Und wieder EBAY...

mhh manche bewertungen sind nicht so der hammer ... aber wenn er auch nachnahme anbietet
 
sooo... hab jetzt mal den nuo2 ersteigert :D.
inklusive nachnahme für 220,- euro (neu).
mal sehen was draus wird. ne anleitung auf chinesisch wär mir z.b. ziemlich ladde. wir werden sehen.
gruz,
rvn
 
wenn das Ding per Nachnahme kommt kriegt er die Kiste aber und muss dann erst zahlen ^^
Bleibt zu hoffen das in dem Packet dann nich nur n Ziegelstein is :D
 
mag sein, ja. aber wenn ich über den tisch gezogen werde, soll es bitte schnell gehen. bei nem A&H für 'n paar hundert euro hätte ich das wohl auch anders gemacht.
wir werden sehen. eventuell wirds der billigste nuo2 den ich je gesehen habe. ;)
 
mag sein, ja. aber wenn ich über den tisch gezogen werde, soll es bitte schnell gehen. bei nem A&H für 'n paar hundert euro hätte ich das wohl auch anders gemacht.
wir werden sehen. eventuell wirds der billigste nuo2 den ich je gesehen habe. ;)

na dann heißts jetzt erstmal abwarten :) ich hoffe du meldest dich dann wenns was neues vom Thema gibt ;)
 
Cool das Ding schieß ich mir :D

Das funktioniert doch wohl nicht wirklich oder ? :D

Mh ich hab bis jetzt noch nie ne platte gehabt, die ich gar nicht mehr abspielen konnte.
 
Mal drüber nachgedacht ist schon was dran, bei "richtigen" Versteigerungen hab ich vor der eigentlichen Auktion die Möglichkeit alle angebotenen Stücke eingehend zu prüfen, des bei eBay ja nun mal nicht der Fall.
Das stimmt nicht, nicht bei allen richtigen Versteigerungen gibt es die Möglichkeit!
Siehe Kofferversteigerung oder wenn Behörden Sachen versteigern gibts das nie
 
Siehe Kofferversteigerung oder wenn Behörden Sachen versteigern gibts das nie
Also bei Kofferversteigerungen weiß ich ganz genau ich ersteiger jetzt einen Koffer mit ohne Plan was drin ist, also bewusst. ;)
Das mit den Behörden kann ich jetzt weder bestätigen noch dementieren...
 
Schon älter, aber immerhin auch interessant: Heise NT

In der Tat alt ;-)
Heise schrieb:
http://www.heise.de/newsticker/Bund...eglichkeit-bei-eBay-Auktionen--/meldung/51645: In dem Fall hatte ein Verbraucher bei eBay ein von einem Schmuckhändler angebotenes Diamantarmband ersteigert, aber die Bezahlung verweigert, weil es nicht seinen Erwartungen entsprach. Er pocht nun auf sein Widerrufsrecht. Darüber gibt es Streit, weil bei Versteigerungen eigentlich kein Widerrufsrecht gilt.
Beim Kauf von (gewerblichen) Händlern gibt es auch bei ebay ein Widerrufsrecht. Anders sieht es bei Privatverkäufen aus.

Du hast nicht zufällig einen Link zum Ergebnis der Prüfung?
 
Bei Ebay findet in der Tat keine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB statt weshalb für Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht der §§ 312b, 312d, 355 ff. BGB gilt.

In der Regel beträgt die Widerrufsfrist 2 Wochen, da die Belehrung über dieses Recht (§ 312c) dem Käufer aber erst nach Vertragschluss in Textform zugeht, liegt diese Frist bei einem Monat (§ 355 II S.2 BGB)
 
ORB DISC FLATTER PLATTENBUEGLER ( AIR TIGHT )
RESCUE DEFORMED RECORDS: LP s and SINGELS


Aktuelles Gebot: EUR 112,00

Der Preis geht ja noch im Moment, wenn man das Gerät bei elusivedisc.com erwerben möchte, kostet der Spaß $1,899.99 !!!:eek:

Und funktionieren tut das Gerät anscheinend auch sehr gut, hier die Beschreibung des Herstellers:
A flatter record will track better and sound better. This cool new device will flatten the surface of the disc, without damaging the grooves!

Despite their wonderful sound, LPs are prone to warping due to problems like improper storage or humidity, or a combination of both. The folks at Air Tight came up with this wonderful device that can resolves most of those pesky warps on your records by gently heating them with a semiconductor-heating element. The Disc Flatter safely distributes the heat at the most commonly affected areas of the record (the label and record edges). It’s easy to use and can ‘flatten’ an LP within a few hours.
 
ich hab mir schon überlegt ob ich was ähnliches aus 2 alten plattentellern und slipmats bauen soll, hab aber noch kein plan wie ich das ding dann gleichmäßig erwärmen kann
 
Das steht hier aber anders.

Aja gut, warum dieses Urteil rechtskräftig wurde ist mir schleierhaft. Laut Beck-Online gibts aus dem selben Jahr ein Urteil vom BGH, dass folgenden Leitsatz trägt:

Bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher, die im Rahmen einer so genannten Internet-Auktion durch Angebot und Annahme gem. §§ 145ff. BGB und nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zu Stande kommen, ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d IV Nr. 5 BGB ausgeschlossen.

BGH, Urteil vom 3. 11. 2004 - VIII ZR 375/03 (LG Traunstein)


Dieses Urteil erging nach dem Urteil des AGs.

Das Urteil vom AG Bad Hersfeld wird bei Beck-Online ebenfalls ablehnend von Dr. Trinks, Hamburg kommentiert.
Weiterhin stützt sich das AG auf eine Entscheidung vom BGH aus 2002 wo es um einen ähnlichen Sachverhalt ging aber in dem Urteil die Frage offen gelassen wurde ob eine Versteigerung iSv § 156 BGB vorliegt.

Desweiteren hat das OLG Köln (OLG Köln, Urteil vom 3.8.2007 - 6 U 60/07 (LG Köln) (rechtskräftig)) entschieden, dass, wie bereits oben geschrieben, die Widerrufsfrist einen Monat beträgt da das Herunterladen der Belehrung nicht die Textform aus § 126b BGB wahrt.
 
Ich glaube, das eine Urteilist für Gewerbetreibende und das andere für Privatverkäufer.

Allerdings ist meinem Link zu entnehmen, dass demnach der SofortKauf keine Versteigerung ist. Hier gebe ich kein Gebot ab, das dann irgendwann mal endet, sondern erhalte sofort den Zuschlag. Somit kann man bei einem Sofortkauf auch keine Rücknahme ausschließen, denn diese gilt nur bei Auktionen, die §156 zuzuordnen sind.

Sehr gut zu wissen.:)
 

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