Gema-Kontrolle

murkspiraten schrieb:
oh weh


ein durchsuchungsbefehl wird durch einen richter ausgestellt,

wie leben formal ja noch nicht in einem polizeistaat...

ne von der Staatsanwaltschaft :)
 
Wie siehts eigentlich aus, wenn ich überwiegend auf privaten Parties Musik mache (Mobile Discothek)?
Sind da die Jungs von der GEMA auch heiß drauf oder lässt sich da nie einer von denen blicken? :confused:
 
PRIVAT muss du keine GEMA-Gebühren bezahlen, sonst müsste doch jeder Haushalt hier in Deutschland GEMA-Gebühren bezahlen,........ :rolleyes:

Stell dir mal vor eine 7 Jährige möchte Ihr Geburtstag-Feiern mit Musik von Tokio Hotel zuhause mit Ihren Freunden, dass arme Kind! :rolleyes:
 
Ich meinte jetzt auch mehr so 18. Geburtstage, 40. Geburtstage und so weiter. Mit ca. 50-150 Leuten. Private Parties wofür ich Geld bekomme.
 
Normalerweiße sind dann vom Veranstallter - meistens das Geburtstags"kind" - dann ebenfalls GEMA-Gebühren zu entrichten, soweit ich informiert bin.
 
Geh mal davon aus, dass das jeder macht. Hab bislang aber noch nie einen von der GEMA gesehen.
 
So nen Quatsch, wer seinen Geburtstag feiert, muss dafür keine Gema bezahlen.. Wär ja noch schöner.
Ist ja keine öffentliche Party.
Aber sobald es öffentlich wird, muss man Geld bezahlen.
 
Ich bin davon ausgegangen, dass die Party öffentlich gefeiert wird.

Wenns im privaten geschlossenem Kreis ist, dann schließt das natürlich die GEMA -Regelung aus.
 
Das ist relativ leicht.
Privat ist es:
wenn die Gäste dem Gastgeber persönlich bekannt sind.
Und wenn es zum Beispiel Einladungen für die Party gibt.
nicht privat ist es:
Wenn man Eintritt verlangt.
Wenn es Flyer gibt, Plakate ähnliches.
Und wenn prinzipiell jeder Zutritt zur Party hat.
 
Wir hatten ein paar feiern mit bis zu 100 Personen in etwa in einer Halle gemacht. Ohne Werbung und mit bekannten Gesichtern. Jetzt kam dann doch echt noch nen halbes Jahr später der Brief von der GEMA mit einer Rechnung über die Partys.
Ich werd den erstmal zurück schreiben das da alles privat war. Aber dieser privat Begriff ist immer so recht undefiniert.
Selbst das Besäufnis mit 10 Mann wurde uns in Rechnung gestellt. Schwachsin n diese gesammte Behörde.
 
klein wenig OT, aber trotzdem zum Thema GEMA

Dieses WE beim Mittelfränkischen Jugendfilmfestival (alles Filme von Jugendlichen aus der Region, teilweise recht gut und hochwertig - die Kids von heute können doch was anderes als nur zocken):

Abspann zu nem Film, alle verwendeten Songs wurden schön aufgeführt, gefolgt von dem Satz: "Wir sch**ssen auf die Gema". Ein voller Kinosaal spendet Extraapplaus und die Moderatoren und andere Filmemacher zitieren ihn am WE noch öfters auf der Bühne, wenns um Fragen zum Soundtrack geht. :)
 
Tony-Montana schrieb:
ne von der Staatsanwaltschaft :)

Nur nochmal um den Klug*******e raushängen zu lassen :p

Der Richter stellt einen Durchsuchungs/Haftbefehl auf Antrag des Staatsanwaltes aus und die Polizei führt diesen dann durch. Das nennt sich "Gewaltenteilung" und ist hier nachzulesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung

So das war mein "Klugschiss" für den Tag :D
 
Mando schrieb:
Dieser muss aber auch erst durch rechtlich befugte Institutionen angeordnet werden, über Polizei, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, was auch immer.

