Hallo Johnny.
Irgendwie reden wir aneinander vorbei.Es ging nicht um die Anstellung, sondern darum, das ,wenn Du ein Gewerbe anmeldest dies nicht als DJ tust,sondern als Musiker.Klar nimmst Du dann das Geld als DJ ein; aber wie gesagt, ist das
Deejaying dadurch trotzdem
kein anerkannter Berufszweig in dem Sinne, weil man
keine staatlich anerkannte Ausbildung mit Berufsabschluss machen kann.Deswegen auch der DJ-Führerschein...Verstehst Du nun,worüber ich geredet habe?
Zitat von Johnny: Wenn ich "irgendwo" angestellt bin, dann werden unter anderem Sozialabgaben fällig. Da mein Arbeitgeber und ich bis zu einem gewissen Grad frei in der Gestaltung des Vertrages sind, steht also einer Festanstellung als DJ zu einem vereinbarten Gehalt oder Lohn nichts im Weg. Auf dieses Gehalt werden die üblichen Sozialabgaben fällig - oh Wunder: dazu zählen auch Beiträge zur Rentenversicherung. Sobald diese gezahlt werden, erwächst in Abhängigkeit von Höhe des Gehaltes und der Dauer des Angestelltenverhältnis natürlich auch ein Anspruch in Form von Punkten für die Rente.
Antwort: Ja, und das meine ich ja,da musst Du (Achtung ,ich benutze Du für die Allgemeinheit und deswegen brauchst Du Dich auch nicht wieder persönlich angesprochen fühlen, ich könnte genausogut auch
man schreiben) ein Gewerbe als Musiker anmelden (wenn Du als DJ tätig bist) bzw. als Künstler (wenn Du Deine selbstproduzierte Mucke präsentieren möchtest).Als DJ kann man nunmal keins anmelden, obwohl Du als DJ angestellt sein kannst/arbeiten kannst.Klingt komisch, ist aber leider so.Hat man keins angemeldet und nimmt nur so gelegentlich Geld ein, wird man auch keine Rentenpunkte bekommen, da nichts widerlegt werden kann.Kann es sein, das Du mein Geschriebenes komplett falsch verstanden hast ?
Zitat von Johnny:"Steuerfrei" <= ein gefährlicher Begriff, den man nur dann beratend verwenden sollte, wenn man Ahnung hat. Auch wenn Du vielleicht nur ein oder zwei Gigs im Jahr hast, denen für die Gewerblichkeit die Regelmäßigkeit fehlt, können die vom Finanzamt durchaus als "steuerpflichtig" gewertet werden, weil z. B. in Verbindung mit weiteren Einkünften Freigrenzen überschritten worden sind.
Antwort:Ich hab mich ausgiebig beraten lassen
und es hiess nunmal überall, das ,wenn keine Regelmässigkeit bestünde und die Nebenverdienstgrenze nicht überschritten wird, man auch keine Rechenschaft darüber ablegen muss.Deswegen auch der Name
Nebenverdienstgrenze--würde es diese denn sonst überhaupt geben?Nein.also...
Es gibt die Nebenverdienstgrenze mit Grund.Wenn Du die nicht uebersteigst, musst Du auch nix dem Finanzamt abdrücken und bist nicht verpflichtet dort Steuern dafür zu zahlen und Du musst dort noch nichteinmal bescheidgeben, das Du diese Tätigkeit ausführst, solange ,wie Du auch sehr schön beschrieben hast, nicht durch andere Einkünfte addiert gewisse Grenzen überschreitest.
Johnny,was Du meinst ist einfach, das wenn die feststellen, das Du hauptberuflich schon Betrag x einnimmst, das dann das Finanzamt kommen kann und Einsicht in Deine Einnahmen als DJ verlangt
Macht es nicht den Anschein, das Du darüber liegst, wird auch keiner nachfragen.
Deswegen sollte man ,wenn man die Nebenverdienstgrenze übersteigt
auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, um eine steuer ID zu erhalten ,um
die Einnahmen dann auch sinngemäss zu versteuern.
Letztenendes ging es mir lediglich darum, das man nicht schreiben kann,
Beruf: DJ, weil der Beruf in dem Sinne Musiker ist und nicht DJ.Ob Du dann als DJ arbeitest ist doch komplett was anderes.
Zu guter Letzt ,solltest Du Dir mal zu Herzen nehmen, was Bossa Nolyx gepostet hat.So ist es nunmal.
Lieben Gruss
Ps:Ich kann es nicht verstehen, wieso Du meinen Post auf Dich bezogen hast?¿ Ich habe Dich weder zitiert ,noch auf irgendeinen Post von Dir geantwortet