Gema-Kontrolle

Das ganze noch mal in Klartext, es waren die Smileys, welche diesen Text so wirr machten. Sorry dafür.

Hallo an alle - mein Einsteigerposting gleich im richtigen Bereich:

Habe heute mit der GEMA Dresden telefoniert, bezüglich digital gespeicherter und auch ebenso abzuspielender Musik. Die gute Dame meinte, dass die GEMA hauptsächlich an den Abspielrechten interessiert sei (Hauptsache, alles ist richtig angemeldet), die Herkunft der Files sei den Kontrolleuren vor Ort ziemlich egal.

Hintergrund war die Nachfrage nach Nachweismöglichgkeiten vor Ort, ob ich denn jetzt immer alle Koffer mitschleppen muss.

Ich habe alles nochmals per email angefragt, um schwarz auf weiß vor Ort diese Aussagen der GEMA belegen zu können.

Meine Files stammen aus Streaming, eigenen CD`s, Vinyl und Onlinekauf. Bin selber ein Schwergewicht, da muss ich nicht noch schwerere Dinge mit mir schleppen.
 
Ich dachte mir schon, dass die Dame von der rechtlichen Situation noch weniger Plan hat als ich, deshalb wollte ich das ganze ja schriftlich.

Aber bisher noch keine Antwort.

Da die gestreamten Files eh ne (hörbar) schlechtere Qualität haben, sind die kein Thema. Wesentlich wichtiger ist der Nachweis vor Ort über die Rechtmäßigkeit meiner Daten.
 
Hol dir deine Sachen lieber bei legalen Musikdownloadshops. Überhaupt fehlt bei gestreamten Files doch immer der Anfang und der Schluss, wie legt man denn mit sowas auf? Das ist praktisch genauso, wie zu versuchen mit Kontor-Mix-CDs ein Set zu machen (es ist möglich, aber sehr sehr nervtötend auf Dauer ;D).
 
Meine Files stammen ja auch aus legalen Quellen - entweder digitalisiertes Originalmaterial oder eben gekaufte Files.

In die Diskussion über Vinyl / CD / PC steige ich nicht ein - ich fahre auf der Schiene "Kombination" mit großem Anteil PC, nur dass ich eben einen Bruchteil "Hardware" dabeihabe. Vielleicht steige ich später auf reine Hardware um, macht schon manchmal Spaß.

Und ich habe es ja schon geschrieben - wegen der schlechteren Qualität sind Streams praktisch kein Thema. Es ging nur ums Prinzip. Und deshalb veröffentliche ich doch mal den Schriftwechsel mit der GEMA:

Sehr geehrter Herr Wappler,

nachstehend möchten wir Ihre noch offenen Fragen beantworten:

1. was den Nachweis bei eventuellen Kontrollen anbelangt, so erkennt unser AD-Mitarbeiter, ob es sich um vervielfältigte Musik handelt. Bei den von Ihnen angegebenen Quellen handelt es sich immer um 'Vervielfältigungen. Wie auch schon in unserer GEMA-Information erläutert, sind sämtliche Kopien - gleich welcher Art - für den privaten Gebrauch erlaubt.
Wird jedoch diese Musik in der Öffentlichkeit aufgeführt ist vom Veranstalter zusätzlich das Vervielfältigungsrecht zu erwerben.

2. Ergibt sich aus Pkt. 1

Ansonsten ist immer der jeweilige Veranstalter für die Einhólung der Lizenzen verantwortlich.
Wichtig ist, dass Sie als DJ dem Veranstalter mitteilen, dass Sie vervielfältigte Musikstücke verwenden.

