MP3s in Discos

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nun meine frage, ist es rechtlich bedenklich, wenn ich die tracks bei beatport und konsorten kaufe und dann als vinyl pressen lasse ???
Ohne die Beatport-AGB zu lesen. Ich bin mir absolut sicher, dass Du *nicht* ein Vervielfältigungsrecht erwirbst, wenn Du dort einen Track kaufst. Insofern nein. Auf der anderen Seite erlauben sie IIRC explizit das Brennen auf CD. Und was wäre das Schneiden von Vinyl anderes? Dann könnte man über die Auflage diskutieren (1 Stück, 2, oder 50?). Kennt sich jemand aus?

Meine persönliche Meinung: Tu's, wenn's Dich glücklich macht. Nach wievielen Vinylen hat sich die Anschaffung eines Treckers oder SL1 amortisiert? Das nur am Rande, Du Analogsau :D:D:D
 
Ohne die Beatport-AGB zu lesen. Ich bin mir absolut sicher, dass Du *nicht* ein Vervielfältigungsrecht erwirbst, wenn Du dort einen Track kaufst.

agbs sind in dem fall egal. hier gilt nationales urheberrecht. solange es also nicht gewerblich ist (die pressungen also weiter verkauft werden), ist das ganze im rahmen der privatkopie legal. stellt sich also eher die frage: ist das presswerk berechtigt, mit der vervielfältigung geld zu verdienen.
 
Kleine Auflagen werden geschnitten, nicht gepresst. Wer nur eine oder paar Kopien machen will muss also nicht zum Presswerk, lohnt auch finanziell nicht.

Das Presswerk verdient nur als Dienstleister, den Auftrag gibt der Rechteinhaber. Die Presswerke arbeiten auch eng mit der GEMA zusammen, man braucht also eine GEMA Genehmigung oder Freigabe.

Die kleinen Anbieter, die Vinyl schneiden, werden bei Einzelstücken nicht groß nachfragen, wobei man wahrscheinlich auch irgendwo unterschreiben muss, dass man die "Rechte eingeholt hat". Siehe zB in den AGBs der Anbieter, Thema Urheber- und Leistungsschutzrechte.

Als Grundlage sollte man, wenn möglich, ein WAV nutzen und zudem Spielzeit und RPM des / der Tracks beachten, um ein Optimum rauszuholen. Druck vs Länge. Da kennen die sich die Anbieter aber sicher bestens aus.
 
so zur antwort, sie deckt sich fast zu 100 % mit the ox (idiotenapostroph bitte denken ;) ) post.

ich schicke mit der file (sie empfehlen nen wav) eine kopie der rechnung mit.

das wars.

achso als privatkopie wird mir des auch verkauft, ergo ist es fuer meine zwecke mehr als ausreichend.

was das auflegen dieser platten betrifft konnten sie mir auch nicht so explizit weiterhelfen. werde ich wohl mal weiterforschen.

gruesse

scout

@ losmintos

traktor oder aehnliches ist in der planung, jedoch kann bis zur umsetzung schon die naechste digitale revolution heran sein. bin da nicht so entscheidungsfreudig, was digitales angeht. ;)

und die zwei platten (12" mit jeweils 6 - 8 tracks (a- & b-seite, je nach laenge), mehr werden es wohl nicht werden, machen gerade einen bruchteil der kosten fuer traktor oder ssl aus. ;)



gez. ein analoges ruesseltier :p
 
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was das auflegen dieser platten betrifft konnten sie mir auch nicht so explizit weiterhelfen. werde ich wohl mal weiterforschen.

Leute, die mit CDJs auflegen und ihre Tracks z.B. bei Beatport beziehen, machen doch mit den CDs auch nichts anderes. Nur weil das jetzt auf ein anderes Medium übertragen wird, ändert sich ja rein rechtlich nichts, oder?

So wie ich das jetzt in dem Thread mitbekommen hab (ja ich hab den ganzen gelesen^^) ist es halt dann kein Originaltonträger mehr und es müssten dafür die 30% Aufschlag vom Veranstalter an die GEMA entrichtet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
denke ich auch, jedoch ist in good old germany nix so wie man sich denkt ;)
 
Wie häufig gibt es denn solche "Kontrollen", ob alles original ist?
 
ist das nicht egal ?? wenn es dich erwischt, koenntest du fuer mich ja mal fragen. :)
 
Jetzt hab ich doch mal ne Frage.. Also ich bin grad noch ein Paar Albencovers suchen für meine SSL Library und ich muss sagen, dass ich eigentlich alle meine Tracks (ausschließlich von Beatport) auch bei Amazon gefunden habe. Nur, dass sie bei Amazon ca. 1/3 weniger kosten. Da ist man schon am überlegen.
Jetzt steht hier folgendes:
Bitrate: Wir kodieren unsere MP3-Dateien mit variablen Bitraten, um maximale Klangqualität zu erreichen und kleinere Dateigrößen optimal abzubilden.
[...]
Ein Teil der Musik ist mit einer durchgehenden Bitrate von 256 Kilobits pro Sekunde kodiert.

