Und wieder EBAY...

wieso? ist doch ein top Deal!

Ein Karton mit den technischen Daten:

Allen & Heath
Xone 42 Professional DJ Mixer Karton

* 4 dual Stereo-Eingänge
* 2 Phono/Line und 2 Line/Line Eingänge
* alle Kanäle mit 3-Band EQ von +6dB bis "total kill"
* 9 Segment 3-farbige LED-Kette
* 60mm VCA Fader mit leuchtenden X/Y Crossfader-Wahltastern
* Voltage Control Filter mit wählbarem Filtertyp, Resonanz und Frequenzkontrolle für jeden Kanal
* das X-FX-System ermöglicht den Einsatz eines externen Effekt-Prozessors
* USB-Schnittstelle für den Anschluss an einen Computer und die Einbindung digitaler Medien
* 45mm VCA Crossfader mit Curve-Kontrolle
* 2 kopfhörerausgänge

* 305 x 84 x 358mm
* Gewicht: 5kg

So stehts doch in der Produktbeschreibung :p Wozu dann so einen schnöden Mixer wenns doch der Karton auch kann! :D:D
 
Naja, wenn sie wirklich so selten ist wie beschrieben findet sich doch mit Sicherheit ein Sammler ;)
hab leider keinen Vergleich, da bei Discogs auch nur sein Angebot drin steht
 
ich denke bei ebay findet man so allerhand gute sachen.
ab und zu macht man mal n schnäppchen auch dj-equipment,
aber in den letzten monaten braucht man schon fast gar nicht mehr gucken, denn im moment kosten player auch ne menge kohle...

das ding ist hässlich..dafür würd ich ja keinen euro ausgeben auch wenn der klang sicher super gut ist!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:


:eek:Wow. Also die Lautsprecher sehen aber wirklich gut aus. Also in Harvenoptik, das hat schon Stiel. Aber der Preis von 185.000,00 € das Paar, ist mir ein wenig zu hoch.
Würde ich das Geld locker haben, ich würde sie sofort kaufen.
 
Ist euer myebay auch jetzt in englisch?
alles kommt mir so komisch vor :confused: umlaute werden z.B. bei mir auch nicht mehr angezeigt.
Ist das jetzt ne neue Version von ebay oder war ich auch einer Phishing Seite?
 
nee...bei mir is noch alle snormal und wie immer. deutsch und mit umlauten.

guck doch mal, ob dein problem heute mittag noch besteht. evtl. gabs bei ebay zwischendurch mal ne kleine umstellung oder so und du hattest deshalb kurzzeitig englische seiten.
 
So jetzt muss ich hierzu auch ma was sagen,

habe am 6.2.08 im Laden die DJ S Systeme im Doppelpack gekauft.

Diese hab ich dann aber bei egay vertickt vor fast 2 Monaten. Habe geschrieben dass ich die Rechnung mitschicke. Hatte ich aber vergessen. SO in der Auktion stand Artikelzustand: GEBRAUCHT! Dass ich sie aber erst vor kurzem gekauft hatte und nur kurz genutzt hatte! So jetzt schreibt der Kerl nach 2 MONATEN:

kann es sein, dass die nadeln gar nicht neu waren?
denn, komischerweise kratzen die beim abspielen sämtlicher platten..
somit sind sie NICHT NEU! ! was den tatbestand des betruges evtl erfüllen würde.
daher bite ich sie hier mit eindringelichst mir die rechnung zu schicken, damit ich sie, sofern sie doch neu sind, reklamieren kann.
sollte eine nachsendung nicht möglich sein, aus welchen gründen auch immer, so werde ich dies zur anzeige bringen.
ich denke, sie können das nachvollziehen.
grüße ..........

Da denk ich mir doch nur WTF was will der Kerle den bitte??!?!?!?! Hat mich aber auch positiv bewertet!Es stand klipp und klar dass die Nadeln gebraucht sind aber erst vor kurzem gekauft wurden!!!! So ich schicke ihm die Rechnung war ja mein Fehler.
Aber mal ganz ehrlich, was will der Kerl den bitte anzeigen?? Er kann mich doch gar net anzeigen, wegen was den auch??

Hab ich ihm auch geschrieben dann kam das hier:
verjährungsfrist: 3 monate nach bekanntwerden von tat und täter! so steht es in der stpo (strafprozessordnung). den rest sehen wir bei ankunft der rechnung. vllt. kann man die ja ncoh reklamieren; ich hab sie erst vor einigen tagen das erste mal angeschlossen und JA, meine tonarme sind korrekt eingestellt und justiert!

Also ganz ehrlich es sind doch nur noch ****** im egay unterwegs,oder nicht??

Was meint ihr den dazu?! Er kann mich doch net anzeigen, die lachen ihn doch aus, ich meine wegen was den auch...

OMg sche*** egay. ahhh :D
 
Schick ihm eine Rechnungskopie und mach dir weiter erstmal keine Sorgen, der hupt nur rum...
 
aber krass wasn vogel,oder?? der denkt sich ebstimmt dem mache ich Angst und dann zahlt er mir ein bissi was zurück.. Aber net mit mir..

Anzeige geht doch gar nicht oder sehe ich das falsch??!!

Meint ihr ich soll ihm eine Kopie oder die Original Rechnung schicken?!
 
aber krass wasn vogel,oder?? der denkt sich ebstimmt dem mache ich Angst und dann zahlt er mir ein bissi was zurück.. Aber net mit mir..

Anzeige geht doch gar nicht oder sehe ich das falsch??!!

