Zu zweit Musik kaufen?

Freistil, ich picke Dich jetzt einfach mal anstelle vieler raus, das ist nicht gegen Dich persönlich, aber deine Beiträge hier passen da so schön.

Recht ist nichts, was man mal eben auf 2 Seminaren lernt. Das ist ein unendliches Wissenschaftsgebiet, worüber man studieren, promovieren und habilitieren kann. Rechtliches Halbwissen ist insofern besonders gefährlich, als das das für richtig erachtete in 99% der Fälle falsch ist.

wenn du die nicht lässt, kann man behaupten du hättest etwas zu verbergen und somit einen handfesten verdacht.
Einen handfesten Verdacht? Was soll das sein? Entweder es ist ein Verdacht, oder es ist handfest. Ein Beweis kann handfest sein, ein Verdacht nicht.

je nach dem wie gewissenhaft und versiert die GEMA-futzis sind (und das sind sie meistens wirklich), können die eine verdachtsanzeige bei der polizei stellen. die werden dann in den folgenden tagen vor deiner tür stehen und die dürfen dann wirklich gucken.

Großer Schwachsinn. :)
Noch gibt es zum Glück - wie auch hier schon richtigerweise mehrfach geschrieben - die Unschuldsvermutung. Ohne Durchsuchungsbefehl muss man niemanden in seine Wohnung lassen. Und der kommt nicht von der Polizei sondern vom Staatsanwalt/Richter.


das ist kein angriff auf schuld, aber der verdacht darf in dem fall jeder zeit erhoben werden.
Was ist das nicht? Angriff auf Schuld:confused:
Man erhebt Klage, aber keinen Verdacht. Den erweckt man. Und das ist nichts rechtliches.

Btw: Die strafrechtliche Seite ist spätestens seit der Erklärung, man werde nur noch gewerblicher Vervielfältigung (oder so ähnlich) nachgehen, eh fürn Eimer.
Das wirkliche Problem ist die zivilrechtliche Tragweite. Hier geht es um Urheberrechtsverletzung nicht um diesen dämlichen Begriff der RaubmorddurchUnterlasseninTatmehrheitmitUnfallflucht.

Um zu wissen, wie das wirklich rechtlich läuft, muss man sich in ne Bibliothek setzen und Kommentare und Urteile lesen. Wer Zugang zu juris oder Beck-Online hat, kann auch direkt nach Urteilen suchen.

Eine Prof.-Meinung ist leider nur ungefähr so viel wert, wie die eigene. Bei Jura ist das so ein bisschen so mit Ärzten: Fragste 5 Leute, kriegste 6 Antworten. Entscheidend ist letztlich nur die Rechtsprechung.

Zuguterletzt: Man sollte die Gesellschaft nicht über-kriminalisieren. Wer seine Musik als MP3 kauft, sollte mMn nicht unbedingt stärker verpflichtet werden, als der, der CDs oder Vinyl benutzt.
Wo steht denn eigentlich, dass ich um Augenblick des Abspielens nachweisverpflchtet bin?

Grüße
 
Wo steht denn eigentlich, dass ich um Augenblick des Abspielens nachweisverpflchtet bin?

Grüße

Wo steht, dass man überhaupt nachweispflichtig ist? Dann müsste ich ja für jeden Gegenstand den ich besitze eine Rechnung zu jeder Zeit vorlegen können. Es muss zunächst einmal bewiesen werden, dass ich etwas illegales getan habe, in dem ich dabei erwischt werde. Sei es beim Runterladen oder beim Notebook-Klau. Ein Verdacht wird doch nciht zum Beweis, weil ich die Rechnung nicht habe :confused:
 
nö wieso unpassend?

autofahren ohne schein: fährt illegal, weil nicht geschult nach recht.
auflegne ohne nachweis: verdacht auf illegalität der mucke.

2x bullshit
 
Wenn das alles so wäre wie frei:stiel sagt, dann könnte ja zu mir auch z.B. einer von Media Markt kommen und fordern, dass ich ihm einen Beleg vorzeige von meinem Notebook und wenn ich das nicht tu, dann stehe ich unter Verdacht es geklaut zu haben. Dann gibt´s natürlich eine Hausdurchsuchung und da ich ja keinen Beleg habe, habe ich das Notebook natürlich geklaut und komme in den Knast... :rolleyes:
 
Wow, mit dem unwissen in diesem Thread kann man ja ganze bibliotheken füllen.