... und bis das passiert is, hast du dir schon alle Tracks original gekauft. lol.
 
Dj Freddy D. schrieb:
... und bis das passiert is, hast du dir schon alle Tracks original gekauft. lol.

Naja, du wirst aber nix davon erfahren, bis die Polizei vor deiner Tür steht!

Ist einer Freundin von mir vor 3 Monaten passiert, wohnt bei mir um die Ecke.
Da stand plötzlich morgens die Polizei vor der Tür und hat sämtliche gebrannten CDs und den PC eingesackt.
Ist durch extensiven Gebrauch von Kazaa aufgefallen, dass sich bei ihr immer automatisch eingewählt hat bei Windows Start. Tja, die hat auch mächtig Schiss bekommen, da einiges an illegalen MP3s auf dem Rechner waren. Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Da braucht sich wirklich keiner sicher fühlen und denken, das könnte ihm nie passieren....
 
Naja. Das ist nicht das Thema, und es sicher auch nicht erwünscht darüber zu reden, UND ICH BIN AUCH NICHT FÜR ILLEGALE DOWNLOADS (Downloads allgemein), aber wer Kazaa benutzt und das ohne Firewall und ohne Router (nehm ich einfach mal an) ist selber Schuld - ein Freund meines Bruders war auch soeiner . die kamen in seinem fall aber nachmittags und er hat sie kommen sehen und hat per knopfdruck alle seine festplatten "recycled". ... jetzt komm sicherlich die leute, die meinen, dass man immer noch daten finden kann. Stimmt! Selbst nach 8maligen beschreiben und anschließendem Formatieren der Festplatte kann gelesen werden, was drauf war. Is ziemlich aufwendig und kostet auch einiges. Und das wars den wohl nicht wert und es wurde ebenfalls fallengelassen.

-- Warum ich das erzähl? Hmm, Kp --- Am Thema vorbei, sorry ---

klar bekommt man davon nichts mit, aber wenn ich wirklich ein schlechtes Gefühl hab und ganz sicher damit rechne, würde ich mich drauf vorbereiten. Da fällt mir grad mal ne Frage an unsere Gema-Experten ein:
notiert sich der Prüfer irgendwo die Playlist des Deejays?`oder muss der Club ihm den geben, oder wie geht das? sonst könnte der ja kommen und sonst was behaupten. :confused:
 
Dj Freddy D. schrieb:
notiert sich der Prüfer irgendwo die Playlist des Deejays?`oder muss der Club ihm den geben, oder wie geht das? sonst könnte der ja kommen und sonst was behaupten. :confused:

Das kommt auf den Tarif an, mit dem die Veranstaltung abgerechnet wird. Viele (najaaaa, eher die meisten?) Discotheken verzichten auf Playlists und entrichten Pauschalen, die dann nach Umlageschlüssel an die Tantiemenempfänger ausgeschüttet werden.
 
ich hätte bei dem thema noch mal ne frage zu privat und öffentlich.
wir veranstalten von unserer schule aus ne stufenparty. also kennt jeder jeden.
eintritt gibts nich.
wir feiern aber in ner gaststätte, die an dem abend aber nur für uns offen hat.
wenn ich dann einen zettel an die tür häng "Geschlossene Gesellschaft" - reicht das bzw. ist das dann noch privat?
 
Ob Eintritt verlangt wird etc. ist ausschlaggebend dafür ob die Veranstaltung als Geschlossene Gesellschaft gilt oder nicht. Das ist interessant für das Ordnungsamt, das Gewerbeamt und das Finanzamt. Für die Frage ob eine GEMA Abgabe anfällt oder nicht, ist das nicht interessant. Hier gilt es lediglich zu Klären ob es sich um eine "öffentliche Wiedergabe" handelt.

Das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" §15 Absatz 3 besagt:

Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Somit ist doch ziemlich klar geregelt, was eine öffentliche Vorführung ist, und was nicht.

