[Gesetzesnovelle] Minister fordert DJ-Führerschein

DDD schrieb:
Ich denke einfach als geschädigter Gast - sollte man das innerhalb dieser Frist tun. Meinetwegen kann man noch 2 Tage draufpacken.

Vorsicht: Die Beweiserleichterung ("Beweislastumkehr") nach BGH-Urteil heisst nicht, dass gar nichts mehr bewiesen werden muss. Der Anscheinsbeweis ist schon noch erforderlich, sprich ein Gutachten vom Ohrenarzt in zeitlichem Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Größere Datenbestände stelle ich mir nicht so als das Problem vor, eine Tagesdatei vom LEVELMAX-1 hat eine Größe von rund 100 kByte (wenn wirklich 24 Stunden aufgezeichnet wird, sonst weniger...), wenn ich das 10 Jahre am Stück betreibe, habe ich 365 MByte an Daten, das ist etwa eine halbe CD zur Archivierung... :cool:
 
@ DDD

Gut, dass es diesen Standard für Konzert-VA's gibt wusste ich z.B. nicht. Aber umso fragwürdiger ist es dann ja, warum diese Regelung ausschließlich Veranstalter von solchen Konzerten betrifft. Immerhin ist es ja weitestgehend bekannt, dass es in Clubs, auf Parties und auch (vor allem) auf Großevents genausogut zu solchen extremen Schalldruckwerten / Lautstärken kommt bzw. kommen kann. Und mittlerweile ist es ja auch relativ "einfach" selbst so etwas zu veranstalten. Ich habe mittlerweile auch schon ein paar Parties mit- / selbstveranstaltet (Größen von ca. 500 Besuchern) und da wurde nicht ein einziges mal auch nur annähernd auf sowas hingewiesen oder gefordert.
Als ich bei der letzten Veranstaltung (Anfang März diesen Jahres) auf dem Gewerbeamt war, wurde mir nur gesagt, dass es eine neue Regelung gibt, dass Diskoveranstaltungen mittlerweile nicht mehr ohne einen "speziellen Grund" durchgeführt werden dürfen. Das Problem sind wir mit der simplen Aussage, Anlass sei ein Geburtstag mehrerer Personen, der zusammen gefeiert wird, umgangen. Gut, Vorteil war sicherlich, dass wir keinen Eintritt genommen haben, allerdings war es im Nachhinein gesehen relativ einfach, diese Party angemeldet und komplett legal über die Bühne zu bringen. Ein Versicherung für die Veranstaltung (Personenschäden bis 2.000.000 Euro) hatte ich auch.
Wenn man das Ganze allerdings von dieser Seite betrachtet, ist es schon ein relativ dünnes Eis, auf das man sich damit wagt. Die Anlage war gemietet. Gut und schön, aber was wäre gewesen, wenn da jemand ohne weitere Ahnung die Anlage "eingestellt" hätte!? Im Endeffekt wäre doch der Veranstalter (in dem Fall ich) dafür zur Verantwortung gezogen worden.
Das meinte ich mit dem Gesetzesentwurf. Dass man auch bei so einer (relativ kleinen) Veranstaltung solch eine Bescheinigung vorzeigen muss. Denn vom Anlagenverleiher selbst wurde sowas ja auch nicht gefordert. Und da ist die Gefahr schon relativ gross, dass etwas passieren kann. Verstehst du wie ich das meine?

@ Michael

Würde mich auch mal interessieren: Was hast du denn gelernt? Hat DDD mit dem Tip weitestgehend richtig gelegen?
 
Madman schrieb:
@ Michael

Würde mich auch mal interessieren: Was hast du denn gelernt? Hat DDD mit dem Tip weitestgehend richtig gelegen?

Ich bin Dipl-Ing(FH) der Theater- und Veranstaltungstechnik.

(Am Rande: www.pa-forum.de und www.dbmess.de sind Projekte von mir...)





Zur Ergänzung: Es ist ziemlich egal, ob es sich um eine Disco oder ein Konzert handelt, da gibt es keine "unterschiedlichen Gesetze", von Niedersachsen vielleicht mal abgesehen.


Und: Es haftet erst mal der Veranstalter. Prinzipiell ist es möglich, dass der Veranstalter seiner Verkehrssicherungspflicht (so der juristische Terminus) an andere Personen abgibt (und dann nur noch überwachen muss). Aber der juristisch normal (un-)gebildete und nicht beratene Veranstalter schafft es für gewöhnlich nicht, das rechtswirksam zu tun.
 