Also, in der Tat darf jeder, der ein Musikstück kauft, unabhängig davon ob auf CD oder Mp3 oder wachsschallplatte oder wasweissich davon eine sogenannte privatkopie machen. das heisst eine Kopie in persönlichen bekanntenkreis. Privatkopien dürfen nur vom Original gemacht werden, also schon kopierte Dateiein weiterkopieren ist nicht.

Ebenfalls ist es korrekt, dss diverse Gerichte sagen, dass die privatkopieschranke bei maximal 7 kopien endet. Wer das nachweisen soll weiss ich nicht.

Das Musikstück selbst (unabhängig davon ob Privatkopie oder Original), darfdann natürlich auch gespielt werden. Und für die verwendung zahlt der Club dann auch pauschale GEMA-lizenzen.

So ist also die rechtliche Lage. Wenn wir in diesem Forum alle nun einen Server aufmachen würden, und uns alle aus den Gemeinschaftsdateien bedienen, ist das KEINE Privatkopie mehr. Abgesehen davon ist das ziemliche ******e, denn Musiker und Plattenfirmen nicht zu bezahlen ist ungefähr genauso toll, wie nach einem DJ Gig nicht bezahlt zu werden, weil sich alle Gäste an der Kasse vorbeimogelt haben. Würdet ihr auch *******e finden, insofern ist es auch *******e, sich Mukke, die ihr professionell auflegt illegal zu beschaffen.

In der Tat habe ich auch gehört, dass die GEMA in einigen Clubs rumläuft, und DJ koffer kontrolliert, auf massenhafte CD-Rs. Aber eiugentlich können die nicht entscheiden, ob es eine illegale Kopie ist, und daher können die Euch auch nix nachweisen. Ausserdem darf die GEMA nur Musik vertreten, für die sie auch die Verwertungsrechte haben, und das trifft auf vielerlei Sachen aus dem Dancebereich zum beispiel nicht zu. Trotzdem ist es halt ziemlich uncool, mit illegal kopierter Musik aufzulegen, wie ich finde, insbeosndere wenn man für die eigenen Gigs noch Geld kassiert.

KK
 
Das Musikstück selbst (unabhängig davon ob Privatkopie oder Original), darfdann natürlich auch gespielt werden. Und für die verwendung zahlt der Club dann auch pauschale GEMA-lizenzen.
Nein, die darfst Du dann nicht mehr spielen. Normalerweise sollte es nach Gema so sein, dass Du das Original mitführst, wenn Du die Kopie spielst. Das hat den Hintergrund, dass man diesen einen gekauften Titel nicht an zwei Orten gleichzeitig spielen kann. Genau das ist Thema des Threads.

Wow, mit dem unwissen in diesem Thread kann man ja ganze bibliotheken füllen.
Soviel dazu.
 
Sorry, aber die GEMA hat keine Rechte, Dir die Aufführung eines Stückes welces du als legale Kopie ertsellt hast, zu versagen. Und wie man Kaufquittungen für knapp 3000 Tracks, die ich auf z.B. meinem ipod auflege, mitführen soll, ist mir schleierhaft.

Das hat den Hintergrund, dass man diesen einen gekauften Titel nicht an zwei Orten gleichzeitig spielen kann. Genau das ist Thema des Threads.

Quelle?

Natürlich kann man eine Kopie des tracks an Tausend zehn gleichzeitig spielen. Das kann der GEMA doch egal sein, die kassiert doch ihre GEMA Gebühren unabhängig davon, ob der Track von einem Original oder einer Kopie gespielt wird. Ich halte das für eine Fehlinformation.


Zitat:
Wow, mit dem unwissen in diesem Thread kann man ja ganze bibliotheken füllen.

Soviel dazu.

Q.E.D. :)
 
Wieso den kaufen?
Es gibt doch auch Prmotion!
Aber hierzu ist halt meine frage! ich bekomme schon Promos aber vielleicht kennt ihr noch irgendwelche labels, oder websites wo es immer neue releases etc gibt...!
MFG
 
Muss ein DJ Lizenzzahlungen an die GEMA entrichten?