Variable Bitrate ist ja jetzt wirklich nicht das feinste und die Beatport Tracks, sowie meine von Vinyl digitalisierten sind auf 320kb/s.
Meint ihr das stellt nen Unterschied auf ner guten PA dar?
Zumal MP3 320kb/s ja auf Beatport ja noch das billige ist. Man kann ja gegen Aufpreis die Tracks ja noch als WAV-Datei bekommen..
Lieber bei BP bleiben? :confused:
 
Für ne Durchschnitts PA reichen im Grunde schon 192 Kb/s...
 
also ich habe was von einem dj aus italien gelesen

der musste 1,4 millionen euro strafe zahlen weil er 2000 mp3' s hatte und nicht nachweisen konnte woher sie kamen

naja am besten nur noch cds oder vinyl kaufen
 
Kann ich mir schwer vorstellen. Ich meine mal sowas von 2-4 € ( Kaufpreis ) + Strafgebür gehört zu haben, da gehts natürlcih schnell in die Tausenden, aber Millionen ..?..

Vielleicht hat er die Tochter vom Don gevögelt....
 
also ich habe was von einem dj aus italien gelesen

der musste 1,4 millionen euro strafe zahlen weil er 2000 mp3' s hatte und nicht nachweisen konnte woher sie kamen

naja am besten nur noch cds oder vinyl kaufen

soetwas könnte doch nur in amerika passieren. hier muss der illegale erwerb nachgewiesen werden. bei cds ist es doch genauso ;)
 
das war die story.

es handelte sich um eine polizeiaktion. möglich, dass die hinweise erhalten hatte. sowas kann einem auch hier passieren, wobei im artikel nicht erwähnt wurde, wie der nachweis geführt wurde.
 
Wie sollen die einem das Nachweisen?

ist ja das gleiche, wenn ich ne CD kauf, Hülle verlier und Kassenzettel auch nimmer hab, dann hab ich die auch geklaut? ,......
 
Wie sollen die einem das Nachweisen?

ist ja das gleiche, wenn ich ne CD kauf, Hülle verlier und Kassenzettel auch nimmer hab, dann hab ich die auch geklaut? ,......

es wird vor einem gericht entschieden und wenn du die cd mit den ganzen aufdrucken hast, kann man von einem legalem erwerb ausgehen ;)
 
es wird vor einem gericht entschieden und wenn du die cd mit den ganzen aufdrucken hast, kann man von einem legalem erwerb ausgehen ;)

Ebenso wird ein Gericht grundsätzlich davon ausgehen müssen, dass Dateien (MP3 o.ä.), die auf einem auf einem Computer oder einem Datenträger gepeichert sind, legal erworben wurden. :)
 
So ist es. Es gibt ja (ausser bei der GEMA) keine Umkehr der Beweislast. Wenn, dann muss entweder der illegale Download nachgewiesen werden können oder bei einer Ermittlung, zB nach einer Anzeige deren Wahrheitsgehalt. Dabei muss dem Beschuldigtem Schuld nachgewiesen werden. Der Beschuldigte muss nicht seine Unschuld nachweisen. Wenn man also Kacke am Schuh hat, wird man das schon riechen, wer die größten Haufen ausläßt, muss sich keine Sorgen machen. Soweit mein blauäugiges Verstandnis von unserem Rechtsystem.
 
ich hätte auch noch ne frage dazu, was is mit denn Mp3's die man von nem Promopool zu verfügung bekommt? da hatt man ja auch keine rechnung davon, auser das die tracks eine wassermarke (hoffe heist so) bekommen.
 
ich hätte auch noch ne frage dazu, was is mit denn Mp3's die man von nem Promopool zu verfügung bekommt? da hatt man ja auch keine rechnung davon, auser das die tracks eine wassermarke (hoffe heist so) bekommen.

es gibt doch kein problem, wenn der Promopool legal ist. es muss der illegale erwerb bewiesen werden und wenn du von einem legalen Promopool die lieder bekommst kann nur der legale erwerb nachgewiesen werden und kein illegaler ;)
 
ich hätte auch noch ne frage dazu, was is mit denn Mp3's die man von nem Promopool zu verfügung bekommt? da hatt man ja auch keine rechnung davon, auser das die tracks eine wassermarke (hoffe heist so) bekommen.

