Zu zweit Musik kaufen?

Und wenn meine Festplatte den Ar.sch hochreißt und mir dadurch ne Rechnung von z.b. beatport verloren geht muss ich mir alle tracks nochmal kaufen,oder wie is das zu verstehen?
Nehmen die(wer auch immer es dann am Ende ist) es wirklich so genau?

ja, nehmen sie!
so ein fall ist mir schon mal passiert, platte hochgegangen...
waren einige an rechnungen auf der platte (und es war schon ne sicherungsfestplatte)

zu meinem glück hatte ich aber einige rechnungen ausgeduckt!! :d
war dann nicht ganz so schlimm!!
 
ja, nehmen sie!
so ein fall ist mir schon mal passiert, platte hochgegangen...
waren einige an rechnungen auf der platte (und es war schon ne sicherungsfestplatte)

zu meinem glück hatte ich aber einige rechnungen ausgeduckt!! :d
war dann nicht ganz so schlimm!!

oh mist....dann muss ich jetzt mal gucken das ich das noch von der festplatte bekomme:d
 
Aber mal was anderes:

Seit wann muss man denn diese Heinis, egal ob von der Gema oder sonst wo her, an den Laptop lassen? Das wäre ja noch schöner! Das wäre nämlich ein massiver Eingriff in die Privatsphäre, das darf nicht einmal die Polizei einfach so. Solange keine Straftat + Durchsuchungsbefehl vorliegt, kann man zu denen auch einfach sagen "Ihr könnt mich mal". Das Einzige was die zu überprüfen haben, ist, ob der Veranstalter auch die richtigen Gebühren zahlt.

Wär ja noch schöner, wenn jeder Hans Dampf schaun darf, was ich denn auf meinem Laptop alles so draufhab.
Und wenn jetzt wer damit kommt "Wenn du nix zu verbergen hast...". Es gibt genug Sachen, die andere Leute nix angehen, das hat nichts mit verbergen zu tun. Wenn ich auf´s Kloh geh, dann hab ich doch schließlich auch nix zu verbergen und trotzdem geht das niemanden was an.
 
Mann-o-Mann ...

@daboerne:

Das jetzt zum 374. Male angesprochene Thema wurde doch hier bis zu Erbrechen diskutiert und wieder diskutiert und auch beantwortet!! Benutze bitte die Suchfunktion!


eBill
 
wenn du die nicht lässt, kann man behaupten du hättest etwas zu verbergen und somit einen handfesten verdacht.
je nach dem wie gewissenhaft und versiert die GEMA-futzis sind (und das sind sie meistens wirklich), können die eine verdachtsanzeige bei der polizei stellen. die werden dann in den folgenden tagen vor deiner tür stehen und die dürfen dann wirklich gucken. und dann haste genatzt.

digital is mir viel zu stressig ^^
 
Seit wann gibt es aufgrund eines unbegründeten Verdachts einen Durchsuchungsbefehl? Wenn ich beim Nachbarn bin und bei dem ist eine Kellertüre abgesperrt, dann kann ich auch nicht zur Polizei gehen und behaupten "Der foltert dort Leute" und deswegen gibt es gleich einen Durchsuchungsbefehl. So leicht geht es dann doch nicht.

Behaupten kann man viel und es wird auch viel behauptet. Das reicht aber nicht aus.

Aber egal, genug OT.
 
das ist eigentlich kein ot.

außerdem sind die gema-leute offiziell dazu befugt. die verwalten die rechte der musiker und sind somit treuhänder, die den verdacht auf veruntreuung in form von vermögensdelikten stellen können, und das so oft sie wollen - da sie auf basis eines wirtschaftlichen vereins arbeiten, fallen im falle einer missanschuldigung keine kosten auf sie zurück.

verabschiedet euch doch endlich mal von dem gedanken, dass das gesetz euch eh nix anhaben kann. kauft euer zeug legal und gut ist!
 
