schwarz bezahlen und der steckts ein und ihn dann absetzen wollen :D
 
hmmm...
dann versteh ich aber nicht, wieso einige discoheken so sehr darauf bestehen... :confused:
 
hmmm...
dann versteh ich aber nicht, wieso einige discoheken so sehr darauf bestehen... :confused:

ich kenn einige discotheken die stark drauf bestehen, meist tun die das aus dem einfachen grund weil ihnen schonmal auf die füsse getreten ist

einer unserer clubpartner besteht seit nem jahr auch definitiv drauf da einer der dj´s sich ein böses finanziellen polster hinterm rücken des finanzamtes angesammelt hat
 
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand mal helfen...
Ich bin nebentätiger DJ (angemeldetes Kleingewerbe) und habe nun einen Gewinn von ca. 6480 € im Jahr.
Erstmal die Frage: War es überhaupt sinnvoll ein Gewerbe anzumelden oder hätte ich eine Alternative???
2. Frage:
Letztes Jahr hatte ich zunächste ein Verlust in meinem Gewerbe und musste nichts an das Finanzamt zurückzahlen. Mich würde nun gerne interessieren, was ist, wenn ich jetzt einen solchen Gewinn habe und meine Ausgaben relativ klein sind. Muss ich mich auf eine riesen Nachzahlung einstellen oder gibt es da einen Freibetrag? Wie sieht das denn bei euch aus?
 
Einfach zum FA wackeln und fragen. Kostet auch nichts.
Wir können unmöglich wissen, was du sonst machst und welche Freibeträge sich dadurch evt. ergeben.
 
Willkommen im Forum :)

Kommt auf die Steuerprogression an. Vermutlich arbeitest Du noch hauptberuflich als Arbeitnehmer auf Steuerkarte ?

Das Gewerbe ist doch schon angemeldet.

Hast Du an Abschreibungen gedacht, die den Gewinn schmälern könnten bei PA Anlagen etc (Afa hier 20% linear auf 5 Jahre) ?

Kosten geltend machen.

Kleingewerbe bis 17.500 € Umsatz netto p. a.
 
Ja, ich arbeite hauptberuflich auf Steuerkarte.
Mich würde nur gerne interessieren, wie das hier meine DJ-Kollegen machen. Mir wurde anfangs empfohlen ein Gewerbe anzumelden, dann habe ich in einem Beitrag ier gelesen, dass ich unter 7*** € es gar nicht erst machen müsste. Da verliert man schon den Durchblick solangsam.
Klar habe ich auch an die Abschreibungen gedacht. Nur leider ist das nicht besonders viel, außer Platten, Equipment und Fahrtkosten.
Klar muss ich mich mal mit jemanden zusammentun, der sich mit sowas auskennt, nur würde ich gerne vorher wissen wie ihr Djs das macht...
 
Hallo Leute, nach stundenlangem lesen bin ich jetzt total verwirrt.
Hier meine konkrete Situation.
Ich bin zur Zeit Student und habe kein Einkommen(Elternfinanziert :eek: ) und möchte mir als Dj etwas Geld dazu verdienen.
Der vermutliche Gewinn/Umsatz-Betrag wird nicht über 5000 Euro/Jahr liegen, vermutlich noch sehr weit darunter.
Es ist eben nur ein Hobby.
Trotzdem könnte es vorkommen, dass ich mal den einen, oder anderen Auftrag
für eine Gebrutstagsfeier bekommen könnte.
Ich möchte mich deshalb rechtlich absichern um keinen Ärger zu bekommen.
Es gibt immer böse Nachbarn!!!
Deshalb meine Frage:

Muss ich mich dafür irgendwo Anmelden?
Wenn ja wo und als was und Warum?
Fallen irgendwelche Gebühren an? Treten diese Gebühren regelmäßig auf?
Muss ich irgendwelche Gelder abführen?
Wie werde ich steuerlich behandelt?
Wie stehts mit der Krankenkasse?
Sollte ich mich gegen igentetwas bestimmtes Versichern?

Habe ich noch was vergessen?

Ich bin ein absoluter Neuling und möchte nichts falsch machen!
Danke für eure Hilfe!
 