Kein Problem!
Du musst den legalen Erwerb nicht nachweisen.
Sollte dir jemand an den Karren fahren wollen, so muss derjeniger dir den illegalen Erwerb nachweisen.

(Dies wird ihm idR kaum gelingen.)
 
aufpassen. deutsche gerichte urteilen gerne mal nach bauchgefühl aufgrund von indizien.

was den nachweis im club angeht: niemand hat dort das recht, die herkunft meiner musik zu kontollieren. nicht mal eventuell anwesende polizei. solange die staatsanwaltschaft nicht mit von der partie ist, werde ich grundsätzlich vor gar niemandem rechenschaft ablegen. sollte es aber soweit kommen, dass mein laptop beschlagnahmt wird (warum auch immer - es gab ja schon hausdurchsuchungen weil bei einer personenkontrolle eine unbeschriftete dvd gefunden wurde) bin ich froh, alle meine rechnung aufbewahrt und promotracks entsprechend getaggt zu haben (herkunft, aktion, datum). denn dann spart mir das zeit und geld.
 
"IN DUBIO PRO REO"

das ist latein :)D ja lasst mich auch mal prollen) und bedeutet: Im Zweifel für den Angeklagten.
Soll heißen: Du kannst jeden Mist machen, wenn man dir nichts nachweisen kann, kannst du auch nicht angeklagt bzw. zu einer Strafe heran gezogen werden . So ist das in Deutschland!

Auch Livingstone hat Recht: Wenn da nicht gleich ne ganze Ratia im Club stattfindet^^ und Laptops beschlagnahmt kann dir keiner was. Auch hier kann jeder Voll-Asi mit gecracktem Traktor und "geklauten" Tracks auflegen.

Nächster Punkt: Bis auf die USA gab es in bisher keinem Land (zumindest habe ich nichts davon gehört) Anzeigen wegen dem Herunterladen von jeglicher Musik, Software, Pornos oder Bibi Blocksberg Hörspielen. Mal im Ernst der Musik Industrie und Film Industrie geht es am arsch vorbei wer was herunterlädt, weil Heruntergeladen wird immer und das viel. Wenn man gegen alle vorgehen will dann dauert das Jahre, und kostet im Endeffekt mehr Geld! Man packt die Sache bei den Wurzeln. Soll heißen:
Hier in De kannst du wenn überhaupt nur für das Hochladen von Raubkopien jeglicher Art belangt werden. Und der Industrie geht es erstmal um die großen Fische. Denn wenn keiner mehr hochlädt, kann keiner mehr Runterladen. -> LOGISCH
So im Endeffekt bedeutet das: Wenn du willst, wenn du kein Geld hast, wenn du es mit deinem Gewissen vereinbarst, wenn du es geil findest, wenn was auch immer lade dir runter was du willst, es interessiert keinen und das Beste du kannst nicht mal dafür belangt werden.
Wenn du auch noch so asozial bist und das Zeug auch noch in der Öffentlichkeit spielst muss man dir das auch erstmal nachweisen.

Da wären wir dann wieder bei den lustigen und atzigen obercoolen Mainstream Wannabe Gangster DJs mit ihrem BCD 2000 controller (Nichts gegen Leute die diesen ernsthaft nutzen) ihren 15€ panaosnic Headphones von Saturn, ihrer gecrackten VDJ bzw sogar Traktor Pro Software und ihrer aus dem Internet gesogenen Musikbibliothek die nur von Mainstream Commercial (Nichts gegen Handzup, höre ich gerne im Auto) Kacke geprägt (wahrscheinlich noch von Youtube aufgenommen) ist und damit noch jede Dorf- bzw. Großraum-Asi-Diskothek zum Kochen bringen und dann dafür noch Geld kassieren dass sie wieder (zum 300000sten Mal) die dortigen Behringer Boxen durchbrennen lassen, sodass man von Ohren Krebs geplagt und mit 5 IQ Punkten weniger nach Hause schlendert....

Sorry mir war grad langweilig.
Naja der erste Teil stimmt jedenfalls :)
 
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