Christian
 
Schlass schrieb:
Dann lasse ich mich mal zum Thema aus:

1.
GEMA-Gebühren hat immer der Veranstalter zu zahlen. Sollte er das
versäumen, kann die GEMA (auch Monate nach der Veranstaltung)
Nachforderungen stellen. Ich würde den Veranstalter beim Booking
in jedem Fall darauf hinweisen, wenn auch gebrannte CDs eingesetzt
werden (siehe 2.).

2.
Zusatzgebühren für kopierte Medien -hier wird's kompliziert-: Diese sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, wo mit dublizierten Medien aufgelegt wird (CD-Rohling, MP3, ...). Unabhängig davon, ob ein Original existiert oder nicht. Auch wenn das Original daneben liegt, ist die Zusatzgebühr zu entrichten. Das ganze hat nämlich eine eigene Logik (zugegeben eine sehr eigene Logik, aber eine Logik):
Die Zusatzgebühr wird für die Aufführungsrechte der Kopie erhoben. Das Musikstück, welches gespielt wird, muß aber trotzdem legal erworben worden sein. Deshalb muß immer(!) das Original vorhanden sein. Die Zusatzgebühr ist kein Freibrief zum illegalen Musikdownload oder Kopie. Die Rechtsabteilung des Verbandes der deutschen Phonoindustrie e.V. gibt da gerne telefonische Auskünfte.


3.
Gelderverteilung: Früher konnte man noch Playlisten bei der GEMA einreichen und die Gelder wurde pfennig(!)genau verteilt. Heute greifen Statistiken, die nach Genre, Chartspositionen, etc. verteilen. Die GEMA hält sich da aber sehr bedeckt.

Habe hier mal etwas älteres ausgekramt und ne Frage dazu. Hoffe ich hab im ganzen Thread nix überlesen.

Wenn ich im Club mit meinem privaten PC auflege, darf ich ich ja ausschließlich die Dateien spielen die ich auch im Original besitze (CD, Vinyl, etc.). Da ich meinen PC überwiegend auch privat zu Hause nutze, besitze ich auch Lieder, die ich von Freunden auf CD bekommen habe und mir diese dann daheim oder im Auto anhöre. Da ich von diesen Liedern keine Originale selbst besitze, darf und werde ich diese ja auch nicht im Club spielen. Wie kann ich aber im Falle eines Falles den Herren von der GEMA erklären, dass ich ausschließlich die Lieder spiele, die ich auch im Original besitze? Oder gilt hier selbst schon die Möglichkeit, dass ich einige Lieder ohne vorhandenem Original spielen könnte, als illegale Aufführung?

Kennt sich hier jemand aus und kann mir weiterhelfen?

Gruß David
 
Zuletzt bearbeitet:
Duffman schrieb:
Wenn ich im Club mit meinem privaten PC auflege, darf ich ich ja ausschließlich die Dateien spielen die ich auch im Original besitze (CD, Vinyl, etc.). Da ich meinen PC überwiegend auch privat zu Hause nutze, besitze ich auch Lieder, die ich von Freunden auf CD bekommen habe und mir diese dann daheim oder im Auto anhöre. Da ich von diesen Liedern keine Originale selbst besitze, darf und werde ich diese ja auch nicht im Club spielen. Wie kann ich aber im Falle eines Falles den Herren von der GEMA erklären, dass ich ausschließlich die Lieder spiele, die ich auch im Original besitze?
ist doch einfach. wenn Du externe festplatten benutzt, trenne einfach legale und theoretisch-illegale musik. nimm ausschließlich den legalen teil zum auflegen mit, dann können sie Dir nix...
 
tranqui schrieb:
ist doch einfach. wenn Du externe festplatten benutzt, trenne einfach legale und theoretisch-illegale musik. nimm ausschließlich den legalen teil zum auflegen mit, dann können sie Dir nix...

Vielen Dank für die Antwort. In die Richtung habe ich auch schon gedacht. Und am Ende wird mir wohl nix anderes übrig bleiben um auf der sicheren Seite zu sein.

Noch ne andere Frage: Wie verhält es sich eigentlich (rein theoretisch) mit aus Radio oder Internet aufgezeichneter Musik? Besitz ist erlaubt, aber im Club abspielen?
 

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