Willkommen im Forum :)

Bei Bafög oder so gäbe es dann eine Anrechnung auf die Leistungen sowie bei Hartz 4

Gema zahlt der Veranstalter www.gema.de

Kleingewerbe anmelden bei § 19 USTG Umsatzsteuergesetz, um auf der sicheren Seite zu sein.

Keine MWST auszuweisen & auch keine "Vorsteuer" aus Eingangsrechnungen zu ziehen

Versteuerung über Einkommenssteuer
 
Also es sieht folgendermassen aus.
Zuallererst schlagt Euch mal alle den Begriff Beruf:DJ aus dem Kopf
Das Deejaying ist in Deutschland kein vom Land anerkannter Berufszweig.
Dementsprechend werdet ihr, wenn ihr lediglich als DJ irgendwo angestellt seit, auch nie eine Altersrente für diese Aktivitäten erhalten, es sei denn..und jetzt kommt das grosse Aber, Ihr ein Gewerbe als Künstler und Musiker (Selbständigkeit!) anmeldet.Wenn man nur einige male im Jahr auftritt, darf man das steuerfrei, ohne Gewerbeanmeldung.Sobald eine "Regelmässigkeit" (z.B. 2x im Monat) vorliegt, ist man dazu verpflichtet dem Finanzamt die Einnahmen
zu übermitteln (nur mit Gewerbeanmeldung).
In Deutschland kann man im Bereich Deejaying lediglich einen DJ-Führerschein machen, was aber auch das einzigste ist ,womit man nachweisen kann, das man
DJ ist bzw. sich dann damit bewerben kann.Es ist jedoch kein vom Land anerkannter Abschluss in einem Berufszweig.Daher kann man das Deejaying selber auch gar nicht zum Beruf machen.Man kann damit Geld verdienen oder das Künstlerdasein zum Beruf machen.

Lieben Gruss
 
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand mal helfen...
Ich bin nebentätiger DJ (angemeldetes Kleingewerbe) und habe nun einen Gewinn von ca. 6480 € im Jahr.
Erstmal die Frage: War es überhaupt sinnvoll ein Gewerbe anzumelden oder hätte ich eine Alternative???
2. Frage:
Letztes Jahr hatte ich zunächste ein Verlust in meinem Gewerbe und musste nichts an das Finanzamt zurückzahlen. Mich würde nun gerne interessieren, was ist, wenn ich jetzt einen solchen Gewinn habe und meine Ausgaben relativ klein sind. Muss ich mich auf eine riesen Nachzahlung einstellen oder gibt es da einen Freibetrag? Wie sieht das denn bei euch aus?

Wenn Du 6480 Eur im Jahr einnimmst wärst Du um eine Gewerbeanmeldung nicht herumgekommen,Da mit diesem Verdienst eine regelmässige Geldeinnahmequelle besteht.

Lieben Gruss
 
Dementsprechend werdet ihr, wenn ihr lediglich als DJ irgendwo angestellt seit, auch nie eine Altersrente für diese Aktivitäten erhalten, es sei denn..und jetzt kommt das grosse Aber, Ihr ein Gewerbe als Künstler und Musiker (Selbständigkeit!) anmeldet.Wenn man nur einige male im Jahr auftritt, darf man das steuerfrei, ohne Gewerbeanmeldung.Sobald eine "Regelmässigkeit" (z.B. 2x im Monat) vorliegt, ist man dazu verpflichtet dem Finanzamt die Einnahmen
zu übermitteln (nur mit Gewerbeanmeldung).

Wenn ich "irgendwo" angestellt bin, dann werden unter anderem Sozialabgaben fällig. Da mein Arbeitgeber und ich bis zu einem gewissen Grad frei in der Gestaltung des Vertrages sind, steht also einer Festanstellung als DJ zu einem vereinbarten Gehalt oder Lohn nichts im Weg. Auf dieses Gehalt werden die üblichen Sozialabgaben fällig - oh Wunder: dazu zählen auch Beiträge zur Rentenversicherung. Sobald diese gezahlt werden, erwächst in Abhängigkeit von Höhe des Gehaltes und der Dauer des Angestelltenverhältnis natürlich auch ein Anspruch in Form von Punkten für die Rente.