DDD schrieb:
Schönes Teil - aber leider finde ich keine Aussagen / Datenblätter dazu.
Mir selbst reicht es nicht wenn lediglich Pegel aufgezeichnet werden die den Grenzwert von 99 dB überschreiten - oder lediglich der Mittelwert aufgezeichnet wird. (wie sonst die geringe Datenmenge?!)

Es wird für jede Minute Leq, Lmax und Lpeak aufgezeichnet, das sind nun mal nicht viel Daten. Hinzu kommen Zusammenfassungen zu jeweils halben Stunden.

DDD schrieb:
Zur 15905/5 noch mal:
Ähm- reicht es erst mal nicht überhaupt ein Klasse 1 Gerät zu haben?
Die Messung nach der DIN beschreibt - doch lediglich das hier entsprechend
die Möglichkeit die zu ermittelnden Korrekturwerte, am Gerät einzustellen vorhanden sein muss.
Also bei den Kl. 1 Kisten die ich kenne geht das.

Das Problem dabei: Es sind oktavgemittelte Korrekturwerte. Ok, das Teil von Norsonic kann das, aber halt nur im Bereich +/- 5 dB, das ist nicht besonders viel...
 
DJ-Führerschein

sorry aber der thread mit dem Hochzeits DJ hat mich jetzt so inspiriert und jetzt würd ich mal gerne eure meinung wissen.
Was haltet ihr von einem DJ-Führerschein und ab wann sollte man sich DJ nennen und ab wann nur CD wechsler oder Plattenumdreher..
Bin schon sehr gespannt auf eure Atworten..
 
AW: DJ-Führerschein

also für mich ist dj eine berufsbezeichnung und ein gewisses versprechen an mein publikum..
als dj möchte ich die leute unterhalten und ihnen gutgemixte musik zu ohren bringen..ich sollte die musik auswählen hinter der ich auch mit meinem namen stehen kann,als dj ist man auch ein wenig entertainer,mann muss die leute anheizen und in stimmung bringen,sie beobachten und ihre reaktionen im auge behalten und notfalls darauf reagieren..
ein dj ist für mich jemand der mich in einen zustand der euphorie versetzen kann,der mich durch musikwelten führt...mich unmerklich von einem track zum anderen führt,mich zum tanzen bringt..
ein dj sollte sein publikum dazu bringen die musik in getanzte energie umzusetzen...ein dj sollte mit der croud spielen können..
wie heisst es so schön..
God is a dj...
so sehe ich den ideallfall...
 
AW: DJ-Führerschein

also dj an sich gesehen ist nur ein Plattendreher!!!Perfektionisten sind für mich die erste wahl künstler die die Teller Quasi mit ins Bett nehmen,zb Bad Boy Bill
das ist schon wieder ein gutes Beispiel für ein wahres Turntabelismus solche Leute haben meiner meinung nach das recht sich künstler zu nennen(dj).

Was heißt dj eigentlich bei Leuten viele sehen den Status als dj nur dafür,um frauen sich untersPullt zustellen,um eigentlich nur aufzufallen das es da welche gibt die in der Disco (dj's) da nur hinter stehen und das wars.
man merkt es ob es gute sind oder nicht schon allein nur daran ob man mit ihnen reden kann.


na ja es kann nur noch besser werden.
mfg :D
 

Anhänge

  • 33_4287c96132078.jpg
    33_4287c96132078.jpg
    25,3 KB · Aufrufe: 249
AW: DJ-Führerschein

Es sollte erwähnt sein, dass der "DJ-Führerschein" an sich rein GARNICHTS mit den Mix-Qualitäten eines DJs zu tun hat.
Hier nachzulesen.
http://www.bvd-ev.de/phpkit/include.php?path=content/news.php&contentid=411
Der "DJ-Führerschein" beschäftigt sich einzig und allein mit den Aspekten:

Technisches Verständniss:
Also Tontechnisches Grundwissen im Allgemeinen, da es leider viel zu viele DJ's gibt, die weder wissen, wie man eine Schallpegelmessung durchführt noch wissen, warum irgendwann Schluss ist mitm Pegel.

Rechtliches Wissen:
Hierzu zählt Gema und vor allem der Aspekt inwiefern man als DJ haftbar gemacht werden kann für etwaige Hörschäden der Gäste

Gesundheitliche Aspekte:
Hierzu zählt z.B. wie laut darf ich werden oder welche Gefahren birgt ein gewisser Schalldruck in Kombination mit hohen BPM's etc


Insofern befürworte ich diesen DJ-Führerschein.