Prinzipiell ist immer der Veranstalter - also z.B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung - verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Ist der DJ aber selbst Veranstalter, muss er sich um den Rechteerwerb kümmern. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/ ).

Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?

Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich in einer Diskothek aufgeführt, muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom Diskothekenbetreiber zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.
(Aus: http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/)


Da steht aber nix von MP3s: Und ich frage mich auch, wie die GEMA bei MP3s Kopien von Originalen unterscheiden will.


Wieso den kaufen?
Es gibt doch auch Prmotion!
Aber hierzu ist halt meine frage! ich bekomme schon Promos aber vielleicht kennt ihr noch irgendwelche labels, oder websites wo es immer neue releases etc gibt...!
MFG

Wenn du bemustert wirst, wirst du halt bemustert. Aber wenn du nicht verstanden hast, wieso man als Professioneller DJ Musik kaufen sollte (wenn man sie been nicht bemustert bekommt), tust du mir echt leid.

KK
 

Ich kann ja mal alle Zeitschriften sammeln, die ich lese, dann habe ich auch eine Quelle.
Natürlich kann man eine Kopie des tracks an Tausend zehn gleichzeitig spielen. Das kann der GEMA doch egal sein, die kassiert doch ihre GEMA Gebühren unabhängig davon, ob der Track von einem Original oder einer Kopie gespielt wird. Ich halte das für eine Fehlinformation.
Und wovon soll der Künstler dann leben? Von den Tantiemen sicherlich nicht, da die Verkäufe mehr einbringen. Er hätte also in Deinem Fall einen einzigen Titel verkauft, der aber dann überall gespielt wird? Ich glaube ja viel, aber das sicherlich nicht.
 
Ich kann ja mal alle Zeitschriften sammeln, die ich lese, dann habe ich auch eine Quelle.

Nix für ungut, aber mit dem Argument im rücken kann man halt alles behaupten....


Und wovon soll der Künstler dann leben? Von den Tantiemen sicherlich nicht, da die Verkäufe mehr einbringen. Er hätte also in Deinem Fall einen einzigen Titel verkauft, der aber dann überall gespielt wird? Ich glaube ja viel, aber das sicherlich nicht.

Hey, ich bin definitiv dafür, Künstler (und auch Label) zu unterstützen. Aber ich sage lediglich, dass ich nicht glaube, dass die GEMA herausfinden kann, ob ein Track bei mir auf dem Ipod an einem Denon 5500er Kontroller nun ein Original ist oder eine Kopie. Was die GEMA aber verhindern will ist, dass irgendwelche DJs mit ihren Horden von illegal kopierten CD-.Rs ihre Sets gestalten, ohne eine Original-CD im Koffer zu haben. Dafür habe ich verständnis.

Aber ich kaufe meine Musik zu einem großen teil bei eMusic (legale Plattform), dort bekommt man aber nicht für jeden gekauften Track eine Quittung. Also ist es für mich fast unmöglich zu beweisen, dass meine Tracks auf meinem Ipod am Controller legal sind, und ich glaube kaum, dass die GEMA da eine Beweislastumkehr fordern kann.

Wenn jemand mal wirkliich in der lasge war, dass die GEMA eine quittung für gekaufte Musik von ihm beim Auflegen gefordert hat, dann bitte Info. Das würde mich sehr überraschen.

Insofern ist das Verfahren (mal zurück zum Threadthema) bei MP3s so gut wie unmöglich durchzuführen, und ich sehe auch an der Anfraghe des Threadthemas nix unmoralisches. Wenn man sich seine Musiktitel mit zwei Leuten kauft, dann soll man das tun, hauptsache man kauft sie überhaupt. Wenn dann aber die festplatte oder der 16GB Mp3 Stick an 20 Freunde weiteregeben wir,d, wäre das halt eine ganz andere Sache.

Hoffentlich können wir uns hier drauf einigen.

KK
 
Nix für ungut, aber mit dem Argument im rücken kann man halt alles behaupten....