"Steuerfrei" <= ein gefährlicher Begriff, den man nur dann beratend verwenden sollte, wenn man Ahnung hat. Auch wenn Du vielleicht nur ein oder zwei Gigs im Jahr hast, denen für die Gewerblichkeit die Regelmäßigkeit fehlt, können die vom Finanzamt durchaus als "steuerpflichtig" gewertet werden, weil z. B. in Verbindung mit weiteren Einkünften Freigrenzen überschritten worden sind.

Im Übrigen ist die "Regelmäßigkeit" nicht der einzige Beurteilungsfaktor für eine gewerbliche Tätigkeit. Hierzu einfach nochmal Paulis Beitrag, der im ersten Posting dieses Threads verlinkt ist, durchlesen. :)


In Deutschland kann man im Bereich Deejaying lediglich einen DJ-Führerschein machen, was aber auch das einzigste ist ,womit man nachweisen kann, das man
DJ ist bzw. sich dann damit bewerben kann.Es ist jedoch kein vom Land anerkannter Abschluss in einem Berufszweig.Daher kann man das Deejaying selber auch gar nicht zum Beruf machen.Man kann damit Geld verdienen oder das Künstlerdasein zum Beruf machen.

Hieraus erschließt sich mir nicht so wirklich der Sinn. Geht es da nur mir so? Bei ernsthaften Ambitionen bleibt einem der Gang zum Fachmann (StB) ohnehin kaum erspart.

Wenn Du 6480 Eur im Jahr einnimmst wärst Du um eine Gewerbeanmeldung nicht herumgekommen,Da mit diesem Verdienst eine regelmässige Geldeinnahmequelle besteht.

Das Gewerbe ist bereits im Jahr vorher angemeldet worden...
 
Außerdem gibt es immernoch die 4800 €-Grenze. Und wenn man unter dieser liegt, braucht man (wie schon zig mal erwähnt) überhaupt kein Einzelgewerbe anmelden.
 
Hallo Johnny.
Irgendwie reden wir aneinander vorbei.Es ging nicht um die Anstellung, sondern darum, das ,wenn Du ein Gewerbe anmeldest dies nicht als DJ tust,sondern als Musiker.Klar nimmst Du dann das Geld als DJ ein; aber wie gesagt, ist das Deejaying dadurch trotzdem kein anerkannter Berufszweig in dem Sinne, weil man keine staatlich anerkannte Ausbildung mit Berufsabschluss machen kann.Deswegen auch der DJ-Führerschein...Verstehst Du nun,worüber ich geredet habe?

Zitat von Johnny: Wenn ich "irgendwo" angestellt bin, dann werden unter anderem Sozialabgaben fällig. Da mein Arbeitgeber und ich bis zu einem gewissen Grad frei in der Gestaltung des Vertrages sind, steht also einer Festanstellung als DJ zu einem vereinbarten Gehalt oder Lohn nichts im Weg. Auf dieses Gehalt werden die üblichen Sozialabgaben fällig - oh Wunder: dazu zählen auch Beiträge zur Rentenversicherung. Sobald diese gezahlt werden, erwächst in Abhängigkeit von Höhe des Gehaltes und der Dauer des Angestelltenverhältnis natürlich auch ein Anspruch in Form von Punkten für die Rente.


Antwort:
Ja, und das meine ich ja,da musst Du (Achtung ,ich benutze Du für die Allgemeinheit und deswegen brauchst Du Dich auch nicht wieder persönlich angesprochen fühlen, ich könnte genausogut auch man schreiben) ein Gewerbe als Musiker anmelden (wenn Du als DJ tätig bist) bzw. als Künstler (wenn Du Deine selbstproduzierte Mucke präsentieren möchtest).Als DJ kann man nunmal keins anmelden, obwohl Du als DJ angestellt sein kannst/arbeiten kannst.Klingt komisch, ist aber leider so.Hat man keins angemeldet und nimmt nur so gelegentlich Geld ein, wird man auch keine Rentenpunkte bekommen, da nichts widerlegt werden kann.Kann es sein, das Du mein Geschriebenes komplett falsch verstanden hast ?