Aber ich denke du hattest diesen als eine Art Qualifikation angesehen in bezug auf das können!?
Hierzu sei mal gesagt:
Ich klassifiziere einen DJ nicht nur an seinen Mix-Eigenschaften.
Ein DJ hat für mich diesen Titel verdient, wenn er es versteht auf die Stimmung des Publikums einzugehen und somit den Leuten einen geilen Abend zu bereiten.
Insofern kann auch jemand ein DJ sein, der noch nie einen richtigen Übergang gemacht hat.
Merke: 80% der Leute ist die Musikauswahl wichtig und nicht der Übergang.
Mal davon abgesehen gibt es einfach auch Musikrichtungen, die man schlecht bis garnicht Mixen kann.
Dieser Fall ändert sich natürlich, wenn du weggehst, von den Mainstream-Schuppen in die kleinen Clubs.
Aber idR sind die Mainstreamschuppen am besten besucht und da irgend jemand auch dieses Publikum bedienen muss, ist für mich der Fall insofern geklärt.


Ein weiteres Problem was ich in deiner Definition vom DJ-Führerschein sehe ist folgender:
Du willst diesen als eine Art Qualifikation für einen Künstler haben.
Aber frag doch mal nen Maler oder einen Bildhauer nach ner Qualifikation.
Die können dir evtl ein Diplom in Kunst zeigen oder so, aber sagt dieses etwas aus über ihre Künstlerische Begabung? Kunst ist immer geschmackssache.
Deswegen kannst du diese nicht mit einen "Attest" klassifizieren.
Die beste Möglichkeit sich ein Bild von dem Können eines DJ's zu machen ist denke ich immer noch, sich ihn/sie einfach anzuhören!!!

Gleiches gilt für sämtliche anderen Künstler.
Als potentieller Kunde machst du dir ein Bild von ihm/ihr indem du dir die vorigen Arbeiten anguckst oder auf Empfehlung anderer handelst.
 
AW: DJ-Führerschein

meinte das ganz allgmein..
natürlich denke ich das man es als mann einfacher hat..
wenn du als frau keinen übergang kannst heisst es gleich..
wat willst du denn..naja aber denke das is ein anderes thema..
nee weiss das sich der dj führerschein auch auf viele andere dinge bezieht ..technik,recht und sogar gehörschutz der besucher ,,
aber es hat sich soviel ich weiss auch nur ein "DJ" diesem test unterzogen wenn ich richtig informiert bin..
 
AW: DJ-Führerschein

die einen haben sich halt auf ne speziefische genre predestiniert in der sie nach viel übung zeit nerven und kohle aufblowen und ein lebenswerk schaffen verschiedenste techniken beherschen oder erfinden und eine show auf die beine stellen (itf , dmc) und zt aus anerkennung von den gleichgtesinnten vergöttert werden und zu vorbildern heranwachsen die anderen warten bis der track durch is und drücken aufn knopf ich denke man kann sich erst dann mit dem posten rümen wenn man in der DJ Hirachie jemand ist dessen pseudonym für forore sorgt! und es höhrt mer zu.
ich meine schlussfolgend der "DJ-Führerschein" macht einen noch lange nicht zum nahmhaften superstar trotzdem kann es wohl nicht schaden sich das wissen draufzuballern solange er nicht pflicht ist um inna disse zu rocken
 

Anhänge

  • female_breakdancer_the_worm_md_wht.gif
    female_breakdancer_the_worm_md_wht.gif
    18,7 KB · Aufrufe: 252
AW: DJ-Führerschein

freshcut schrieb:
die einen haben sich halt auf ne speziefische genre predestiniert in der sie nach viel übung zeit nerven und kohle aufblowen und ein lebenswerk schaffen verschiedenste techniken beherschen oder erfinden und eine show auf die beine stellen (itf , dmc) und zt aus anerkennung von den gleichgtesinnten vergöttert werden und zu vorbildern heranwachsen die anderen warten bis der track durch is und drücken aufn knopf ich denke man kann sich erst dann mit dem posten rümen wenn man in der DJ Hirachie jemand ist dessen pseudonym für forore sorgt! und es höhrt mer zu.
ich meine schlussfolgend der "DJ-Führerschein" macht einen noch lange nicht zum nahmhaften superstar trotzdem kann es wohl nicht schaden sich das wissen draufzuballern solange er nicht pflicht ist um inna disse zu rocken
Stocky, Hilfe!