In Deutschland ist man aber immernoch so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Und eine Behauptung wie "Der läss mich nicht an seinen Laptop schaun *heul*" hilft da gar nix. Natürlich sind die Gema Leute dreist, genauso wie die GEZ Leute, die einfach in die Wohnung spazieren ohne zu fragen (aber auch ganz schnell wieder draußen sind). Das ist weder rechtens, noch in irgendeiner Hinsicht "moralisch" vertretbar (Das geht an dich frei:stil, da du ja so gern von Moral sprichst).
 
fakt ist:
zu jeder mp3, die ihr kauft, habt allein ihr recht. punkt.
man kann sie weder einfach so verleihen, noch verschenken, noch verkaufen. die ist für den eigengebrauch gedacht.

die dumme regel, dass man musik an bis zu 7 freunde verschenken darf ist auch völliger schwachsinn, kp woher das stammt. wahrscheinlich aus den gleichen quellen, die besagen, dass man, 'wenn man diese nachricht nicht an 7 freunde schickt, einesqualvollen todes sterben wird'.
das einzig zulässige ist, dass ein freund eine privatkopie sich anhören darf, man darf sie ihm weder schenken, noch ausleihen. also er darf mit der cd eigens an deinen cd-player gehn und sie sich anhören. er darf auch mit deinen cd's an dein dj-equipment gehen und ein bisschen auflegen. aber sich nichts davon mitnehmen!

Du hast Recht. Es gibt keine Regel bzw. Gesetzt, dass es erlaubt die Musik an 7 Freunde weiterzugeben. Aber es ist erlaubt die Musik im privaten Rahmen zu kopieren und an Freunde etc. weiterzugeben und damit man sich "privater Rahmen" vorstellen kann, wurde als Richtlinie einmal 7 Leute vom Gericht genannt.
 
es gibt aber in deutschland den bestand des 'verdachts auf veruntreuung', der von verschiedenen institutionen ausgesprochen werden darf - das hat nix mit heulerei zu tun sondern man erhebt verdacht auf dich, dass du ein straftäter bist. immerhin gehts um mehrere tausend euro da manchmal!
das ist kein angriff auf schuld, aber der verdacht darf in dem fall jeder zeit erhoben werden.
ich kann jetzt, wenn ich will, die polizei anrufen und zu i-jemandem schicken mit dem verdacht auf raubkopie. nur muss ich zahlen wenn das nicht wahr ist, die gema muss das wegen wirtschaftlichem verein nicht.

@ fele: ganz so ist es auch nicht. der verleih und die kopie von musik, auch an freunde, ist untersagt. zumindest so lange, wie nur dir die musik gehört, heißt ein freund könnte sie eben bei dir hören oder bei sich zuhause eben (wobei ich mir hier echt nich so sicher bin - soweit ich informiert bin (hab auf der uni mal so ein seminar besucht) fällt die grenze zu 'leihen' da schon ziemlich schnell, nach nem tag oder so kann das schon kritisch werden.) nur mal hören. alles was dann aber unter das wort 'ausleihen' fällt, ist schon wieder nicht in ordnung, weil du somit eine kopie unrechtmäßig an einen anderen weitergegeben hättest.

in dem fall passiert aber nichts außer einer verwarnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ fele: ganz so ist es auch nicht. der verleih und die kopie von musik, auch an freunde, ist untersagt. zumindest so lange, wie nur dir die musik gehört, heißt ein freund könnte sie eben bei dir hören oder bei sich zuhause eben (wobei ich mir hier echt nich so sicher bin - soweit ich informiert bin (hab auf der uni mal so ein seminar besucht) fällt die grenze zu 'leihen' da schon ziemlich schnell, nach nem tag oder so kann das schon kritisch werden.) nur mal hören. alles was dann aber unter das wort 'ausleihen' fällt, ist schon wieder nicht in ordnung, weil du somit eine kopie unrechtmäßig an einen anderen weitergegeben hättest.

in dem fall passiert aber nichts außer einer verwarnung.

Laber doch nicht. ;)

Ich darf zum Beispiel innerhalb meiner Familie eine gekaufte CD brennen und weitergeben. Das wäre ja auch das allerletzte, wenn ich zum Beispiel eine CD, die ich gekauft habe nicht brennen dürfte und an meinen kleinen Bruder weitergeben dürfte. Und selbst wenn das illegal WÄRE (!), ließe sich so etwas kaum verfolgen.

