Traktor Scratch Pro - Stammtisch

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ja das mit den sound "knacksern" kann ich auch bestätigen , tritt bei mir aber erst nach dem Update auf 1.2.1 auf.
und nur im Traktor bei anderen Audio Anwendungen funktioniert die Audio8.

scheint aber auch im NI.Forum ein heiß diskutiertes Thema zu sein , hier gibt es auch mehrere User die das Problem haben.

ich hab erstmal Rollback auf TSp 1.1.2 gemacht . abwarten vielleicht gibt es ja nen Hotfix oder so ...

Traktor 1.2.1 ist in bestimmten Bereichen sehr performance-hungrig geworden, insbesondere, wenn das HI Quality Keylock an ist. Mal versuchen, dieses aus zu machen, dann könnte es wieder knacksfrei klappen.
 
Habe gestern vom NI-Support nach einem längeren Gespräch neue Treiber für die Audio8 erhalten.

Damit sollen die Probleme mit Knistern/ verzerrter Ausgabe behoben sein.
V.a. mit Unibody-Macbooks / Pro

Bei mir klappt es bis jetzt :)

Die Version trägt die Nr. 2.3.13
auf der Homepage ist 2.3.5 akutuell.

Den Treiber gibt's momentan nur auf Anfrage oder schreibt mir einfach...

Grüsse,
Max
 
@H.A.N.K.

Siehe Signatur ;)
Bin erstmal wieder raus.

wieso verkaufst du denn jetzt wieder? Nur weil du momentan Probleme mit Traktor hast? Bin sicher, dass sich die mit der Zeit lösen lassen

Habe gestern vom NI-Support nach einem längeren Gespräch neue Treiber für die Audio8 erhalten.

Damit sollen die Probleme mit Knistern/ verzerrter Ausgabe behoben sein.
V.a. mit Unibody-Macbooks / Pro

Bei mir klappt es bis jetzt :)

Die Version trägt die Nr. 2.3.13
auf der Homepage ist 2.3.5 akutuell.

Den Treiber gibt's momentan nur auf Anfrage oder schreibt mir einfach...

Grüsse,
Max

gibt es auch neue Treiber für Windows?
 
Traktor 1.2.1 ist in bestimmten Bereichen sehr performance-hungrig geworden, insbesondere, wenn das HI Quality Keylock an ist. Mal versuchen, dieses aus zu machen, dann könnte es wieder knacksfrei klappen.

ne ich nutze den key-lock nicht , knistert trotzdem :(
 
Habe seit dem Update auch die gleichen Probleme wie HANK.. :(
Latenzänderungen etc. bringen leider 0 Besserung : /
 
d.h. bei NI anrufen und denen die Hölle heiß machen.

Hab am 23ten nen Gig, wenns bis dahin immernoch knistert, wäre extrem kacke :p
 
Ich kann verkaufen was ich will ;)

Man kann nur keine EDU im ohne Bescheinigung bei NI oder in einem Laden kaufen. Alles andere ist bis auf einen Aufkleber auf der Verpackung wie bei der normalen.

Registrierung ist auch schon wieder gelöscht.
Also alles kein Problem.
 
Nein, wir haben Gesetze, Regelungen und AGB's in Deutschland, die auch für dich gelten. Laut NI-Lizenzbestimmungen sind EDU-Versionen vom Weiterverkauf ausgeschlossen. Du kannst also schon, es ist jedoch illegal.

Zitat aus §11 der AGB's:
EDU (Educational ) Produkte – Produkte, die als EDU gekennzeichnet sind, dürfen nur von Schülern berechtigter Bildungseinrichtungen genutzt werden. EDU Versionen dürfen weder verkauft, noch anderweitig weiter vertrieben werden.

Quelle: http://www.native-instruments.com/de/company/other-pages/allgemeine-geschaeftsbedingungen/

Und hier auf Englisch: http://co.native-instruments.com/index.php?id=agb&L=1

EDIT: So steht es in den Lizenzbedingungen, die du bei der Installation akzeptierst:
EDU versions are not allowed to be resold or transferred and can not be used for commercial purposes.
Zu finden im Programme-Order > Traktor > Documentation > License Agreement.


