Zu zweit Musik kaufen?

D

DJ Blekkin

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
24 Nov 2009
Beiträge
83
Reaktionen
0
Ich konnte bis jetzt noch nicht zufriedenstellend klären, ob es legal ist sich mit einem Freund zusammen Musik zu kaufen. Damit meine ich, dass ich mir einen Song von Beatport/iTunes etc. kaufe und ihm kopiere und er sich dafür mit mir die Kosten teilt. Bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass das okay ist, weil man ja im engen Kreis die Sachen tauschen darf. Aber wäre das zum Beispiel wenn er jetzt mit diesen von mir kopierten Songs auflegen möchte auch legal?
Hab auf der schnelle nix im Web dazu gefunden. Also bitte nicht gleich ausrasten, wenn die Frage schomal gestellt wurde;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gehe mal davon aus, dass das nicht erlaubt ist.

Wenn Du Dir mit 2 Leuten einen Wagen kaufst, dann kann ja auch immer nur einer fahren. Genau so ist es bei Vinyl, die kann eben nur der spielen, der sie gerade als Original im Besitz hat.
 
Wenn mich aber nen Freund fragt, ob ich ihm übers Wochenende mein Auto leihen kann, dann darf ich das.

Bei Vinyl sollte das ähnlich sein - fragt sich nur wie das bei "nicht greifbaren" Gütern aussieht, also sprich ne Mp3.

Sollte also jemand im Club fragen ob ich die Musik gekauft habe, keine eigenen Rechnungen vorweisen kann, aber auf meinen Freund verweise, der die Rechnungen besietzt, sollte eigentich alles in Ordnung sein.

Denke, dass der rechtmäßige Besitzer einfach nur in Reichweite sein muss, bzw. als Besitzer identifizert werden kann.
 
@dreireed
Wenn das in Ordnung ist, dann kaufen wir doch ab jetzt hier im Forum die MP3s immer zusammen.
 
Ich denke mal wenn du die mp3 erwerbst darfst du diese auch nur in eigen gebrauch haben sprich selber anhören oder damit auflegen kopierst du aber den titel und gibts ihn weiter hat ihn ja auch dein freund und somit ist das illegal da du ihn ja verbreitest was du nicht darfst
 
@dreireed
Wenn das in Ordnung ist, dann kaufen wir doch ab jetzt hier im Forum die MP3s immer zusammen.

bin dabei.. mein mp3-budget für diesen monat ist schon ausgeschöpft :d


Ich denke mal wenn du die mp3 erwerbst darfst du diese auch nur in eigen gebrauch haben sprich selber anhören oder damit auflegen kopierst du aber den titel und gibts ihn weiter hat ihn ja auch dein freund und somit ist das illegal da du ihn ja verbreitest was du nicht darfst

genau so sehe ich es auch!
 
Jetzt übertreib nicht wieder gleich ;)

War ja nur ne Mutmaßung von mir.

Ne andere Idee wäre folgende:

Ich gründe einen Verein, eventuell besser noch eine Kapitalgesellschaft, da diese als eigene Rechtspersönlichkeit auftritt.

Nennen wir sie mal "Eine schrecklich nette Dj-Familie GmbH".

Darin enthalten sind 4 Gesellschafter.
Über die GmbH wird nun die Musik gekauft, wandert also in den Besitz der Gesellschaft.

Alle Geselltschafter hätten nun das Recht auf die Musik zurückzugreifen, solange sie geschäftsbezogen handeln, also nicht privat.

Is jetzt nur mal son Gedanke :p
 
nun wird es komplieziert wenn du als gmbh bei einen portal deiner wahl music kaufst kann es schon sein das diese 4 leute die diese gmbh haben diese music auch nutzen dürfen natürlich muss es dann einen vorstand geben der das den anderen erlaubt auf die gekaufte music zugreifen zu dürfen aber bedenke eine gmbh ist gewerblich das heißt du musst steuern und der gleichen zahlen und du darfst die music trotzdem nicht vervielfältigen sondern muss dann über einen laptop, rechner,oder festplatte zugänglich sein ich denke wenn jeder von den 4 leuten seine eigenen mp3,s kauft is das immer noch billiger wie ne gmbh zu gründen und dann noch geld an den staat abgeben zu müssen
 
Sollte also jemand im Club fragen ob ich die Musik gekauft habe, keine eigenen Rechnungen vorweisen kann, aber auf meinen Freund verweise, der die Rechnungen besietzt, sollte eigentich alles in Ordnung sein.