Zitat von Johnny:"Steuerfrei" <= ein gefährlicher Begriff, den man nur dann beratend verwenden sollte, wenn man Ahnung hat. Auch wenn Du vielleicht nur ein oder zwei Gigs im Jahr hast, denen für die Gewerblichkeit die Regelmäßigkeit fehlt, können die vom Finanzamt durchaus als "steuerpflichtig" gewertet werden, weil z. B. in Verbindung mit weiteren Einkünften Freigrenzen überschritten worden sind.

Antwort:Ich hab mich ausgiebig beraten lassen:p und es hiess nunmal überall, das ,wenn keine Regelmässigkeit bestünde und die Nebenverdienstgrenze nicht überschritten wird, man auch keine Rechenschaft darüber ablegen muss.Deswegen auch der Name Nebenverdienstgrenze--würde es diese denn sonst überhaupt geben?Nein.also...

Es gibt die Nebenverdienstgrenze mit Grund.Wenn Du die nicht uebersteigst, musst Du auch nix dem Finanzamt abdrücken und bist nicht verpflichtet dort Steuern dafür zu zahlen und Du musst dort noch nichteinmal bescheidgeben, das Du diese Tätigkeit ausführst, solange ,wie Du auch sehr schön beschrieben hast, nicht durch andere Einkünfte addiert gewisse Grenzen überschreitest.
Johnny,was Du meinst ist einfach, das wenn die feststellen, das Du hauptberuflich schon Betrag x einnimmst, das dann das Finanzamt kommen kann und Einsicht in Deine Einnahmen als DJ verlangt;)
Macht es nicht den Anschein, das Du darüber liegst, wird auch keiner nachfragen.

Deswegen sollte man ,wenn man die Nebenverdienstgrenze übersteigt
auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, um eine steuer ID zu erhalten ,um
die Einnahmen dann auch sinngemäss zu versteuern.

Letztenendes ging es mir lediglich darum, das man nicht schreiben kann,
Beruf: DJ, weil der Beruf in dem Sinne Musiker ist und nicht DJ.Ob Du dann als DJ arbeitest ist doch komplett was anderes.

Zu guter Letzt ,solltest Du Dir mal zu Herzen nehmen, was Bossa Nolyx gepostet hat.So ist es nunmal.


Lieben Gruss

Ps:Ich kann es nicht verstehen, wieso Du meinen Post auf Dich bezogen hast?¿ Ich habe Dich weder zitiert ,noch auf irgendeinen Post von Dir geantwortet:)
 
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zu Pauli

Zitat Pauli:Diese Aussage halte ich für äußerst gefährlich und unqualifiziert. Sie ist schlichtweg falsch! :rolleyes:

1.) Wer DJ ist, ist nicht Musiker - da sind Welten dazwischen!
2.) Wer sich nicht anmeldet ist nicht automatisch Freiberufler sondern arbeitet schwarz!
3.) Ich schreib das Tutorial nich aus Spass an der Freude sondern hab mich darüber gründlich informiert. Wer also nur durchs "Hörensagen" Ahnung von solchen Zusammenhängen hat, sollte sich erstmal informieren bevor er anderen eine falsche Auskunft erteilt! ;)

Antwort:


zu 1.) Wenn man so darüber nachdenkt ,ist das zwar wahr, jedoch nicht in Bezug auf die Gesetzeslage.Man muss ja als Musiker angemeldet sein ,um das Deejaying ausführen zu können (wieder in dem Fall,das man die Nebenverdienstgrenze überschreitet).Was Pauli meint ist,das wenn man auflegen kann noch lange kein Instrument spielen kann oder Noten lesen kann,was eigentlich einen Musiker ausmacht.

zu 2.)Teilweise richtig: Wie schon im oberen Post beschrieben ist niemand dazu verpflichtet sich anzumelden solange man die Nebenverdienstgrenze nicht überschreitet und keine Regelmässigkeit besteht und auch durch andere Einnahmen nicht über der Gesamteinnahmegrenze liegt und man kann demnachzufolge die Bezahlung in bar auf die Kralle ohne Versteuerung bekommen.Daher ist das dann auch keine Schwarzarbeit.Es kommt wie gesagt auf den jeweiligen Fall an.
 
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