Da du dein TSPro jedoch erst kürzlich gekauft hast, würde ich mich mit dem Händler in Verbindung setzen und einen Widerruf oder einen Umtausch auf Kulanz anstreben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler nimmt keine geöffnete Software zurück und auch NI selbst nimmt die nicht zurück. Ist ja bei jeder geöffneten Software so.
Darum bleibt ja nur der Wiederverkauf. Ich gebs sowieso schon mit Verlust ab.

NI hat Post und ich hoffe auf eine Lösung. Fernabsatzgesetz und Widerrufsrecht müssen doch auch bei Software irgendwie geltend gemacht werden können. Werd auch den Händler nochmal anhauen.

Bin aber auch selbst schuld, wusste ja eigentlich vorher, dass ich Traktor nicht mag und hab ja die normale Pro schon wieder abgestossen gehabt.
Wollte NI nur nochmal 'ne Chance geben. Für Controller-DJs und Midifreaks ist Traktor auch ein gutes Produkt, aber für mich als Turntablist mit eingespielter Arbeitsweise und gleichzeitiger Nutzung verschiedener Produkte ist es halt leider zu fehlerhaft. Allein der Eingriff und die Änderungen in meinen MP3-Files ist untragbar. Hab keine Lust in ITCH und Torq jedes Mal neu analysieren zu müssen nur weil ich davor irgendwann Traktor geöffnet hatte. Ist echt schade, aber hat ja mit Fehlern bei Registrierung und Service Center auch schon schlecht angefangen.

Im schlimmsten Fall wars eine sehr teure Audio 8 :(

Ihr habt hier alle versucht zu helfen, aber geht halt leider nicht richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Soundkarte ist eigentlich nicht anfällig, ganz im Gegenteil.
Was ich sagen will: so viele Rechner-Modelle es gibt, so viele potentielle Problemquellen gibt es auch, die beachten werden müssen.

d.h. du verneinst meine These um sie am Ende argumentativ zu untermauern?

I dont get it :D
 
Frag mich ob das alles rechlich ist was NI da treibt mit Zwangsregistrierung,

das ist einwandfrei und wird von vielen softwarehäusern so gemacht. die prominentesten darunter dürften apple+t-mobile, microsoft und adobe sein. übrigens ist auch ableton dabei. ob man das mag ist eine andere sache. mir wäre es auch lieber ohne, da es in sachen kopierschutz keinerlei vorteil bringt (gecrackt wirds ohnehin)

Wiederverkaufsverbot, usw.

ich bin kein anwalt, aber da du ein vergünstigtes produkt zu erworben hast, schätze ich mal, dass die agbs ok sind. wenn du daran zweifelst, dann schau dich mal im verwandten/bekannten kreis nach nem anwalt um, der dir da auskunft geben könnte.

Das mit dem Weiterverkauf, usw. dürfte sich aber ehrlich gesagt auf gewerbliche Anbieter beziehen und nicht auf Privatpersonen.

den weiterverkauf normaler softwarelizenzen kann der hersteller übrigens niemanden verbieten. auch nicht einem händler. bei vergünstigungen könnte ich mir vorstellen, dass das anders aussieht. käme aber auf eine klage an um das raus zufinden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die ganze Widerverkaufs-Geschichte von EDU-Versionen hatten wir hier ja schon ein paar mal.

Damals hatte sich auch schon - wie jetzt nochmal von BDX zitiert - herausgestellt, dass es laut AGB nicht erlaubt ist, EDU Versionen wieder zu verkaufen.

Jetzt frage ich mich grade: Ist das in Deutschland überhaupt möglich, jemandem ein Rechtsgeschäft per AGB zu verbieten?
Zunächst mal gilt in Deutschland ja glücklicherweise der Grundsatz der Privatautonomie und als Ausgestaltung dieser eben die Vertragsfreiheit, die es mir erlaubt, ob und wenn ja, mit wem ich will Verträge zu schließen.
Natürlich muss man berechtigt sein, dieses Rechtsgeschäft zu tätigen. Dies ist aber regelmäßig dadurch gegeben, dass ich (Im VERkaufs-Fall) Eigentum an der gegenständlichen Sache habe.
Eine Einschränkung des (alleinigen) Eigentumerwerbs gibt es bei dem Kauf der EDUs meines Wissens nicht.