Das Rhetorik Einmaleins

Grüße Georg
 
AW: DJ-Führerschein

Argon schrieb:


danke georG undentschuldigung !
Vieleicht könntest duAuch;mal nen Bericht oder nen Beitrag schreiben
anstatt fast200 komentare abzugeben, verstanden hast du es doch oder?
Du liest den Text doch im Kopf quasi laut. Hätte ich dir das Angesicht zu Angesicht gesagt hätte ich auch nicht bla bla Komma bla bla gesagt aber wenn das so läuft werd ich mir mühe geben. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: DJ-Führerschein

Fällt einem ehrlich gesagt schwer, wenn man deine Posts so liest... :rolleyes:
 
Ich bin abolut für eine Lärmbegrenzung in Discotheken, nicht nur in Deutschland, sondern Allgemein! Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht, ich bin weder konservativ, noch sonst irgendwie gegen "laute" Musik, habe selbst Anlage im Auto welche ich auch gerne mal ausfahre. Da ich jedoch seit einigen Jahren Tinnitus habe, wodurch er kam weis nur der Liebe Gott, da vieles im Nachhinein dafür verantwortlich sein kann, doch das nur am Rande; bin ich was das Thema Hörschäden angeht sehr wachsam geworden, da viele rumlaufen und sagen: "Nun solange mir das nicht passiert hör ich trotzdem weiter laut", nur wer weis den ab wann dieses Pfeifen, Rauschen nach dem Discobesuch für immer bleibt?!

Bestes beispiel hierfür das airport in würzburg, der Pegel im Terminal 1 ist so was von laut, dass ich dort nur noch mit Gehörschutz hingehe(n) (kann)! Habe extra letztens mal nachgeforscht und auf den internen Photos des Airports sehr oft Pioneer Mischpulte gesehen, die bis Anschlag liefen ...

Also eine Lärmbegrenzung begrüße ich, wie sie heist ist letztendlich egal.

Komisch allerdings wenn man auf die Seite des "DJ Führerscheins" geht werben die mit xy DJ´s die den schon erworben haben, nur wer es ist steht nirgends, dass dann doch auch nur Kampagne von denen ...
 
zu eine lärmgrenze, die jeder va von sich aus einführt, könnte es durchaus kommen, und käme auch der novelle schon im voraus entgegen. denn heute habe ich gelesen, daß das landgericht nürnberg-fürth entschieden hat, das man ab sofort die möglichkeit hat, den veranstallter bei erleidung von hörschäden verklagen kann, wenn er keine vorkehrungen getroffen hat, zumindestens die gefahr zu minimieren. damit nahmen sich die richter nun die veranstalter zur brust, "die auf den einlasskarten mitteilen lassen, dass sie nicht für etwaige auf dem konzert erlittene hörschäden haften". und genau das müssen sie nun. in dem fall des gerichtes klagte eine dame, die auf einem konzert einer bekannten rockband 3h im zuschauerzentrum stand und nach dem konzert druck und pfeifen spürte, worauf hin nach einer kosultation bei einem arzt dieser innenohrschädigung mit tinitus diagnostizierte.
moz-märkisches echo vom 24.05.2005 seite 1 schrieb:
Wer auch immer in Zukunft am Lautstärkeknopf drehen muss - wenn das Urteil bestand hat, wird sich so mancher auf einem Rockkonzert bald fühlen wie im Kammerkonzert.
gut, das geht nur im detail in richtung rockkonzert, aber liese und läßt sich bestimmt auf jedes andere open-air.konzert übertragen. in wieweit das auch auf indoor-happenings gilt, lass ich mal dahingestellt sein.
 
Ich weiss nicht ob dieses Thema noch aktuell ist, aber ich denke, sowohl DJs als auch die jeweiligen Disco- bzw. Locationbesitzer sollten geschult werden um ein besseren und vor allem schonenden Hörgenuss zu erziehlen. Und da finde ich eigentlich sämtliche Schuldzuweisungen fehl am Platz, denn letztendlich geht es um aller unser Gehör. Es ist eigentlich dann auch völlig Schnuppe, wie diese Schulung heisst.

