"IN DUBIO PRO REO"
das ist latein D ja lasst mich auch mal prollen) und bedeutet: Im Zweifel für den Angeklagten.
Soll heißen: Du kannst jeden Mist machen, wenn man dir nichts nachweisen kann, kannst du auch nicht angeklagt bzw. zu einer Strafe heran gezogen werden . So ist das in Deutschland!
weniger fernsehen guggen.
wenn das gericht von deiner schuld überzeugt ist, weil indizien gegen dich sprechen, kannst du dir "in dubio pro reo" dahin stecken, wo die sonne nie scheint.
Nächster Punkt: Bis auf die USA gab es in bisher keinem Land (zumindest habe ich nichts davon gehört) Anzeigen wegen dem Herunterladen von jeglicher Musik, Software, Pornos oder Bibi Blocksberg Hörspielen.
blablabla...
--->>>http://www.heise.de/newsticker/meld...erfahren-gegen-Nutzer-eingeleitet-111629.html
und das war vor gut 5 jahren. was draus geworden ist... keine ahnung. es widerspricht aber doch stark dem, was du so gehört haben willst.
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