Somit müsste NI ihren Verkaufs-Vorbehalt auf die Besonderheit des vergünstigten Kaufpreises stützen.
Kennt da evtl. jemand eine Norm, aus der sich ergibt, das sowas möglich ist?

Gibt es so etwas NICHT, ist es meines Erachtens klar treu-widrig, da eben in die (unantastbare) Privatautonomie massiv eingegriffen wird.

Interessiert mich jetzt wirklich, wie das denn rechtlich abgedichtet wurde, denn grundsätzlich hat 75er Recht mit dem was er sagt:

Ich kann verkaufen was ich will ;)

PS.: Wo Livingstone grade von prominenten Beispielen spricht:
Ein schönes Beispiel, dass auch so "große" Firmen rechtliche Feinheiten falsch machen ist Apple mit der einjährigen Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften bei Mängelgewährleistungsansprüchen ist 2 Jahre. Auch für Apple. Ist eben nur alles eine Frage der Beweislast, die nach Ablauf der Beweislastumkehr der ersten 6 Monate nun mal der Käufer trägt. Eine Verkürzung dieser zwei-jährigen Frist zu Lasten des Verbrauchers ist NICHT zulässig. Das alles ergibt sich aus den § 438 und 474ff.

Möchte da natürlich NI nichts unterstellen, aber ich mein ja nur. Errare humanum est =)

Grüße
 
edu versionen kannst du nicht verkaufen.

Bezieht sich das nur auf NI - Produkte?

Hab ein Cubase 5 Studio als EDU und folgendes wurde mir mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr xyz,

natürlich können Sie auch eine EDU-Version regulär über den Gebrauchtmarkt verkaufen, eine Überprüfung ob der zweite Besitzer wirklich über einen EDU-Status verfügt findet von unserer Seite nicht statt.
 
Zerbrecht Euch nicht mit Offtopiczeugs den Kopf,
irgendeine Lösung wird sich schon finden.
Wenn nicht gehe ich Euch allen so lange auf die Nerven bis Traktor funktioniert und keine eigenmächtigen Änderungen an meinen Files mehr macht ;) Muss ich natürlich vorher erst neu installieren und wieder registrieren. Wer weiss, vielleicht gehts dann auch schneller als 5 Stunden...
 
wenn nicht könnte dich aber keiner daran hindern, multicores, timecode platten und die audio 8 einzelnd zu verkaufen... dann krigste bestimmt auch an die 350 wieder rein...
 
Interessiert mich jetzt wirklich, wie das denn rechtlich abgedichtet wurde, denn grundsätzlich hat 75er Recht mit dem was er sagt:

Ich kann verkaufen was ich will ;)

eventuell ist das sogar möglich. aber ist NI dann auch verpflichtet, die software zu aktivieren? immerhin gelten für den einsatz der edu version sonderkonditionen.

ich kann das nicht beurteilen. aber ich behaupte mal, dass es dazu auch keine eindeutige gesetzeslage gibt, da der gesetzgeber einfach mal ein paar dekaden hinter den aktuellen entwicklungen her hinkt.
eigentlich fände ich es interessant, wenn da mal wer klagen würde. das würde klarheit schaffen.

Ein schönes Beispiel, dass auch so "große" Firmen rechtliche Feinheiten falsch machen ist Apple mit der einjährigen Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften bei Mängelgewährleistungsansprüchen ist 2 Jahre. Auch für Apple. Ist eben nur alles eine Frage der Beweislast, die nach Ablauf der Beweislastumkehr der ersten 6 Monate nun mal der Käufer trägt. Eine Verkürzung dieser zwei-jährigen Frist zu Lasten des Verbrauchers ist NICHT zulässig. Das alles ergibt sich aus den § 438 und 474ff.

apple bietet meines wissens ein jahr garantie. die gesetzliche gewährleistung (so apple der direkte verkäufer ist) bleibt davon unberührt.
 
Gute Idee!