sollte mich in nem club jemand sowas fragen wird er keine auskunft bekommen... :)
 
Müsste man mal gegenrechnen ab wann sich der Aufwand lohnt:)

Ne GmbH brauch ja unter anderem auch einen Mindestkapitaleinlage von glaube 25000€
 
aber um dir da ganz sicher zu sein frag doch mal einen Anwalt, Verbraucherzentrale,oder die Gema
 
Das Problem liegt in der Tatsache, dass man bei einer MP3/WAV keinen physischen Gegenstand erwirbt, sondern lediglich die Nutzungslizenz.
Das Weitergeben im Freundeskreis bekommt doch eh keiner mit, ob es nun legal ist oder nicht. Zum Auflegen ist das aber etwas anderes. Allerdings hat ZIG schon angedeutet, dass es die GEMA nicht zu interessieren hat, wo die MP3's gekauft oder gar kopiert wurden, sondern nur, ob welche verwendet werden.
 
@dreireed
Wenn das in Ordnung ist, dann kaufen wir doch ab jetzt hier im Forum die MP3s immer zusammen.

Da ist es dann wieder so, dass man halt nur im engen Kreis tauschen darf. Konkret stellt sich die Frage, ob es einen Unterschied zwischen gewerblichem und privatem Tauschen gibt.
 
sollte mich in nem club jemand sowas fragen wird er keine auskunft bekommen... :)

Hatte schon zwei Kontrollen vom Ordnungsamt. Immer hat erst einer doof gefragt und dann wollten sie die Quittungen sehen.
Laut deren Aussage musst du die für alle Musikdateien mitführen.
Die haben tatsächlich bis nach dem Gig gewartet und haben sich dann durch meine Files (Rechnungen von Beatport/Juno/Traxsource etc) gewühlt.
Gab aber nix zu finde, bis auf dem ominösen Ordner "Promos" die ich aber auch alle als rechtmäßig belegen konnte.
Komische Truppe :confused:

Da sie zweimal nur mich kontrolliert haben denke ich das wohl so ein Witzbold mich "angeschwärzt" hat. Hatte da mal so einen der mich auf das übelste beschimpft hat weil ich ja Mix CDs "kein Trax ist 21 Minuten lang!" auflegen würde. Timecode kannte er wohl nicht...
Naja er blubte dann noch das man mir das Handwerk legen müsste. :eek:
 
so oder so:

in allen möglichen gesetzen wird sich dazu klar ausgedrückt:
käufe dürfen ausschließlich privat verwendet werden und dürfen nicht verkauft, verliehen oder anderswertig vervielfältigt werden.

wenn man eine lizenz hat, den track zu spielen, so ist dies eine unanfechtbare eigenlizenz, auch privatlizenz genannt. diese darf auch nicht auf gewerblichem rahmen laufen, für solche dinge gibt es firmenlizenzen. wenn du innerhalb einer firma für den gesamtkonzern zB windows kaufst, gehört das nur dir. sollte die firma aber eine gewerbliche lizenz für das programm holen, dürfen alle mitglieder das programm benutzen, eben mit genau diesem schlüssel.


das verhält sich bei mp3's genauso, nur dass man hier eben keine gmbh-lizenzen kriegt, weil es sowas schlicht nicht gibt.

ne gmbh zu gründen ist übrigens nicht so ohne. kostet erstens viel (gründungskosten setzen sich aus vielen dingen zusammen, uA eintrag ins handelsregister, körperschaftssteuern etcetc, dazu kommen mehrere tausend euro gründungsgebühren, da das von einem notar gemacht werden muss) und du hast ab sofort mit sachen wie rechnungswesen zu tun.
völliger schwachsinn die idee.


man darf folgendes nicht vergessen:
man erwirbt lediglich das RECHT, diese musik zu nutzen und zu benutzen, aber gelangt nicht in deren besitz!

fakt ist:
zu jeder mp3, die ihr kauft, habt allein ihr recht. punkt.
man kann sie weder einfach so verleihen, noch verschenken, noch verkaufen. die ist für den eigengebrauch gedacht.

die dumme regel, dass man musik an bis zu 7 freunde verschenken darf ist auch völliger schwachsinn, kp woher das stammt. wahrscheinlich aus den gleichen quellen, die besagen, dass man, 'wenn man diese nachricht nicht an 7 freunde schickt, einesqualvollen todes sterben wird'.
das einzig zulässige ist, dass ein freund eine privatkopie sich anhören darf, man darf sie ihm weder schenken, noch ausleihen. also er darf mit der cd eigens an deinen cd-player gehn und sie sich anhören. er darf auch mit deinen cd's an dein dj-equipment gehen und ein bisschen auflegen. aber sich nichts davon mitnehmen!
 
