Technoid-Freak
So mixte man damals
Das es sich nicht um die Gema Kontrolle handelt, habe ich auch geschrieben.
Ich zitiere das Landgericht :
Personen, die selbst ein Interesse am Ausgang des Verfahrens haben, dürften nur unter besonderen Umständen bei Ermittlungen hinzugezogen werden, etwa, wenn es um Diebesgut gehe, das nur durch den Geschädigten und nur vor Ort identifiziert werden könne.
Sie müssen also immer unparteilich bleiben - Genau darin sehen die Richter das Problem !
Darauf würde ich mich immer beziehen.
Und weiter heißt es :
Fragwürdig wird mit der Entscheidung aus Kiel auch das Vorhaben der EU-Kommission, im Rahmen der geplanten Richtlinie "über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums" Rechteinhaber oder ihre Vertreter und Sachverständige an Durchsuchungen zu beteiligen. Eine Vertreterin des Bundesjustizministeriums hatte solchen "gemeinsamen Ermittlergruppen" ebenfalls bereits eine Absage erteilt, da diese mit deutschem Recht kaum vereinbar seien.
Ich zitiere das Landgericht :
Personen, die selbst ein Interesse am Ausgang des Verfahrens haben, dürften nur unter besonderen Umständen bei Ermittlungen hinzugezogen werden, etwa, wenn es um Diebesgut gehe, das nur durch den Geschädigten und nur vor Ort identifiziert werden könne.
Sie müssen also immer unparteilich bleiben - Genau darin sehen die Richter das Problem !
Darauf würde ich mich immer beziehen.
Und weiter heißt es :
Fragwürdig wird mit der Entscheidung aus Kiel auch das Vorhaben der EU-Kommission, im Rahmen der geplanten Richtlinie "über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums" Rechteinhaber oder ihre Vertreter und Sachverständige an Durchsuchungen zu beteiligen. Eine Vertreterin des Bundesjustizministeriums hatte solchen "gemeinsamen Ermittlergruppen" ebenfalls bereits eine Absage erteilt, da diese mit deutschem Recht kaum vereinbar seien.
Johnny schrieb:Ein Urteil kannst Du verhältnismäßig selten selbst anwenden...
Im verlinkten Fall geht es prinzipiell auch nicht um die GEMA-Kontrolle (die grundsätzlich auch keinen strafrechtlichen Hintergrund hat, sondern der korrekten Abrechnung dient), sondern um die Einbeziehung von "Privaten" bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Bitte also keine Äpfel mit Birnen vergleichen und dann noch auf die Polemik-Schiene abrutschen.