Trotzdem lese ich viel und hebe nicht alles auf. Man braucht aber auch nicht für alles eine Quelle, wir sind hier nicht vor Gericht.

Ist aber genau wie mit Deinen Thesen. Du weißt auch nicht, ob die so vom Gericht anerkannt werden. Von daher hilft keine unserer Aussagen dem TE weiter.
 
Trotzdem lese ich viel und hebe nicht alles auf. Man braucht aber auch nicht für alles eine Quelle, wir sind hier nicht vor Gericht.

Ist aber genau wie mit Deinen Thesen. Du weißt auch nicht, ob die so vom Gericht anerkannt werden. Von daher hilft keine unserer Aussagen dem TE weiter.


Natürlich sind wir nicht vor Gericht, aber wenn wir uns über Fakten streiten, dann sind Belege trotzdem ganz angesagt, oder nicht? Nur weil wir nicht vor Gericht sind, bringt es uns nicht weiter, wenn Leute einfach behaupten sie hätten irgendwas irgendwo gelesen.

Und: Ich glaube schon, dass meine Info den threadersteller weiterbringt, zumindest wissen wir jetzt durch den Link auf die GEMA-Info-Seite was der Hintergrund ist, dass es auch nicht verboten iost, mit Kopien aufzulegen (kostet bloss mehr), und dass der aktuelle GEMA Infoletter das auflegen mit MP3s ausklammert. Entweder hinken die der Technik Jahre hinterher, oder (was ich glaube) ist, dass sie eingesehen haben, dass sich bei Mp3s Kopie und Original kaum unterscheiden lasst, und deswegen das Fass gar nicht erst aufmachen. Wie gesagt, wenn mich hier irgendjemand widerlegen kann, dann soll er es bitte tun. Aber bitte nicht mit irgendwelchen fiktiven Zeitungsartikeln.... :)

Und wie bringst du das mit dem mp3-Kauf zusammen? Da ist dein gekaufter track schon die Kopie. Ergo...überall, wo du mit deinem iPod ankommst, legst du mit Kopien auf. ;-)

Eben! Bei digitalen Dateien ist die Frage zwischen Kopie und Original hinfällig. Insofern hat das m.E. nur noch eine moralische Komponente: Will ich Künstler und Label unterstützen, oder sind die mir ******egal? - Auch wenn ich deren Musik spiele, also irgendwie gut finden muss. Wie gesagt, ich fände es da gut, wenn man sich auf Kauf einigen würde.

KK
 
Huiuiuiuiui, das ist la lustig hier...

Also:
1. Es heißt Durchsuchungsbeschluss.
2. Der STRAFRECHTLICHE Anfangsverdachterdacht ist geregelt in § 152 II StPO, i.V.m. ³ 163 StPO bildet er das sog. LEgalitätsprinzip, welches die Verpflichtung der Ermittlungsbehörden begründet, das Vorliegen einer Straftat (oder auch das Nichtvorliegen!!!) zu ermitteln.
3. Die Gema ist KEINE Ermittlungsbehörde.
4. Es geht hier überwiegend um (immer) begründete zivilrechtliche Forderungen (die haben noch nix mit Strafe oder Durchsuchungsbeschlüssen zu tun).
5. Vergesst doch bitte diese blödsinnige Diskussion, an wie viele Menschen ich Titel weitergeben darf... Mann... merkt bitte: WIR SIND DJs und WIR FÜHREN DIESE TITEL AUF!!!!! Das ist etwas völlig anderes, als wenn ich die Musik in meinem Hobbykeller höre!!!
6. In dem Moment, wo ich in einem Club arbeite , handele ich i.d.R. gewerblich und damit muss ich natürlich auch meine Rechnungen aufbewahren. Wenn ich gewerblich tätig bin (meistens), komme ich auch strafrechtlich in deutlich andere Bereiche! Soll heißen, wenn ich als Privatperson mp3s tausche, wird es nicht so heiß (wenngleich schon heiß genug) wie bei einer Tätigkeit als DJ, denn durch diese Gewerbsmäßigkeit wird es RICHTIG fett und die Polizei wird bei Gewerbsmäßigkeit überhaupt keine SChwierigkeiten haben, über die zuständige Staatsanwaltschaft den hier so heiß diskutierten Durchsuchungsbeschluss zu erwirken.
7. Die Gema darf nicht in die Koffer schauen. Das ist richtig. Das darf so direkt vor Ort wirklich keiner ohne betreffenden Beschluss (nur bei angeordneter Gefahr im Verzug, dann aber nur Ordnungsbehörde / Polizei).
Die Gema darf aber sehr wohl nachprüfen (auf dem Zivilrechtsweg), ob die Titel, die an dem Abend gespielt worden sind, bei dem DJ im Original vorhanden sind. Die Gema kann demnach verlangen, dass Du zu den Titeln, die Du gespielt hast auch die Kaufnachweise bzw. den Original-Tonträger vorlegst. Das Recht hat sie. Es bringt dann auch nichts, dass man dann noch schnell die Titel nachträglich kauft. Es zählt der Zeitpunkt der Vorführung.
Bei einer gewerblichen Tätigkeit oder bei einer Aufführung (auch ohne kommerziellen Hintergrund !!!!) sind einfach ein paar Regeln einzuhalten und das ist auch gut so!