Lieber frei:stil, ich finde du übertreibst es etwas mit deinen Forderungen nach Gesetzen. Kopieren ist ein völlig normaler kultureller Vorgang, der innerhalb der Familie und eines engeren Freundeskreises auch vollkommen in Ordnung ist, sowohl moralisch als auch rechtlich. Das Auflegen mit "von Kumpels" kopierten Sachen, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt, da man hier eben ein kleines Gewerbe betreibt und damit Geld verdient.
Und dass das Tauschen von Musik, Software usw... mit Millionen Leuten aus der Welt nicht in Ordnung ist, kann man auch nicht abstreiten. Aber innerhalb der Familie ist so etwas vollkommen legitim.
 
so ist das mit dem kopieren nunmal. man soll sich damit abfinden.
das hat mittlerweile in dem sektor nicht mehr viel mit kulturellem vorgängen zu tun, sondern ist einfach nur noch geiz und faulheit der leute, der in kriminalität endet.
grundsätzlich darf man seine musik nicht für andere kopieren und der rahmen für privatkopien ist eben kleiner, als er immer beschrieben wird.
ich bin voll informiert, hab 2 seminarvorlesungen zu dem thema gehört. wer mir nich glaubt, geht in i-welche uni-bibliotheken und sucht euch die rechtsbücher raus, die wirds teilweise auch in normalen geben.

die grenzen sind da teilweise so krass, weil man eben sonst immer sagen könnte 'joa, der is halt n entfernter verwandter von mir und so..'.
und das 'in ordnung' verschwindet dadurch sehr schnell.
musik ist weder selbstverständlich und auch teuer und ich sehe nicht ein, direkt verständnis für leute zu finden, die ihren i-pod classic tatsächlich vollkriegen. das sind für mich erstmal alles straftäter, es sei denn, sie verdienen entsprechend, um sich gegenstände von knapp 50.000 euro zu sichern.

edit:
ah, danke für den link.
Weitergabe an Freunde.
Ebenfalls unbedenklich ist die Weitergabe von Musik im Freundeskreis. Hier macht es auch keinen Unterschied, ob das online oder offline erfolgt. Eine private Tauschbörse mit Passwörtern, bei der nur Freunde untereinander Musik tauschen, sei eine private Nutzung und somit erlaubt. Das betrifft auch die Offline-Weitergabe geschützter Werke via MP3- oder Video-Dateien.

gut, da hab ich ja oben schon geschrieben, in dem punkt war ich nicht ganz sicher.
ist halt auch nur die vorraussetzung, dass auch diese datei rechtlich erworben wurde - ne privatkopie von ner raubkopie ist immernoch ne raubkopie. theoretisch müsste man sich dann davon auch absichern und sich die rechnung mitkopieren..

trotzdem wird das eben nicht wirklich so oft eintreffen - hauptteil der kopierten musik wird entweder weiterkopiert (DAS ist dann verboten) oder ist von vornerein illegal..
 
Zuletzt bearbeitet:
In Deutschland ist man aber immernoch so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Und eine Behauptung wie "Der läss mich nicht an seinen Laptop schaun *heul*" hilft da gar nix. Natürlich sind die Gema Leute dreist, genauso wie die GEZ Leute, die einfach in die Wohnung spazieren ohne zu fragen (aber auch ganz schnell wieder draußen sind). Das ist weder rechtens, noch in irgendeiner Hinsicht "moralisch" vertretbar (Das geht an dich frei:stil, da du ja so gern von Moral sprichst).

GENAU so sehe ich das auch. auch wenn es das ordnungsamt oder sonstwer probiert. an meinen rechner kommen die nicht. genausowenig kommt die gez in meine wohnung. es gibt auch nirgends hinweise darauf dass man seine rechnungen aufheben muss.
 