Wir hoffen, damit Ihre offenen Fragen geklärt zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Xxxx Hxxxx

GEMA-Bezirksdirektion Dxxxx

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Henrik Wappler [mailto:henrikwappler@derannaberger.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. Oktober 2006 14:37
An: Hxxxx, Xxxx
Betreff: AW: GEMA-Information für Disc - Jockeys
Sehr geehrte Frau Hxxxx,

vielen Dank für die rasche Übersendung der Richtlinien. Jedoch bleiben noch einige offene Fragen:

1. Wie erbringe ich den Nachweis gegenüber einer eventuellen Kontrolle vor Ort, aus welchen Quellen meine gespeicherte Musik stammt? Muß ich im Extremfall trotzdem alle CD`s und Kassetten mit vor Ort bringen, um den Nachweis führen zu können? Bei im Onlineshop gekaufter Musik ist der Nachweis ja relativ einfach über Rechnung zu erbringen-
2. Darf ich auch im Internet (Webradio) gestreamte und mitgeschnittene Dateien und aufführen / abspielen?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antworten und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Henrik Wappler


Das heißt, daß ich theoretisch Streams auflegen dürfte.
 
Was ist denn jetzt mit denn Promos von Beatport das würde mich mal intresieren.

Und die sagen man muss von allen erwerbten Platten die Rechnung haben, aber ich bekomme nie eine Rechnung und Platten brennen ist schwer :D
 
Naja, wenn die wirklich jeden einzelnen Song nachprüfen, dann wird sich das mit den kostenlos geladenen Promoliedern auch noch erklären lassen. ;) - Ich für meinen Teil habe einfach 'ne Mappe mit x Rechnungen von beatport dabei und die klatsch ich dem dann erstmal um die Ohren. Damit wird er ja wohl zunächst schonmal zufrieden sein. :confused:

ciao,
Stefan
 
XtC schrieb:
Und die sagen man muss von allen erwerbten Platten die Rechnung haben, aber ich bekomme nie eine Rechnung und Platten brennen ist schwer :D

Biddewasjetz? Wozu brauch ich da die Rechnung, wenn ich doch die Originalplatte hab?

..

...achso, klar, könnt ich ja geklaut haben. Bei meinem Mathelehrer.
 
:D Ja sicha, und das beste ist der bemerkt das noch nicht mal.

Nein jetzt mal im ernst es wurde vohin irgendwo erwähnt deswegen wollte ich dieses nochmal ansprechen.
 
Nö, solange du Original-Zeugs bei dir rumkullern hast, ist das doch egal. Blöd ist es halt wirklich bei MP3s...

ciao,
Stefan
 
Aber ich sag mal bei Beatport die Promos das steht da ja immer bei, und ich sag mal ich hab auch genug andere MP3´s auf meiner Festplatte die auch alle von Beatport stammen.
 
Ebend. Und die werden sich ja wohl hoffentlich nicht die Mühe machen jede einzelne MP3 nachzuprüfen...

ciao,
Stefan
 
Ich denke mal für Leser dieses Threads , die den Beitrag nicht von vorne rein mitverfolgt haben ist es sehr kompliziert alles nachzuvollziehen.

Erläutert doch also bitte mal was erlaubt ist, und was nicht.

Meiner Meinung nach geht das ganze wie folgt:

Sind Originale vorhanden gibt es keine Probleme.

Nun zu meiner Frage: Was passiert wenn man teils gebrannte "Sicherheitskopien" und teils original gekaufte CD´s vorliegen hat?
 
Gib mal "gebrannte CD" in der Threadsuche ein und lies das dritte Ergebnis. Wofür gibt's die?

ciao,
Stefan
 
DJ Clark schrieb:
Ich denke mal für Leser dieses Threads , die den Beitrag nicht von vorne rein mitverfolgt haben ist es sehr kompliziert alles nachzuvollziehen.

Erläutert doch also bitte mal was erlaubt ist, und was nicht.
Und was hindert Dich daran, diesen Thread von vorne mit zu verfolgen? Kann man ältere Posts nicht lesen?
Und was meinst Du wohl, warum die anderen User hier in diesem Thread schon so viel geschrieben haben? Um es speziell für Dich nochmal wiederzukauen?

Ich mache hier gleich zu.....

Grüße, Georg
 
Man verliert total den Überblick. Kannst du das ganze nicht teilen und dann 2 Threads aufmachen?
 