Ich halte mich an die Worte einiger Vorredner und sage auch : Kauft einfach Eure Musik, dann braucht Ihr euch nicht mit so anstrengenden und für einige offensichtlich viel zu komplizierte Themen wie StPO, ZPO, Durchsuchungsbeschluss und Urteil über die sog. "Vorratsdatenspeicherung" v. 02.03.2010 auseinandersetzen.

Musik gehört gekauft! Basta.
 
Musik gehört gekauft! Basta.

Erstmal: ich stimme hier zu.

Aber: Kennst du auch nur einen Fall, bei dem das von dir beschriebene Worst Case Scenario wirklich eingetreten ist? Meine Digitalen Dateien sind alles Originale, aber ich sähe mich komplett ausserstande, das zu dokumentieren. Es sind auch digitale Promotionaufnahmen dabei, die ich aus einem Pool erhalten habe, wo eine Bemusterungsagentur lediglich links verschickt.

Wie zum Teufel soll ich das dokumentieren?

Hat die GEMA schon einmal einen Dj mit der von dir beschriebenen Aktivität belangt? mir ist da absolut nicht s zu Ohren gekommen.

Ich glaube also kaum, dass die GEMA das durchziehen kann, bzw. will. Darauf zu drängen, dass DJs mit originalen auflegen ist schon OK. Es gibt (gab) genug Kollegen, bei denen 80% des Koffers aus CD-Rs besteht. Da ist die Kontrolle noch völlig OK, aber hier bei MP3s ist das illusorisch.

KK
 
Warum muss hier eigentlich immer jedes Thema 1000000000mal diskutiert werden?

Ihr übertreibt doch alle.

Die Gema kann vielleicht verlangen, dass man die Originaltonträger vorlegt, von Liedern, die man gespielt hat... Wie soll das gehen?
Es sitzt ja mit Sicherheit den ganzen Abend ein Gemafuzzi da, der dann überprüft, welche Tracks gespielt wurden und der vor allem auch den Namen von jedem Track weiß. :rolleyes:

Letzendlich ist das auch alles nur Theorie, ich würde behaupten, dass das in der Praxis ganz anders läuft.
Ich selbst hatte in meiner (zugegeben noch relativ jungen) DJ Laufbahn noch nie eine Kontrolle. Zusätzlich kenne ich 2 Residents von großen und bekannten Discotheken (ca. 800 Leute), die schon ca. 15 Jahre im Geschäft sind und mir erzählt haben, dass sie bis heute noch nicht eine einzige Gemakontrolle hatten. Einer bezahlt sogar nur in sehr unregelmäßigen Abständen für seine Musik (um das noch positiv auszudrücken). Daraus hat er auch gar keinen Hehl gemacht. :eek: :D

Man könnte sogar (sofern man keinen Mainstream auflegt) ganz dreist behaupten, dass man überwiegend Gemafreie Musik spielt.



Das ist doch alles Gelaber, damit wenigstens die DJs noch ihre Musik kaufen.

Geschätzte 70-80% tun es auf jeden Fall nicht mehr vollständig.
 