Hatte schon zwei Kontrollen vom Ordnungsamt. Immer hat erst einer doof gefragt und dann wollten sie die Quittungen sehen.
Laut deren Aussage musst du die für alle Musikdateien mitführen.
Die haben tatsächlich bis nach dem Gig gewartet und haben sich dann durch meine Files (Rechnungen von Beatport/Juno/Traxsource etc) gewühlt.
Gab aber nix zu finde, bis auf dem ominösen Ordner "Promos" die ich aber auch alle als rechtmäßig belegen konnte.
Komische Truppe :confused:

Da sie zweimal nur mich kontrolliert haben denke ich das wohl so ein Witzbold mich "angeschwärzt" hat. Hatte da mal so einen der mich auf das übelste beschimpft hat weil ich ja Mix CDs "kein Trax ist 21 Minuten lang!" auflegen würde. Timecode kannte er wohl nicht...
Naja er blubte dann noch das man mir das Handwerk legen müsste. :eek:

die wollten doch einfach nur deine playlist... ;)
 
GENAU so sehe ich das auch. auch wenn es das ordnungsamt oder sonstwer probiert. an meinen rechner kommen die nicht. genausowenig kommt die gez in meine wohnung. es gibt auch nirgends hinweise darauf dass man seine rechnungen aufheben muss.

man muss zweifelsfrei nachweisen können, dass du der inhaber der lizenz bist.
und das geht eben am besten mit ner rechnung.. du kannst auch snapshots vom bildschirm machen, downloadprotokolle angeben, etc..
 
grundsätzlich darf man seine musik nicht für andere kopieren und der rahmen für privatkopien ist eben kleiner, als er immer beschrieben wird.
Gut, ich suche meinen Artikel mal raus.

Zu den Seminaren: Ich habe da auch schon Sachen gehört, die im Gesetz ganz anders geregelt sind. Man sollte nicht immer alles glauben, was da erzählt wird.

Irgendwie wird hier immer die Privatkopie mit der Kopie für's öffentliche Auflegen verwexelt.
 
man muss zweifelsfrei nachweisen können, dass du der inhaber der lizenz bist.
und das geht eben am besten mit ner rechnung.. du kannst auch snapshots vom bildschirm machen, downloadprotokolle angeben, etc..

das intressiert mich jetzt wirklich. wo steht das?
 
naja, ich denke mal dass ein jura-prof das schon wissen wird.. er hats lange studiert, in dem bereich möglicherweise promoviert und wurde danach auf die uni geschickt, um weiter über das thema zu lehren.. ^^

ich such das mit dem nachweis mal raus.


hm, also im moment finde ich nichts konkretes, außer in rechtsforen dies und das, was ja nicht unbedingt so sein muss. es steht nur ziemlich oft was von nachweisbringpflicht.
hab folgendes rausgefunden:

man muss bei aufforderung sich als eigentümer ausweisen können oder einen kaufnachweis vorbringen können.

ich treff heut abend ne jura-studentin, vllt kann die mir nochwas erzählen ;)


andererseits, was is das problem, sich rechnungen in nem ordner zu sammeln? wenn man die ausdruckt und i-wo aufgeräumt liegen hat, ist man IMMER auf der sicheren seite.
 
Zuletzt bearbeitet:
die dumme regel, dass man musik an bis zu 7 freunde verschenken darf ist !

T
Sie besagt, dass man die Musik im Familienkreis weitergeben darf (bis zu 7 Kopien), sie besagt aber nicht, dass man damit öffentlich auflegen darf.

2, 7, 27, blabla. kloppt euch nicht um zahlen. recht ist eine flüssige sache, weil kulturgut. jedes gericht legt das etwas anders aus. es ist auf jeden fall ne zahl, die sich an knapp 2 händen abzählen lässt. und vor allem: bleibt aufm teppich. habt ihr auch nur EINEN EINZIGEN fall gehört, wo jemand mal wegen nachzählbarer überschreitung dieser grenze (wie soll das gehen?) um wenige kopien ans kreuz genagelt wurde?

beim zitat...

Weitergabe an Freunde. Ebenfalls unbedenklich ist die Weitergabe von Musik im Freundeskreis. Hier macht es auch keinen Unterschied, ob das online oder offline erfolgt. Eine private Tauschbörse mit Passwörtern, bei der nur Freunde untereinander Musik tauschen, sei eine private Nutzung und somit erlaubt. Das betrifft auch die Offline-Weitergabe geschützter Werke via MP3- oder Video-Dateien.

