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DirtySouth
Mitglied
Danny_DJ schrieb:tja, da wird wohl nun doch nix aus dem gig beim therapeuten, wa?
ja, tut mir leid für dich
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Danny_DJ schrieb:tja, da wird wohl nun doch nix aus dem gig beim therapeuten, wa?
murkspiraten schrieb:oh weh
ein durchsuchungsbefehl wird durch einen richter ausgestellt,
wie leben formal ja noch nicht in einem polizeistaat...
Tony-Montana schrieb:ne von der Staatsanwaltschaft
Tony-Montana schrieb:ne von der Staatsanwaltschaft
Mando schrieb:Dieser muss aber auch erst durch rechtlich befugte Institutionen angeordnet werden, über Polizei, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, was auch immer.
Dj Freddy D. schrieb:... und bis das passiert is, hast du dir schon alle Tracks original gekauft. lol.
Dj Freddy D. schrieb:notiert sich der Prüfer irgendwo die Playlist des Deejays?`oder muss der Club ihm den geben, oder wie geht das? sonst könnte der ja kommen und sonst was behaupten.
Schlass schrieb:Dann lasse ich mich mal zum Thema aus:
1.
GEMA-Gebühren hat immer der Veranstalter zu zahlen. Sollte er das
versäumen, kann die GEMA (auch Monate nach der Veranstaltung)
Nachforderungen stellen. Ich würde den Veranstalter beim Booking
in jedem Fall darauf hinweisen, wenn auch gebrannte CDs eingesetzt
werden (siehe 2.).
2.
Zusatzgebühren für kopierte Medien -hier wird's kompliziert-: Diese sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, wo mit dublizierten Medien aufgelegt wird (CD-Rohling, MP3, ...). Unabhängig davon, ob ein Original existiert oder nicht. Auch wenn das Original daneben liegt, ist die Zusatzgebühr zu entrichten. Das ganze hat nämlich eine eigene Logik (zugegeben eine sehr eigene Logik, aber eine Logik):
Die Zusatzgebühr wird für die Aufführungsrechte der Kopie erhoben. Das Musikstück, welches gespielt wird, muß aber trotzdem legal erworben worden sein. Deshalb muß immer(!) das Original vorhanden sein. Die Zusatzgebühr ist kein Freibrief zum illegalen Musikdownload oder Kopie. Die Rechtsabteilung des Verbandes der deutschen Phonoindustrie e.V. gibt da gerne telefonische Auskünfte.
3.
Gelderverteilung: Früher konnte man noch Playlisten bei der GEMA einreichen und die Gelder wurde pfennig(!)genau verteilt. Heute greifen Statistiken, die nach Genre, Chartspositionen, etc. verteilen. Die GEMA hält sich da aber sehr bedeckt.
ist doch einfach. wenn Du externe festplatten benutzt, trenne einfach legale und theoretisch-illegale musik. nimm ausschließlich den legalen teil zum auflegen mit, dann können sie Dir nix...Duffman schrieb:Wenn ich im Club mit meinem privaten PC auflege, darf ich ich ja ausschließlich die Dateien spielen die ich auch im Original besitze (CD, Vinyl, etc.). Da ich meinen PC überwiegend auch privat zu Hause nutze, besitze ich auch Lieder, die ich von Freunden auf CD bekommen habe und mir diese dann daheim oder im Auto anhöre. Da ich von diesen Liedern keine Originale selbst besitze, darf und werde ich diese ja auch nicht im Club spielen. Wie kann ich aber im Falle eines Falles den Herren von der GEMA erklären, dass ich ausschließlich die Lieder spiele, die ich auch im Original besitze?
tranqui schrieb:ist doch einfach. wenn Du externe festplatten benutzt, trenne einfach legale und theoretisch-illegale musik. nimm ausschließlich den legalen teil zum auflegen mit, dann können sie Dir nix...