Doch wie auch schon angesprochen wurde, sind Discobesuche nicht der einzige "Übeltäter" von Hörschäden, denn wieviel Lärm müssen wir eigentlich im Alltag ertragen wie z.b. Straßenverkehr, Bauarbeiten, Heimwerker oder stressige Nachbarn, die mitten in der Nacht die Bude zusammen hauen usw. Da wird meiner Meinung nachzu wenig Beachtung geschenkt.

Das war nur mein Statement hierzu ....
 
dj_Torby schrieb:
Doch wie auch schon angesprochen wurde, sind Discobesuche nicht der einzige "Übeltäter" von Hörschäden, denn wieviel Lärm müssen wir eigentlich im Alltag ertragen wie z.b. Straßenverkehr, Bauarbeiten, Heimwerker oder stressige Nachbarn, die mitten in der Nacht die Bude zusammen hauen usw.
Da hast du zwar teilweise Recht, aber es geht doch im Allgemeinen um Hörschäden, beispielsweise durch zu laute Anlagen etc. Und ich vermute mal ganz stark, dass die Wenigsten vom Straßenverkehr oder stressigen Nachbarn einen Hörschaden bekommen... ;) :D
 
da ist villeicht schon teilweise was dran.

allerdings ist mir auch schon immer klar gewesen, das ich in einer Discothek lauter Musik ausgesetzt werde. Das ist ja schon immer so gewesen und es gibt auch genügend, die dann regelmässig mal rausgehen wenns zu laut geworden ist.

Ist zwar jetzt ein etwas hinkender Vergleich, aber wenn jemand Fallschirm springen will, dann ist das auch ok, obwohl es auch passieren kann, das sich der Schirm aus irgendwelchen Gründen nicht öffnet (ja schon klar, dafür braucht man auch glaube ich schon einen Schein)
In Club kann es eben auchmal passieren, das man einen Gehörsturz davonträgt.

Aber was ich mich hier noch frage: Wie lange dauert es noch, bis man einen offiziellen Führerschein fürs Fahhradfahren braucht?
Wielange bis man sich einem psychologischem Test unterziehen muss, bevor man sich im Kino einen Horror oder Thriller ansehen darf, oder gar einen Schein braucht, um ein Brotmesser zuause benutzen zu
dürfen... ? :confused: :D


grüsse
 
Thomas K. schrieb:
denn heute habe ich gelesen, daß das landgericht nürnberg-fürth entschieden hat, das man ab sofort die möglichkeit hat, den veranstallter bei erleidung von hörschäden verklagen kann,

Guten morgen... :D

Die DIN 15905 Teil 5 wurde im Herbst 1998 veröffentlicht, das erste Urteil, das einen Veranstalter zu Schmerzensgeld verurteilt hat, stammt aus dem Jahr 1992 (3 S 191/92 - LG Trier), ein höchstrichterliches Urteil dazu gibt es seit 2001 (VI ZR 142/00).



Die Befürchtung, es wäre dann so laut wie in einem Kammerkonzert... :rolleyes:

99dB Leq sind nicht wenig. Wenn die 99dB Leq aber direkt vor der Box gelten (weil da Publikum direkt davor ist), dann kommt nach ein paar meter nichts mehr an.

Also: Box hoch, gleichmäßig beschallen, es mit der Lautstärke nicht völlig übertreiben, und gut is.
 
MatReverse schrieb:
Ist zwar jetzt ein etwas hinkender Vergleich, aber wenn jemand Fallschirm springen will, dann ist das auch ok, obwohl es auch passieren kann, das sich der Schirm aus irgendwelchen Gründen nicht öffnet

Wenn aber jemand Fallschirme vermietet (Gelegenheitsspringer haben ja selten einen eigenen), und der wurde nicht ordentlich gewartet, wer ist dann wohl in der Haftung?
 
guten tag....:D

da das urteil vom lg nürnberg-führt damals ein paar tage gerade alt war, ist davon auszugehen, das auch ein höchst richterliches urteil kein grundsatzurteil, und somit als pauschalfreibrief für alle betroffenden, ist und zu behandeln ist. ich gehe davon aus, das die urteile von früheren jahren auf anderen grundlagen und situationen, wie ein opfer zu einem "schaden" kam, basierten und anders gelagert waren als der von mir gepostete. denn wenn das nicht so wäre, nur mal angenommen, dann wäre ein dbzgl. neues urteil vom lg nicht nötig gewesen.
 
Sommerloch steht vor der Tür :)
 

Zurück
Oben