...wird das auch keine facebookfreundelistengroße anzahl meinen. ist aber unscharf, weshalb ich den text für nicht allzu gelungen halte. denn es geht doch um ne sache, die brisant ist, da sie so ziemlich jeden unter 40 jahren betrifft, aber noch reichlich ungeregelt scheint.

weiteres beispiel:

Web-Download.Der Download von einer der vielen MP3-Websites ist nicht illegal. Dort werden Dateien durch den Download nicht gleichzeitig an andere Nutzer verteilt.

was zum teufel ist ne mp3 website?
musicload ist eine, russenseiten sind welche, soundcloud ist eine, blogs sind welche.

alles ein topf, alles aber völlig unterschiedliche lizenzen.
musicload ist wie der plattenladen, nur in modern.
russenseiten sind meist unrechtmäßige vertriebe ohne einverständnis der labels und nur wegen russischer grauzonen etc aufrecht zu erhalten.
soundcloud ist auch nur für musiker, fremdes material darf da wie bei allen anderen seiten auch nicht rein. kann im zweifelsfall aber nicht verhindert werden.

und woher haben blogs die ganzen tracks?

wie gesagt: sehr verschiedene fälle, dilletantische erklärung seitens der kleinen zeitung.

daboerne, dann darfst du die mp3 schlichtweg einfach nicht mehr nutzen, wenn doch, dann machst du dich strafbar.

wieder was dazugelernt - zu allen digitalen medien immer rechnungen aufheben, zu allen.
man sollte das echt mal einführen, dass das bei allen gemacht wird...

ich machs zwar auch, praktisch ists dennoch nicht. wo ist der rechtstext bitte dazu? die rechtsfuzzis hängen mit ihrer gesetzgebung immer locker 5 jahre hinter der schnellen realität hinterher.

und zum begriff RAUBKOPIE:

es gibt keine raubkopie, es ist noch nichtmal ein diebstahl. es ist eine vervielfältigung. es kommt niemand zu direkt nachweisbarem schaden. und ein umsatzausfall ist auch nur in dem fall zutreffend, wenn der kopierer sonst gekauft hätte. dass das selten der fall ist, weiß jeder.
den begriff raubkopie durch konsequentes austauschen mit raubmordkopie halte ich für ne legitime verballhornung, um jenen, die mit dem begriff unbedacht um sich werfen, mal die absurdität des selben aufzuzeigen.

zum thema "mein prof hats aber gesagt und der muss es wissen und ich hör schon 10 jahre vorlesungen bei dem und weiß es jetzt auch:

besonders recht ist doch ne vertrackte sache. gerichte regeln dinge im zweifelsfall nach billigkeit und nicht nach rechtstexten und unterschiedliche urteile widersprechen sich gerne mal. das ist keine mehr oder minder exakte wissenschaft wie die naturwissenschaften.

GENAU so sehe ich das auch. auch wenn es das ordnungsamt oder sonstwer probiert. an meinen rechner kommen die nicht. genausowenig kommt die gez in meine wohnung. es gibt auch nirgends hinweise darauf dass man seine rechnungen aufheben muss.

das mit der GEZ wird sich durch die haushaltsabgabe auch ändern in zukunft. da sparen se schön ihre stasispitzel ein.
 
natürlich ist es kein problem sich die rechnungen aufzuheben. mir ist das ganze thema ja eigentlich relativ egal da ich eh nur mit platten auflege.
für mich gehts da aber um bissal mehr. in letzter zeit ist man als bürger unseres landes sehr schnell unter generalverdacht etwas illegales zu tun. das ist für mich das eigentliche problem.
na ja... evtl. können sie ja durch die vorratsdatenspeicherung selber schaun wo ich meine paar mp3´s her hab... ;)
 
evtl. können sie ja durch die vorratsdatenspeicherung selber schaun wo ich meine paar mp3´s her hab... ;)

Ach ja da war ja was. :D

Ich hab das nicht mehr so verfolgt, wurde das Gesetz nicht als verfassungswidrig befunden?
 
das mit der GEZ wird sich durch die haushaltsabgabe auch ändern in zukunft. da sparen se schön ihre stasispitzel ein.

mich wundert es ja dass die gema noch keine ähnlichen bezahlmodelle vorschlägt. eine musikzwangsflat für jeden der hören kann... ;)
 
genau, für andere branchen gibts ja auch diese zwangsbeatmungsmaßnahmen. (flugbenzinsteuerfreiheit zb, flugreisen müssten viel teurer sein).
 

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