@Snaip
Seit wann interessiert das das Ordnungsamt, wo ich meine Musik herhab?

Außerdem nehmen wir z.B. mal an, man hat nen Sampler von 1996 auf seinem Rechner und die CD hat man schon weggeworfen (ist bei mir z.B. der Fall). Wie soll ich dann nachweisen, dass ich diese CD mal gekauft habe?
 
@Snaip
Seit wann interessiert das das Ordnungsamt, wo ich meine Musik herhab?

Außerdem nehmen wir z.B. mal an, man hat nen Sampler von 1996 auf seinem Rechner und die CD hat man schon weggeworfen (ist bei mir z.B. der Fall). Wie soll ich dann nachweisen, dass ich diese CD mal gekauft habe?


heb die rechnung auf.
 
die dumme regel, dass man musik an bis zu 7 freunde verschenken darf ist auch völliger schwachsinn, kp woher das stammt. wahrscheinlich aus den gleichen quellen, die besagen, dass man, 'wenn man diese nachricht nicht an 7 freunde schickt, einesqualvollen todes sterben wird'.
Tja, wenn man keine Ahnung hat,....:eek:

Die Quelle habe ich sogar im Keller liegen und komischerweise mal archiviert (aus der Zeitung ausgeschnitten).

Sie besagt, dass man die Musik im Familienkreis weitergeben darf (bis zu 7 Kopien), sie besagt aber nicht, dass man damit öffentlich auflegen darf.
 
heb die rechnung auf.

Das dürfte ziemlich schwer werden. Denn selbst wenn man das über soviele Jahre macht, ist diese Rechnung nach 10 Jahren unlesbar, weil die Schrift total verblasst. Dürfte jeder schon mal mitbekommen haben, das Rechnungen nach einigen Jahren unlesbar sind. Außerdem wusste ich zu dem Zeitpunkt noch nicht, dass ich mal auflegen würde. Und die CD wurde schließlich von meinen Eltern gekauft, war da erst 3.
 
Das dürfte ziemlich schwer werden. Denn selbst wenn man das über soviele Jahre macht, ist diese Rechnung nach 10 Jahren unlesbar, weil die Schrift total verblasst. Dürfte jeder schon mal mitbekommen haben, das Rechnungen nach einigen Jahren unlesbar sind. Außerdem wusste ich zu dem Zeitpunkt noch nicht, dass ich mal auflegen würde. Und die CD wurde schließlich von meinen Eltern gekauft, war da erst 3.
Eine Original CD ist wie eine Original Vinyl. Wenn ich eine Vinyl digitalisiere, dann darf ich das File auch nicht mehr öffentlich benutzen, wenn die Vinyl geklaut wird oder ich sie veräußert habe. Ergo darf ich die CD Kopie auch nicht öffentlich nutzen.

Aber: Ich würde mir die CD einfach für kleines Geld nachkaufen. Das sollte kein Problem sein.
 
daboerne, dann darfst du die mp3 schlichtweg einfach nicht mehr nutzen, wenn doch, dann machst du dich strafbar.

wieder was dazugelernt - zu allen digitalen medien immer rechnungen aufheben, zu allen.
man sollte das echt mal einführen, dass das bei allen gemacht wird...
 
daboerne, dann darfst du die mp3 schlichtweg einfach nicht mehr nutzen, wenn doch, dann machst du dich strafbar.

wieder was dazugelernt - zu allen digitalen medien immer rechnungen aufheben, zu allen.
man sollte das echt mal einführen, dass das bei allen gemacht wird...

Und wenn meine Festplatte den Ar.sch hochreißt und mir dadurch ne Rechnung von z.b. beatport verloren geht muss ich mir alle tracks nochmal kaufen,oder wie is das zu verstehen?
Nehmen die(wer auch immer es dann am Ende ist) es wirklich so genau?
 
Und wenn meine Festplatte den Ar.sch hochreißt und mir dadurch ne Rechnung von z.b. beatport verloren geht muss ich mir alle tracks nochmal kaufen,oder wie is das zu verstehen?
Ich drucke die Rechnung aus und packe sie in einen Ordner. Wenn man digitalisierte Rechnungen hat, dann hat man doch auch Sicherheitskopien. Die hast Du von den Musikfiles doch auch. ;)
 

Neue Themen


Zurück
Oben