Und das legitimiert natürlich, echt unglaublich! :rolleyes:
 
Die Gema kann vielleicht verlangen, dass man die Originaltonträger vorlegt, von Liedern, die man gespielt hat... Wie soll das gehen?
Es sitzt ja mit Sicherheit den ganzen Abend ein Gemafuzzi da, der dann überprüft, welche Tracks gespielt wurden und der vor allem auch den Namen von jedem Track weiß. :rolleyes:
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Klare Antwort: DOCH, genau so läuft es und die Gema kann es auch verlangen! Ich weiß von 2 derartigen "Nachfragen".

Den Original-Nachweis musst Du dann erbringen in Form

1. Der Original Tonträger auf CD/Vinyl (keine Quittung erforderlich).
2. Kaufbelegen für mp3s
3. E-Mail-NAchweise für die Bemusterung.Die Pools können dann der Gema Auskunft erteilen, welche Titel tatsächlich bemustert worden sind und das werden die auch sofort tun, da sie ja gerne weiter mit der Plattenindustrie zusammenarbeiten wollen.



Ausserdem gebe ich Pyro vollkommen Recht, warum wird hier überhaupt ansatzweise darüber nachgedacht, das illegale Downloaden zu legitimieren, weil es halt alle so machen? Zum einen machen es nicht alle (Ich zum Beispiel generell nicht!) und zum anderen sind die "alle" in meinen Augen auch nicht ernst zu nehmen und gehören weit wech...

ts ts ts ... schon irre, wie einige hier durchs Leben gehen...
 
Zum einen machen es nicht alle (Ich zum Beispiel generell nicht!) und zum anderen sind die "alle" in meinen Augen auch nicht ernst zu nehmen und gehören weit wech...
Weit kommst Du damit Heutzutage aber nicht mehr, wenn Du Dir alles kaufst.

Die Musik ist sowas von kurzlebig geworden. Wenn ich den Titel kaufe, ist er schon alt oder ausgenudelt.

Was meinst Du denn , wie viele von 100 so handeln, wie Du? Ich würde mal behaupten, Du bekommst noch nicht einmal fünf zusammen.
 
GEMA GEMA .... :eek:
Schonmal drüber nachgedacht, warum die Gema (gerade in der elektronischen Szene) selten bis garnicht "Original-Tonträger-Kontrollen" durchführt?
Weil einfach mal ein Großteil der produzierenden Acts (sofern sie nur Digital releasen [und darum gehts ja hier Schwerpunktmäßig]) keine GEMA-Mitglieder sind. Wie zum Teufel soll die Gema hier irgendwelche Titel/Produzenten in ihren Listen finden?
Soll jetzt kein Freibrief für illegales Downloaden sein (pfui Teufel) .. aber manchmal kann man auch aus Mücken Elefanten machen.
 
Weit kommst Du damit Heutzutage aber nicht mehr, wenn Du Dir alles kaufst.

Die Musik ist sowas von kurzlebig geworden. Wenn ich den Titel kaufe, ist er schon alt oder ausgenudelt.

Was meinst Du denn , wie viele von 100 so handeln, wie Du? Ich würde mal behaupten, Du bekommst noch nicht einmal fünf zusammen.

... ich bin sprachlos....:eek: so kann man doch nicht ernsthaft denken und dann auch noch davon überzeugt sein... unfassbar!
 
Was meinst Du denn , wie viele von 100 so handeln, wie Du? Ich würde mal behaupten, Du bekommst noch nicht einmal fünf zusammen.

Die sinkenden Gagen machen es auch nicht besser. Aber darüber haben wir uns schonmal unterhalten. ;)


Ihr fasst aber wirklich alles negativ auf.

Ich habe das mit den 70-80% in dem Zusammenhang geschrieben, dass die Gema meint, dass sie den Privatpersonen sowieso nicht an die Eier kann und deshalb den DJs auf die Pelle rückt.

Ich habe nirgendwo auch nur Ansatzweise geschrieben oder zum Ausdruck gebracht, dass illegale Kopien in Ordnung sind. Legitim sind sie sowieso nicht, sogar wenn sie in Ordnung wären. :p :D
 

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