Würd sagen wenn du die Originale zu Hause hast haste mal nix zu befürchten. Aber bei den Jungs von der Gema kann man nie wissen. Solltest du aber keine Originale daheim haben bist du am Arsch weil du die da besitzt!
 
Hab heute mal ne mail an den beatport-support geschrieben und gefragt ob die promos nun im club gespielt werden dürfen oder nicht...

hier die antwort:

...........
Promotional tracks share the same rights as all other content on our site. Thank you for your patience.

BeatportDIGITAL DOWNLOAD NETWORK™

Customer Support
............

somit dürfte nun klar sein, daß es legal ist die promos öffentlich aufzuführen :D
 
Im Endeffekt kann das alles eh kein Schwein richtig kontrollieren.

Wenn ich mir ne "Mp3 Compilation" kaufe, z.B. diese John Acquaviva Essentials dann beinhalten die etwa 21 Tracks. Auf meiner Rechnung taucht dann nur noch ein Posten auf nämlich der Name des Albums, weiß ja kein Mensch, welche Tracks dazugehören, welche nicht...
 
hmm...da hast du allerdings wohl recht.das ganze ist schwer nachzuvollziehen.
naja, einen nachweis, daß die promos legal runtergezogen sind hast du ja auch nicht, mich hat es nur mal interessiert obs legal ist...
 
jenz schrieb:
Im Endeffekt kann das alles eh kein Schwein richtig kontrollieren.

Wenn ich mir ne "Mp3 Compilation" kaufe, z.B. diese John Acquaviva Essentials dann beinhalten die etwa 21 Tracks. Auf meiner Rechnung taucht dann nur noch ein Posten auf nämlich der Name des Albums, weiß ja kein Mensch, welche Tracks dazugehören, welche nicht...
Das kann man aber rausfinden.... Fakt ist in dem Fall: Du hast ein Original in der Hand ;)
 
Tyke_m_22 schrieb:
Das kann man aber rausfinden.... Fakt ist in dem Fall: Du hast ein Original in der Hand ;)

Welches Original hab ich denn?
Im habe im prinzip nur ne Rechnung, auf der steht. "John Acquaviva Vol.2 - 9,99€" und 21 Tracks auf dem Rechner, die diesen Albumtitel haben.
Ob diese Tracks dann aber wirklich zu diesem Album gehören, könnte man bei einer Kontrolle nur rausfinden, wenn man Track für Track im Internet abgleicht, ob er wirklich Bestandteil des Albums ist.

Und da dürfte es hunderte auf meinem Rechner geben, die von solchen Compilations stammen. Auf den Rechnungen gibt es nie ne detaillierte Liste, welche Tracks zu den einzelnen Alben gehören und welche nicht....
 
Eben. Ist aber nicht dein Problem im Grunde...

ciao,
Stefan
 
jenz schrieb:
Welches Original hab ich denn?
Im habe im prinzip nur ne Rechnung, auf der steht. "John Acquaviva Vol.2 - 9,99€" und 21 Tracks auf dem Rechner, die diesen Albumtitel haben.
Ob diese Tracks dann aber wirklich zu diesem Album gehören, könnte man bei einer Kontrolle nur rausfinden, wenn man Track für Track im Internet abgleicht, ob er wirklich Bestandteil des Albums sind.
Achso, dann hab ich dich falsch verstanden - sorry dafür :)

Jedenfalls hast du in diesem Fall eine Rechnung und wenns hart auf hart kommt, kannst du jederzeit nachweisen, welche Tracks da drauf sind - und die Gema kanns auch überprüfen - auch wenns nicht explizit auf der Rechnung steht. Das reicht in dem Falle auch aus....
 
bleibt im falle der promos immer noch, daß du nichtmal ne rechnung hast auf der ein album aufgeführt ist, da du ja gar nix bezahlt hast.

aber es tut schonmal gut zu wissen, daß man rechtlich auf der sicheren seite ist...
 
Aber hast ja theoretisch nen Login, wahrschinlich haben die Files auch nen Wasserzeichen, dass über die HErkunft schließen lässt-
 

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