![Inspire](/data/avatars/m/18/18361.jpg?1636638863)
Inspire
Elektrofant
Freistil, ich picke Dich jetzt einfach mal anstelle vieler raus, das ist nicht gegen Dich persönlich, aber deine Beiträge hier passen da so schön.
Recht ist nichts, was man mal eben auf 2 Seminaren lernt. Das ist ein unendliches Wissenschaftsgebiet, worüber man studieren, promovieren und habilitieren kann. Rechtliches Halbwissen ist insofern besonders gefährlich, als das das für richtig erachtete in 99% der Fälle falsch ist.
Großer Schwachsinn.![Smile :) :)](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
Noch gibt es zum Glück - wie auch hier schon richtigerweise mehrfach geschrieben - die Unschuldsvermutung. Ohne Durchsuchungsbefehl muss man niemanden in seine Wohnung lassen. Und der kommt nicht von der Polizei sondern vom Staatsanwalt/Richter.
![Confused :confused: :confused:](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
Man erhebt Klage, aber keinen Verdacht. Den erweckt man. Und das ist nichts rechtliches.
Btw: Die strafrechtliche Seite ist spätestens seit der Erklärung, man werde nur noch gewerblicher Vervielfältigung (oder so ähnlich) nachgehen, eh fürn Eimer.
Das wirkliche Problem ist die zivilrechtliche Tragweite. Hier geht es um Urheberrechtsverletzung nicht um diesen dämlichen Begriff der RaubmorddurchUnterlasseninTatmehrheitmitUnfallflucht.
Um zu wissen, wie das wirklich rechtlich läuft, muss man sich in ne Bibliothek setzen und Kommentare und Urteile lesen. Wer Zugang zu juris oder Beck-Online hat, kann auch direkt nach Urteilen suchen.
Eine Prof.-Meinung ist leider nur ungefähr so viel wert, wie die eigene. Bei Jura ist das so ein bisschen so mit Ärzten: Fragste 5 Leute, kriegste 6 Antworten. Entscheidend ist letztlich nur die Rechtsprechung.
Zuguterletzt: Man sollte die Gesellschaft nicht über-kriminalisieren. Wer seine Musik als MP3 kauft, sollte mMn nicht unbedingt stärker verpflichtet werden, als der, der CDs oder Vinyl benutzt.
Wo steht denn eigentlich, dass ich um Augenblick des Abspielens nachweisverpflchtet bin?
Grüße
Recht ist nichts, was man mal eben auf 2 Seminaren lernt. Das ist ein unendliches Wissenschaftsgebiet, worüber man studieren, promovieren und habilitieren kann. Rechtliches Halbwissen ist insofern besonders gefährlich, als das das für richtig erachtete in 99% der Fälle falsch ist.
Einen handfesten Verdacht? Was soll das sein? Entweder es ist ein Verdacht, oder es ist handfest. Ein Beweis kann handfest sein, ein Verdacht nicht.wenn du die nicht lässt, kann man behaupten du hättest etwas zu verbergen und somit einen handfesten verdacht.
je nach dem wie gewissenhaft und versiert die GEMA-futzis sind (und das sind sie meistens wirklich), können die eine verdachtsanzeige bei der polizei stellen. die werden dann in den folgenden tagen vor deiner tür stehen und die dürfen dann wirklich gucken.
Großer Schwachsinn.
Noch gibt es zum Glück - wie auch hier schon richtigerweise mehrfach geschrieben - die Unschuldsvermutung. Ohne Durchsuchungsbefehl muss man niemanden in seine Wohnung lassen. Und der kommt nicht von der Polizei sondern vom Staatsanwalt/Richter.
Was ist das nicht? Angriff auf Schulddas ist kein angriff auf schuld, aber der verdacht darf in dem fall jeder zeit erhoben werden.
Man erhebt Klage, aber keinen Verdacht. Den erweckt man. Und das ist nichts rechtliches.
Btw: Die strafrechtliche Seite ist spätestens seit der Erklärung, man werde nur noch gewerblicher Vervielfältigung (oder so ähnlich) nachgehen, eh fürn Eimer.
Das wirkliche Problem ist die zivilrechtliche Tragweite. Hier geht es um Urheberrechtsverletzung nicht um diesen dämlichen Begriff der RaubmorddurchUnterlasseninTatmehrheitmitUnfallflucht.
Um zu wissen, wie das wirklich rechtlich läuft, muss man sich in ne Bibliothek setzen und Kommentare und Urteile lesen. Wer Zugang zu juris oder Beck-Online hat, kann auch direkt nach Urteilen suchen.
Eine Prof.-Meinung ist leider nur ungefähr so viel wert, wie die eigene. Bei Jura ist das so ein bisschen so mit Ärzten: Fragste 5 Leute, kriegste 6 Antworten. Entscheidend ist letztlich nur die Rechtsprechung.
Zuguterletzt: Man sollte die Gesellschaft nicht über-kriminalisieren. Wer seine Musik als MP3 kauft, sollte mMn nicht unbedingt stärker verpflichtet werden, als der, der CDs oder Vinyl benutzt.
Wo steht denn eigentlich, dass ich um Augenblick des Abspielens nachweisverpflchtet bin?
Grüße