Hallo!
Egal ob Club,Disco,Kneipe,Kindergarten Schule,etc.
Der Veranstalter muss immer die Gebühren der Gema bezahlen,du als DJ wirst nur haftbar gemacht wenn du auch MP3 abspielst und es dem Veranstalter nicht gesagt hast,weil er nur einen Pauschale für Musik von CD`s bezahlt hat.
Selbst wenn du im Kindergarten Kinder-Lieder öffentlich singen möchtest will die Gema eine Gebühr dafür bezahlt haben was ich aber wirklich schon nicht mehr schön finde,wo ist da der Sinn das Kinder noch nichtmals mehr öffentlich Kindergartenlieder singen dürfen.
Selbst das kopieren der Liedtexte kostest Gema-gebühren.
Das Liedersingen auf dem Sommerfest ist nur deswegen ausgefallen,da der Kindergarten nicht die Gemagebühr für Livegesang so schnell aufbringen konnte,da ein Tag vorher wohl jemand von der Gema da war.
Finde ich echt wirklich traurig.
Nächstes Jahr gibt es Gema freie Kinderlieder auf dem Sommerfest.
Demnächst wenn ich mit ein paar Kumpels durch die Strassen laufe und Lieder singe hält mich dann auch bald in naher Zukunft mal ein Gema Mitarbeiter an,und bittet mich um Live Gesang Gebühren.
Ist ja auch ein Öffentlicher Auftritt und ich bin der Veranstalter + Band:d
mfg,DJ Popeye