Abmahnanwälte brauchen auch immer erst jemanden, für den sie tätig werden können.
Rein formell müssen sie vom Rechteinhaber mandatiert werden, um Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Die Anwälte selbst haben ja keine derartigen Rechte, die verletzt werden.
Die großen Medienkonzerne sind in ihrem verzweifelten Kampf gegen Raubkopien dann deutlich eher bereit, solche Abzockmodelle zu unterstützen. Ist doch eine wunderschöne Symbiose: die Anwälte verdienen sich dumm und dämlich und die Medienunternehmen profitieren davon, dass durch die sehr hohen Zahlungen ein Abschreckungsszenario für die Filesharer aufgebaut wird.
Es gibt drei Gründe, warum ich nicht glaube, dass deratiges auf Soundcloud auch passieren wird:
1. Viele DJs spielen immer noch eher Tracks von kleineren Independent Labels. Diese dürften vermutlich nicht so bereitwillig mit solchen Anwälten kooperieren, aus mehreren Gründen: sie profitieren von der Verbreitung ihrer Tracks (bei den meisten Mixes läuft die Kommentarleiste von 'Track ID?' Anfragen ja beinahe über...), viele sind selbst auf Soundcloud aktiv und laden teilweise auch Mixe hoch und last but not least: Ihnen ist klar, wie sehr DJs auf derartige Promotion angewiesen sind und lassen sie daher gewähren, auch um selbst keinen Image-Schaden abzukriegen (man stelle sich mal vor, irgendein größeres Label (meinetwegen Cocoon, Minus,...) würde sich entschließen, radikal gegen DJs vorzugehen, die ihre Tracks in Mixes auf Soundcloud nutzen... Shitstorm, anyone?).
2. Ist das auf Soundcloud etwas anders geregelt, als bei irgendwelchen Filesharing Plattformen: genau wie bei Youtube werden die Sets beim Upload gescannt, Material, dass urheberrechtlich geschützt ist und nicht verbreitet werden soll kommt gar nicht erst hoch. Sollte doch mal etwas hochkommen wird es im Nachhinein vermutlich kruz und bündig gelöscht.
3. Ist (zumindest beim Stream) die Anspruchslage ein wenig komplizierter... Bei illegalen Downloads berechnen die Firmen ihren Schaden ja, indem sie sagen: eine einmal hochgeladenen Datei wird so und so oft runtergeladen, wenn die Runterladenden das Stück alle gekauft hätten hätten sie jeder x,xx € dafür gekriegt; so-und-so-oft mal x,xx € ergibt so,so-oft €, bitte zahlen. Aber welcher Schaden entsteht beim Stream? Einfach zu sagen: "den Mix haben 200 Leute gehört, die hätten sonst alle die Platte gekauft" wird wohl nicht funktionieren... Da man einen Schaden in Deutschland aber erst mal nachweisen muss, um Schadensersatz zu fordern bzw. auch für eine kostenpflichtige Abmahnung erstmal ein Streitwert ermittelt werden muss, tun sich die Abmahnanwälte hier wohl ein wenig schwerer.
Was heißt das ganze Gebrabbel (aka tl;dr):
Obwohl es mit Mixcloud eine legale Alternative gibt bietet Soundcloud unbestritten die besseren (technischen) Möglichkeiten und die größere Reichweite. Es ist also für jeden DJ sinnvoll, auf beiden Plattformen präsent zu sein.
Auch wenn Sets auf Soundcloud nicht legal sind schätze ich die Gefahr (schmerzlicher) Sanktionen relativ gering ein. Um sich vor eventuellen Ansprüchen besser zu schützen sollte man sich überlegen, ob man die Downloadoption nicht einfach deaktivert.