Meint ihr ich soll ihm eine Kopie oder die Original Rechnung schicken?!

Anzeigen machen kann man immer, nur bringen wird sie nix.

Schick die Kopie ;o)

Bestimmt so Volltrottel, der nach 3 Sendungen Barbara Salesch glaubt, er habe die Weisheit mit Löffeln gefressen und könnte eine Karriere als Hobby-Anwalt starten
 
Der will doch nur seine 15 Beiträge voll bekommen....

Zum Thema: Nur Rechnungskopie und alles schriftliche immer schön aufbewahren. Sprich Emails etc. Falls er dir ans Bein ****** will, ich weiß zwar nicht mit welcher Begründung..., aber es ist immer besser dann alles schön in schriftlicher Form vorliegen zu haben.
 
Denke da haste Recht. Aber trotzdem sollte man jeglichen Schriftverkehr vorliegen haben. Meine Aussage sollte auch mehr der original Rechnung dienen. Also, dass er diese auf keinen Fall wegschickt, sondern nur eine Kopie selbiger.

Edit:

Zitat Wikipedia:

E-Mails haben wenig Beweiskraft, da der Sender bei den herkömmlichen Protokollen und Log-Mechanismen keine Möglichkeit hat, zu beweisen, wann er was an wen versendet hat und ob der Empfänger die E-Mail erhalten hat. Durch eine elektronische Signatur und vor allem durch eine qualifizierte elektronische Signatur können allerdings im Rechtsverkehr (Zivilrecht, Verwaltungsrecht) Verbindlichkeiten geschaffen werden, die auch vor Gericht Bestand haben. Umgangssprachlich wird dann von einer „digitalen Unterschrift“ gesprochen. Das verbindliche Setzen eines Zeitstempels wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt. Näheres wird im Signaturgesetz geregelt. Den Empfang der Nachricht kann eine Signatur allerdings nicht beweisen, hierzu ist beispielsweise eine – idealerweise ebenfalls signierte – Antwort notwendig. Einige Dienstleister bieten Lösungen an, die Signatur, Verschlüsselung und Antwort automatisieren (zum Beispiel E-Mail-Frachtdienst genannt).

Die Emails werden ja evtl. durch Ebay übermittelt und nicht direkt von User zu User, fragt sich also wie das in einem solchen Fall ist.
Aber das bauscht das Thema hier nur unnötig auf, denn der hat doch eh nichts in der Hand ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiß, finden Emails keine rechtliche Anerkennung, da diese verfälscht worden sein können.

Keine AHnung, aber es gibt doch extra diesen komischen Email-Header?

Wie auch immer, würd mich gar nicht groß mit dem rumärgern und gar keine Konversation mit dem betreiben.
Einfach nur die Rechnungskopie schicken, ihm viel Spaß damit wünschen und ansosnten überhaupt nicht mehr antwoten.

Irgendwelche Erklärungsversuche bringen bei solchen kandidaten eh nix.
 
Wie auch immer, würd mich gar nicht groß mit dem rumärgern und gar keine Konversation mit dem betreiben.
Einfach nur die Rechnungskopie schicken, ihm viel Spaß damit wünschen und ansosnten überhaupt nicht mehr antwoten.

Irgendwelche Erklärungsversuche bringen bei solchen kandidaten eh nix.
Eben, einfach laufen lassen!
 
Also wenn du in der Artikelbeschreibung angibst eine Kopie der Rechnung mitzuschicken musst du dies auch tun, (sonst ist das ganz blöd gesagt echt ne Art "Betrug" *g*), erst nach zwei Monaten damit zu kommen ist ein anderes Thema. ;)
 
Mal was anderes.

Bringt es dem Käufer eigentlich überhaupt etwas, wenn man ihm die Rechnung gibt?
Gehen wir davon aus, es handelt sich um eine "richtige" Rechnung bei Beträgen über (ich glaube 150€??) wo der Name und Anschrift auf der Rechnung draufsteht.

Immerhin ist der Kaufvertrag und die damit verbundenen Garantie/Gewärhleistungsansprüche ja zwischen einer völlig anderen Person und dem Händler zustande gekommen.

Meiner MEinung nach müsste der Händler also dem Gebrauchtkäufer keinerlei Garantie oder Gewährleistung einräumen.

Schließlich könnten ja auch böse Menschen kommen die ein Problem mit Ihren Geräten haben und sich mangels Garantie einfach eine Rechnung von andren Personen besorgen/ausleihen...

Theoretisch müsste ich doch meine Garantie/Gewährleistungsansprüche irgendwie schriftlich an den Ebaykäufer abtreten??
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Umgang mit Ebay sollte man immer, auch wenn es aufwendig und teuer ist, die Artikelbeschreibung drucken.

;)

Das ist doch nicht teuer. Ich benutze dafür den PDF Genie von Data-Becker. Da braucht man dann kein Papier.

Schließlich könnten ja auch böse Menschen kommen die ein Problem mit Ihren Geräten haben und sich mangels Garantie einfach eine Rechnung von andren Personen besorgen/ausleihen...

Bei den meisten Rechnungen steht die Seriennummer des Gerätes mit drauf. Es würde also nichts bringen.
 
Also wenn du in der Artikelbeschreibung angibst eine Kopie der Rechnung mitzuschicken musst du dies auch tun, (sonst ist das ganz blöd gesagt echt ne Art "Betrug" *g*), erst nach zwei Monaten damit zu kommen ist ein anderes Thema. ;)

Mach halt zur not ne beglaubigte Kopie (kostet in hessen 2€)
 

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