Die Kable sind noch original verpackt mit dem Schaumstoffzeugs drum rum,
da ich normale Cinch genommen habe. Zusammen mit 4 Timecode Scheiben
sollte das doch auch bissl was bringen. Dann hätte die Audio 8 vielleicht
zumindest wieder den Normalpreis.

Kann man vielleicht sogar im Freundeskreis los werden.
Ich hab viel zu kompliziert gedacht und wollte eben das ganze Paket los
werden und dann nur 'ne Audio 8 kaufen, weil die mit Maschine und meinem
anderen Kram schon Sinn macht.
 
Gute Idee!

Die Kable sind noch original verpackt mit dem Schaumstoffzeugs drum rum,
da ich normale Cinch genommen habe. Zusammen mit 4 Timecode Scheiben
sollte das doch auch bissl was bringen. Dann hätte die Audio 8 vielleicht
zumindest wieder den Normalpreis.

Kann man vielleicht sogar im Freundeskreis los werden.
Ich hab viel zu kompliziert gedacht und wollte eben das ganze Paket los
werden und dann nur 'ne Audio 8 kaufen, weil die mit Maschine und meinem
anderen Kram schon Sinn macht.

jo dann behalte die audio 8 und verscherbel timecodes und kabel, da sind bestimmt 80-100 für drin, ein multicore kostet immerhin 30, alsbo bei zweien 60 und eine platte 20, bei 4 also 80, zusammen 140, da sind 80 mindestens drin.
 
apple bietet meines wissens ein jahr garantie. die gesetzliche gewährleistung (so apple der direkte verkäufer ist) bleibt davon unberührt.

Jetzt wo du's sagst, bin ich auch grade unsicher.
Ich kenne sehr wohl den Unterschied zwischen (gesetzl.) Gewährleistung und Garantie, meine mich aber erinnern zu können das "Apple-Problem" in der Uni mal besprochen zu haben. Kann mich aber auch täuschen. Egal, tut nichts zur Sache.

Vllt schaffe ich es mal, mich um die rechtliche Frage des Verkaufs von EDU Versionen zu kümmern.
Bis dahin

Grüße
 
Habe seit dem Update auch die gleichen Probleme wie HANK.. :(
Latenzänderungen etc. bringen leider 0 Besserung : /

Ich dachte schon ich wäre alleine damit.

Ich habe allerdings festgestellt, dass das Problem in meinem DJ-Profil auf dem Rechner bisher nicht aufgetaucht ist. Allerdings wars vorher in dem anderen auch kein Prob!

Das ändert natürlich im Hinblick auf meine Bedenken für Samstag recht wenig!!
 
Hallo,

Ich werf das jetzt mal hier rein.
Sitze jetzt seit ca 15 Stunden mit meinem Kollegen an dem Problem und wir bekommens einfach nicht gebacken...



Beide verwenden Traktor Scratch Pro auf seperaten Rechnern und wir wollen die beiden per midi sync bekommen.

Verbindung und alles steht, d. h. einer fungiert als Master, der ander ist auf ext.
Das funktioniert auch in beide Richtungen.

Nur. und da kommt das Problem:

Der Sync will so gar nicht richtig funktionieren...
Wir haben jetzt auch schon gute 2 Stunden an den Offset reglern herumgefummelt, beide Rechner als Slave von einer anderen Software Midi- Clock laufen lassen (was in einem Threat zum Thema empfohlen wurde) (nachdem es sich allerdings wohl um ein Midi Latenzproblem handelt, war die unternehmung fürn arsch - weil da kann ich gar nix einstellen)

also mit beiden methoden haben wir kein zufriedenstellendes ergebnis erzielt (halbe stunde ticks im kopfhörer zu sychronisieren versucht)

noch irrsinniger wird das ganze wenn man an den latenzreglern der soundkarte anfängt zu arbeiten, denn dann ergeben sich plötzlich ungeahnte weiten der temposchwankungen bei externen sync...

MEINE FRAGE AN EUCH:

Hat jemand schon positive erfahrungen mit sowareseitigen midi clocks gemacht?

Geht das bei irgendwem? und wenn ja, bei wieviel ms ist denn ungefähr das Offset einzustellen, damit das geht?


Danke im Vorraus

lg flo
 
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