die dumme regel, dass man musik an bis zu 7 freunde verschenken darf ist !
T
Sie besagt, dass man die Musik im Familienkreis weitergeben darf (bis zu 7 Kopien), sie besagt aber nicht, dass man damit öffentlich auflegen darf.
2, 7, 27, blabla. kloppt euch nicht um zahlen. recht ist eine flüssige sache, weil kulturgut. jedes gericht legt das etwas anders aus. es ist auf jeden fall ne zahl, die sich an knapp 2 händen abzählen lässt. und vor allem: bleibt aufm teppich. habt ihr auch nur EINEN EINZIGEN fall gehört, wo jemand mal wegen nachzählbarer überschreitung dieser grenze (wie soll das gehen?) um wenige kopien ans kreuz genagelt wurde?
beim zitat...
Weitergabe an Freunde. Ebenfalls unbedenklich ist die Weitergabe von Musik im Freundeskreis. Hier macht es auch keinen Unterschied, ob das online oder offline erfolgt. Eine private Tauschbörse mit Passwörtern, bei der nur Freunde untereinander Musik tauschen, sei eine private Nutzung und somit erlaubt. Das betrifft auch die Offline-Weitergabe geschützter Werke via MP3- oder Video-Dateien.
...wird das auch keine facebookfreundelistengroße anzahl meinen. ist aber unscharf, weshalb ich den text für nicht allzu gelungen halte. denn es geht doch um ne sache, die brisant ist, da sie so ziemlich jeden unter 40 jahren betrifft, aber noch reichlich ungeregelt scheint.
weiteres beispiel:
Web-Download.Der Download von einer der vielen MP3-Websites ist nicht illegal. Dort werden Dateien durch den Download nicht gleichzeitig an andere Nutzer verteilt.
was zum teufel ist ne mp3 website?
musicload ist eine, russenseiten sind welche, soundcloud ist eine, blogs sind welche.
alles ein topf, alles aber völlig unterschiedliche lizenzen.
musicload ist wie der plattenladen, nur in modern.
russenseiten sind meist unrechtmäßige vertriebe ohne einverständnis der labels und nur wegen russischer grauzonen etc aufrecht zu erhalten.
soundcloud ist auch nur für musiker, fremdes material darf da wie bei allen anderen seiten auch nicht rein. kann im zweifelsfall aber nicht verhindert werden.
und woher haben blogs die ganzen tracks?
wie gesagt: sehr verschiedene fälle, dilletantische erklärung seitens der kleinen zeitung.
daboerne, dann darfst du die mp3 schlichtweg einfach nicht mehr nutzen, wenn doch, dann machst du dich strafbar.
wieder was dazugelernt - zu allen digitalen medien immer rechnungen aufheben, zu allen.
man sollte das echt mal einführen, dass das bei allen gemacht wird...
ich machs zwar auch, praktisch ists dennoch nicht. wo ist der rechtstext bitte dazu? die rechtsfuzzis hängen mit ihrer gesetzgebung immer locker 5 jahre hinter der schnellen realität hinterher.
und zum begriff
RAUBKOPIE:
es gibt keine raubkopie, es ist noch nichtmal ein diebstahl. es ist eine vervielfältigung. es kommt niemand zu direkt nachweisbarem schaden. und ein umsatzausfall ist auch nur in dem fall zutreffend, wenn der kopierer sonst gekauft hätte. dass das selten der fall ist, weiß jeder.
den begriff raubkopie durch konsequentes austauschen mit raubmordkopie halte ich für ne legitime verballhornung, um jenen, die mit dem begriff unbedacht um sich werfen, mal die absurdität des selben aufzuzeigen.
zum thema "mein prof hats aber gesagt und der muss es wissen und ich hör schon 10 jahre vorlesungen bei dem und weiß es jetzt auch:
besonders recht ist doch ne vertrackte sache. gerichte regeln dinge im zweifelsfall nach billigkeit und nicht nach rechtstexten und unterschiedliche urteile widersprechen sich gerne mal. das ist keine mehr oder minder exakte wissenschaft wie die naturwissenschaften.
GENAU so sehe ich das auch. auch wenn es das ordnungsamt oder sonstwer probiert. an meinen rechner kommen die nicht. genausowenig kommt die gez in meine wohnung. es gibt auch nirgends hinweise darauf dass man seine rechnungen aufheben muss.
das mit der GEZ wird sich durch die haushaltsabgabe auch ändern in zukunft. da sparen se schön ihre stasispitzel ein.